Protokoll der Sitzung vom 30.11.2017

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich lasse zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

Zu dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 18/0021 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen CDU und AfD bei Enthaltung FDP – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die AfDFraktion und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen – Enthaltungen? – und Enthaltung der FDPFraktion ist der Antrag damit abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP. Zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 18/0387 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung AfD – die Annahme in neuer Fassung. Wer dem Antrag in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/0677 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten ist der Antrag damit angenommen.

Ich komme zur

lfd. Nr. 14:

Nr. 22/2017 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 22. November 2017 Drucksache 18/0678

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig – bei Enthaltung der CDU – zugestimmt.

Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 22/2017 gemäß der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksache 18/0678 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Koalitionsfraktionen, die FDPFraktion und die Fraktion der AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der CDU-Fraktion hat das Abgeordnetenhaus damit dem Vermögensgeschäft Nr. 22/2017 zugestimmt.

Ich komme zur

lfd. Nr. 14 A:

Eine „Kulturschaustelle“ für das Museum der Moderne

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 6. November 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 24. November 2017 Drucksache 18/0681

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/0138

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag auf Drucksache 17/0138 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme in neuer Fassung.

Wer dem Antrag in neuer Fassung im Wortlaut der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten auf Drucksache 18/0681 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14 B:

Runder Tisch Sexarbeit – Verbesserung der Rechte und Arbeitsbedingungen

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom

(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)

20. November 2017 Drucksache 18/0683

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0430

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag auf Drucksache 18/0430 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme mit geändertem Berichtsdatum „1. Juli 2018“.

Wer dem Antrag mit dem geänderten Berichtsdatum „1. Juli 2018“ gemäß Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/0683 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag angenommen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 14 C:

Abschluss des Charité-Vertrages gemäß § 3 Berliner Universitätsmedizingesetz für den Zeitraum 2018 bis 2022

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 13 November 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2017 Drucksache 18/0689

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0485

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Zu dem Antrag Drucksache 18/0485 empfehlen die Ausschüsse einstimmig bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten ist der Antrag angenommen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 14 D:

Abschluss von Hochschulverträgen gemäß § 2a Berliner Hochschulgesetz für den Zeitraum 2018 bis 2022

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 13. November 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2017 Drucksache 18/0690

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/0488

Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Schillhaneck.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit nunmehr 20 Jahren gibt es das Instrument der Hochschulverträge in Berlin. Es ist seitdem stetig fortentwickelt worden, manchmal entsprechend der jeweiligen Moden der hochschul- und wissenschaftspolitischen Diskurse wie zu Zeiten, als der Anteil von wettbewerblich zu vergebenden Mitteln übergroß wurde und mit dem Hinweis darauf zu Recht gekürzt wurde, dass man ja flexibel mit Befristungen und Drittmitteln umgehen könne, manchmal aber auch beispielgebend für ein neues Verhältnis zwischen Staat und Hochschule. Und genau darum geht es hier. Die Hochschulverträge sind auch für uns in dieser Koalition das Instrument, mit dem wir das Verhältnis zwischen Land und Hochschulen wesentlich regeln und wo wir uns vor allem auch als Landesgesetzgeber und dann auch als Haushaltsgesetzgeber binden, was die Finanzierung der Hochschulen betrifft. Das macht es so wichtig, dass wir es noch rechtzeitig vor dem 1. Januar, vor Beginn der Laufzeit der Hochschulverträge, hier verabschieden, damit die Hochschulen die Sicherheit haben, die sie brauchen und die sie auch verdienen.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Zu dieser Sicherheit gehört auch, dass wir etwas machen, was derzeit bundesweit tatsächlich seinesgleichen sucht. Wir garantieren den Hochschulen über die gesamte Laufzeit einen stetigen Aufwuchs in ihren Mitteln, sowohl im konsumtiven wie auch im investiven Teil, und zwar in Höhe von 3,5 Prozent Das ist insofern wichtig, als wir sagen, wir verlangen nicht nur von den Hochschulen, dass sie sich aktiv zum Beispiel für die Verbesserung der Arbeitssituation der bei ihnen Beschäftigten einsetzen, wir verlangen nicht nur von den Hochschulen, dass sie sich aktiv um eine Verbesserung von Lehre und Studium, aber auch von Wissenschaft und Forschung und dem Transfer ihrer eigenen Ergebnisse in die Stadtgesellschaft, in die Wirtschaft und darüber hinaus kümmern, sondern wir sagen: Wir geben euch auch die Mittel dafür an die Hand.

Die genannten Anforderungen gab es früher auch schon. Woran es oft mangelte, war manchmal die Möglichkeit, manchmal aber auch die Bereitschaft von Landesseite, das tatsächlich zu untersetzen und zu sagen: Verträge beruhen auf Gegenseitigkeit. Verträge bedeuten, wir handeln das aus. Wir einigen uns nicht nur auf die Ziele, sondern auch wie die Finanzierung dafür aussehen muss. – Das unterscheidet diese Hochschulverträge von den vorangegangenen. Wir haben da als Koalition durchaus wieder beispielgebend im bundesweiten Vergleich gehandelt. Deswegen freut es mich, dass wir sie heute vorliegen haben.

(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)

[Beifall von Tobias Schulze (LINKE)]

Was wir außerdem tun, das möchte ich an der Stelle besonders herausheben: Diese Hochschulverträge haben eine längere Laufzeit. Wir haben schon immer vier Jahre als Laufzeit präferiert. Wir sind jetzt tatsächlich den Schritt gegangen zu sagen, wir wollen nicht, dass die Hochschulverträge, die ein Instrument sind, um den Hochschulen eine gewisse Sicherheit zu geben, unbedingt unter den Zwang gesetzt werden, in einem Wahljahr finalisiert und ausgehandelt zu werden. Wir halten es für alle Beteiligten für sinnvoll, diese Ruhe völlig unabhängig davon, wie irgendwann eine Wahl ausgeht, zu haben. Es hat sich auch dieses Mal gezeigt, dass es sehr klug war, die Beratungen mit allen Beteiligten in Ruhe zu führen.

An der Stelle eine Anmerkung: Ich habe es noch nie erlebt, dass der dafür zuständige Staatssekretär und die entsprechenden Abteilungen Gespräche in einem solchen Ausmaß nicht nur mit den Hochschulleitungen, sondern auch mit allen anderen Akteuren des wissenschaftspolitischen Feldes geführt haben. Auch wir als Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen haben das getan – von den Gewerkschaften über die Personalvertretungen, die Fakultätsräte, die Studierenden in unterschiedlichen Zusammensetzungen, ob Gremienstudierende, LandesASten-Konferenz usw. Was ich in den meisten Fällen allerdings schmerzlich vermisst habe, ist eine ähnliche Bereitschaft der Hochschulleitungen, mit den Mitgliedern ihrer Hochschulen über deren Erwartungen an die Hochschulverträge zu reden und das mit einfließen zu lassen. Da kann ich nur sagen: Hier müssen vor allem die Hochschulen noch mal nachlegen. Das werden wir künftig, wenn wir über die Ergebnisse der AG Demokratisierung und über eine BerlHG-Novelle reden, wahrscheinlich einfach absichern müssen, denn das ist für uns tatsächlich relevant. Es sind Hochschulverträge für Mitglieder der Hochschulen, nicht nur für die Hochschulleitungen, und den gesamten Wissenschaftsstandort Berlin, und das werden wir heute so beschließen. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN]

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Goiny das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir das Instrument der Hochschulverträge in Berlin haben; das ist im Wissenschaftsausschuss wie im Haushaltsausschuss bereits in der nötigen Breite und Tiefe diskutiert worden. Das gibt Planungssicherheit, darauf hat Frau Kollegin Schillhaneck schon hingewiesen, und es ermöglicht auch, Schwerpunkte in der Entwicklung zu setzen. Der Aufwuchs ist einer, der in vielen

Bereichen – auch im personellen und sachlichen Umfang – neue Perspektiven ermöglicht. Er ist aber natürlich auch einer, der so viel Innovation dann wiederum auch nicht zulässt, weil er an den vorhandenen Situationen und Bedarfen orientiert ist und auf der anderen Seite für vier Jahre fest umschreibt, wo es perspektivisch hingehen soll. Gleichwohl ist das durchaus etwas, was wir grundsätzlich politisch begrüßen.