Gleichstellung jetzt! Ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit durch die Gleichstellung von Jugendleiterkarte und Ehrenamtskarte angemessen würdigen
Abschluss des Charité-Vertrages gemäß § 3 Berliner Universitätsmedizingesetz für den Zeitraum 2018 bis 2022
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung und für die Bezirke
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 29. Juni 2017 Drucksache 18/0456
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0277
1. unter Einbeziehung relevanter Gremien ein Konzept zur Förderung der Mehrsprachigkeit zu erarbeiten, das perspektivisch eine breite Versorgung mit herkunftssprachlichen Sprachangeboten ermöglicht. Im ersten Schritt soll der Fokus auf Angebote in den häufigsten Herkunftssprachen gelegt werden: Türkisch, Arabisch, Kurdisch sowie unter anderem osteuropäische Sprachen. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit das Konzept der Europaschulen bzw. andere immersive Formen des Sprachunterrichts auch für diese Sprachen verwendet bzw. weiter ausgebaut werden können;
2. an Berliner Schulen eigene Angebote des Unterrichts in der Herkunftssprache mit angestellten Lehrkräften des Landes Berlin zu schaffen bzw. zu stärken;
3. die rechtliche Grundlage zu schaffen, mit der die erlernte Herkunftssprache bei Prüfungen und Abschlüssen als erste bzw. zweite Fremdsprache anerkannt werden kann;
4. zu prüfen, inwieweit der sogenannte Konsulatsunterricht die Voraussetzungen erfüllt, auf solche Prüfungen und Abschlüsse vorzubereiten. Hierzu sollen Gespräche mit den betreffenden Konsulaten darüber geführt werden, wie die Angebote entsprechend weiter entwickelt, die Lehrpläne den Berliner Bildungszielen angepasst und der Konsulatsunterricht unter die Schulaufsicht gestellt werden können;
5. eine Ausbildung der Lehrkräfte für die häufigsten Herkunftssprachen an Berliner Hochschulen zu ermöglichen und zu fördern.
Verkaufsstopp bei der BImA zum Höchstpreis erwirken – Vorkaufsrecht und Erstzugriffsrecht für Kommunen zum Verkehrswert oder darunter stärken
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 5. Juli 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 6. September 2017 Drucksache 18/0530
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0237