Wahl der/des Vorsitzende/n des Untersuchungsausschusses und ihrer Stellvertreterin/seines Stellvertreters
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0427
Mehr als 26 Jahre nach der friedlichen Revolution in der DDR ist die Auseinandersetzung mit der DDR und ihren Folgen immer noch notwendig und aktuell. Einen Schlussstrich kann es nicht geben. Zu sehr wirken die Erfahrungen mit dem DDR-System in die heutige Zeit hinein. Zu präsent sind erlittene Verletzungen und Benachteiligungen durch die Verfolgung unter der SEDDiktatur. Das Abgeordnetenhaus will deshalb einen Prozess der Evaluierung der Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin initiieren.
4. Entwicklung der gesellschaftlichen Debatte über die DDR-Diktatur sowie eines Prozesses der Aussöhnung,
Der Senat wird aufgefordert, einen Vorschlag zu entwickeln, wie der Stand der Aufarbeitung und die Folgen der SED-Diktatur im Land Berlin evaluiert werden können und ein entsprechender Diskussionsprozess angeregt und unterstützt werden kann.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Herauslösung des nachfolgend genannten Grundstückes aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin zu.
2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung des nachfolgend genannten Grundstückes zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum 01.01.2018 zu:
Die Zuweisung zum SILB steht unter dem Vorbehalt der Rechtswirksamkeit der notariellen Übertragung des Grundstückes aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH Co. KG in das Vermögen des Landes Berlins. Anschließend soll es dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zugewiesen werden. Die Herauslösung soll zeitgleich mit der Zuweisung in das Sondervermögen mit Wirkung zum 01.01.2018 erfolgen.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuordnung der nachfolgend genannten Grundstücke bzw. Teilflächen zum SILB rückwirkend mit Wirkung vom 01.01.2017 zu: