c) neben einer eigentumsrechtlichen Privatisierung grundgesetzlich auch die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Autobahnen auf die Infrastrukturgesellschaft Verkehr sowie Nießbrauchmodelle rechtssicher ausgeschlossen werden,
d) eine Privatisierung von eventuellen Tochtergesellschaften sowie in Form von eigenkapitalähnlichen Anlageformen ebenfalls sicher im Grundgesetz ausgeschlossen wird,
e) im Grundgesetz eine Haftung für von der Infrastrukturgesellschaft aufgenommene Schulden verankert wird,
f) Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren auch weiterhin in Zuständigkeit der Länder wahrgenommen werden können,
Arbeitsplätze und energiewirtschaftliches Know-how der Vattenfall-Mitarbeiter/-innen für Berlin erhalten
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0333
Mit Besorgnis nimmt das Abgeordnetenhaus von den Planungen Vattenfalls zur weiteren Ausgliederung von Geschäftsbereichen und von Personal Kenntnis.
mit Vattenfall Gespräche zu führen, um tarifvertraglich gesicherte Arbeitsplätze und Know-how in Berlin zu halten.
gegenüber Vattenfall deutlich zu machen, dass das geplante Outsourcing und der entsprechende Stellenabbau mit der besonderen sozialen Rolle Vattenfalls als Grundversorger und Betreiber zentraler Infrastrukturen der Stadt nicht vereinbar sind und nicht akzeptiert werden kann, dass der Grundversorger in Berlin sein Personal mit betriebsbedingten Kündigungen bedroht.
bei den Verhandlungen über den Kohleausstieg und der Erstellung einer nachhaltigen Wärmestrategie für Berlin die Interessen der Beschäftigten und Gewerkschaften zu berücksichtigen.
öffentlich zu bekräftigen, dass bei allen im Rahmen der Neuausrichtung energiewirtschaftlicher Infrastrukturen erforderlichen institutionellen und eigentumsrechtlichen Veränderungen in der Berliner Energiewirtschaft die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt werden und ein Angebot zur Übernahme erfolgt. Basis sind die angewandten Energietarifvertragswerke für den Geltungsbereich des Bundeslandes Berlin. Diese Selbstverpflichtung soll insbesondere für den Fall einer Rekommunalisierung der betreffenden Betriebseinheiten oder Gesellschaften formuliert werden. Dies betrifft auch die den Netzen zugeordneten Betriebseinheiten oder Gesellschaften, die entsprechende Serviceaufgaben übernehmen.
Mit Unverständnis und Empörung nimmt das Abgeordnetenhaus die Entscheidungen der Unternehmensleitung von Knorr-Bremse zur Kenntnis, einen traditionellen Berliner Produktionsstandort, der erst in jüngster Zeit mit öffentlichen Mitteln für die Zukunft fit gemacht wurde, zur Disposition zu stellen. Das Unternehmen setzt zur Gewinnmaximierung auf Tarifflucht, Lohndumping, radikale Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und darauf, Standorte gegeneinander auszuspielen.
Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Beschäftigten von Knorr-Bremse bei Hasse & Wrede und KB PowerTech bei ihren Forderungen nach Erhalt der Arbeitsplätze und Tarifbindung und fordert das Unternehmen zum Erhalt der Berliner Standorte, zur Rückkehr in die Tarifbindung und zu konstruktiven Gesprächen mit den Beschäftigten und ihren Vertreter/-innen zur zukünftigen Produktion in Berlin auf.
Der Senat wird gebeten, sich gegenüber der Geschäftsleitung von Knorr-Bremse entsprechend für die Belange der Beschäftigten und die Absicherung der Industriestandorte in Berlin einzusetzen.