Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung des nachfolgend genannten Grundstückes zum SILB rückwirkend mit Wirkung vom 01.02.2017 zu:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücksteilfläche aus dem SILB zum Zwecke der Übertragung der Fläche in das Fachvermögen der zuständigen Stelle rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2017 zu.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme des nachfolgend genannten Grundstücks aus dem SILB zum Zwecke der Übertragung der Fläche in das Fachvermögen der zuständigen Stelle rückwirkend mit Wirkung vom 01.07.2017 zu.