Alexander Spies

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode hat die Koalition beschlossen, ein Vorhaben, das seit Anbeginn im Koalitionsvertrag stand, noch zu verwirklichen, ziemlich im Schweinsgalopp, selbst wenn wir dazu zwei Anhörungen gemacht haben. Es gab, bevor die Gesetzesvorlage eingebracht worden ist, durch den Senat nur eine eingeschränkte Beteiligung der Betroffenenvertretungen.
Der Gesetzentwurf ist ja schon relativ alt. Ich beschäftige mich seit drei Jahren damit. Es ist von vornherein klar, dass Ziel dieses Gesetzes die Einführung von Zwangspsychiatrie ist. Wir erinnern uns, im Jahr 2011 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil sämtliche Bestimmungen, die Zwangsbehandlungen ermöglichen, für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin sind die Psychischkrankengesetze, die solche Bestimmungen enthalten haben, außer Kraft getreten. Das Berliner PschyKG enthielt zwar keine solchen Bestimmungen, aber gerade das ist das Problem, weil jetzt die bundesgesetzlichen Regelungen Zwangsbehandlungen nicht mehr ermöglichten. Selbst mit einer Änderung des Betreuungsgesetzes, die das eingeschränkt ermöglichte, war es eben sehr erschwert, eine Zwangsbehandlung durchzuführen.
Worum geht es jetzt? – Es geht nicht darum, dass es keine Möglichkeit gibt, bei Gefahr im Verzug oder bei Selbstgefährdungen angemessen zu reagieren. Es geht vor allem darum, Zwangsbehandlungen bei sogenannter
(Wolfram Prieß)
Krankheitsuneinsichtigkeit zu ermöglichen. Hier zitiere ich mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, aus der Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts:
In Deutschland existieren … keine medizinischen Standards für psychiatrische Zwangsbehandlungen, aus denen mit der notwendigen Deutlichkeit hervorginge, dass Zwangsbehandlungen mit dem Ziel, den Untergebrachten entlassungsfähig zu machen, ausschließlich im Fall krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit zulässig sind.
Das ist nach meiner Kenntnis noch die gängige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Da ein anderes Verfahren in diesem Jahr zur Entscheidung ansteht, könnte es sein, dass schon mit Ablauf des Jahres das Gesetz, wenn es denn hier beschlossen wird, an dieser Stelle verfassungswidrig ist.
Es geht hier vor allem um § 28 Abs. 6, der, obwohl Grüne und Piraten die Streichung beantragt haben, im Gesetz verblieben ist. Es gab einige Änderungen der Koalition, z. B. wurde die Möglichkeit gewaltsamen Betretens der Wohnung durch den sozialpsychiatrischen Dienst entfernt. Es wurde bei der Einrichtung der Besuchskommission einiges verbessert. Auch die Überprüfbarkeit des Gesetzes wurde verbessert. Das reicht uns aber nicht, denn im Kern bleibt eben die Ermöglichung von Zwangsbehandlungen das Entscheidende, das in diesem Gesetz festgeschrieben wird.
Es ist so, dass wir darauf gedrängt haben, dass das Gesetz von der Monitoringstelle für die UN-Behindertenrechtskonvention überprüft wird. Das geschah teilweise. Wenn wir auch keinen offiziellen Bericht haben, hat doch der Leiter der Monitoringstelle Dr. Aichele in der Anhörung eindeutig gesagt, dass seiner Ansicht nach das Gesetz in dieser Form nicht in Kraft treten darf. Deswegen appelliere ich hier noch einmal an Ihr Gewissen, dieser nicht hinzunehmenden Grundrechtseinschränkung für Menschen mit Behinderung nicht zuzustimmen bzw. unsere Änderungsanträge bzw. den Änderungsantrag der Grünen anzunehmen, die das Gesetz verfassungskonform machen würden. Genau das ist der Grund, weil ich denke, Sie sollten das auch als eine Gewissensentscheidung und nicht nur als eine Frage der Koalitionsdisziplin ansehen, warum die Piratenfraktion hier eine namentliche Abstimmung beantragt hat. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es wäre ganz gut, wenn der Senator auch anwesend wäre.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor der Situation, dass am 1. Januar 2017 das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft tritt, in dem eine grundlegende Umstellung von bisherigen Pflegestufen in Pflegegrade vorgenommen wird. Das betrifft auch Regelungen innerhalb des Landespflegegeldgesetzes, und es wäre an sich die Aufgabe des Senats gewesen, hier rechtzeitig eine Vorlage zur Anpassung zu erarbeiten, aber offenkundig hatte der Senat das nicht auf dem Plan.
Wir haben das durch die Betroffenen, die Vertreterinnen und Vertreter des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, erfahren. Die Gefahr besteht, wenn diese Regelung, eine Neuregelung des Landespflegegeldgesetzes, nicht am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, dann würde den Betroffenen, die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz und auch Pflegegeld nach dem Pflegestärkungsgesetz erhalten, dieses Geld hundertprozentig angerechnet. Bislang gibt es eine Anrechnung zu 60 Prozent und 40 Prozent. Nun ist es aber so: Das Ziel des Bundesgesetzgebers – und ich glaube, da hat die Bundesregierung, die schwarz-rote Koalition in Bonn, auch ziemlich die Werbetrommel gerührt – ist es, dass die Betroffenen wesentlich höheres Pflegegeld erhalten und wesentlich besser versorgt werden. Es sollte sichergestellt werden, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes durch das Bundesgesetz den Betroffenen auch voll zugutekommt. Das wird aber nicht der Fall sein, wenn man das Gesetz so ändert, wie es der Senat vorsieht, da es ja bei den feststehenden Prozentsätzen für die Anrechnung bleibt. Wenn das so ist, dann würde die Berliner Staatskasse mehr Geld einnehmen, und die Betroffenen würden weniger erhalten. Die Erhöhungen würden dann nicht voll in ihre Taschen fließen, und das finden wir ungerecht. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, der durch eine einmalige Änderung der Anrechnungsprozentsätze erreicht, dass bei der Gesetzesänderung auf Bundesebene diesmal, da es sich um eine Umstellung des Systems und eine wesentliche Erhöhung des Pflegegeldes handelt, diese Erhöhung auch voll den Betroffenen zugutekommen würde.
Ich betone, dass es sich hier um eine einmalige Anpassung handelt. Es ist natürlich richtig, dass man nicht jedes Mal, wenn sich das Pflegegeld verändert, eine Gesetzesanpassung machen muss, und das ist auch vollkommen gerecht, denn es könnte ja sein, dass sich auch mal die Sätze des Landespflegegeldes ändern. Aber da es sich, wie gesagt, um eine einschneidende Veränderung handelt, ist das unserer Ansicht nach angemessen, und wir folgen hier auch dem Ansinnen der Betroffenen.
Zweitens könnte man die Chance ergreifen, in dieses Landespflegegeldgesetz eine modernere Definition von
Taubblindheit aufzunehmen. Das sind Veränderungen, die auch auf Bundesebene auf uns zukommen. Das heißt, wir könnten das jetzt gleich in einem Aufwasch machen. Das haben wir auch mit unserer Gesetzesvorlage beantragt.
Ich gehe jetzt davon aus und begrüße es außerordentlich, dass Herr Czaja es tatsächlich geschafft hat – vor einer Woche sah es noch nicht so aus –, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Dieser ist wichtig, um zu verhindern, dass das Geld den Betroffenen am 1. Januar 2017 verlorengeht. Ich denke, dass wir am Montag im Ausschuss noch einmal darüber beraten, und wir werden diese beiden Punkte, die in unserem Gesetzentwurf vorgesehen sind, dort noch einmal als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf des Senats einbringen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wird es ja richtig turbulent im Parlament. Man sieht, die Legislaturperiode geht zu Ende, und auf einmal gehen
(Ülker Radziwill)
auch Dinge, die während der ganzen Zeit scheinbar nicht gingen. Am Montag haben wir tatsächlich im Sozialausschuss vier Stunden gesessen, also überzogen, um das Seniorenmitwirkungsgesetz noch beraten zu können. Wenn das mal Anträge der Oppositionsfraktionen waren, hieß es immer: Nein, nach zweieinhalb Stunden ist Schluss; das geht nicht mehr! – Also es geht doch, das sollte man sich merken. Ich hoffe auch, dass wir dann am Montag im Ausschuss auch das mit dem Landespflegegeldgesetz und möglicherweise einer kleinen Anhörung schaffen – das müssen wir sehen. Die Tagesordnung ist voll, dann können wir auch vier Stunden machen. Ich habe nichts dagegen, denn das ist ja die letzte Sitzung des Ausschusses.
Ich habe einiges gelernt in diesen fünf Jahren hier im Parlament und sicherlich nicht alles richtig gemacht – Fehler gehören einfach zur Arbeit dazu. Nur wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. Ein Fehler war, denke ich, dass wir Piraten eben nicht frühzeitig, vielleicht vor zwei Jahren mal, einen Änderungsantrag des Seniorenmitwirkungsgesetzes gestellt haben, um eben etwas Bewegung in die Sache hineinzubringen. Denn es geht auch um ein grundsätzliches Piratenanliegen, nämlich um Mitbestimmung, um Beteiligung der Zivilgesellschaft, und das sind Fragen, die nicht nur Senioren betreffen. Das Seniorenmitwirkungsgesetz könnte eine gute Vorlage für weitere Mitwirkungsgesetze sein. Da gibt es aber die grundsätzlichen Bedenkenträger, die sagen: Na ja, aber wir haben eine repräsentative Demokratie – wir dürfen jetzt nicht noch neben den Parlamenten irgendwelche durch das Wahlvolk legitimierten Gremien schaffen.
Bedenkenträger ja, weil ich dem ja zustimme! Ich möchte Formen der Mitwirkung entwickeln, die eben im Rahmen der parlamentarischen Demokratie bleiben. Das Ziel ist, die parlamentarische Demokratie zu ergänzen, und wenn ich „Bedenkenträger“ sage, sage ich: Ja, richtig! – Dass aber mit diesem Argument immer alle Überlegungen gleich ad acta gelegt werden und überhaupt nichts in Gang kommt, sieht man genau an diesem Beispiel: dass fünf Jahre immer nur die Bedenken ausgetauscht worden sind und keine konstruktiven Vorschläge auf den Tisch kamen.
Unter diesem Gesichtspunkt muss man auch die Regelung der Briefwahl sehen. Es wurde darauf hingewiesen: Entweder man sagt, die Seniorenvertretung ist kein Parlament, an sie kann man nicht die gleichen Ansprüche stellen wie an Parlamente. Dann kann man aber auch eine Wahl machen, wie das bei anderen Vertretungsgremien, bei den Sozialwahlen z. B., üblich ist, das heißt, die Informationen und die Wahlscheine mit einem Rückumschlag rumschicken, und gut ist es, und muss nicht das gleiche Verfahren wie bei einer Parlamentswahl machen, also mit Wahlschein beantragen usw. Das passt dann irgendwie nicht zusammen.
Ich bin nun vor vier Wochen vor die Seniorenvertretung zitiert und quasi in Kollektivhaftung genommen worden – ich bin ja hier Teil eines Kollektivgremiums; also in Haftung für Sie alle – und dann ziemlich unter Druck gesetzt worden: Wie könnt ihr denn so etwas machen und wieso und warum? – Die größte Sorge der Vertreterinnen und Vertreter war, dass sie mit ihren Vorschlägen und Argumenten gar nicht ernst genommen werden, dass sie nicht gehört werden, dass sie eben den Eindruck haben, sie dürfen da mal irgendetwas sagen, aber das hat dann keinen Effekt, und Senat und Politik machen dann eh, was sie wollen. – Das ist aber eine Frage, die man nicht in einem Gesetz regeln kann; das ist eine Frage der Kultur. Das müssen wir gemeinsam mit der Zivilgesellschaft entwickeln.
Insofern sehe ich, wenn man das richtig organisiert, auch keine Bedenken, die Wahlen zur Seniorenvertretung gleichzeitig auf die Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu legen. Das würde organisatorisch einiges vereinfachen. Allerdings ist das natürlich jetzt nicht mehr möglich, wo noch nicht einmal sicher ist, dass unsere regulären Wahlen ordnungsgemäß stattfinden können. Ich will hoffen, dass das klappt, aber da gibt es ja tatsächlich noch einige Probleme mit der Software. Insofern – das habe ich Frau Radziwill auch schon gesagt – werden wir uns hier mindestens enthalten, aber Sie kennen auch die Stimmen aus der Seniorenvertretung, die sagen: Nein, wir wollen das gar nicht mehr! Denn wenn die Wahlen erst im März nächsten Jahres stattfinden, dann müssen wir nachsitzen, und im Grunde ist dann auch alles unklar, ob das wirklich etwas bringt und funktioniert. Was die wollen, ist eben eine bessere Ausstattung und bessere Mitwirkungsmöglichkeiten, und das gilt dann nicht nur für Seniorenvertretungen, sondern auch für andere Gruppen der Zivilgesellschaft.
Frau Radziwill! Sie haben gesagt, Sie wollen beim Seniorenmitwirkungsgesetz in diese Richtung gehen. Das reicht uns aber nicht. Wir möchten generell, dass eben Vertretungen der Zivilgesellschaft besser mit entsprechenden Mitteln unterstützt werden, mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit Möglichkeiten und Räumlichkeiten, um einen Sekretariatsservice zu nutzen. Das können wir dann alles im Wahlkampf diskutieren. Ich hoffe, ich gehe Ihnen nicht verloren, das heißt, wir werden auch in der nächsten Legislaturperiode Piraten im Abgeordnetenhaus haben. Dann können wir dafür sorgen, dass diese Dinge vorangetrieben werden,
und nicht mehr den Fehler machen – ich habe ja einen Fehler eingestanden –, darauf zu warten, dass sich die Koalition einigt, sondern wenn klar ist, dass etwas gemacht werden muss, selbst mit einer Gesetzesinitiative vorangehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Kollege Dregger! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich eben für ein Einwanderungsgesetz ausgesprochen haben?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich ein Trauerfall: Seit drei Jahren ist Vattenfall nicht in der Lage, Dividenden zu zahlen.
Mir kommen die Tränen! Wir sollten alle eine Schweigeminute einlegen.
Was macht so ein Unternehmen denn dann? – Herr Kollege Garmer! Das ist alles kein Geheimnis. Was da geplant ist, können Sie im Interview mit Herrn Hall in der „Morgenpost“ vom 2. Mai 2016 nachlesen. Was macht dann so ein armes Unternehmen, kurz vor dem Untergang? – Na ja, erst einmal Outsourcing. Das machen ja leider auch die landeseigenen Betriebe, zum Beispiel die Charité, ganz gewaltig. Da werden Mitarbeiter, wie man so sagt, outgesourct und lohngedumpt,
also erst entlassen und dann für 20, 30 oder 40 Prozent weniger des ursprünglichen Gehalts wieder eingestellt.
(Michael Schäfer)
Da spart man schon mal ein bisschen Geld. Ich kritisiere das aufs Schärfste!
Die zweite Sache – man investiert. Was sagt Herr Hall? – Die meisten Investitionen, die Vattenfall in der nächsten Zeit tätigen wird, gehen nach Berlin, und zwar in den Vertrieb – das ist auch eine klassische Strategie. Man heuert also ein paar Drückerkolonnen an, die möglichst noch mehr Produkte verkaufen, um den Gewinn zu steigern, und das alles, wie schon gesagt, auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Was soll man tun? – Ich frage mich, ob man einem solchen Unternehmen überhaupt so eine verantwortungsvolle Aufgabe wie dem Betrieb des Stromnetzes anvertrauen kann und sollte, aber da sind wir als Piraten sowieso stets der Meinung: Netze in Nutzerhand! – Ich freue mich, von Herrn Stroedter zu hören, dass die SPD da mitzieht. Das können wir ja vielleicht in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam machen.
Lachen Sie mal nicht zu früh!
Richtig! – Was Die Linke in ihrem Antrag fordert, ist vollkommen richtig. Der Senat sollte hier ein bisschen forscher sein und jetzt vielleicht nicht unbedingt auf den Tisch hauen, sich aber die Konzernchefs mal zur Brust nehmen und sagen: Leute! Wenn ihr hier in Berlin länger Geschäfte machen wollt, dann müsst ihr auch etwas geben! Dann müsst ihr dafür sorgen, dass ihr euch anständig verhaltet und Arbeitsplätze sichert! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Danke, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Der Hauptausschuss hat am 17. Februar 2016, der Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 18. April 2016 einstimmig beschlossen, dass es bei Ausgründungen von landeseigenen Unternehmen wie z. B. Vivantes Therapeutische Dienste zu keinen Verschlechterungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen darf. – Bis wann und in
welcher Form plant der Senat, diese Beschlüsse umzusetzen?
Sie haben ja auch dem Hauptausschuss berichtet, dass es bei Vivantes Therapeutische Dienste, die ich erwähnt habe, zu erheblichen, ich sage mal: Lohneinsparungen kommen wird. – Ist das nicht eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen? Wie stellen Sie sich vor, dass man in Zukunft überhaupt qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen kann, wenn man eben wesentlich schlechter bezahlt als in anderen Bereichen? Haben Sie sich überlegt, was man da in Zukunft anders machen kann?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest, wir sind uns in diesem Punkt prinzipiell einig. Das kommt ja auch nicht so oft vor. Es wurde auch schon fast alles gesagt, insbesondere schließe ich mich den Worten von Frau Schillhaneck an. Die Beziehungen zwischen Deutschland und Russland sind angespannt, und man muss ehrlicherweise sagen, dass auch Deutschland da einen gewissen Teil Mitschuld trägt. In diesem Sinne wäre es natürlich genau das Richtige, dass der Berliner Senat sich darum bemüht, diese Städtepartnerschaft wieder mehr mit Leben zu füllen. Das unterstützen wir. Es ist eben so, dass man Brücken einfach einreißen kann, aber Brückenschlagen mühsam ist. Wir sollten uns an diesen mühsamen Prozess machen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich bin schon wieder dran!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie erinnern sich vielleicht, vor drei Jahren haben wir hier sehr intensiv über die Ergebnisse der KGSt-Studie debattiert, der Evaluation der Berliner Jobcenter durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle. Und es sind eine ganze Menge Arbeitsaufträge an den Senat ergangen. Ich muss sagen: Ich bin mit den Ergebnissen nach diesen drei Jahren relativ unzufrieden.
Speziell fehlt uns – das könnte man sehr schnell machen – ein Landeskonzept für kommunale soziale Eingliederungsleistungen. Dazu haben wir einen Antrag gestellt, der Ihnen vorliegt. Aber wir machen hier auch den großen Aufschlag, das heißt, wir ziehen generell die Konsequenz aus der KGSt-Studie. Da geht es darum, die Berliner Jobcenter für eine gute Arbeitsvermittlung und bedarfsgerechte Sozialberatung neu auszurichten.
Bitte!
Kollege Otto! Sie haben recht, aber ich habe schon öfter gesagt: Von diesem Senat ist nicht mehr sehr viel zu erwarten!
Gut, Frau Scheeres ist da. Frau Kolat wäre an dieser Stelle vielleicht auch sinnvoll.
(Dr. Gabriele Hiller)
Und Herrn Czaja – könnte man zitieren. Machen wir!
Ich fahre fort. Es geht um die Situation an den Berliner Jobcentern. Da denken wir – das ist unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren –, dass die Landespolitik wesentlich mehr Spielraum haben muss. Uns ist es nicht gelungen, die Jobcenter entsprechend zu kontrollieren, da sie als gemeinsame Einrichtungen nicht in allen Fragen vollständig dem Abgeordnetenhaus rechenschaftspflichtig sind. Vor allem, was die Fragen des Sozialdatenschutzes angeht, sind wir auf Granit gestoßen. Deswegen – und das ist wichtig – fordern wir nach wie vor, dass alle Beiräte, Versammlungen und Kooperationsausschüsse der Berliner Jobcenter öffentlich tagen und die leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in den Beiräten vertreten sind.
Zweiter Punkt, der wirklich ein Problem darstellt, ist die – sagen wir es einmal so – nicht stattfindende Arbeitsvermittlung. Erfolgsquoten von unter 20 Prozent bei der Vermittlung von Arbeitsangeboten sind desaströs. Inge Hannemann hat gerade kürzlich in Hamburg angefragt. Da gab es zur Auskunft, dass die Hamburger Jobcenter 1 Prozent Vermittlungserfolge aufzuweisen haben. Stattdessen werden die Leistungsberechtigten mit allerlei Maßnahmen, ich sage mal, bei Laune gehalten bzw. drangsaliert.
Und was ganz wichtig ist – das wissen Sie: Wir sprechen uns gegen Sanktionen aus. Die sind zwar zurückgegangen; zu 80 Prozent sind Sanktionen wegen Terminversäumnissen, wobei wir da auch die Schuld bei den Jobcentern sehen. Zum Beispiel weigern sich die Jobcenter, auf die Terminwünsche von alleinerziehenden Frauen einzugehen. Wir hatten in dem Zusammenhang auch schon mal Beschwerden, dass, obwohl die Frau gesagt hat, sie kann an einem Tag nicht, da sie auf das Kind aufpassen muss, die Termine immer auf diesen Tag gelegt worden sind. Die Möglichkeit, auf Sanktionen zu verzichten, sind gegeben, falls man die große Reform
wagt und die Berliner Jobcenter zu einem kommunalen Jobcenter zusammenfasst, das heißt, nicht mehr davon abhängig ist, was die Bundesagentur für Arbeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorschreibt.
Auch die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter muss sich im Wesentlichen verbessern. Sie leisten unter den gegebenen Umständen gute Arbeit – da gibt es gar keine Kritik –, aber sie tun das unter sehr schlechten Bedingungen. Insofern müssen sie besser geschult werden. Die Arbeitsbedingungen müssen besser werden. Vor allem müssen sie auch über das Petitionsrecht aufgeklärt werden. Das heißt, sie haben durchaus das Recht, Entscheidungen, die ihnen nicht tragbar erscheinen, zu widersprechen. Letztlich und generell fordern wir, dass der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses viermal jährlich tagt, um Petitionen und Beschwerden über die Berliner Jobcenter zu beraten, und dies öffentlich geschieht und dem Abgeordnetenhaus berichtet wird.
Das sind in Kürze unsere Forderungen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon oft darüber geredet. Ich möchte auf die Vorredner eingehen. Herr Zimmermann hat recht, hier im Abgeordnetenhaus wird nicht über TTIP oder CETA abgestimmt. Das Problem ist: Es wird überhaupt nicht abgestimmt. Denn – es wurde schon gesagt – 2017 soll CETA vorläufig in Kraft treten und der Abstimmungsprozess nachgeschoben werden. Damit werden erst mal die Tatsachen geschaffen.
TTIP, TISA und CETA sind umfangreiche Freihandelsabkommen einer neuen Generation – das möchte ich betonen –, die durch eine regulatorische Zusammenarbeit Konzernen Einfluss auf die Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten einräumt. Das habe ich in meiner letzten Rede genauer ausgeführt. Es geht da nicht nur um die Schiedsgerichtsverfahren. Und tatsächlich – das ha
ben berufenere Leute gesagt – haben die Verbesserungen, die jetzt erreicht worden sind, Einfluss auf die Form, aber eben nicht auf die Gefährlichkeit solcher Schiedsgerichtsverfahren. Dazu gibt es auch ein aktuelles Beispiel. Das ist das Verfahren um die geplante Goldmine im rumänischen Roșia Montană. Dafür sollten zwei Talschaften in eine Mondlandschaft verwandelt und rund 2 000 Menschen umgesiedelt werden. Bei der Vergabe der Konzession war nachweislich Korruption im Spiel. Um die Mine zu ermöglichen, sollte das Parlament ein neues Gesetz verabschieden, das diesen Eingriff in die Umwelt erlaubt. Aufgrund landesweiter Bürgerproteste wurde das verhindert. Jetzt wird Rumänien auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt, der in etwa den Bildungsausgaben des Landes entspricht. Das ist eine schwierige Situation. Und statt immer neue Schiedsgerichte zu schaffen, sollte man eben solche, die schon bestehen, abschaffen.
Natürlich brauchen wir freien Handel. Und das steht auch im Antrag. Nur brauchen wir ein faires und nachhaltiges Handelssystem. Das kann unserer Auffassung nach nur innerhalb der WTO geschehen. Wie dann möglicherweise eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit aussehen soll, muss mit allen Staaten, mit der ganzen Welt, innerhalb der WTO und der Vereinten Nationen ausgehandelt werden.
Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat früher einmal versichert, dass das CETA-Abkommen erst abgeschlossen werden kann, wenn die nationalen Parlamente zustimmen. Der SPD-Parteikonvent hat beschlossen, die Ratifizierung von CETA zu verhindern. Jetzt spricht sich Wirtschaftsminister Gabriel dafür aus, dass das Abkommen eben vorläufig in Kraft gesetzt wird, das sei übliche Praxis und vollständig demokratisch.
Ja, das Gabriel-Projekt 18, okay! – Ein weiteres Beispiel, wie Verbraucherschutz ausgehebelt wird, habe ich in meiner letzten Rede bereits genannt, wie Mexiko dazu gezwungen wurde, eine Strafsteuer auf Isoglucose zurückzunehmen. Wir haben das gerade letzte Woche gehört. Die Zahl der Diabetiker weltweit hat sich laut der Weltgesundheitsorganisation WHO seit 1980 von 108 Millionen auf etwa 422 Million nahezu vervierfacht. Zunehmend betroffen sind fettleibige Kinder und Jugendliche, eine Folge der Ernährung. Isoglucose ist zunehmend in fast allen gängigen Süßigkeiten, Gebäck und Kuchen enthalten. Ich achte in letzter Zeit beim Einkaufen darauf.
(Carsten Schatz)
Mangelnde Gesundheitsvorsorge zugunsten der Gewinne von Konzernen dürfen wir uns nicht leisten.
Zum Schluss: TTIP, TISA und CETA beschreiten Irrwege und müssen gestoppt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Ludewig! Ich will Ihnen jetzt nicht die Suppe versalzen,
aber von Mindeststandards ist auch dieser Krankenhausplan noch weit entfernt – das haben wir auch diskutiert –, wenn auch die Ansätze in die richtige Richtung gehen. Wir hatten – Sie können sich erinnern – vor einem Jahr den Streik des Pflegepersonals. Da wurde auf Intensivstationen ein 1 : 2-Schlüssel und auf Normalstationen – gerade wenn es um die Nachtwache geht – ein 1 : 4Schlüssel gefordert. In diese Richtung müssen wir uns bewegen.
Allerdings denke ich mir, wenn ich mir den Schlagabtausch hier so ansehe – der Wahlkampf rückt näher –, dass die Kernpunkte des Krankenhausplans an dem vorbeigehen, was die betroffenen Menschen und die Patientinnen und Patienten an Krankenhausversorgung tagtäglich erleben. Reden Sie mehr mit den Betroffenen! Nehmen Sie das, was die Fachleute Ihnen sagen, ernst!
Wir hatten im Ausschuss eine Anhörung zur Krankenhausfinanzierung. Es wurde darauf hingewiesen, dass Sie sich dem Bundesdurchschnitt nähern. Nun wissen wir aber, dass in allen Bundesländern – und Berlin war Schlusslicht – die Verpflichtung der Krankenhausfinanzierung nicht sachgerecht wahrgenommen wird, das heißt, die Länder geben zu wenig. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass entweder die Krankenhäuser verrotten und die Operationssäle einstürzen oder die Krankenhäuser von ihren Betriebsmitteln – die von den Krankenkassen über die Fallpauschalen kommen – Geld abzweigen müssen, um die notwenigen Investitionen zu tätigen. Wenn sie dieses Geld abzweigen, steht ihnen nicht mehr genügend zur Verfügung, um die Personalschlüssel, die sie selbst wünschen, zu erfüllen.
In einer Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales haben wir auch sehr deutlich gehört, dass das DRG-System zu ganz irren Situationen führt. Krankenhäuser müssen zum Beispiel operieren, um überhaupt Einnahmen zu generieren. Das hat zur Folge, dass wir ein sehr teures Gesundheitssystem mit sehr vielen Operationen und Untersuchungen haben, die gar nicht notwendig wären. – Aber das ist ein anderes Thema. Da muss sich auch auf Bundesebene viel ändern. Das können wir als Abgeordnetenhaus leider nicht beeinflussen.
Wir haben im Ausschuss für Gesundheit und Soziales eindeutig gehört, dass die Berliner Krankenhäuser, um den Investitionsstau abbauen und die nötigen Investitionen in den nächsten Jahren tätigen zu können, jährlich mindestens 240 Millionen Euro brauchen. Da waren sich alle einig. Sie haben das aber bei den Haushaltsberatungen nicht berücksichtigt. Wir als Piratenfraktion haben einen ausgeglichenen Haushalt mit entsprechenden Änderungen vorgelegt. Wir haben 80 Millionen Euro mehr für die Krankenhausfinanzierung beantragt. Das wurde leider von Ihnen allen – im Hauptausschuss bei Enthaltung der Linken – abgelehnt. Da hatten wir sehr wenig Unterstützung. Dabei war das nur die Erkenntnis, dass dieses Geld wirklich gebraucht wird. – Man kann sagen, wir erreichen den Bundesdurchschnitt. Wenn man aber nicht auch sagt, dass der Bundesdurchschnitt viel zu niedrig ist, dann ist das eine Vernebelung der tatsächlichen Faktenlage.
Zur Versorgung: Hier haben wir das Problem, dass die ambulante Versorgung in den Krankenhäusern eher von niedergelassenen Ärzten gemacht werden sollte. Hier fehlt mir wieder das integrierte Gesundheitskonzept, die Gesamtsicht auf die Dinge. Für vieles sind die Bezirke verantwortlich. Es ist ein Graus in Berlin, dass die Koordinierung zwischen Landespolitik und Bezirken so gut wie nicht funktioniert. Das liegt auch daran, dass wir, wenn wir hier über Landesplanung reden, ganz selbstverständlich voraussetzen, die Bezirke machten das alles mit ihren Mitteln. Dabei wird vergessen, dass sie zu wenig Mittel haben und dort nicht alles funktioniert.
Es ist auch nicht so schön, dass die psychiatrische Versorgung in Berlin mangelhaft ist. Menschen, die eine stationäre psychiatrische Versorgung brauchen, warten monatelang auf Plätze, weil die Betten in den Krankenhäusern belegt sind, vor allem mit Leuten, die da längst hätten raus müssen, denn wir wollen vor allem ambulant und in Wohngruppen versorgen. Die entsprechenden Plätze in der ambulanten Versorgung stehen in den Bezirken aber nicht zur Verfügung. Das blockiert die Betten. Da ist es keine gute Idee, eine Erhöhung der Bettenzahl zu fordern, denn die Leute sollen ja gar nicht so lange in der stationären Versorgung bleiben.
Insgesamt bezweifle ich, dass speziell durch die unzureichende Ausstattung mit Mitteln die Personalschlüssel in der Pflege erreicht werden können. Ich kann nur an alle appellieren, bei der Umsetzung dieses Plans in den nächsten Jahren darauf zu achten, dass die Krankenhäuser mehr Unterstützung durch die Landespolitik erfahren.
Zu Herrn Isenberg möchte ich noch sagen: Früher war alles besser, auch die Zukunft. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz stammt nicht von uns, sondern aus dem Hause Czaja, und da wäre es ganz gut, wenn der Senator anwesend wäre.
Ach, da hinten – er hat sich versteckt.
Okay! – Das Gesetz mit dem schönen Namen „Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“, kurz: PsychKG, ist ein richtiger Mammutentwurf, der seit – ich sage mal – viereinhalb Jahren in der Senatsverwaltung schmort. Es wurde im Koalitionsvertrag beschlossen, dieses Gesetz neu zu fassen, und der Grund dafür ist nun nicht etwa, das Hilfesystem zu verbessern – ich sagte das schon: Das bleibt eben gleich schlecht. Da gäbe es viel Verbesserungsbedarf. Im Gegenteil: Das Gesetz belegt das Hilfesystem noch mit weiteren Aufgaben wie etwa die Ausweitung der Aufgaben der Beschwerde- und Informationsstelle, ohne dass dafür neue Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Aber worum geht es eigentlich? Was soll eigentlich geändert werden? – Es geht, um das ganz klar zu sagen, um das Problem der Zwangspsychiatrie und der Zwangsbehandlung. Dazu war klar – nach Änderung der Gesetzeslage 2011 –, dass es in Deutschland derzeit keine belastbaren Zahlen darüber gibt, wie viele Menschen ohne freie und informierte Zustimmung behandelt werden. Das wurde auch von der Monitoringstelle der UN-Behindertenrechtskonvention bemängelt. Insofern ist es notwendig, hier Datenmaterial zu schaffen, um überhaupt zu wissen, von welchem Problem wir reden.
Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt Zwangsmaßnahmen nur in sehr eingeschränkter Form. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Um das zu monitoren, ist es sinnvoll, eine Besuchskommission einzurichten, wie in dem Gesetz vorgeschlagen. So weit so gut. Aber warum muss man diese Zwangsmaßnahmen ausweiten, also quasi die Zwangspsychiatrie, die eigentlich seit den Siebzigerjahren zurückgefahren und abgeschafft wurde, explizit wieder einführen, und zwar hart an den Vorgaben des Verfassungsgerichts? Das müsste eine verfassungsrechtliche Prüfung noch zeigen, dass diese tatsächlich eingehalten wurden.
Wie ist zu erklären, dass in diesem Gesetz wirklich wesentliche Eingriffe in die Grundrechte der Menschen passieren, wie z. B. der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, da es dem Gesundheitsdienst, also hier dem Sozialpsychiatrischen Dienst, erlaubt werden soll, in eine Wohnung einzudringen, wenn dort ein psychisch kranker Mensch vermutet wird, der einer Zwangsbehandlung bedarf? Es ist generell so, dass die Zwangsbehandlungen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen.
Die Piratenfraktion fordert, dass Menschenrechtsverletzungen in der psychiatrischen Versorgung und der Altenpflege in Berlin aufgeklärt und statistisch erfasst werden.
(Vizepräsidentin Anja Schillhaneck)
Die im Gesetzentwurf beschriebene Besuchskommission, die die Psychiatrien kontrolliert, wäre ein Schritt in die richtige Richtung, wenn sie nicht nur einmal im Jahr angekündigt die Psychiatrien besichtigt. Ansonsten wenden wir uns strikt gegen die im Gesetz vorgesehene Ausweitung von Zwangsbehandlungen, die aus unserer Sicht völlig unnötig sind. Im bisherigen Gesetz ist vorgesehen, dass sie nur bei Gefahr im Verzug möglich sein sollen, wenn es um die Abwendung von Gefährdung, Fremdgefährdung, Selbstgefährdung, geht, und dann auch nur, solange sie notwendig ist bzw. bis ein Gericht diese Behandlung weiterhin für eine begrenzte Zeit erlaubt. Solche Vorschriften finden sich leider in diesem Gesetzentwurf nicht. Es muss dringend nachgebessert werden!
Worum es bei dem Gesetz geht, wird auch dadurch ersichtlich, dass der noch im alten Gesetz stehende Satz:
Die Hilfen werden nur geleistet, wenn sie freiwillig angenommen werden.
gestrichen wurde. Zudem ist zu bemängeln, dass uns dieser Entwurf trotz der langen Zeit, die dieses Gesetz nun schon bei der Senatsverwaltung schmort, jetzt in einem verkürzten Mitzeichnungsverfahren, ohne Berücksichtigung der Betroffenenvertretungen und Angehörigenvertretungen zugeleitet wurde. Wir werden hierzu umfangreiche Änderungsanträge einbringen und hoffen, dass wir in den Ausschüssen noch einmal deutlich machen können, dass das, was der Senat hier vorhat, so nicht geht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte im Ausschuss angedeutet, dass ich mich erst wieder zur Pflegekammer äußere, wenn das Gesetz oder der Vorschlag zur Errichtung einer Pflegekammer vorliegt. Nun haben wir gehört, dass wir das wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr erleben werden. Wieso also dieser Antrag? – Die Argumente von Herrn Dr. Albers fand ich sehr gut, sie hätten auch zum Antrag gepasst „Abschaffung der Ärztekammer – keine Spielwiese für Ärztefunktionäre“. Ich wäre dafür, sich ernsthaft Gedanken zu machen, wie man das Kammersystem reformieren kann.
Ich musste mich seit Beginn der Legislaturperiode aber auch damit auseinandersetzen, dass gerade von den Pflegeverbänden, also denjenigen, die sich für die in der Pflege ausgebildeten Berufstätigen einsetzen, durchaus gute Argumente für die Errichtung einer Pflegekammer vorgebracht worden sind, und das nicht, weil sie genau das gleiche Spiel machen wollen wie die Ärztekammer oder weil sie unbedingt diese Spielwiese brauchen, sondern weil sie eben seit Jahren durch die Gesundheitspolitik, durch die Praxis in den Heimen und in den Krankenhäusern als Berufsstand an den Rand gedrängt werden. Da hilft es nichts, Herr Dr. Albers, wenn Sie darauf hinweisen, dass viele, die da arbeiten, nicht von der Kammer profitieren würden, weil sie gar nicht Mitglied werden könnten. Wir hatten das neulich im Ausschuss bei dem Gesetz über die Pflegehilfskräfte: Genau das wollen wir ja verhindern. Wir möchten, dass alle, die in der Pflege arbeiten und keine dreijährige Ausbildung haben, diese in
(Joachim Krüger)
Zukunft absolvieren können. Wir wollen Bedingungen dafür schaffen, dass sie sie erwerben können. Genau das ist aber auch im Interesse der Berufsverbände, die dafür werben, dass die Pflege ihren Stellenwert als eigenständiger Heilberuf im Gesundheitssystem erhält. Die Argumentation, die sie für eine Kammer vorbringen, halte ich durchaus für bedenkenswert. Solange wir nun mal dieses System haben, sehe ich keine Möglichkeit, durch Aufwertung der Berufsverbände das Gleiche zu erreichen, denn diese Berufsverbände gibt es ja schon, die werden aber auch nicht beitragsfrei sein. Gerade aus diesen Gründen haben sie auch nicht so den Zulauf, vor allem aus der Gruppe derjenigen, die als Hilfskräfte arbeiten.
Generell kann ich dieses Projekt nicht abschließend beurteilen, denn es liegt mir kein Vorschlag vor, wie das realisiert werden soll. Es wird gerade mit der Höhe der Beiträge argumentiert – man weiß es eben nicht. Es ist natürlich klar, dass, wenn man eine Kammer hat, da ein Beitrag gezahlt werden soll, und ich habe auch große Bedenken, wenn es um Zwangsbeiträge geht, aber man kann sich auch eine für alle Beteiligten sinnvolle Gestaltung vorstellen. Es geht ja gerade darum, das wurde auch gesagt, dass die Arbeit der Kammer vor allem die unabhängige – also von Unternehmen und Staat unabhängige – Weiterentwicklung des eigenen Berufsstands darstellt, und das ist durchaus eine wichtige Aufgabe, die von einer Kammer erfüllt werden kann. Es muss, wie gesagt, keine Kammer sein, dann aber sollten wir mal das gesamte Kammerwesen oder -unwesen auf den Prüfstand stellen, statt einer Berufsgruppe, die im Moment hier benachteiligt ist, generell die Errichtung einer solchen Kammer zu verbieten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Inhalt der Arbeitsmarktförderung ist vor allem Integration in Arbeit. Arbeitsplätze werden von den Unternehmen, von der Wirtschaft geschaffen, und das geschieht in der letzten Zeit in erfreulicher Höhe – ich möchte sagen, nicht wegen der Senatspolitik, sondern trotz der Senatspolitik, denn das hängt mit der wachsenden Stadt zusammen. Wir haben heute in der Debatte schon gehört, dass der Senat offensichtlich mit den Aufgaben, die sich daraus ergeben, heillos überfordert ist, so eben auch mit der Arbeitsmarktintegration.
Wenn ich höre, dass der Beratungsbus von BALZ jetzt gefördert wird – mit 60 000 Euro –, ist das ist eine tolle Leistung. Allerdings fragen Sie die mal, wenn die Jobcenter ihren Beratungspflichten richtig nachkommen würden, dann bräuchte man nicht dieses – sagen wir: mal wieder – freie Angebot, das von Freiwilligen und Ehrenamtlern getragen wird, wie vieles in der Stadt. Das gehört zu einer Pflichtaufgabe. Wenn man sieht, wie Integrationsmittel, die zur Verfügung stehen, in den einzelnen Jobcentern ausgegeben werden, dann kennen wir das Problem, dass in Neukölln etwa um die Mitte des Jahres die Mittel langsam ausgehen, während SteglitzZehlendorf noch genügend hat. Aber – und ich erinnere daran, was der Regierende Bürgermeister sagte – es kann doch nicht sein, dass man da freie Mittel hat, die man nicht nach Neukölln übertragen kann. Das geht nicht. So werden also Jahr für Jahr etwa 50 Millionen Euro Mittel wieder an den Bund zurücküberwiesen. Wir haben seit Jahren darauf aufmerksam gemacht, aber es tut sich nichts beim Senat, wie man dieses Problem lösen könnte.
Entsprechend schlecht ist auch die Leistung der Bundesagentur bei der Integration nicht nur der Langzeitarbeitslosen, wo eben nicht sehr viel Erfreuliches passiert, sondern auch bei Menschen mit Behinderungen. Da haben Sie die Leistungen der Integrationsfachdienste – wir hatten dazu eine Anhörung – weiter zurückgefahren, obwohl die Fachteams auch bei den Jobcentern nicht in der Lage sind, sinnvolle Arbeitsmarktintegration zu machen. Und, wenn Sie einmal einen Unternehmer so richtig erschrecken wollen, dann gehen Sie hin und sagen: Ich komme von der Bundesagentur und möchte sie in Personalfragen beraten. – Der schmeißt Sie hochkantig aus der Tür raus, denn das schafft die Bundesagentur eben nicht. Hier wäre es die Aufgabe des Landes, mehr Mittel einzusetzen. Diese sind sehr spärlich.
Wir haben jetzt 150 Stellen mehr beim Jobcoaching. Das ist gut, aber nicht ausreichend, denn es fehlt bei den Trägern jetzt schon an vielen Stellen, und es kommen auch noch die Flüchtlinge hinzu. Wie die Jobcenter das bewältigen wollen, weiß ich nicht. Da habe ich auch noch keine schlüssigen Konzepte gesehen. Man kann sich das vorstellen: Wenn Sie jetzt schon überfordert sind, kann das nur schiefgehen. Ein Glück ist, dass man mit der Regis– trierung und mit der Anerkennung der Flüchtlinge nicht so schnell vorankommt. Das gibt den Jobcentern ein bisschen Zeit, sich vorzubereiten. Da müsste aber auch seitens der Arbeitsverwaltung und seitens des Senats mehr getan werden.
Insgesamt – trotz einiger erfreulicher Tatsachen – passiert im Haushalt zu wenig. Wie das mit der Jugendberufsagentur weitergeht, ob das tatsächlich so ein Erfolg wird, wie der Senat behauptet, das werden wir sehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zuschauertribünen haben sich jetzt geleert.
[Andreas Gram (CDU): Nicht erst jetzt! – Oliver Friederici (CDU): Kein Wunder bei den Oppositionsreden! – Andreas Gram (CDU) Ja, Herr Albers hat sie leergeredet!]
Ich möchte noch mal grundsätzlich etwas zum Haushalt sagen. Die Piratenfraktion hat mit ihren Änderungsanträgen einen eigenständigen Haushalt vorgelegt, der ohne jegliche Neuverschuldung auskommt, d. h. sich im gleichen Rahmen bewegt wie der jetzt vorliegende Entwurf mit den Änderungsanträgen der Koalition. Wir waren da, verglichen mit den letzten Jahren, doch relativ erfolgreich, denn Pi mal Daumen rund 50 Prozent unserer Änderungsvorschläge finden sich in den Änderungsvorschlägen der Koalition wieder. Da könnte man fragen: Okay, wo ist die Differenz? – Es gibt etwas Ärgerliches, weswegen wir diesem Haushalt auch auf keinem Fall zustimmen können, und das ist die verpasste Trendwende bei der Krankenhausfinanzierung. Es wurde gesagt, dass die Krankenhausfinanzierung eine Pflichtleistung der Länder sei. Ich muss dazu sagen: Alle Bundesländer liegen da seit Jahren unter dem Bedarf. In Berlin ist es besonders schlimm. Wenn Herr Ludewig davon spricht, dass wir über dem Durchschnitt liegen, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Der Bundesdurchschnitt der Krankenhausfinanzierung liegt bei 140 Millionen Euro pro Jahr. 110 Millionen Euro stehen bei Ihnen im Haushalt. Die SIWA-Mittel machen 55 Millionen Euro über drei
Jahre aus. Das reicht nicht, um diesen Durchschnitt von 140 Millionen Euro zu erreichen.
Wir hatten im Ausschuss eine Anhörung zur Trendwende, in der sämtliche Experten darauf hingewiesen haben, dass der Bedarf bei 240 Millionen Euro liegt und mindestens, um zu verhindern, dass die Krankenhäuser weiter verfallen, 219 Millionen Euro pro Jahr geleistet werden müssen. Das hat Konsequenzen. Was bedeutet das für die Arbeit der Krankenhäuser? – Dringende Reparaturen müssen Sie natürlich durchführen, denn wenn das Dach des OP wegbricht, können keine Operationen mehr stattfinden. Wo nehmen sie diese Mittel her? – Sie müssen sie aus ihren Betriebsmitteln nehmen, die eigentlich dafür gedacht sind, z. B. Pflegerinnen und Pfleger zu bezahlen. Das wiederum führt zu einer Verschlechterung der Qualität, also zum Pflegenotstand, der ja bei Weitem noch nicht beseitigt worden ist, selbst wenn letztlich durch eine Notwehr der Bediensteten, durch einen Streik bei Vivantes, ein wenig Verbesserung erreicht wurde. Das ist auch ein Grund, warum die Pflegedirektorin Möhlenkamp letztlich hingeschmissen hat. Sie konnte sich mit ihren Plänen nicht durchsetzen. Das, was an zusätzlichen Stellen kommt, ist noch nicht einmal die Hälfte dessen, was benötigt würde, um den Betrieb einigermaßen sinnvoll aufrechtzuerhalten.
Und so haben wir als Piratenfraktion nichts anderes gemacht, als gesagt: Wir wollen wenigstens an die Mindestanforderungen – 240 Millionen Euro – heran. Das ist in unserem Haushaltsentwurf auch eingegliedert. Die Abstimmung im Fachausschuss war ernüchternd. Es gab eine schwarz-rot-grüne Koalition, die das abgelehnt hat.
Das könnte man auch Libyen-Koalition nennen. Ich weiß nicht, ob die jemals regieren wird, ich fände das irgendwie schrecklich. Die Linke hat sich enthalten. Sie haben jetzt ja wenigstens noch die 30 Millionen Euro, die wir benötigen, um auf den Durchschnitt zu kommen, beantragt. Diesem Antrag werden wir natürlich zustimmen. Generell aber ist es ein Versagen, hier von Trendwende zu reden und noch nicht einmal auf den niedrigen Bundesdurchschnitt zu kommen, der, wie gesagt, nach Expertenmeinung sowieso nicht ausreicht, um die Krankenhäuser zu erhalten.
Das ist nur ein Grund. Ein weiterer Skandal liegt im Bereich Mobilität behinderter Menschen. Sie haben, und das können wir nicht verhindern, die Mittel für das Taxikonto um ein Drittel gekürzt, von 1,32 Millionen Euro auf 1 Million Euro, obwohl hier ein erkennbar höherer Bedarf besteht. Wir werden das im nächsten Jahr noch ausführlich debattieren. Man muss sich mal vorstellen: Die Kostenerstattung für das Taxikonto für Menschen mit Behinderung, die für ihre Mobilität darauf angewiesen sind, ist seit 2001 nie angepasst worden, obwohl es in dieser Zeit
(Dr. Wolfgang Albers)
eine 50-prozentige Erhöhung der Taxitarife gab. Aufgrund unserer Nachfrage und Intervention gab es eine 14prozentige Anpassung. Das bedeutet aber, dass es mit zusätzlicher Mittelkürzung immer weniger möglich ist, die Mobilität in Anspruch zu nehmen, und das in einer Situation, in der wir beim Sonderfahrdienst sowieso große Probleme haben. Das ist wirklich eine verpasste Chance, die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Insofern gibt es gerade in diesem Bereich für uns jeden Grund, diesen Haushalt abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wurden die Handlungsempfehlungen aus dem Bericht der zu Beginn des Jahres 2014 abgeschlossenen Evaluation des Projekts „Heime“ inzwischen umgesetzt?
Ich muss dazu sagen, der Evaluationsbericht bestätigt eine systematische Benachteiligung von Menschen mit hohem und komplexem Unterstützungsbedarf. Haben Sie denn vor, diesem Handlungsbedarf Rechnung zu tragen?
Danke, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Preise steigen in diesem Jahr gewaltig. – Wovon rede ich? – Von der BVG, von der Monatskarte: seit 1997 eine Erhöhung um 70 Prozent auf 81 Euro. Jetzt müsste das Sozialticket, das Berlin-Ticket S ab nächstem Jahr 40,50 Euro kosten.
Ich frage den Senat: Ist das richtig?
Wird das Berlin-Ticket S dann am 1. Januar 2016 40,50 Euro kosten? Es gibt eine Rahmenvereinbarung, dass das Sozialticket eben 50 Prozent des Verkaufspreises der Umweltkarte betragen soll.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem, über das wir heute reden, nämlich dass besondere Bedarfsgruppen schwer an Wohnraum kommen, beschäftigt uns ja schon seit Jahren. Und was sind das für Gruppen? – Menschen mit Behinderungen, die im Rollstuhl sitzen; Jugendliche aus Jugendhilfeeinrichtungen, die ab dem 18. Lebensjahr faktisch auf der Straße liegen, weil sie keine Wohnung mehr finden. Für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten und für Menschen mit geringem Einkommen ist es faktisch schon seit Jahren nicht möglich, sich auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu versorgen. Und dann gibt es – das ist sehr ärgerlich – Geschäftemacher, die Wohnungen zweckentfremden. Da werden rollstuhlgerechte Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt und die Menschen im Rollstuhl auf die Straße gesetzt. Da werden eben Wohnungen aus spekulativen Gründen jahrelang leerstehen gelassen. Und ich sage Ihnen: Wer das tut, handelt asozial.
Insofern bietet das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz, § 17, schon seit Jahren die Möglichkeit einzuschreiten. Ich habe dazu im Januar einige Anfragen gestellt und festgestellt, dass diese Möglichkeit trotz dieser Notlage, die seit Jahren besteht, von den Bezirken bislang nicht genutzt worden ist. Insofern geht es hier nicht darum, den Bürgerschreck zu spielen und Leuten Angst zu machen, dass ihre Eigentumswohnung enteignet werden soll, sondern es soll genau diejenigen treffen, von denen ich gesprochen habe, und die es dann auch zu Recht trifft. Ich bin mit Kollegin Schmidberger einig, dass wir um jede Wohnung kämpfen müssen. Nur das wird das Problem der Wohnraumversorgung, vor allem auch für die Flüchtlinge, natürlich nicht lösen.
Dazu hat der Senat allerdings auch sehr wenig getan. Was ist denn z. B. mit den 120 Objekten, die von der Bundesanstalt für Immobilienmanagement im März gemeldet worden sind, die jetzt zwischen LAGeSo und BIM irgendwie hin und her gereicht werden? Man befindet sich seit einem halben Jahr in der Prüfphase. Es ist nichts passiert. Herr Brauner, wenn Sie also von den Modularbauten reden: Seit März wurden 60 Grundstücke gemeldet. Und es sind gerade mal im Oktober zwei Bebauungspläne verabschiedet worden in Marzahn. Wenn wir mit dem Tempo weitermachen, dann sehe ich schwarz für all die Menschen, die auf der Straße liegen bzw. die sich selber nicht mit Wohnraum versorgen können.
Insofern unterstützen wir auch diesen Antrag der Linken und appellieren an den Senat, diese Diskussion auch mal als einen Weckruf zu sehen, die jahrelange Untätigkeit in diesem Bereich zu beenden und dafür zu sorgen, dass
sich auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Einschränkungen auf dem Wohnungsmarkt versorgen können.
Die nächste Katastrophe kommt ja auf uns zu, wenn die Träger des betreuten Wohnens, vor allem diejenigen, die Menschen mit psychischen Behinderungen versorgen, ihre Objekte verlieren, weil Geschäftemacher und neue Immobilienspekulanten ihre Verträge mit fadenscheinigen Begründungen kündigen. – Damit werden wir uns auch noch beschäftigen müssen. – Ja, wo sollen die denn dann hin? Haben Sie denn Platz in den städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder Objekte in den Bezirken, um diese Menschen zu versorgen?
Bitte!
Ich bin fassungslos. Ich habe dafür keine Erklärung. Ich glaube, es handelt sich hier, wenn nicht um Verwaltungsversagen, um grobes politisches Versagen der Verantwortlichen.
In diesem Sinne: Stellen Sie sich endlich den Problemen! Und vor allem, was nicht passieren sollte – das sage ich zum Ende ausdrücklich –: Bitte spielen Sie die verschiedenen Gruppen nicht gegeneinander aus; nicht die wohnungslosen Jugendlichen gegen die Flüchtlinge oder die behinderten Menschen im Rollstuhl gegen die psychisch Kranken! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Möller hat es gerade gesagt: Es ist ein relativ merk
würdiger Antrag. Da wird vom Senat Geld in den Haushalt eingestellt – 600 000 Euro.
Warum nicht 500 000 Euro? Warum nicht 700 000? Und jetzt kommen die Koalitionsfraktionen, die eigentlich hinter dem Senat stehen – also enge Beziehungen zu den Plänen und Wünschen des Senats haben müssen –, und stellen einen Oppositionsantrag. Also der Senat wird aufgefordert zu prüfen. Und dann macht auch noch jeder Redner und jede Rednerin der Koalitionsfraktionen andere Vorschläge. Herr Langenbrinck! Sie wollen jedes Jahr für 600 000 Euro in einem neuen Bezirk einen Bildungsverbund gründen. Woher haben Sie die Zahl? Kostet das so viel? Haben Sie mit den anderen gesprochen? Was sagen die anderen dazu, denen dazu nicht Geld in dieser Höhe zur Verfügung gestellt wurde?
Zum anderen sind die Bildungsverbünde bislang von einem bürgerschaftlichen Engagement getragen worden und weniger durch die Politik des Senats entstanden. In der aktuellen Broschüre des Bezirksamts Neukölln zu den Bildungsverbünden in den elf Quartiermanagementgebieten heißt es auf Seite 23, es mangele an Wahrnehmung, Begleitung und Wertschätzung der Bildungsverbünde durch Politik und Verwaltung. Ich frage den Senat und die Koalitionsfraktionen: Brauchen Sie erst 600 000 Euro Spielgeld, um eine entsprechende Wahrnehmung, Begleitung und Sensibilität zu entwickeln? – Ich weiß es nicht.
Nun ist es ja nicht schlecht, wenn für gute Zwecke Geld zur Verfügung steht. Aber die Frage ist, wie es um die Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagement steht. Wird da generell genug getan? Warum muss es gerade an dieser Stelle sein, denn wir haben auch noch viele andere Baustellen? Wie ist es mit der Verzahnung der anderen Aktivitäten im Bereich dieser Bildungsverbünde? Ich betrachte das in meiner Eigenschaft als Sprecher für berufliche Bildung vor allem auch vor dem Hintergrund, dass wir in Berlin zu wenige Ausbildungsverbünde haben. Es ist ja bekannt, dass in Berlin nur wenige Betriebe ausbilden, weil wir in Berlin sehr kleine Betriebe haben, die alleine gar nicht in der Lage sind, so einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Insofern kann man das Problem nur mit Ausbildungsverbünden beheben.
In diesem Zusammenhang wäre gerade, was die Synergieeffekte angeht, eine Vernetzung mit Bildungsverbünden sehr hilfreich – vor allem, was das Problem der Berufsorientierung angeht, wo es mangelt und was jetzt auch angegangen werden soll. Das wäre meine Idee, die hier bei den Überlegungen der Koalition mal wieder zu kurz kommt. Wenn vom Senat schon Geld in den Haushalt eingestellt wird – auch in der Größenordnung von 600 000 Euro –, dann erwarte ich auch irgendwann und irgendwo ein Konzept. Wenn dieser Antrag dazu führt, dass dieses Konzept noch vor Ende der Haushaltsberatungen vorgelegt wird, dann ist es meinetwegen ein guter
(Katrin Möller)
Antrag. Aber ich frage mich, warum es eines solchen Antrags der Koalitionsfraktionen bedarf, wenn es eine Senatorin bzw. einen Senat gibt, die etwas machen wollen, aber offensichtlich nicht in der Lage sind, dafür ein Konzept vorzulegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Um kurz darauf zu erwidern, Herr Kollege Langenbrinck: Ich sehe das Ganze ja eher unter dem Stichpunkt berufliche Bildung. Ich bin nicht immer im Bildungsausschuss anwesend, das wissen Sie. An sich müssten Sie in der Lage sein, einen Antrag zu stellen, der für sich steht, der nicht noch weiterer Erklärungen bedarf. Wenn ich frage, warum Sie als Koalitionsfraktionen die Initiative gegenüber dem Senat ergreifen, was normalerweise uns Oppositionsfraktionen obliegt, dann zeigt das nur, dass sich der Senat in dieser Frage offensichtlich uneinig ist.
Weil Sie das mit den 50 000 Euro pro Bezirk konkretisiert haben: Das ist ja nun noch eine zusätzliche Information, allerdings gehen Sie da in meinen Augen ein bisschen nach dem Gießkannenprinzip vor, denn in einigen Bezirken gibt es vielleicht mehr Bedarf als in anderen. Ich will Steglitz-Zehlendorf nun nicht die finanzielle Unterstützung für Bildungsverbünde vorenthalten, aber generell glaube ich, dass es dort weniger notwendig ist als beispielsweise in Neukölln. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch mal zur Wohnungsrückgewinnung: Es geht natürlich um die Beschlagnahmung von illegalen Ferienwohnungen – um das noch mal eindeutig zu sagen.
Allerdings hängt das Problem, über das wir jetzt debattieren, nur mittelbar mit der Unterbringung von Wohnungslosen zusammen. Es ist die Folge, dass hier zu wenig passiert ist, dass zu wenige Obdachlosenunterkünfte zur Verfügung stehen. Insofern haben wir hier die Notfälle in den Blick zu nehmen. Denn wenn schon in der Wohnungslosenhilfe zu wenig passiert, so ist es doch unsere Aufgabe und unsere Pflicht, den Menschen, die bei Einbruch der Kälte auf der Straße leben, eine Notunterkunft zu bieten. Diese Notunterkünfte gibt es jedes Jahr. Ob sie ausreichend sind? – Es sind jedes Jahr eher zu wenige. Gerade in diesem Jahr – das sagt der Antrag, das haben auch alle Vorredner und Vorrednerinnen bestätigt – können wir aus guten Gründen einen Anstieg der betroffenen Menschen, die auf der Straße leben, erwarten.
Jetzt ist es natürlich sehr schwer, eine Prognose abzugeben. Darauf haben wir auch schon sehr oft hingewiesen, es liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Wir haben keine Wohnungsnotfallstatistik, sodass die Planung schwierig ist. Die 1 000 sind wirklich eine Mindestzahl. Wir werden erst – da hat der Kollege Krüger recht – im Nachhinein wissen, was denn wirklich gebraucht wird. Aber gerade deswegen muss man hier Vorsorge leisten. Kollegin Radziwill hat es bereits ausgeführt, dass es hier vor allem darum geht, die Bezirke zu unterstützen. Denn aus den Bezirken und von den Trägern erreichen uns seit geraumer Zeit diese Hilferufe.
Dann muss ich natürlich fragen, Herr Kollege Krüger, was hat der Senat denn eigentlich gemacht. Wie hat er
(Joachim Krüger)
sich vorbereitet? Oder war er auch hier überfordert? Wir haben – das habe ich vorhin gesagt – diese 120 Objekte, die am 12. März von der Bundesanstalt für Immobilienmanagement gemeldet wurden und die bislang immer noch geprüft werden. Auch wenn jetzt möglicherweise nicht alle diese Objekte für Flüchtlingsunterkünfte oder Wohnungslosenunterkünfte geeignet sind, dann gibt es doch vielleicht auch einige darunter, die man kurzfristig für die Kältehilfe, für die Notfallunterbringung herrichten kann. Hier ist natürlich der Senat gefordert, gemeinsam mit den Bezirken zu handeln, denn den Bezirken ist in vielen Fällen die Möglichkeit genommen, direkt auf solche Objekte zuzugreifen, selbst wenn sie ihnen bekannt sind.
Insofern möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal an den Senat appellieren, wenn er schon in vielen anderen Fällen seine Aufgaben nicht erledigt, so ist es hier aber notwendig, diese Notfallhilfe anzubieten, denn hier geht es um Menschenleben. Ich möchte nicht in der Zukunft Meldungen in der Presse lesen, dass wohnungslose, obdachlose Menschen hier in Berlin irgendwo erfroren sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Bentele hat gerade die Frage gestellt, was bei den Verhandlungen in der Zwischenzeit Schlimmes passiert sei. Die Antwort ist ganz einfach: Wir wissen es nicht!
Das ist ja eine Hauptkritik, dass die Verhandlungen völlig intransparent ablaufen. Wir wissen, dass selbst die Abgeordneten des Europäischen Parlaments faktisch keinen Zugang zu den Unterlagen haben.
Neben den Verhandlungen zu TTIP und TISA gilt es vor allem – mit oberster Priorität –, das europäischkanadische Freihandelsabkommen CETA zu verhindern. Das Abkommen ist bereits verhandelt, der Vertragstext liegt seit einem Jahr öffentlich vor. Da wissen wir also, was drinsteht. Die wichtigsten Punkte: Produkte und Technologien dürfen erst aus dem Verkehr gezogen werden, wenn ihre Schädlichkeit zweifelsfrei nachgewiesen ist.
Vorsorge wird damit ausgeschlossen.
Verwaltungsgremien, also Kooperationsgremien, erhalten weitgehende Kompetenzen für Interpretation und Weiterentwicklung des Abkommens. Gesetzesvorhaben können so bereits zu Fall gebracht werden, bevor sie das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die privatisiert sind, dürfen nicht mehr rekommunalisiert werden. Durch private Schiedsgerichte können private Unternehmen Entschädigungszahlungen bei jedem neuen Gesetz – zum Beispiel zum Gesundheits- und Umweltschutz – bekommen. Last but not least: Regelungen zum Datenschutz fehlen fast vollständig.
Durch die Einbeziehung der übrigen Staaten des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA – USA und Mexiko – kommen auch Privatunternehmen der USA über ihre Niederlassung in Kanada in den Genuss der Bestimmungen von CETA. Mexiko bekam die Knute eines NAFTA-Schiedsgerichts zu spüren, als der Staat die Einfuhr von Isoglukose beschränken wollte. Dieses Produkt – auch als Glukosesirup, Maissirup, Stärkesirup, Bonbonsirup, Corn Sirup oder Maiszucker bezeichnet – ist mit großer Sicherheit für die zunehmende Fettleibigkeit vor allem bei Kindern verantwortlich.
Überall in der Welt, wo das gegessen wird! –
2003 verklagte der US-Konzern Corn Products International den Staat Mexiko auf entgangene Gewinne von 325 Millionen Dollar. Ein privates Schiedsgericht verur
teilte Mexiko, die Strafsteuer zurückzunehmen und einen Schadenersatz von 58 Millionen Dollar zu zahlen.
Wenn die EU jetzt bei TTIP private Schiedsgerichte ablehnt bzw. einen internationalen Handelsgerichtshof anregt, so ist das nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver. Völlig egal, was bei TTIP noch verbessert wird: Wenn CETA wie geplant 2017 in Kraft tritt, wird das alles unterlaufen. Insofern hoffe ich doch, dass sich die Bedenken auch in der Bundesregierung durchsetzen und dort die Beschlüsse der SPD, also auch des SPD-Parteikonvents, ernst genommen werden, die Ratifizierung von CETA zu verhindern.
Ja zum fairen Handel, wir brauchen ein faires und nachhaltiges Handelssystem. Dazu müssen wir aber die WTO, also die Welthandelsorganisation, nutzen. Das ist der richtige Ort, um über einen internationalen Handelsgerichtshof nachzudenken. Bis man zu einem solchen Handelsgerichtshof kommt, der im Übrigen dann auch alle Schiedsgerichtsvereinbarungen aus allen schon bestehenden Handelsabkommen ersetzen muss, sollte man die Verhandlungen zu TTIP und TISA aufs Eis legen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können wirklich sehr dankbar sein, dass es in dieser Stadt so viele Menschen gibt, die bereit sind, sich freiwillig zu
(Joachim Krüger)
engagieren. Aber: Können das auch alle? Tun wir, tut die Verwaltung, tut der Senat genug dazu, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich die Menschen engagieren und dadurch an der Gemeinschaft auch teilhaben können? Ich sage immer: Engagement ist nicht umsonst, soll nicht umsonst sein. Das meint, dass es finanzieller Unterstützung bedarf, um das zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass Menschen aus ihrem Einkommen zubuttern müssen, wenn sie sich freiwillig engagieren. Es muss mindestens neutral sein. Es muss sichergestellt werden, dass sie Fahrtkosten ersetzt bekommen, was im jetzigen System nicht immer der Fall ist. Hier ist noch viel zu tun.
Auch wenn Berlin, wie die Vorrednerinnen und Vorredner ausgeführt haben, viele gut Ansätze hat und nicht so schlecht ist, stelle ich mir manchmal die Frage, ob das Verhältnis von freiwilligem Engagement und staatlichem Handeln hier richtig austariert ist. Es kann nicht sein, dass sich der Staat seiner Pflichtaufgaben entledigt, weil er meint, es gibt dafür genug Freiwillige. Der Staat ist in der Pflicht und hat seine Pflicht zu erledigen. Das freiwillige Engagement ist die Kür, die obendrauf kommt, die die Gemeinschaft zur vollen Entfaltung bringt.
Hierzu vermisse ich leider trotz des Ausschusses, den wir eingesetzt haben, genügend Verständnis bei unserem Senat, genügend Bereitschaft bei der Verwaltung, entsprechende Strategien zu entwickeln. Klarer kann man das sehen bei dem seit über einem Jahr überwältigenden Engagement der Berlinerinnen und Berliner für die Flüchtlinge. Seitens der Verwaltung wird dies aber nicht genügend unterstützt. Ich denke nur daran, dass es bislang nicht möglich ist, die vielen Spenden, die von den Berlinerinnen und Berlinern kommen, entsprechend zu verteilen und zu bearbeiten, obwohl es genügend freiwillige Helfer gibt. Die Situation beim LAGeSo ist bekannt, dass dort die Zusammenarbeit zwischen den freiwilligen Helfern und der Verwaltung nicht besonders gut funktioniert. Das ist eigentlich ein Armutszeugnis. Insofern wird deutlich, dass es an einer solchen Gesamtstrategie fehlt. Ich kann den Antrag der Grünen in diesem Fall unterstützen und hoffe, dass es beim Senat zu einer entsprechenden Einsicht kommt und sich möglichst bald, möglichst noch in dieser Legislaturperiode, etwas bewegt, sich etwas ändert bei der Behandlung und Unterstützung des freiwilligen Engagements. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat: Seit Montag streikt das Pflegepersonal an der Charité für eine Mindestpersonalausstattung der Stationen. Verbindliche Personalschlüssel sollen auch im Landeskrankenhausplan verankert werden. Ist der Senat bereit, hier eine Pflegekraft pro vier Betten bzw. zwei Betten in Intensivstationen verbindlich festzuschreiben?
Die Antwort war jetzt nicht sehr konkret. Ich möchte noch einmal nachfragen: Inwieweit ist der Senat bereit, sich für bundesweite Personalschlüssel in der genannten Höhe, also zwei pro Intensivstation und vier für Normalstationen, einzusetzen ggf. auch durch eine eigene Bundesratsinitiative?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr richtig, was Frau Möller gerade gesagt hat. Ich glaube nicht, dass Ablehnung oder Annahme dieser beiden Anträge noch wesentlichen Einfluss auf die Konzeption haben werden, die ja bereits feststeht, auch nicht unbedingt auf die Umsetzung, die ich sehr kritisch begleiten werde. Ich habe bereits mehrfach gesagt, dass es mir vor allem darauf ankommt, dass sich die Berufsorientierung verbessert und Praktikumsplätze auch berlinweit angeboten werden. Das wurde mir von allen Seiten versprochen. Ich werde sehen, wie das in der Praxis dann funktioniert.
Inklusion ist ein Thema, über das man sehr gerne redet. Gestern fand, initiiert von der Bundesbehindertenbeauftragten und dem Deutschen Institut für Menschenrechte eine Fachkonferenz statt, auf der das Resümee der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gezogen wurde. Wie Sie alle wissen, ist das Ergebnis nicht besonders gut ausgefallen. Ich kann Ihnen versichern: Die Stimmung unter den rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war auch nicht sonderlich gut.
Es entsteht wirklich der Eindruck, dass das Wort Inklusion gerne in den Mund genommen und hinter verschlossenen Türen genau das Gegenteil gemacht wird. Deswegen muss man genau aufpassen, inwieweit die inklusiven Konzepte bei der Jugendberufsagentur tatsächlich verwirklicht werden. Das fängt damit an – und ich versichere Ihnen, dass ich das als Allererstes kontrolliere –, ob die Anlaufstellen, die geschaffen werden, barrierefrei erreichbar sind, und zwar voll barrierefrei.
Ein zweiter Punkt ist, inwieweit Inklusion bei der Berufsorientierung und der Jugendberufsagentur mit den bestehenden Mitteln schon möglich ist. Auf der gestrigen Konferenz gab es einen gewissen Lichtblick: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat angekündigt, besondere Förderungen für die Berufsorientierung, also ein Förderprogramm aufzulegen, was wahrscheinlich nächstes Jahr erfolgen wird, das allerdings mit dem Nachteil verbunden ist, dass die Länder 50 Prozent kofinanzieren müssen. Da müssen wir darauf achten, dass das dann auch sofort bei der Jugendberufsagentur eingesetzt wird. Das bedeutet, dass mit dem geplanten Konzept die Berufsberatung, die in den Schulen erfolgen soll, von vornherein inklusiv ausgerichtet werden muss.
Die Frage, inwieweit es dann zu einer Vermittlung von Ausbildungsplätzen kommt, ist sehr schwierig, da im Moment die Vermittlung von Menschen mit Behinderung durch die Arbeitsagentur generell sehr mäßig ist. Auch die Kompetenzen der Arbeitsagentur werden allgemein als sehr schlecht bewertet. Hier gilt es, verstärkt in die Betriebe zu gehen. Es ist noch gar nicht klar, wie Integrationsfachbetriebe einbezogen werden sollen. Mir wurde bei der Jugendberufsagentur gesagt, man werde die bewährten Berufsorientierungssysteme der Förderschulen einbeziehen. Aber wir wissen, dass das in der Vergangenheit nicht gut funktioniert hat. Meistens sind die Kinder von der Förderschule nicht in der Lage, einen normalen Berufsabschluss zu machen. Sie landen hauptsächlich in den Werkstätten. Die Werkstätten sind den Prüfern des UN-Komitees allerdings ein Dorn im Auge. Nach deren Ansicht müssten sie eigentlich abgeschafft werden. Das ist ein Streitpunkt. Man muss bei der Jugendberufsagentur aufpassen, dass hier etwas passiert, um die Menschen nicht in die Werkstätten zu schicken, sondern ihnen eine adäquate Berufsausbildung zu ermöglichen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piraten sind schon aus einem Grund gegen dieses Tarifeinheitsgesetz. Kollege Korte hat es gerade gesagt: Es besteht kein Bekenntniszwang in Betrieben. Wenn man aber nicht weiß, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitglied einer Gewerkschaft sind, wie kann man dieses Gesetz dann ausführen?
Das müssen Sie erst mal aufzeigen. Entweder bekommen wir mehr Überwachung oder eine undurchschaubare Bürokratie in dem Punkt, die zu mehr Anrufungen von Gerichten und größerer Unsicherheit, als sie heute besteht, führt.
Aber was ist eigentlich passiert? – Prof. Korte sagte es gerade, 2010 hat das Bundesverfassungsgericht den Tarifeinheitsgrundsatz gekippt. Das ist jetzt fünf Jahre her. Und gab es in diesen fünf Jahren irgendwelche Veränderungen im Streikverhalten?
Klammern wir mal die GDL und Cockpit aus! 2014 war Deutschland mit 15 Streiktagen pro 1 000 Beschäftigte im unteren Drittel der Europäischen Union. Dänemark mit 106 und Frankreich mit 150 lagen weit darüber. Man kann nun nicht behaupten, dass Deutschland ein Land ist, wo besonders viel gestreikt wird. Dagegen haben dann Vertreter der Arbeitgeber schon nach dem Verfassungsgerichtsurteil englische Verhältnisse befürchtet. Aber was sind englische Verhältnisse? – Das waren mal 570 Streiktage pro 1 000 Beschäftigte.
Also davon sind wir nun sehr weit entfernt.
Was wir hier verhandeln, ist für mich Absurdistan die Zweite. Denn was ist der Grund für diese Gesetzesinitiative? – Der Grund waren jetzt die Streiks im Verkehrswesen bei Cockpit und GDL. Das ist natürlich sehr unangenehm. Und in ganz populistischer Manier wollte Nahles hier zeigen, sie schafft es, Gewerkschaften wieder in ihre Bahnen zu bringen. Das ist aber genau der Eingriff in die Koalitionsfreiheit und die Verfassungsgrundsätze, der nicht sein darf. Man kann nicht für kurzfristigen populistischen Erfolg Verfassungsgrundsätze aufs Spiel setzen.
Und vor allem: Was hat das denn gebracht? – Allein die Ankündigung des Tarifeinheitsgesetzes hat mögli
(Dr. Niels Korte)
cherweise den Streik der GDL wesentlich verlängert. Denn was hätte dort passieren müssen? – Es wäre auch Aufgabe der Betriebsleitung, also der Deutschen Bahn, gewesen, die Gewerkschaften an einen Tisch zu holen. Stattdessen hatte man den Eindruck, dass die Gewerkschaften eher noch gegeneinander aufgehetzt wurden. Hier haben die Koalitionspartner versagt. Das hätte man auch deutlich sagen können und nicht versuchen müssen, durch einen Eingriff in Grundrechte hier möglicherweise für die Zukunft solche Situationen zu unterbinden.
Es ist auch viel darüber gesagt worden, ob das überhaupt möglich ist. Es ist schon klar, dass im Falle von Cockpit dieses Gesetz, wenn es denn in Kraft tritt und gelten sollte, nicht viel bewirkt. Die Fälle, in denen es eben etwas Positives bewirken kann, kann man möglicherweise an einer Hand abzählen. Aber das, was zu befürchten steht, was es Negatives für die Tarifautonomie bewirken kann, ist ein wesentlich größerer Schaden als das, was man da möglicherweise als Gewinn erwarten könnte.
Zudem – und das muss ich einfach sagen – ist das wieder mal so ein Gesetz, das möglicherweise vom Verfassungsgericht gekippt wird. Und das ist etwas, was die Piraten immer wieder monieren. Macht doch bitte eure Gesetze so, dass sie nicht vom Verfassungsgericht entschieden werden, sondern denkt vorher darüber nach, was in unseren Verfassungsgrundsätzen angebracht ist oder nicht! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin es langsam leid, bei jedem Seniorenparlament zu hören, wie auch heute von der Kollegin Radziwill: Liebe alte Leute, die ihr jetzt noch in Vierzimmerwohnungen lebt, weil der Ehepartner weggestorben ist:
(Jasenka Villbrandt)
Bitte, zieht doch in eine kleinere Wohnung, die barrierefrei ist!
Das ist eine sehr schöne Absicht, aber dann müssen Sie auch etwas dafür tun. Die Realität sieht leider anders aus. Viele Seniorinnen und Senioren, die eben dieser Bitte oder dieser Vorstellung gefolgt sind, fühlen sich heute – ich weiß nicht, wie ich es parlamentarisch korrekt ausdrücken will –
irgendwie veräppelt.
Nehmen wir, um einmal in die Beispiele zu gehen, das ehemalige Seniorenwohnhaus Hansaufer 5. Ich habe das hier schon an anderer Stelle erwähnt. Das wurde – da war, glaube ich, Frau Lompscher noch Senatorin, also vom vorigen Senat – an einen Investor verkauft. Es wurde nicht darauf geachtet, dass die Wohnrechte der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt worden sind. Und da wohnen viele alte Leute, die genau deshalb dorthin gezogen sind, weil sie ihre größere Wohnung aufgegeben haben, weil es dort die Gemeinschaftseinrichtungen gab, barrierefreie Einrichtungen, und weil sie sich vorgestellt haben, bis zu ihrem Lebensende da wohnen zu können.
Jetzt hatten wir große Aktionen. Die Seniorinnen und Senioren haben sich gegen Modernisierungsmaßnahmen des Investors gewehrt. Die sind jetzt gestoppt. Es gibt sogar die Zusage des Regierenden, des damaligen Bausenators, der die Bereitschaft zum Rückkauf dieses Seniorenwohnheims erklärt hat. Für mich ist das illusorisch. Die Proteste haben dazu geführt, dass jetzt die Modernisierung drei Jahre verschoben worden ist, mit dem Effekt allerdings, dass der Eigentümer das Haus jetzt mehr oder weniger vergammeln lässt, also auch die notwendigen Reparaturen nicht mehr macht, was auch nicht gerade produktiv ist.
Die Investoren der ganzen Welt stehen Schlange, um sich gerade in den Mitte-Bezirken in Berlin die letzten Immobilienschnäppchen zu sichern. Ich frage mich, was da der Senat tut. Die einzige Möglichkeit, gegen diese Form der Segregation vorzugehen, wäre es ja – das hat Frau Radziwill auch gesagt – dazuzukaufen. Aber wo ist denn der Senat? Bietet er mit? Kauft er Objekte zu? Weist er die Wohnungsbaugesellschaften an, hier aktiv zu werden? – Ich sehe da wenig Aktivitäten.
Im Gegenteil, da haben wir auch ein schönes Beispiel: Oranienburger Straße 11, ein Haus, das hochsubventioniert als seniorengerechtes Haus gebaut worden ist, barrierefrei, mit Gemeinschaftsräumen, Betreuung, wo nur Leute über 60 mit Behinderung einziehen durften, mit der Zusicherung, da nun bleiben zu können. Das wurde inzwischen auch an private Investoren verkauft. Von den
25 Bewohnern sind die meisten ausgezogen, sieben haben es noch ausgehalten. Es wird ständig umgebaut. Die seniorengerechten Wohnungen werden in Ferienwohnungen umgebaut. In den Gemeinschaftsräumen werden Touristenlokale eingerichtet. Der barrierefreie Eingang, der schön breit war, wird jetzt durch einen Geldautomaten versperrt. Das ist die Realität in dieser Stadt. Dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass sich die Leute, die dort wohnen, wirklich veräppelt fühlen.
Was tut der Senat? Was tut das Bezirksamt? – Nichts. Herr von Dassel vom Bezirksamt Mitte hat zwar erklärt, auch zum Hansaufer 5, dass das ein schwerer Fehler war und dort schwere Fehler gemacht worden sind. Aber wie das korrigiert werden soll, sagt er eben nicht. Im Grunde sollte das, was in dem Antrag gefordert wird, eine Selbstverständlichkeit sein. Das sollte der Senat schon längst machen. Es ist eigentlich traurig, dass man einen solchen Antrag stellen muss. Tatsächlich streift er auch nur einen Teil des Problems, denn generell geht es darum, dass mehr Wohnungen im städtischen Eigentum sind, die auch barrierefrei sind. Und dazu ist der Senat nicht bereit, im Gegenteil, es wird sogar noch an der Bauordnung geschraubt, sodass eben Vorschriften zur Barrierefreiheit für den Neubau abgebaut werden. Es ist wirklich ein Armutszeugnis. Ich bin, wie gesagt, sehr enttäuscht davon, was für das Wohnen von Seniorinnen und Senioren in dieser Stadt getan wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir nach 15 Monaten hier wieder über diesen Antrag reden können. Wir haben das neulich auch schon im Ausschuss getan. In einem Punkt, Herr Lehmann-Brauns, gebe ich Ihnen vollkommen recht: Das, was wir am wenigsten brauchen, ist ein neuer Kalter Krieg. Da müssen wir andere Lösungen finden.
Aber wir sind hier nicht im Deutschen Bundestag. Herr Zimmermann hat eine gute Bundestagsrede gehalten.
Ich korrigiere mich: Er hat eine inhaltlich dem Bundestag angemessene Rede gehalten, aber auch mit Aussagen, die ich durchaus teilen würde. Nur, wenn wir im Bundestag wären, würde ich wie neulich im Ausschuss Herrn Zimmermann an das Beispiel von Norbert Blüm erinnern, der als Arbeitsminister 1987 trotz Verbots der Bundesregierung nach Chile gefahren ist, weil Menschenrechte unteilbar sind. Für Menschenrechte muss man sich einsetzen. Da sind eben bestimmte diplomatische Rücksichten teilweise auch fehl am Platz. Aber wie gesagt, wir sind hier in Berlin und nicht im Bundestag und machen hier auch keine Außenpolitik. Das will ich unterstreichen. Insofern verstehe ich eben auch nicht ganz, wie von einigen Rednern in diesem Antrag der Fraktion Die Linke so große außenpolitische Forderungen hineininterpretiert wurden.
Aus meiner Sicht, und das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt, bezieht er sich ja hauptsächlich auf den Bereich Städtepartnerschaften. Was ist eine Städtepartnerschaft? – Eine Städtepartnerschaft hat nur teilweise diese außenpolitischen Dimensionen. Sie ist vor allem ein Austausch von verschiedenen Best-Practice-Beispielen, wie man gerade bei großen Städten die Stadt organisiert usw. Auch wenn – und das ist bedauerlich – aufgrund der Gesamtsituation, und nicht nur wegen dieser Problematik des Gesetzes gegen die Homosexuellenpropaganda, diese Städtepartnerschaft zum Erliegen kommt, kann man den Senat doch auffordern, genau wie es hier im Antrag steht, darzulegen, wie er speziell dieses Problem auch im Rahmen dieser Städtepartnerschaft behandelt.
Dazu wurde mir jedenfalls von Senatsseite noch keine ausreichende Auskunft gegeben. Man kann auch sagen, okay, Menschenrechte sind uns nicht so wichtig; diplomatische Beziehungen sind wichtiger. Dann kann man das diskutieren im Einzelnen und genau gucken, wie man das in der Praxis ändern kann. Aber den Antrag einfach so auf eine andere Ebene zu schieben und zu sagen, ja, wir können hier nichts machen, weil die Großwetterlage gerade schlecht ist, halte ich für verkehrt. Wie gesagt, es lohnt sich immer, sich für Menschenrechte einzusetzen.
Nehmen Sie sich alle ein Beispiel an Norbert Blüm! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit meiner letzten Rede zu diesem Thema sind knapp zwei Monate vergangen. An sich könnte ich sie noch einmal halten, denn viel passiert ist in der Zwischenzeit nicht. Dabei ist die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen in Berlin weiter gestiegen. Sie liegt aktuell bei 10,3 Prozent. Nur noch 13,5 Prozent aller Betriebe in Berlin bilden aus. 33,6 Prozent der Auszubildenden in Berlin brechen ihre Ausbildung vorzeitig ab.
Trotz intensiver Nachfrage im Ausschuss für Berufliche Bildung hat uns der Senat noch immer nicht die inzwischen wohl unterschriebene Kooperationsvereinbarung zur Errichtung der Jugendberufsagentur vorgelegt. Auch eine aktuelle Vorlage des Senats zur Errichtung der Jugendberufsagentur liegt dem Abgeordnetenhaus bis heute nicht vor. Der Senat redet wohl lieber mit der Presse als
mit den Abgeordneten. Wir können uns dann aus den Pressemitteilungen und den Berichten der Tagespresse Informationsbrocken zusammenklauben.
In der Pressemitteilung des Senats vom 17. Dezember 2014 hieß es noch, Ende des ersten Halbjahres 2015 solle es in vier Bezirken die ersten regionalen Anlaufstellen geben. Am 19. März 2015 hießt es dann, vier Bezirke starteten in diesem Jahr mit der Jugendberufsagentur Berlin. Aber wann? – Im Herbst, steht irgendwo im Text. Wer auch den Link „Weitere Informationen“ anklickt, findet den Termin Oktober 2015. Mit dem Verschieben von Eröffnungsterminen kennt sich der Senat aus.
Immerhin sind vier Bezirke schon mal im Boot. Es liegen aber noch keine konkreten Umsetzungskriterien für die Anlaufstellen vor. Das neue Motto des Senats lautet: Erst mal beschließen, dann fragen, wie die Bezirke das umsetzen sollen.
Auch auf meine Frage, wie das alles im laufenden Haushaltsjahr finanziert werden soll, gab es vom Senat offiziell keine Antwort. Ich konnte der Tagespresse entnehmen, dass die Höhe der Haushaltsendsätze für die Jugendberufsagentur vom Senat offenbar bereits festgelegt wurde, ohne das Abgeordnetenhaus, den Haushaltsgesetzgeber, einzubeziehen.
Der Senat stellt laut der „taz“ vom 20. März für das Projekt Jugendberufsagentur 2015 zusätzlich 1,6 Millionen Euro und 2016 weitere 5 Millionen Euro zur Verfügung. Im Nachtragshaushalt ist dazu nichts zu finden. Fraglich bleibt: Wo werden die Mittel für dieses Jahr eingestellt? Wie sollten die 1,6 Millionen Euro im laufenden Haushalt gegenfinanziert werden?
Ja, bitte!
Die liegt uns noch nicht vor, Frau Becker! Vielleicht Ihnen, mir nicht!
Das habe ich ja gerade kritisiert.
Es ist löblich, dass der Senat eingesehen hat, dass es in Berlin keine Jugendberufsagentur zum Nulltarif geben kann. Die genannten Mittel reichen aber gerade einmal für die Finanzierung der zusätzlichen Personalkosten. Die Bezirke sollen dann wohl aus ihren knappen laufenden Mitteln die Kosten der Liegenschaften und der Infrastruktur der Anlaufstellen bezahlen. Seriöse Haushaltspolitik sieht anders aus.
Als Ergebnis unserer letzten Debatte hier im Plenum gibt es dann doch noch etwas Neues in der Pressemitteilung vom 19. März: