Protokoll der Sitzung vom 30.11.2017

Ich komme zu

lfd. Nr. 5 B:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Berlin (AG SGB XII BE)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 23. November 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2017 Drucksache 18/0686

(Präsident Ralf Wieland)

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0490

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Drucksache 18/0490. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/0490 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch in diesem Fall alle Fraktionen und die beiden fraktionslosen Kollegen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist das Gesetz beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5 C:

Gesetz über die Bestimmung der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung als Dienstbehörde und Personalstelle für den Berliner Notdienst Kinderschutz und die Zentrale Jugendgerichtshilfe

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 23. November 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2017 Drucksache 18/0687

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0525

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie auch hier bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der fünf Paragrafen miteinander zu verbinden – und höre auch dazu keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 5 der Drucksache 18/0525. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/0525 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung CDU und AfD – die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – CDU, AfD und die beiden fraktionslosen Kollegen. Damit ist auch das Gesetz beschlossen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 5 D:

Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und der Kindertagesförderungsverordnung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 23. November 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2017 Drucksache 18/0688

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0590

Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0590-1

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Es wird die nochmalige Überweisung der Gesetzesvorlage Drucksache 18/0590 mit dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 18/0590-1 an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auch

lfd. Nr. 5 E:

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 20. November 2017 Drucksache 18/0684

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0542

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit hatten Sie auch hier schon eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung zur Gesetzesvorlage und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden – und höre auch dazu keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Drucksache 18/0542. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage Drucksache 18/0542 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und die beiden fraktionslosen Kollegen. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Ich komme zu

(Präsident Ralf Wieland)

lfd. Nr. 6:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Berlin

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 18/0668

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. Der Kollege Trefzer hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir, Amen. – Wenige Zitate Martin Luthers machen die epochensprengende Kraft und die Wucht der Reformation so deutlich wie dieses wohl berühmteste Wort des Reformators, gesprochen auf dem Reichstag zu Worms 1521. Da stellt sich ein einzelner Theologe vor den Kaiser und sagt, er werde in Fragen des Glaubens keine Autorität außer der seines eigenen Gewissens akzeptieren. Das war für Luthers Zeitgenossen, die noch in feudalen Abhängigkeitsverhältnissen lebten, unerhört. Indem er die Frage der Heilsgewinnung der kirchlichen Autorität entriss und allein zu einer Frage zwischen Gott und Mensch erklärte, stieß Luther das Tor zur Moderne weit auf. Jeder Mensch ist nach Luther durch Gottes Gnade ohne Vorleistung angenommen.

[Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)]

Gott neigt sich dem Menschen zu. Jeder hat Würde unmittelbar durch Gott, ungeachtet seines Standes.

[Beifall von Stefan Franz Kerker (AfD)]

Diese Botschaft der Reformation bildete die Grundlage für die moderne Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen. Damit steht Luther an der Epochenschwelle zwischen Mittelalter und Neuzeit. Seine Konzeption ist der Schlüssel nicht nur für die Entwicklung und Entstehung der modernen Menschenrechte, sondern bildet auch die Grundlage für die spätere Aufklärung und, wenn man so will, für den modernen Freiheitsbegriff.

Das ablaufende Reformationsjubiläum hat uns allen die Gelegenheit gegeben, diese Zusammenhänge erneut in den Blick zu nehmen und die Botschaft der Reformation wieder ins Bewusstsein zu rücken. Die Reformation hatte tiefgreifende Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens und prägt unsere Welt bis heute. Hervorgehoben seien an dieser Stelle ganz besonders die Ausbildung und Formung einer einheitlichen deutschen Schriftsprache durch Luthers Bibelübersetzung und der Impuls für die Entstehung der modernen Bildung, denn erst die muttersprachliche Bibel schuf die Grundlage dafür, dass jeder sich bilden und die Quellen des Glaubens rezipieren konnte.

[Zuruf von Stefanie Fuchs (LINKE)]

Die Bibelübersetzung Luthers steht am Beginn der modernen Bildungsexpansion – von der Volksschule bis zur Universität –, und sie stand Pate für den Siegeszug der Verschriftlichung unserer Welt, für neuzeitliche Intellektualität und moderne Wissenschaft. All diese geschichtlichen Zusammenhänge sind nicht neu, aber ich glaube nicht fehl in der Annahme zu gehen, wenn ich sage, dass diese Zusammenhänge uns gerade durch das Reformationsjubiläum wieder verstärkt ins Bewusstsein gedrungen sind und dadurch die Aktualität der Reformation einer breiteren Öffentlichkeit deutlich geworden ist.

[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos)]

Wir als AfD-Fraktion wollen den Schwung des Reformationsjahres nutzen und die Erinnerung an die Reformation durch die Aufwertung des Reformationstages zu einem gesetzlichen Feiertag noch deutlicher in der Öffentlichkeit verankern. Wir begrüßen es, dass nun auch insbesondere in den nordwestdeutschen Bundesländern erste Schritte zu einer Verankerung des Reformationstages als gesetzlicher Feiertag beschritten wurden. Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Parteien der neuen großen Koalition in Niedersachsen ebenso wie CDU und SPD in Schleswig-Holstein auf einen zusätzlichen Feiertag verständigt haben. In Bremen hat sich Bürgermeister Sieling für den Reformationstag stark gemacht, und in Hamburg sind alle sechs Fraktionen in der Bürgerschaft für einen zusätzlichen Feiertag. Halten wir also fest: Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen werden aller Voraussicht nach neben Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag bekommen. Wir von der AfD-Fraktion sagen klar und deutlich: Hier sollte Berlin nicht länger abseits stehen.