Danke schön! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann wird so verfahren.
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung und die Paragrafen 1 bis 4 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme der Gesetzesvorlage mit Änderungen. Wer der Gesetzesvorlage mit der Änderung gemäß der Beschlussemp
fehlung auf Drucksache 18/1667 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und die fraktionslosen Kollegen. Gegenstimmen! – Keine. Enthaltungen auch nicht. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (RL2016/2102-UmsetzG)
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz vom 18. Februar 2019 Drucksache 18/1670
Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung und die Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Der Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz empfiehlt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion die Annahme der Gesetzesvorlage. Wer der Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/1609 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU, FDP. Gegenstimmen! – Die AfD und die drei fraktionslosen Kollegen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Ich eröffne die erste Lesung zu dem Gesetzesantrag. In der Beratung beginnt die Fraktion der FDP. – Herr Kollege Schlömer, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jede Bürgerin und jeder Bürger muss ständig und stetig und auf einfache Art und Weise in die Lage versetzt sein, die Arbeitsweise aller öffentlichen
Das ist das zentrale Anliegen von Informationsfreiheit. Und ein solches für die Freien Demokraten sehr wichtiges Gut bedarf ständiger Fort- und Weiterentwicklung. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahr 1999 ist in die Jahre gekommen. Wir denken, dass es an der Zeit ist, offen für Neues zu sein. Mit der heutigen Vorlage eines Entwurfs für ein Berliner Transparenzgesetz wollen wir daher darum werben, neue Wege zu beschreiten. Wir fordern, dass anfallende Daten und Informationen, die zum Wohle der Allgemeinheit erhoben werden, ungefragt standardisiert, maschinenlesbar, dauerhaft und frei verfügbar gemacht werden. Ich möchte die Abgeordneten hier im Abgeordnetenhaus sehr gern dazu einladen und aufrufen, sich diesem Bekenntnis anzuschließen, sich konstruktiv mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auseinanderzusetzen,
Verbesserungsvorschläge einzubringen und letztlich damit lösungsorientiert zu einer Weiterentwicklung der Informationsfreiheit beizutragen.
In einem klaren Bekenntnis zu Transparenz und Open Data und dem Eintreten für die proaktive Bereitstellung von Daten und Informationen aus öffentlichen Quellen, die zum Wohle der Allgemeinheit erhoben werden, liegen große Werte und Vorteile. Die aktive Bereitstellung von Daten und Informationen erhöht die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit des Handelns von Politik und Verwaltung. Sie eröffnet neue Chancen auf Mitverantwortung, Bürgerbeteiligung und Partizipation. Transparenzgesetzgebung unterstützt uns insgesamt darin, eine zukunftsfeste öffentliche Verwaltung so zu gestalten, dass diese den Bürgerinnen und Bürgern fundierte Informationen und Entscheidungshilfen bietet und Verbesserungen für sie selbst vorantreiben kann.
Berlin ist sicherlich in seinem Bemühen um Open Data nicht untätig gewesen, und vieles steht bereits zur Verfügung. Wir wollen aber die Informationsfreiheit in einem mutigen Ansatz stärken, das Informationsfreiheitsgesetz vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche fortentwickeln und nunmehr ein zentrales Register, ein Transparenzregister nach Vorbild anderer Bundesländer auch für Berlin vorschlagen.
Offene Daten und Informationen, die das Land Berlin über ein zentrales Portal ungefragt und unter Berücksichtigung des persönlichen Datenschutzes zur Verfügung stellt, können die Quelle einer Vielzahl gesellschaftlicher Innovationen sein – Innovationen, die Berlin dringend benötigt. Sie bilden zudem ein wichtiges Puzzlestück für die Entwicklung eines Berliner Datenökosystems. Von
einem Transparenzportal mit zentral bereitgestellten Daten und Informationen profitiert nicht nur die öffentliche Verwaltung selbst, sondern auch Wissenschaftspolitik, Zivilgesellschaft, Start-ups und etablierte Unternehmen. Dabei potenzieren sich die Möglichkeiten, wenn offene Verwaltungsdaten mit Daten anderer Quellen kombiniert werden, natürlich ohne Personenbezug. Es ergeben sich neue Potenziale einer funktionierenden Chancenstadt Berlin. Denn Transparenz durch ein eigenes Transparenzgesetz stärkt die Bürgergesellschaft, fördert Innovation und hilft, die öffentliche Verwaltung weiterzuentwickeln und nutzerfreundlich zu reformieren.
Wir haben uns bei der Formulierung des Entwurfs von anderen Institutionen, Expertenkreisen lenken lassen. Das gehört bei einer transparenten Darstellung dazu. Von den Machern und Macherinnen des Hamburger Transparenzgesetzes, von Transparency International und nicht zuletzt von der Open Knowledge Foundation.
Aber lassen Sie mich auf einzelne, zum Teil gänzlich neue Aspekte noch einmal explizit eingehen, die bislang nicht in einem Gesetzentwurf auf diese Art und Weise diskutiert worden sind. Erstens: Bevor dann in dem Gesetz ein allgemeines Bekenntnis zur Förderung automatisierter Verfahren der Informationsbereitstellung, insbesondere bei der mehrsprachigen Bereitstellung von Informationen und Daten – –. Insgesamt sollte der Senat sich dazu bekennen, viel stärker als bislang Trainings- und Testdaten für die Förderung von Künstlicher Intelligenz zur Verfügung zu stellen. – Zweitens: Wir schlagen einen Deal bei der Bereitstellung so bezeichneter Mobilitätsdaten in Echtzeit vor, um den Wettbewerb bei der Realisierung von Smart-City-Konzepten anzuregen.
Wenn die BVG Echtzeitdaten zur Verfügung stellen soll, dann sollen es kommerzielle Mobilitätsanbieter in Berlin auch gegenüber der BVG tun. Hier darf es keine Einbahnstraße geben.
Drittens: Es gibt auch eine Präventivkraft des Nichtwissens. Es gibt Dinge, die müssen auch vertraulich bleiben dürfen. Auch hier machen wir einen guten Vorschlag, denke ich, mit klaren Regeln. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Risiken für Leib und Leben Einzelner dürfen nicht zur Disposition stehen. Und auch die Gedankenwelt sowie die Willensbildung des Senats muss geschützt sein.
Die Transparenzgesetzgebung kann nur dann funktionieren, wenn unsere persönlichen Daten vor Missbrauch geschützt sind. Wir müssen abschließend sicherstellen, dass Open Data mit der neuesten Technologie Schritt halten kann, sodass anonymisierte Datensätze anonym bleiben und personenbezogene Daten dauerhaft geschützt bleiben. Denken wir immer daran: Die Zukunft wird offen sein. Seien wir offen für Neues! – Vielen Dank!
Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schlömer! Sie haben sich ja ein schönes Motto ausgedacht als FDP-Fraktion: Wir machen ein Gesetz. Sie begleiten das medial ein bisschen und versuchen darzulegen, wie ein Gesetz entsteht. Sie können meine Rede, wenn der Präsident zustimmt, gerne auszugsweise verwenden, denn so, wie Sie es hier gerade machen, macht man jedenfalls in der Opposition kein Gesetz, denn Sie haben keine Mehrheit, um ein Gesetz zu machen.
Wir haben Demokratie sehr wohl verstanden. – Sie wissen ja, Kollege Schlömer, weil Sie unseren Koalitionsvertrag gelesen haben, dass wir darin festgelegt haben, dass wir das Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln wollen. Insofern hätte ich mir von Ihrer Seite schon gewünscht, wenn Sie hier einen so umfassenden Gesetzentwurf vorlegen, dass Sie mit den Regierungsfraktionen ins Gespräch kommen, und dass Sie, wenn Sie es tatsächlich übergreifend behandeln wollen, mit uns ins Gespräch kommen und sagen, wie so ein Gesetz aussehen soll. Insofern wird es eine spannende Beratung im Ausschuss. Ich habe aber die Mutmaßung, dass das Gesetz, so, wie es hier vorgelegt wurde, nicht beschlossen wird.
Die Älteren unter Ihnen werden sich noch an die Piratenfraktion erinnern. Das waren die coolen jungen Leute mit den bunten Haaren, die auf der rechten Seite gesessen haben. Ehrlicherweise vermisse ich sie neuerdings ein bisschen.
Die haben 2012 hier ebenfalls viel über Transparenz gesprochen. Seinerzeit hat die Grünen-Fraktion dazu ein Transparenzgesetz vorgelegt. Herr Schlömer, Sie machen hier interessante Ausführungen, die insofern zutreffend sind: Wie geht man mit Mobilitätsdaten der Berliner Verwaltung um? Wie geht man mit künstlicher Intelligenz um? Wie geht man grundsätzlich mit Daten der Berliner Verwaltung um? Sie wissen – das habe ich Ihnen gesagt –, dass ich finde, dass die Daten der Berliner Verwaltung allen Berlinerinnen und Berlinern gehören, denn die Steuerzahler bezahlen letztendlich die Mitarbeiter, die diese Daten erstellen. Insofern bin ich ein Freund davon,