Protokoll der Sitzung vom 17.05.2018

Abfallwirtschaft zu einer modernen Kreislaufwirtschaft zu erarbeiten und sich dabei am Leitbild „Zero Waste“ zu orientieren,

2. diese Strategie mit einem auf die Förderung von Ab

fallvermeidung und Wiederverwendung fokussierten „Aktionsplan Zero Waste“ zu unterlegen,

3. die Rolle der Unternehmen der Abfallwirtschaft hin

sichtlich der Steigerung der Wiederverwertung von im Abfall enthaltenen Wertstoffen und der Reduktion der spezifischen Restmüllmengen weiterzuentwickeln,

4. unter Einbezug der BSR und der bestehenden Sozial-

und Gebrauchtwarenhäuser umgehend ein Modellprojekt zu starten, in dessen Rahmen noch funktionsfähige Möbel und andere Haushaltsgegenstände aufgearbeitet, repariert und verkauft werden,

5. Kooperationen mit Berliner Bildungseinrichtungen,

beispielsweise anlässlich des Tages des Abfalls oder der Europäischen Woche der Abfallvermeidung, zu vereinbaren.

Die Akteure der Abfallwirtschaft und die Stadtgesellschaft sind an der Erarbeitung der Strategie und des Aktionsplanes Zero Waste in angemessener Weise zu beteiligen.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 31. Oktober 2018 und dann jährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 18 C:

Unentgeltliche Übertragung der Grundstücke „Park an der Spree“ und „East-Side-Park“ mit Elementen der ehemaligen Mauer („East-SideGallery“) aus dem Eigentum des Landes Berlin in das Eigentum der Stiftung Berliner Mauer – Gedenkstätte Berliner Mauer und Erinnerungsstätte Notaufnahmelager

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 9. Mai 2018 Drucksache 18/1041

Der unentgeltlichen Übertragung der Grundstücke „Park an der Spree“ und „East-Side-Park“ mit Elementen der ehemaligen Berliner Mauer („East-Side-Gallery“) aus dem Eigentum des Landes Berlin in das Eigentum der Stiftung Berliner Mauer – Gedenkstätte Berliner Mauer und Erinnerungsstätte Notaufnahmelager wird zugestimmt.