Es ist so, das ist auch die Einschätzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dass wir in diesem Jahr die Situation erreichen, dass wir in den Lehrerkollegien eine Mehrheit mit angestellten Lehrern haben. Dann wird es so sein, dass jedes Jahr sich dieser Anteil noch einmal deutlich erhöht durch die wachsende Stadt und das Ausscheiden von Lehrerinnen und Lehrern. Deswegen werden wir sehr schnell eine Homogenisierung der Kollegien in Richtung von Angestelltenkollegien haben. Das ist die
Umsetzung des Grundsatzbeschlusses, und der Grundsatzbeschluss damals ist nicht mit der Zielsetzung gefasst worden, dass er in ein, zwei Jahren umgesetzt werden kann, sondern es wussten alle, als er damals gefasst worden ist, dass es etwa 20 Jahre dauert. Insofern sind wir in dieser Richtung unterwegs.
Das bedeutet im Übrigen, dass es bei den Angestellten dann auch die Möglichkeit zu tarifvertraglichen Regelungen gibt. Ich habe vorhin schon zu einer anderen Anfrage darauf hingewiesen, dass es deswegen auch, unter anderem auf Berliner Initiative, zu Gesprächen über einen Eingruppierungstarifvertrag auf Bundesebene kam. Natürlich ist es so, dass wir als Berlin, weil wir gerade bei dem Thema angestellte Lehrer ein Gewicht haben, auf Bundesebene dafür sorgen werden, dass dort nicht eine Situation entsteht, in der das Thema Lehrer vergessen wird, sondern wir können, gerade weil wir dort ein großes Gewicht haben, dafür sorgen, dass die Anliegen der Lehrer angemessen berücksichtigt werden, aber durchaus auch in einer Bundesdiskussion, denn man muss auch respektieren, dass andere Bundesländer, selbst wenn der Anteil an Lehrern dort kleiner ist als in Berlin, natürlich in der absoluten Zahl deutlich mehr angestellte Lehrer haben als Berlin. Das ist schlichtweg so. Deswegen sehe ich dort nicht die Gefahr der Vernachlässigung.
Letztes Thema – wie wird das weitergehen? – Der wesentliche Punkt, der hinter dem seinerzeitigen Grundsatzbeschluss stand, ist, dass das Land Berlin vermeiden wollte, in der Anhäufung von Pensionslasten noch zusätzliche Effekte an langfristigen zukünftigen Haushaltslasten aufzuhäufen. Wir werden sehen, dass andere Länder sich jetzt dieser Frage verstärkt zuwenden, das heißt, die Kolleginnen und Kollegen in Hamburg haben jetzt die Situation, dass sie angefangen haben nachzurechnen, und das bedeutet, wenn sie angefangen haben nachzurechnen, müssen sie für jeden beamteten Lehrer parallel zu der laufenden Zahlung noch einmal 50 Prozent hinstellen, um damit die Versorgungsfrage halbwegs vernünftig abzudecken. Das ist durch das Berliner System vermieden worden.
Insofern sehe ich keine Vernachlässigung der Berliner Situation in der Perspektive, sondern ich sehe die Perspektive, dass die, die größere Beamtenströme haben, sich über die Fragen der Zukunftslasten, die sie in ihren Haushalten mit sich herumtragen, verstärkt Gedanken machen. Das wird eher die Diskussion der Zukunft bringen.
Unabhängig davon, dass ich nicht verstehe, wie ernst der Senat die Gewerkschaft nimmt, wenn gestern ein Gespräch über alle Vorschläge, die die Gewerkschaft vorgelegt hat, nach 20 Minuten beendet wurde: Warum verkünden Sie sowohl heute als auch vor einem Monat am letzten Streiktag Gesprächsbereitschaft bezüglich der Grundschullehrkräfte, haben aber gestern dazu keinerlei Verhandlungsbereitschaft gezeigt?
Ich möchte ungern inhaltliche Details über Gespräche veröffentlichen, die zwischen meinem Haus, mir und den Gewerkschaften – in dem Fall der GEW – stattfinden, weil ich glaube, dass die Erwartungshaltung der Gesprächsteilnehmer ist, dass das respektiert wird. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass das Gespräch nicht von unserer Seite beendet worden ist. Es war so: Die Gewerkschaft hatte uns in unserem letzten Gespräch einen Fragenkatalog überreicht, und wir hatten versprochen, diesen Fragenkatalog zu bearbeiten. Das ist relativ umfassend geschehen. Dann haben wir zu dem Gespräch gebeten und in dem Gespräch die Beantwortung des Fragenkatalogs vorgenommen. Dann ging von der Gewerkschaft die Beendigung des Gesprächs aus. Insofern ist das richtig. Ich habe die Gespräche nicht abgebrochen.
Was ich vorhin gesagt habe, gilt und findet sich im Übrigen in den Dokumenten, die durchaus ausgetauscht wurden. Ich habe beim Thema Grundschullehrer darauf hingewiesen, wie die derzeitige Situation ist und wie sich vielleicht die mittelfristige Zukunft darstellt. Ich habe auch beim Thema Entgeltstufe V darauf hingewiesen. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, dass Eingruppierungsvereinbarungen grundsätzlich ein Thema der tarifvertraglichen Regelungen auf Bundesebene sind.
Vielen Dank! – Herr Senator! Sie haben viel erklärt, eine richtige Berliner Strategie habe ich nicht gehört. Ich frage deshalb nach, ob Sie nicht glauben, dass ein Mangel an Strategie letztlich nur ein Befeuern der Verbeamtungsträumereien bewirkt.
Wir müssen sehen, dass wir seinerzeit durchaus mit einer Strategie in die TdL zurückgekehrt sind und dass wir diese Strategie jetzt schrittweise umsetzen. Wir brauchen in der TdL dazu nicht nur Partner auf der Gewerkschaftsseite, sondern auch unter den anderen Bundesländern. Das ist so, war aber Teil der Grundsatzentscheidung.
Schritt 1 war: Rückkehr und dann Fußfassen. Schritt 2 war eine schrittweise Heranführung der Angestelltenbesoldung, um die es hier hauptsächlich geht, an den Durchschnitt der anderen Bundesländer. Damit sind wir schon relativ weit gekommen, das wird vermutlich im nächsten Jahr abgeschlossen werden können. Schritt 3 ist dann die Entwicklung eines zukunftsorientierten Einstellungsprofils für Lehrerinnen und Lehrer, weil wir als wachsende Stadt einen langfristigen, durchaus höheren Einstellungsbedarf haben als andere Regionen oder Bundesländer, wo die Bevölkerung weniger zunimmt oder gar schrumpft. Dabei spielt eine Schlüsselrolle – über den Punkt haben Frau Scheeres und ich schon gesprochen –, dass wir gute Erfahrungen beim Anwerben von Lehrkräften mit der Stufe V für die sogenannten Erfüller haben. Deswegen ist Schritt 3, dass wir versuchen, das, was wir für einige Jahre abgesichert haben, zu verlängern.
Im letzten Jahr ist es zum Eingruppierungsvertrag gekommen – aus meiner Sicht ist da viel mehr Licht als Schatten, deswegen teile ich, was Sie mit den „Träumereien“ angesprochen haben, an dem Punkt durchaus. Den Eingruppierungsvertrag wollen wir als nächste Stufe weiterentwickeln, denn es ist das Wesen von Eingruppierungstarifverträgen, dass sie nicht in alle Ewigkeit so bleiben, wie sie sind. Eine der wesentlichen Öffnungsregelungen, die wir mit einer Mehrheit anderer Länder beim letzten Mal mitgetragen haben, war eine Zulage von 30 Euro pro Monat. Damit ist klar, dass es in den nächsten Tarifverhandlungen Raum gibt, um über weitere Punkte zu reden.
Zum Thema, wie wir das angelegt haben: Es sind fünf Schritte, die in sich logisch sind. Natürlich müssen auch diese fünf Schritte irgendwann einmal weiterentwickelt werden. Wenn wir aber zurückdenken, wie das vor dem Eintritt in die TdL war, ist die Absolvierung dieser fünf Schritte schon ganz gut.
Jetzt hat Herr Abgeordneter Magalski die Gelegenheit, eine Frage für die Piratenfraktion zu stellen. – Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Woran scheiterte die Übernahme und Netzbeteiligung bei der GASAG, und wie werden die Rekommunalisierungspläne für das Gasnetz nun wie angekündigt dennoch weiter vorangetrieben?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! – Es antwortet für den Senat der Finanzsenator Herr Dr. Kollatz-Ahnen. – Bitte!
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Über die Frage, wie die Rekommunalisierungsperspektiven des Senats sind, wie sie vorangetrieben werden und welche Maßnahmen die nächsten sind, wird der Senat vermutlich am kommenden Dienstag diskutieren. Danach ist es, glaube ich, auch möglich, diese Frage zu beantworten, und es ist richtig, dass es dazu eine Senatsdiskussion gibt.
Ihre zweite Teilfrage war: Warum sind die Verhandlungen gescheitert? – Dazu will ich zwei Vorbemerkungen machen. Vorbemerkung eins ist: Als ich hier im Dezember 2014 angefangen habe, war kurz vorher ein erstinstanzliches Gerichtsurteil ergangen, in dem zum einen die Konzessionsvergabe des Senats vom Gericht als nichtvergabekonform eingeschätzt worden ist, zweitens aber auch dem Antrag des Klägers – der GASAG – nicht recht gegeben worden ist, bei dem Ziel, die Konzession als GASAG übergeben zu bekommen.
Zweite Vorbemerkung: Ich hatte damals gesagt, der normale Weg, wie es jetzt weitergeht, ist, dass es ein relativ langes Gerichtsverfahren gibt, weil man sehen muss – das kann man bedauern, ich bedauere das im Übrigen auch –, dass Konzessionsvergaben landauf, landab zu den mit am häufigsten beklagten Entscheidungen gehören. Nach Schätzungen, die ich kürzlich gelesen habe, ist eine mittlerweile deutlich dreistellige Zahl an Konzessionen in Deutschland streitbefangen. Deswegen, hatte ich damals gesagt, kann es Sinn machen, zu prüfen, ob es eine Alternative dazu geben kann, diesen Rechtsstreit über mehrere Jahre auszufechten, und in Gesprächen zu einer Lösung zu kommen, die in einem bestimmten Umfang Rekommunalisierung ermöglicht.
Der Senat hat dann in mehreren Diskussionen versucht, einen Kompromissvorschlag vorzulegen, den ich mit entwickelt habe. Für diesen Kompromissvorschlag trage ich insofern auch die Verantwortung. Dieser Kom
promissvorschlag ist vielfach hier im Haus diskutiert worden. Die einen fanden ihn zu wenig Rekommunalisierung, die anderen vielleicht sogar zu viel. Die Frage war aber, ob die Anteilseigner der GASAG – die GASAG ist zu 100 Prozent in privatem Besitz dreier Anteilseignern – einen solchen Kompromiss mitgehen, der in einem bestimmten Umfang Rekommunalisierung umsetzt, oder ob die Anteilseigner dazu nicht bereit sind, und dann fällt man auf das Gerichtsverfahren zurück.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht es so aus, als würden wir auf das Gerichtsverfahren zurückfallen. Ich hätte aber – das ist auch, glaube ich, bekannt –- trotzdem, selbst wenn man jetzt die Uhr zurückdrehen würde, wiederum den Versuch gestartet, einen solchen Kompromiss zu finden, weil es immer richtig ist zu versuchen, etwas zu finden, was nicht nur auf ein jahrelanges Gerichtsverfahren setzt.
Die Frage der Ursache des Scheiterns der Gespräche ist so, dass man auch da vielleicht nicht alle Details erörtern sollte und auch nicht hier erörtern kann. Aber es ist klar, dass ein solcher Schritt in Sachen Rekommunalisierung ein Zusammenwirken aller drei Anteilseigner erfordert. Zwei der Anteilseigner haben ein Joint-ControlAgreement mit dem Ziel geschlossen, die Gesellschaft zu dominieren. Sie hatten vielleicht auch mal zwischendurch die Auffassung, dass es möglich ist, über das JointControl-Agreement eben auch solche Schritte wie eine solche Teilrekommunalisierung durchsetzen zu können. Es scheint aber auch anhand der schriftlichen Äußerungen, die mir gegenüber getan worden sind, so zu sein, dass man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass das nicht geht. Insofern hat es kein ausreichendes Konsenspotenzial unter den Gesellschaftern gegeben, um auf ein solches Angebot zu reagieren. Auch vergleichbare Angebote sind durchaus diskutiert worden, weil der Senatsvorschlag ja eine bestimmte Bandbreite enthält. Es ist darüber nicht zu einem gemeinsamen Handeln der Gesellschafter gekommen.
Vielen Dank, Herr Finanzsenator, dass Sie uns etwas Licht in diese doch etwas komplizierte Materie gebracht haben! – Ich möchte nachfragen, welche Möglichkeiten es denn bei künftigen Kommunalisierungsbestrebungen und Finanzgeschäften im Zusammenhang mit dem gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschlossenen Antrag geben kann, Berlin als Divestmenthauptstadt für ökologisch nachhaltige Finanzanlagen zu entwickeln.
Ich muss nun gestehen, dass ich den genauen Beschluss noch nicht kenne. Aber ich bin auch schon in der Vergangenheit mehrmals zum Thema Divestment gefragt worden: Es hat – wenn ich das richtig verstehe, Herr Abgeordneter – erst einmal nichts mit dem Thema der Netze zu tun, sondern das Thema des Divestments bezieht sich üblicherweise auf die Finanzanlagen einer Stadt, einer Kommune oder eines Bundeslands. Und dazu kann ich Ihnen gern mitteilen, dass wir als Landesverwaltung ein Interessensbekundungsverfahren gestartet haben, das das Ziel hat, bei den Versorgungsfonds, die wir haben, ein Divestment durchzuführen.
Als Land Berlin haben wir geringere Versorgungsfonds als viele andere Bundesländer. Trotzdem haben wir die Möglichkeit gesehen, uns auf diesen Weg zu machen. Unsere Versorgungsfonds werden von der Bundesbank verwaltet. Die Bundesbank hat uns mitgeteilt, dass sie das selber – weil es solche Divestmentverfahren von der Stange am Markt nicht gibt – in eigener Kompetenz nicht machen kann und auch nicht machen will, dass sie aber beratend bei dem Thema zur Verfügung steht. Deswegen haben wir das jetzt mit der Bundesbank weiterentwickelt, und es ist so, dass jetzt dieses Interessensbekundungsverfahren läuft. Das Ziel des Interessensbekundungsverfahrens ist, von Anbietern, die solche Indexprodukte – es handelt sich dabei normalerweise um eine Gruppe von Aktien oder sonst irgendwie so etwas – anbieten, dass diese die drei wesentlichen Kriterien, die wir ihnen dafür vorgegeben haben, erfüllen, nämlich erstens möglich wenig Karbon, wie es in der internationalen Debatte heißt, zweitens möglichst wenig nuklear – also ich bin nicht der Auffassung, dass wir, um sozusagen zu dekarbonisieren, versuchen sollten, ein großes Nuklearinvestment vorzunehmen. Als Drittes wollen wir auch in dem Umfang, in dem das möglich ist, versuchen, die auf einer bestimmten Negativliste stehende Kriegswaffenproduktion auszuschließen.
Das wird alles nicht zu 100 Prozent möglich sein. Aber wir erwarten jetzt Angebote von zwei oder drei solcher Indexbetreiber und werden das ganze Verfahren so aufsetzen, dass es noch in diesem Jahr umgesetzt werden kann.
Vielen Dank, Herr Senator! – Es gibt eine weitere Nachfrage, und zwar vom Abgeordneten Olalowo. – Bitte!
Vielen Dank! – Die Punkte zum Divestment, die Sie gerade genannt haben, möchte ich ausdrücklich begrüßen, und ich finde es gut, dass Sie Schritte in diese Richtung gegangen sind. – Nun zu meiner Frage, die an dem ursprünglichen Gegenstand ansetzt: zu Ihrem Scheitern, das Sie ja letztlich bei Ihren Bemühungen um das Gasnetz konzedieren müssen – da würde mich interessieren: Welche Auswirkungen hat das nun auf das Thema Stromnetzkonzessionsvergabe und auch auf die damit verbundene Option, das Stromnetz in kommunale Hand zu bekommen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Bei dieser Antwort möchte ich mich wegen des laufenden Stromkonzessionsverfahrens extrem kurz fassen: Es ist im Energiewirtschaftsgesetz nicht vorgesehen, Konzessionsvergabeverfahren mit anderen Erwägungen zu vermengen; das wäre explizit ein nichtgesetzeskonformes Verhalten. Deswegen findet es nicht statt.