72. Mit wem hatte Amri am Tag des Anschlags und während seiner Flucht Kontakt und was ist über den Inhalt der Kommunikation von Amri mit seinen Kontakten bekannt?
73. Wann, durch wen und an wen bei Senat und nachgelagerten Behörden hat es erstmals Hinweise auf mögliche Anschläge mit Kraftfahrzeugen auf einen Weihnachtsmarkt gegeben? Welche Maßnahmen sind daraufhin ergriffen worden und welche sind aus welchen Gründen unterlassen worden?
74. Welche Fahndungsmaßnahmen wurden unmittelbar nach dem Anschlag eingeleitet und wie verliefen diese?
75. Wann und auf Grund welcher Erkenntnisse wurde gezielt nach Amri als mutmaßlichem Täter gefahndet?
76. Welche Rolle spielte das Personaldokument, welches in dem zur Begehung des Anschlages verwendeten LKW gefunden wurde, zur Identifizierung des Amri und auf welchen Namen war es ausgestellt?
77. Wann und auf Grund welcher Erkenntnisse wurde Amri eindeutig als Täter identifiziert? Gibt es Erkenntnisse über etwaige Unterstützung bei seiner Flucht?
78. Welche Maßnahmen wurden vom Senat ergriffen, um eine lückenlose Aufarbeitung der Ereignisse zu gewährleisten und was sind die Ergebnisse?
79. War das LKA Berlin strukturell und von seiner Personalausstattung her im Verlauf des Jahres 2016 in der Lage, die Anforderungen durch Gefährder zu bewältigen?
80. Welches Verfahren gibt es beim LKA Berlin für Fälle, in denen unterschiedliche Abteilungen für einen Verdächtigen zuständig sind und wie erfolgt die Zusammenarbeit? Wie erfolgte die Zusammenarbeit im konkreten Fall?
81. Welche strukturellen Veränderungen hat es im Sinne einer professionellen und nachvollziehbaren Aufgabenerledigung im LKA 5 in den letzten Jahren gegeben?
82. Nach welchem Verfahren werden polizeiliche Akten an die StA übermittelt und welches sind die Anforderungen an deren Inhalt?
F. Der Vermerk des Landeskriminalamts zum Fall Amri vom 1. November 2016 und nachträgliche Veränderungen
83. Was war der Inhalt des Vermerks vom 01.11.2016 zu Amri? Von wem und zu welchem Zweck wurde dieser erstellt und was wurde veranlasst? Wer erhielt Kenntnis von diesem Vermerk oder seinem we
sentlichen Inhalt und hatte Zugriff auf den Vorgang im POLIKS oder in anderen Systemen oder Speicherorten?
84. Von wem und zu welchem Zweck und mit welchem Inhalt wurden weitere Vermerke oder Strafanzeigen auf der Grundlage dieses Vermerkes gefertigt? Wer erhielt wann davon Kenntnis? Was wurde veranlasst?
85. Welche zeitlichen Abläufe waren für die Bearbeitung des Vorgangs vorgesehen? Wer wurde von der Überschreitung zeitlicher Vorgaben informiert? Was wurde von wem veranlasst?
86. Welche Erkenntnisse zu den TKÜProtokollen betreffend Amri sind der Senatsverwaltung für Inneres nach dem 01.11.2016 und vor dem 17.01.2017 wann durch wen an wen übermittelt worden?
87. Wann und durch wen hat die Senatsverwaltung für Inneres Kenntnis von der Existenz des Vermerks vom 17.01.2017 erlangt und wann von einer möglichen Veränderung des Vermerks vom 01.11.2016?
88. Wer war auf Seiten der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft ggf. in das Ermittlungsverfahren eingebunden und wem waren auf Seiten der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft welche einzelnen Vermerke wann auf welchem Wege bekannt?
90. Wie erfolgte die Vorbereitung des Vertreters der Staatsanwaltschaft auf die Sitzung des Rechtsausschusses vom 25.01.2017?
92. Welche Änderungen wurden an dem Vorgang durch wen und mit welcher Zielsetzung nach dem Anschlag vorgenommen?
93. Wurden weitere Akten nachträglich verändert und ggf. welche, inwieweit, von wem und zu welchem Zweck? Wer hat dies ggf. veranlasst oder hatte Kenntnis davon?
94. Gegen wen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen dieser Vorgänge auf Grundlage welcher Erkenntnisse und mit welchen Ergebnissen?
95. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den gewonnenen Erkenntnisse für eine effektive Bekämpfung des islamistischen Terrorismus im Hinblick auf
d) den Umgang mit islamistischen Netzwerken unter dem Deckmantel religiöser Betätigung und dem Vorgehen gegen derartige Strukturen?