Ich glaube, wir sind gut beraten, diese spannende Diskussion im Ausschuss für Medienpolitik fortzusetzen und gegebenenfalls mit einer Anhörung von Experten zu verbinden, und dann bin ich auf den Fortgang der Diskussion sehr gespannt. – Vielen Dank!
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schlömer! Sie benennen hier ein tatsächlich existierendes Problem. Die aktuellen Lizenzregelungen sind nicht mehr zeitgemäß und ignorieren die Digitalisierung und inzwischen längst im Netz etablierte Formate. Um mehr als 500 Personen regelmäßig zu erreichen, braucht man heute keine kostenintensive Infrastruktur mehr. Sender können wir inzwischen alle sein. Es gibt sehr diverse und sehr spezialisierte Angebote, und alle finden ihre Nischen und auch ihr Publikum. Das ist ja auch das Wunderbare, das wir am Netz so sehr lieben. Auf der anderen Seite gibt es auch neue extreme Reichweiten und umsatzstarke Formate – Sie haben ein paar genannt –, die wir uns noch vor einigen Jahren nicht hätten vorstellen können. All dem muss eine Novellierung Rechnung tragen. Ich bin durchaus auch der Meinung, dass die 500-Personen-Regelung da ein bisschen antiquiert ist.
Aber wie die Kollegen Halsch und Goiny auch schon gesagt haben, sind Sie nicht der Erste, dem dieser Missstand aufgefallen ist. Wir haben die zuständigen Landesmedienanstalten, die diesen Missstand schon angezeigt und ganz unterschiedliche Vorschläge dazu unterbreitet haben, wie man damit umgehen könnte. Sie haben auch für sich unterschiedliche Handhabungen der aktuellen Vertragslage gefunden. Deswegen finde ich teilweise auch diese Panikreaktion etwas unangemessen. Ja, da muss definitiv nachgebessert werden, aber auch die Landesmedienanstalten haben schon gute Beiträge zu dieser Debatte geleistet.
Sie haben es schon gesagt. Auf Youtube ist diese Debatte teilweise sehr emotionalisiert und noch mal aus einer ganz anderen Perspektive geführt worden, die durchaus interessant ist, aber manchmal auch mit so einer Draufsicht auf das Medienrecht verbunden ist, die mit dem Gegenstand nur teilweise zu tun hat, aber durchaus eine interessante Ergänzung sein kann.
Die Länder haben auch schon angefangen, sich darüber zu unterhalten, und sind miteinander in die Debatte eingetreten, wie sie das zukunftsweisend lösen wollen. Vielleicht irre ich mich, aber wenn ich es richtig überblicke, ist die Haltung, die Sie hier haben, oder das, was Sie vorschlagen, ja auch die Haltung von Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, da bin ich mir noch nicht so ganz sicher.
Ich bin der Meinung, dass mit der Novellierung des Rundfunkbegriffs auch eine ganz große Chance verbunden ist. Herr Schlömer! Sie haben ein paar Themen und Fragestellungen genannt, die damit zusammenhängen, aber in Ihrem Antrag überhaupt nicht vorkommen. Es ist notwendig, sie an dieser Stelle zu debattieren, und das bringt auch große Chancen mit sich. Da können wir uns durchaus auch noch wesentlich weitergehende Liberalisierungen vorstellen. Deswegen bin ich auch ein wenig überrascht, wie bescheiden Ihr Antrag letzten Endes ausgefallen ist, denn auf Ihren Social-Media-Kanälen hatten Sie ihn ja als einen großen Befreiungsschlag angekündigt. Demgegenüber fand ich dann schon, dass der jetzige Vorschlag ein bisschen bescheiden ist.
Abgesehen davon wollen wir auf jeden Fall in der Zukunft auf technologieneutrale Lösungen setzen, damit wir dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen und damit wir nicht in absehbarer Zeit wieder vor der Situation stehen, dass wir langwierige Novellierungsprozesse und Einigungsprozesse zwischen den Ländern brauchen. Das wollen wir möglichst vermeiden.
Aber ich finde es durchaus richtig, Herr Schlömer, dass Sie diese Debatte hier anstoßen, weil ich glaube, dass wir als Parlament schon selbstbewusst sagen können, dass wir an dieser Entscheidungsfindung teilnehmen wollen. Deswegen freue ich mich auch darauf, diesen Antrag im Ausschuss zu behandeln, und bin auch der Meinung, dass wir uns dazu gern noch einmal Expertinnen und Experten anhören können. Ich freue mich darauf. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei Themen, wo es um den Rundfunkstaatsvertrag geht, stimmt meine Partei mit großer Sicherheit mit Nein, weil wir das ganze Konstrukt so ablehnen und uns eine rigorose Überarbeitung wünschen, mindestens das. In diesem vor
Einige Argumente sind schon vorgetragen worden. Auch ich stelle mir vor, dass jetzt in Kreuzberg oder in Prenzlauer Berg ein junger Medienunternehmer sitzt. Er hat eine pfiffige, neue Idee, eine neue Website, eine neue App, die er auf den Markt bringen möchte, wo er Inhalte transportieren will, wie er sie noch nie transportiert hat. Das kann ein Musiksender sein, das kann Politainment sein, das kann Hauptstadtgossip sein. Wenn er das auf jeden Fall in 2018 erfolgreich machen will, muss er das multimedial tun, mit Livestreams und mit YoutubeVideos. Und schon hat er das erste Problem. Das ist nicht technischer Natur, weil er sich heute seine Garage für ein paar Hundert Euro zu einem Hochleistungsaufnahmestudio umwandeln kann. Nein, er ist plötzlich gefangen in der Bürokratie der deutschen Medienbürokratie. Er muss eine Lizenz bei einer Behörde beantragen, die für die Vergabe von Rundfunklizenzen zuständig ist. Was ist das denn bitte?
Ich habe mich gefragt, warum es das überhaupt gibt. Ich komme eigentlich nur zu dem Schluss, Sie haben sich das ausgedacht, weil Sie das deutsche Volk kontrollieren wollen, indem Sie seine Medien kontrollieren. Eine andere Erklärung habe ich nicht zur Hand.
Es steht nirgendwo so genau, aber ich bin einmal auf die Website gegangen und habe mir angeschaut, was genau die Voraussetzungen für die Vergabe einer solchen Lizenz bei der Landesmedienanstalt sind. Da heißt es – ich zitiere mit Ihrer geschätzten Erlaubnis, Frau Präsiden- tin –:
Ohne journalistisch-redaktionelle Gestaltung liegt kein erlaubnispflichtiger Rundfunk vor. … Zulassungspflichtiger Rundfunk ist in der Regel gegeben, … wenn Sie Journalist bzw. journalistisch tätig oder gar ein Presseunternehmen sind.
Lassen wir uns das doch einmal kurz auf der Zunge zergehen. Das sage ich auch zu den letzten Hinterbänklern, die jetzt vielleicht zu so später Stunde nicht mehr genau aufgepasst haben. Ich fasse es noch einmal zusammen: Kein Journalist, dafür wird keine Lizenz benötigt. Ein Journalist braucht eine Lizenz. Verstehen Sie, worauf ich hinaus will? Das ist genau das Gegenteil von Pressefreiheit, wie wir es verstehen. Wir von der AfD sind der Meinung, dass jeder Informationen und Nachrichten verbreiten können muss, so, wie er möchte, ohne Genehmigung von denen da oben.
So funktioniert es bei Zeitungen. Es gibt keinen Grund, es bei Youtube anders zu machen. Weil ich gerade Youtube sage, zitiere ich abermals mit Ihrer Erlaubnis,
Sie sollten sich daher in jedem Fall beraten lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie mit ihrem Angebot kommerzielle Zwecke verfolgen.
Oh, oh, oh – kommerzielle Zwecke. Also hier steckt wieder alles drin, was in unserem Land falsch läuft.
Zum einen müssen Sie sich beraten lassen. Das finde ich schon ziemlich zynisch: Wir Bürokraten haben ein Regelwerk installiert gegen deinen Willen, mit deinen Steuergeldern. Es ist so kompliziert, dass du, Bürger, es nicht verstehst. Lass dich von uns beraten. – Das kommt dann noch in Verbindung mit dem Hinweis auf kommerzielle Gewinnabsicht. Das heißt mit anderen Worten: Sie können da ruhig irgendwelche kommunistische oder islamistische Hetzpropaganda verbreiten, das ist uns schnuppe. Aber wehe, wehe, Sie versuchen, auch nur einen Cent damit zu verdienen. Dann sind Sie ein profitgeiler Medientycoon, den es zu regulieren und wie eine Zitrone auszupressen gilt. – Das ist die Wirklichkeit in unserer Stadt.
Jetzt komme ich zum letzten Punkt. Die große Überraschung für mich war, als ich bei der Medienanstalt angerufen habe. Ich wollte einmal wissen, wie viele Lizenzen sie den Leuten schon nicht gegeben haben, wie viel Geld sie eingenommen haben. Es ist etwas schwierig, es ist eine Behörde.
Ich habe keinen richtig ans Telefon bekommen, der mir etwas sagen konnte. Am nächsten Tag bekam ich aber von der Pressesprecherin des Medienboards eine sehr interessante Auskunft, eine sehr detaillierte, lange E-Mail.
Grundsätzlich begrüßt die MABB die Einführung einer qualifizierten Anzeigepflicht für Rundfunkangebote in Verbindung mit einer anlassbezogenen Ex-post-Kontrolle. Dadurch würde das Verfahren für die Anbieter deutlich vereinfacht und der Verwaltungsaufwand aufseiten der Landesmedienanstalt reduziert werden.
Da kann man doch wirklich nur sagen, wenn selbst die Behörde, die Sie eingesetzt haben, um die Lizenzen zu vergeben,
wenn selbst die Institution, die Sie damit beauftragt haben, sagt, dass es ihnen zu viel Bürokratie ist, gibt es doch wirklich keinen Grund, jetzt nicht zuzustimmen. Meine Fraktion wird es tun, und ich kann Sie nur bitten, es auch zu tun, gerade die Herrschaften hier links von der Mitte. Gerade für Sie ist Deregulierung etwas ganz Schlimmes. Da dreht sich Ihnen der Magen um.
Es ist so, als würde ich einem Veganer sagen, er solle jetzt Fleisch essen, oder einem Ökofuzzi sagen, dass er nur noch Atomstrom benutzen darf. Sie denken, dass die Welt dann aufhört. Nein, sie wird sich weiterdrehen. Tun Sie einen Schritt für eine schönere und entbürokratisierte Stadt! Bitte, stimmen Sie dem FDP Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!