Bernd Schlömer

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Noch zwei Rederunden, dann ist Bescherung, liebe Koalition! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben für die heutige Sitzung einen Antrag auf Einsetzen eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für finanzielle Risiken des Landes Berlin im Zusammenhang mit spekulativen Immobiliengeschäften der DIESE eG und deren öffentlicher Förderung gestellt, gemeinsam mit der Fraktion der CDU. Hierfür bitte ich um Ihre Zustimmung.
Im Mittelpunkt soll das Finanzierungsgebaren des Senats, des Bezirks und seiner Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten im Zusammenhang der DIESE-eG-Aktivitäten stehen. In sieben verschiedenen Fragenkomplexen wollen wir, sehr gern in enger Sitzungstaktung, insbesondere Fragen von Finanzierung, Bewirtschaftung, politischer Ergebnisverantwortung und grundsätzlicher Ergebnisfähigkeit in Haushalts- und Finanzangelegenheiten, insbesondere bei politisch Verantwortlichen, hinterfragen.
Mir geht es dabei um drei konkrete Ziele, die ich benenne. Erstens: Haben die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten im Land Berlin und die Führungskräfte des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg ihre Leitungsfunktion in illegitimer Weise über Gebühr missbraucht? Zur Klärung dieser Frage können der Landesrechnungshof oder die Staatsanwaltschaft nur teilweise beitragen. Hier ist eine parlamentarische Nachbereitung über die Rolle der Ausübung von Fach-, Rechts- und Bezirksaufsicht inklusive der Aufgabenwahrnehmung in Haushalts- und Finanzangelegenheiten unumgänglich.
Zweitens: Sind die Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten im Land Berlin und die Führungskräfte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg den ihnen auferlegten Verpflichtungen nachgekommen, oder haben sie diese nicht erfüllt? Es kann und darf nicht sein,
(Dr. Michail Nelken)
dass im Land Berlin eine Schreibkraft bei dreimaliger Verspätung abgemahnt wird, aber Beamte der Besoldungsgruppe B 4 plus im Rang eines Stadtrates oder höher keine Folgen zu fürchten haben, wenn nicht nur Verwaltungsvorschriften und Vorgaben des Gesetzgebers nicht befolgt werden, sondern auch Millionensummen entgegen der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung verprasst werden.
Herr Schneider, ich kann Ihnen auch eine Nachbereitung geben, oder Sie können eine Frage stellen, dann stehe ich gerne Rede und Antwort.
Die habe ich gelesen. Lesen Sie mal die Landeshaushaltsordnung, das Haushaltsgrundsätzegesetz und die anderen Vorschriften zur ordnungsgemäßen Haushalts- und Kassenordnung im Land Berlin. Dann werden Sie sicherlich Aufklärung finden.
Lesen Sie doch einfach mal, wie man Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Land Berlin ordnungsgemäß nach den Grundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit durchführt.
Und drittens: Wieso ist den Vermögensinteressen des Landes Berlin eigentlich kein Schaden entstanden? Es sind Fragen zur Finanzierung und Bewirtschaftung, eingegangenen Wagnissen und Risiken, falschen Zusagen und ungedeckten Schecks. Wir müssen und wollen Detaillierungen hinterfragen. Wie teilt sich zum Beispiel der Finanzierungsplan auf die Häuser der DIESE eG auf? Sind alle notwendigen Unterlagen mit der notwendigen Sorgfalt, insbesondere bei den vorherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, erstellt worden? – All das muss und soll geklärt werden. Dieses muss, soll und kann ganz unabhängig von der kurzen Dauer bis zum Ende der Legislatur aufbereitet werden, ganz kühl und ganz sachlich.
Alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin brauchen neben Verwaltungen und Behörden das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Dieses ist nicht nur in Friedrichshain-Kreuzberg nachhaltig geschädigt. Wir können nur dann bestehen, wenn wir bei unserer Arbeit den Grundprinzipien von Integrität, Verantwortlichkeit und Transparenz vollumfänglich nachkommen.
Ein Untersuchungsausschuss ist daher ein gutes Instrument dafür, das öffentliche Vertrauen in unsere Arbeit zu schärfen und Integrität und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger neu zu stärken. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie laufen denn aktuell die Rückführungsverhandlungen von BerlinOnline in die Hände des Senats?
Welche finanziellen Mehrbelastungen sind denn zu erwarten, wenn die Rückführung in die Hände des Senats vor Auslaufen des Betreibervertrags gelingt?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Städte haben im 21. Jahrhundert erkannt, dass eine verbesserte, eine konsequentere, aber vor allen Dingen auch eine digitale Beteiligung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner bei der Entscheidungsfindung vielerlei Vorteile bietet. Maßnahmen, die Politik und Verwaltung zur Lösung öffentlicher Probleme ergreifen wollen oder die einmal durch einen Volksentscheid zustande gekommen sind, sind wirksamer, wenn die aktive Bürgerschaft diese erneut mitverantworten darf, wenn die Menschen wieder gefragt und beteiligt werden. Die politischen Entscheidungen erhalten dadurch eine viel bessere Legitimation. Das ist der Weg, den wir beschreiten wollen mit dem Volksentscheid zur Randbebauung im Tempelhofer Feld.
(Dr. Michael Efler)
Wir haben keine Sorge bei zivilgesellschaftlicher Mitverantwortung, keine Angst vor couragierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf Basis gemeinsamer Werte im Sinne von Verantwortung, Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen. Wir finden kollektive Intelligenz erst einmal gut.
Sie ist auch gelebter Ausdruck intelligenter Städte. Beteiligung ist Ausdruck intelligenter Städte. Die im Land Berlin schon vorhandenen Instrumente des Volksbegehrens, von Bürger- und Volksentscheiden sind daher zu erweitern und in das Spektrum politischer Betätigung besser einzugliedern. Sie helfen, Engagement der und Engagement für die Gemeinschaft zu erweitern. Sie helfen, Demokratie erlebbar zu machen und insgesamt zu stärken.
Diesen Instrumenten sollte unser Augenmerk gelten. Sie sind immerfort zu verbessern – das hat Dr. Efler gerade schon vorgeschlagen. Auch das Petitionswesen ist im Übrigen weiter zu verbessern und fortzuentwickeln. Das alles sollte unser gemeinsames Ziel sein. Auch die Beteiligung auf lokaler Ebene spielt beispielsweise in SmartCity-Strategien oder in intelligenten Städten eine immer größere Rolle und ist ein Megatrend. Auch hier sollen, müssen und können wir wesentlich mehr tun.
Aber kommen wir zum Eigentlichen, kommen wir zum Antrag der CDU, den wir hier in erster Lesung beraten wollen. Wir lehnen den Antrag der Fraktion der CDU derzeit ab. Zu den Gründen ist schon viel ausgeführt worden, und letztendlich doppeln sich die Argumente ein wenig. Das Beispiel Hamburg ist eines, das ich auch gerne im Repertoire habe; darauf brauche ich nicht mehr einzugehen. Die von der Fraktion der CDU vorgeschlagene Volksbefragung ist, wie im herkömmlichen Sinne üblich und demokratietheoretisch auch geboten, kein verbindliches Instrument für die Umsetzung einer Mehrheitsmeinung. Die Ergebnisse sollen rein empfehlenden Charakter haben. Sie möchten es als konsultatives Referendum etablieren. Wenn die Volksbefragung nur empfehlenden Charakter hat, führt sie nicht automatisch zu einer demokratischen Konsolidierung von Ergebnissen. Nein, sie kann sogar das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie nachhaltig schwächen.
Tegel – meine Kollegen aus der Fraktion sagen es – ist ein gutes Beispiel dafür, was geschieht und welcher Vertrauensverlust entsteht, wenn Volksentscheide nicht umgesetzt werden. Genauso das Beispiel Hamburg, wo drei Viertel der befragten Bürgerinnen und Bürger erleben mussten, wie der Verkauf der Hamburger Krankenhäuser trotz anderer Mehrheitsmeinung in der Bürgerschaft umgesetzt wurde.
Gerade dann, wenn ein Volksentscheid aufgehoben wird und auch die Volksbefragung folgenlos bleibt, ist das Vertrauen nachhaltig geschädigt.
Ein zweiter Punkt, der auch schon ausgeführt wurde: Volksbefragungen in Fragestellungen, die dem Senat oder der Parlamentsmehrheit unliebsam sind, werden nach Ihrer Initiative gar nicht auf den Weg gebracht; die parlamentarische Mehrheit im Abgeordnetenhaus weiß es immer zu verhindern. Und umgekehrt kann die Mehrheit des Parlamentes sehr eigennützig konkrete Fragestellungen im eigenen Interesse auf den Weg bringen, zulasten anderer, gegebenenfalls besserer und guter Perspektiven.
Kurzum: Lassen wir die Finger von der Volksbefragung! Investieren wir unsere Gedanken und Ideen in zukunftsträchtige Formen von Partizipation und Teilhabe und legen das Instrument der Volksbefragung zu den Akten! – Vielen Dank!
Vielen Dank, dass Sie die Frage ermöglichen! Würden Sie die eigenen Leistungsbewertungen auch auf das Feld der befristeten Arbeitsverträge im Land Berlin übertragen, dass Sie dort eine Glanzleistung vollzogen haben?
Ich fange mal mit Frau Smoltczyk an. – Sehr geehrte Frau Smoltczyk! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der regelmäßige Bericht der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt uns, wie in jedem Jahr, sehr deutlich die beeindruckende Bandbreite datenschutzrelevanter Handlungsfelder und Themen auf und er dokumentiert, wenn man sich mal die letzten Passagen, Abschnitte im Bericht 2018 anschaut, dass das Wirksamwerden der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung seit Mai 2018 einen ungeheuren Mehraufwand für Beratung von Berliner Menschen und Unternehmen zur Folge hatte. Auch die fachlichen Anforderungen – Sie sprachen es an – sind angesichts des europäischen Kontextes, Rechtsrahmen, nicht einfacher geworden, sondern sie sind mit vielen anderen Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene abzustimmen. Das ist kein einfaches Un
(Stefan Ziller)
terfangen. Haben Sie daher herzlichen Dank, Ihnen persönlich, Frau Smoltczyk, aber auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!
Sie leisten eine gute Arbeit.
Wenn Sie an einer Stelle des Berichts aus dem Jahr 2018 sogar die FDP erwähnen mit dem Produkt „Wähleransprachen mit Parteiaffinität“ als moderne Form des Wahlkampfes und uns attestieren, wir würden uns datenschutzkonform verhalten, dann freut uns das umso mehr.
Wir werden später in einer anderen Rederunde über Datenschutz sprechen. Deshalb möchte ich das Augenmerk zunächst auf ein ganz anderes Themenfeld legen, meine Kollegen haben es auch schon kurz angerissen: die Informationsfreiheit. Denn Sie berichten uns auch nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes regelmäßig im Abgeordnetenhaus von Berlin. Sie sind die Informationsfreiheitsbehörde. Informationsfreiheit bedeutet, dass jede Berliner Bürgerin und jeder Berliner Bürger prinzipiell in die Lage versetzt sein muss, die Arbeitsweise aller öffentlichen und öffentlich finanzierten Stellen im Detail zu verstehen und bewerten zu können. Zwar gibt es seit dem Jahr 1999 für Berlin ein Informationsfreiheitsgesetz, das den Berliner Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht gewährt, aber es ist jetzt im Jahr 2020 an der Zeit, diese Gesetz weiterzuentwickeln.
Wir Freie Demokraten haben dazu bereits einen Vorschlag vorgelegt,
ein neues Transparenzgesetz für Berlin. Selbst die Informationsfreiheitsbehörde nimmt in einer Pressemitteilung von Anfang September 2020 deutlich Stellung zu einem Eckpunktepapier der Koalition. Ich zitiere: „Keine halben Sachen – Berlin braucht echte Transparenz.“.
Und so dürfen wir heute angesichts der Auseinandersetzung mit dem Bericht 2018 auch die Koalition aktuell fragen: Wie steht es denn bei Ihnen mit der Weiterentwicklung der Informationsfreiheit von Berlin? Wann kommt denn Ihr Entwurf für ein Transparenzgesetz?
Wieso gelingt es Ihnen nicht – – Eine Zwischenfrage, ja.
Kurze Antwort: Ich habe das in dem Koalitionsvertrag gelesen, und ich glaube, darin steht, dass Sie eine Bemühenszusage gegeben haben, ein Transparenzgesetz zu formulieren. Sie haben keine Zusage getätigt. Angesichts des Streits in der Koalition über die vielen Bereichsausnahmen, die Sie im Eckpunktepapier genannt haben, zeigt sich auch sehr deutlich, dass es Ihnen kaum gelingen wird, einen Entwurf vorzulegen, der mit der Qualität des FDP-Vorschlags Schritt halten kann.
Ja, gerne!
Sehr geehrter Herr Efler! Sie formulieren einen sportlichen Anspruch. Ich hoffe, dass es Ihnen gelingt, einen Entwurf vorzulegen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Letztendlich müssen wir dann schauen, welcher Entwurf besser ist.
Sie sehen viele Bereichsausnahmen vor, gerade bei landeseigenen Unternehmen. Ich glaube, dass es ein Gebot der Transparenz ist, darüber Auskunft zu geben, wie landeseigene Unternehmen aufgestellt sind. Man kann nicht immer darauf abstellen, dass alles Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind. Da wünsche ich Ihnen Mut, Tatkraft und Energie, dass Sie sich gegenüber Ihren Koalitionspartner letztendlich durchsetzen können.
Aber zurück zum Datenschutz: Sehr verehrte Frau Smoltczyk! Vielen Dank für Ihre Hinweise zu Schriftlichen Anfragen von uns Abgeordneten, die hilfreich sind in Bezug auf personenbezogene Angaben, die nicht getätigt oder doch getätigt werden dürfen bei Antworten auf unsere Fragen. Vielen Dank für Ihre Ausführungen im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Antrag der FDP auf Abwahl des Vorsitzenden des Ausschusses KTDat. Sie bestätigen das Fehlverhalten des damaligen AfDAbgeordneten bei den Vorkommnissen in Chemnitz. Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Ehrgeiz im ständigen Ringen mit der Innenverwaltung. Die Bildungsverwaltung, das ist schon angeklungen, so auch im Bericht zu lesen, umgeht Sie ja schon. Letztlich geht es nicht um das Quälen der Kollegen in den anderen Ressorts. Sie sind die Partnerin für den Berliner Datenschutz, Garantin für die Gewährleistung unseres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Das ist ein Bürgerrecht, ein digitales Grundrecht. Haben Sie herzlichen Dank dafür!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: In welcher Weise werden denn die 9 500 Tablets oder Laptops vor Ausgabe an die Berliner Schülerinnen und Schüler in technischer Sicht von der Verwaltung vorkonfiguriert, um einen IT-sicheren und datenschutzkonformen Umgang zu gewährleisten?
(Emine Demirbüken-Wegner)
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In welcher Weise ist denn die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in diese Modellierung und in die Begleitung des IT-Dienstleisters eingebunden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Beschlussempfehlung bietet noch einmal Anlass, eine Zwischenbilanz zu ziehen: Wo stehen wir bei der Umsetzung des EGovernment-Gesetzes von Berlin? Wie ist der Stand bei der Verwaltungsdigitalisierung in Gänze? Hat der Senat überhaupt die richtige Strategie gewählt, um die Digitalisierung in Berlin voranzutreiben? Um eins vorwegzunehmen: Er hat es nicht.
Wir haben im vorliegenden Antrag den Aufbau eines virtuellen Rathauses vorgeschlagen, ein, wenn man so möchte, 13. digitales Bezirksamt. Das hat Rot-Rot-Grün im Ausschuss abgelehnt. Wir haben eine einheitliche Benutzeroberfläche vorgeschlagen, um einfaches, intuitives und bürgerfreundliches Agieren zu implementieren, einen Ort, wo Berliner und Berlinerinnen schnell und einfach Prozesse abwickeln können. Das hat Rot-RotGrün abgelehnt im Ausschuss.
Es soll ein virtuelles Leitamt für alle Berliner Landesbehörden sein, um Projekte der Digitalisierung in und für Berlin rascher umsetzen zu können. Das hat Rot-RotGrün im Ausschuss abgelehnt.
Es soll ein digitales Amt sein, das dem Plattformgedanken folgt. Hier können digitale Prozesse prozessabhängig, aber zeitunabhängig, ebenenübergreifend sowie regelbasiert aufgesetzt und umgesetzt werden, ohne Rücksicht auf veraltete Architekturen, standardisiert, einfach, schnell und unbürokratisch. Auch das hat der Ausschuss unter rot-rot-grüner Mehrheit abgelehnt.
Mit einem digitalen Rathaus würden echte Chancen bestehen, Medienbrüche zu vermeiden, auf das Faxen in den Behörden im 21. Jahrhundert endlich zu verzichten und die Fehleranfälligkeit bei Datenübernahmen zu reduzieren.
Auch das haben Sie abgelehnt. Sie wollen es nicht. Sie verlieren sich in Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Bezirken mit unklarem Ergebnis. Sie fragmentieren, ja, atomisieren Digitalisierung in Berlin in unzähligen Arbeitsgruppen, niemand blickt mehr durch. Sie steuern nicht allumfassend und integrativ: Das Justizwesen und die Schuldigitalisierung bleiben außen vor, und nicht nur das. Sie reißen alle Fristen und Zeitmarken. Wir hinken im Land Berlin hinter allen Prozessen des Bundes hinterher.
Personell läuft es dagegen bei Ihnen sehr gut. Wir haben einen Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung in der Senatskanzlei, der gerne über Digitalisierung und ein smartes Berlin spricht, beim Operativen sich aber für nicht zuständig erklärt. Wir haben einen Staatssekretär im Wirtschaftsressort, zuständig für eine andere Digitalisierung und auch Open Data, dem aber das Datenmanagement nicht wirklich obliegt. Wir haben eine Staatsekretärin als zentralen CIO, die für alles geradestehen muss, ihre Grenzen aber bei verschlossenen Türen anderer Senatsverwaltungen findet. Und wir haben einen Finanzsenator, zuständig für das digitale und IT-Personal, der nicht genügend Fachkräfte binden und gewinnen kann.
Für das E-Government-Projekt unter Rot-Rot-Grün bleibt eins festzuhalten: Sie haben Ihre Ziele nicht erreicht.
Das ist nicht nur enttäuschend für alle Menschen in der Stadt, sondern auch für die Berliner Unternehmen insgesamt. Ein guter Wirtschaftsstandort bietet guten, ja, ausgezeichneten digitalen Service. Hier muss mehr kommen, und hier darf man auch mehr erwarten.
Sie haben die digitalen Gelegenheiten nicht genutzt, dass es sehr schade. – Vielen Dank!
Na gut.
Sehr geehrter Herr Kollege Ziller! Wie bewerten Sie denn den Stand der Umsetzung des E-Government-Gesetzes unter Rot-Rot-Grün konkret? Finden Sie die erreichten Stände fruchtvoll und gut?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen der CDU-Fraktion im vorliegenden Antrag, die Prozesse rund um die Kfz-Zulassung in Berlin besser als bislang auszurichten und vor allen Dingen zu beschleunigen, ist durchaus nachvollziehbar. Wir teilen auch explizit Ihren Befund, denn es ist den Berliner Bürgerinnen und Bürgern, aber auch der Automobilwirtschaft mit ihren Händlern einfach nicht mehr nachvollziehbar zu erklären, warum im Zeitalter der Digitalisierung die Berliner Zulassungsbehörden immerfort und ungebrochen nicht in der Lage sind, An- und Ummeldeverfahren rasch umzusetzen.
Selbst im digitalen Prozess, der ursprünglich vor zehn Jahren entwickelt worden und auch veraltet ist, schlummern noch viele Probleme. Es hat in der Stadt niemand mehr Verständnis dafür, weshalb man etliche Wochen warten soll, bis ein fahrbereites Fahrzeug endlich zu nutzen ist. Diese Befunde teilen wir. Ihre Lösungsstrategie teilen wir indes nicht, liebe CDU!
Einfach mehr Stellen bereitzustellen, führt doch nicht zu mehr tatsächlichem Personal. Personal zu gewinnen und auch binden zu können, das ist doch die Herausforderung. Hier überzeugen Sie nicht.
Eine dritte Zulassungsstelle in Berlin zu öffnen, ist doch auch keine Lösung. Die strukturellen Probleme in der Kfz-Zulassung werden damit nicht gelöst. AufgabenOutsourcing geht im Übrigen damit einher, dass das weniger vorhandene Personal mitgeht, insofern Probleme nur verlagert, aber nicht gelöst werden.
Die Wahrheit ist doch eine andere: Dem Senat gelingt es seit langer Zeit nicht, weder das digitale Dienstleistungsangebot wie E-Kfz erfolgreich gegenüber Berliner Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren – sprich: Nur wenige wissen davon –, noch gelingt es, diesen Prozess so zu gestalten, dass diese digitale Dienstleistung einfach in Anspruch genommen werden kann. Man braucht ein Lesegerät – das kostet schon ein paar Euro – und einen aktivierten Personalausweis. In dieser Weise wird das digitale Angebot von zu vielen, zu hohen, zu bürokratischen Hürden begleitet, sodass Missstände fortbestehen.
Wahrscheinlich fehlt es auch im Hintergrund wiederum an Personal, denn der digitale Prozess wird im Backoffice analog hinterlegt. Es sind Bürosachbearbeiter notwendig, die digitale Anträge analog prüfen. Hier würde mehr Automatisierung sicherlich auch mehr helfen.
Der Weg muss meiner Meinung nach ein grundsätzlich anderer sein: Die internetbasierte Kfz-Zulassung ist weiter voranzutreiben. Sie basiert auf überholtem Denken. Sie ist einfacher zu gestalten, noch digitaler auszurichten und besser zu bewerben. Mehr Automatisierung wagen, weniger Stempelaufdrucke vergeben!
Ich bezahle heute an der Kasse mit meinem Handy. Warum kann ich ein Kfz eigentlich nicht damit zulassen? Das ist doch die Frage.
Aber nicht in Berlin, offenbar!
Berlin kann sich doch als Bundesland als Prozessgestalter anbieten, Motor der Fortentwicklung sein, nach vorne gehen, sich Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland einholen und für sich erschließen. Man kann doch dafür werben, für das BMVI einen besseren Prozess zu kreieren. Damit gewinnen Sie Berlin und auch für die Digitalisierung. Vielleicht ein bisschen mehr City-Lab ausprobieren, statt tatenlos zu verharren! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wird der Senat die Kosten für Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Fußballfanansammlungen im Stadtgebiet von Berlin den beiden Bundesligavereinen in Rechnung stellen?
Wie steht der Senat denn generell zur Kostenbeteiligung der beiden Berliner Fußballvereine im Zusammenhang mit dem Restart der Bundesliga? Wird es dort überhaupt keine Forderung geben?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: „Berlin wird Becherheld – mit dem Berliner Mehrwegbecher Müll reduzieren!“ Das hat Rot-Rot-Grün bereits im Jahr 2017 gefordert. Wie bewertet der Senat aktuell den
Erfolg genau dieser Initiative, wenn es ihm gelingt, über die Pizzakarton- und Einwegbecherberge in den Berliner Straßen und Parks zu schauen?
Gibt es denn eine Kommunikationsstrategie für diejenigen Berlinerinnen und Berliner, die derzeit beispielsweise in den Schöneberger Straßen Pappschilder über die Mülleimer aufhängen und darum bitten, keinen Müll mehr einzufüllen? Wie wollen Sie diesen Bürgern erklären, wie Sie zukünftig Müll vermeiden wollen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es uns mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf leider auch nicht ganz einfach gemacht, das gebe ich zu. Man muss sagen, jungen Menschen die Chance auf mehr politische Teilhabe zu bieten, das ist grundsätzlich eine gute Sache. Wenn junge Menschen sich für Politik, Demokratie und den fairen Austausch von Argumenten interessieren und sich hierauf auch einlassen wollen, wenn sie kennenlernen möchten und können, wie Demokratie wirklich funktioniert, dann ist das aus meiner Perspektive großartig.
Dennoch hat sich keine Mehrheit in der FDP-Fraktion für die Unterstützung dieses Antrags ergeben. Ich möchte Ihnen sehr gern über die Gründe hierfür Auskunft geben. Ein erster Kritikpunkt: Die Forderung nach Absenkung des Wahlalters lediglich für Bürgerdeputierte, ist unserer Meinung nach ein wenig inkonsistent und ein Stück weit auch inkonsequent.
Warum weitere Rechte und Pflichten vorenthalten? Warum nicht gleich auch für die Bezirksverordnetenver
sammlungen eine Herabsetzung beim passiven Wahlrecht einfordern?
Die Herabsetzung des Wahlalters nur auf die Rolle von Bürgerdeputierten zu reduzieren, kann den Eindruck erwecken, dass es sich bei deren Wahl und Bestellung um ein Recht minderer Qualität und Bedeutung handele. Diesen Eindruck wollen wir mit einer Unterstützung des Antrags nicht erreichen.
Eine Antwort bleiben Sie leider in der Begründung des Gesetzentwurfes schuldig.
Ein zweiter Kritikpunkt: die Kontinuität und stetige Partizipation in den bezirklichen Gremien über einen Zeitraum von fünf Jahren. Es gibt kaum eine dynamischere Lebensphase im Leben eines Menschen als die jungen Jahre zwischen 16 und 18 Jahren. Mehr Rechte, mehr Freiheit, wechselnde Interessen, neue Neigungen, erste Schulabschlüsse, auch mit dem Beginn von beruflicher Ausbildung. All das wirkt auf junge Menschen ein. Wir haben deshalb die Sorge, dass die stetige Mitbestimmung und die kontinuierliche Mitverantwortung bei der Aufgabenwahrnehmung in den Ausschüssen auf bezirklicher Ebene gerade bei jungen Menschen nicht gewährleistet ist. Das lasten wir den jungen Menschen aber explizit nicht an. Die Bereitschaft, aus freien Stücken ehrenamtliche Aufgaben in der kommunalen Politik zu übernehmen, steht immer im Zusammenhang mit der individuellen verfügbaren freien Zeit, freien Kapazitäten und privater Prioritätensetzung, Selbstbestimmung und anderen familiären oder beruflichen Verpflichtungen. Das ist auch gut so. Wir glauben nicht, dass junge Menschen sich über einen Zeitraum von fünf Jahren für die bezirkliche, ehrenamtliche Arbeit binden lassen.
Ein weiterer Kritikpunkt – ich möchte jetzt hier nicht den Christian Lindner machen –: die fehlende besondere Sachkunde.
Eine besondere Sachkenntnis ist aber eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe als Deputierte in den bezirklichen Gremien. Das sieht das Gesetz auch so vor. Wir befürchten, dass bei jungen Menschen diese nicht immer gegeben ist. Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Gesundheit, Jobcenter, Bürgerämter, Wirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Personal, Haushalt, für all das braucht man ein wenig Vorkenntnisse und Erfahrungen, wenn man als quasi von außen berufener, bürgerlicher Sachverständiger in den Bezirken mitwirken will. Wir befürchten auch, dass mancher 16-Jähriger von Ihnen und den Initiatoren dieses Antrags regelmäßig in die Spielplatzkommission geschickt oder schlichtweg nur zum Klimaschutz angehört wird. In Sachen Jugendhilfe werden Sie sicherlich
(Hendrikje Klein)
die 16-Jährigen nicht entscheiden lassen. Das wird der Sache nicht gerecht, Ihrem Anliegen gewiss auch nicht.
Insgesamt gesehen mehr Contra als Pro. Wir haben die Absicht, gegen den Gesetzesantrag zu stimmen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! In dieser Legislaturperiode einen Antrag mit einem Vorhaben im Bereich der Digitalisierung einzubringen, ist nicht einfach, denn der Misserfolg scheint oftmals vorprogrammiert. Beispiel Berliner Schulen: sehr wenig Digitalisierung, keine Infrastruktur im Bereich Glasfaser, kein WLAN und keine zukunftsfähige Schulcloud. In der Verwaltung ein ähnliches Bild: keine Laptops, nicht genügend Internetkapazität und weit und breit keine elektronische Akte. Aber wir wollen nicht aufgeben. Berlin braucht frische Ideen, und wir wollen Berlin zur Hauptstadt bester Bildung machen, hier mit einem Antrag zur Landeszentrale für digitale Bildung.
Sie ist dringender denn je, denn die Coronapandemie zeigt uns im Digitalen eines: Desinformationen und Verschwörungstherorien, die durch das Netz geistern, sind immanent. Sprachnachrichten mit verheerenden Falschinformationen erreichen uns auch als Politiker und lassen uns nicht selten verzweifeln. Die Krise um Corona zieht eine weitere Krise mit sich, eine sogenannte Verschmutzung der Information. Nicht nur, dass Sprachinformationen mit falschen Informationen ohne Wissen um die Quelle einfach bedachtlos weitergeleitet werden und Menschen verunsichern. Nein, wir sehen auf Youtube, Twitter, Telegram, Instagram und Facebook zahllose und wilde Spekulationen, was die Bundesregierung und der Senat vermeintlich vor uns verbergen wollen. Die Desinformation grassiert. Desinformationen sind eine enorme Gefahr für unsere liberale Demokratie und für unsere Gesellschaft. Ihr Ignorieren ist falsch.
Nicht nur das; Informationsverschmutzung ist für jeden gefährlich. Das permanente Zweifeln, Hinterfragen in ohnehin schon unsicheren Zeiten ist eine enorme mentale Belastung. Sinkt die psychische Gesundheit, wird auch das Immunsystem geschwächt.
Aber wie können wir Berliner und Berlinerinnen künftig widerstandsfähiger vor solchen Desinformationen machen? – Eine gut konzipierte digitale Bildung von professionellen Fachleuten könnte hierfür ein wichtiger Baustein sein – aber natürlich nur einer. Wir müssen diejenigen dringend mit digitaler Bildung erreichen, die schon längst nicht mehr im Schulsystem vorhanden sind. Lebenslanges Lernen ist hier das Stichwort. Wir müssen die Erwachsenenbildung stärken. Die Herausforderungen sind dabei gewaltig. So konnte zum Beispiel eine Studie aus den USA zeigen, dass Menschen über 60 Jahren siebenmal häufiger Desinformationen teilen als Menschen unter 29 Jahren. Wir schlagen daher vor, eine Landeszentrale für digitale Bildung einzurichten, analog dem Beispiel der Landeszentralen für politische Bildung. Diese soll helfen, Menschen jeden Alters zu mündigen und aufgeklärten Bürgerinnen und Bürgern zu machen,
Vielen Dank, Herr Fresdorf! –
die die Digitalisierung nicht bloß himmelhoch jauchzend begrüßen, sondern auch kritisch hinterfragen können, sich selbst ein Bild machen können, auch um Politik und ihre Vorhaben im Digitalen besser zu verstehen, um neue Technologien besser zu ergründen und Desinformationen leichter erkennen zu können. All das muss Teil des Bildungsprogramms einer solchen Landeszentrale sein.
Wir leben in einer schwierigen Zeit. Lassen Sie uns lernen, wie wir in allen Bereichen besser werden können, um eine robuste, selbstbestimmte, liberale und freie Gesellschaft zu erhalten, eine liberale Gesellschaft mit humanistischem Weltbild, die solidarisch zusammenhält, gegen das Virus der Desinformation, eine Gesellschaft, die einander aufklärt und Wissen teilt. Dafür lohnt es sich zu streiten – mit einer Landeszentrale für digitale Bildung.
Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Auch wenn der Senat wegen der Fragen schon etwas erschöpft ist, frage ich den Senat: Wie wird der Senat den unzähligen ehrenamtlichen Kräften in Berlin helfen, die beispielsweise als Übungsleiterinnen oder Übungsleiter in Sportvereinen arbeiten, dort Honorare oder Aufwandsentschädigungen erhalten und dieses Geld auch dringend für ihren Lebensunterhalt benötigen?
Mal eine andere Stimme. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen angeordnet oder genehmigt sein. Dienstreisen sollen nur dann durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind. – So das Bundesreisekostengesetz sinngemäß.
Dienstreisen sind demnach keine Lustreisen. Sie sind kein Privatvergnügen. Dienstreisen sind zeitraubend, beschwerlich und Arbeitszeit. Sie dienen dem unmittelbaren bundesländerübergreifenden Austausch und dem Führen von Fachgesprächen. Sie werden aus Anlass von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt oder wegen Dienstantritt, Versetzung oder anderer Personalmaßnahmen genehmigt. Da sie unzweifelhaft Zeit benötigen und beschwerlich sind, ist schnelles und bequemes Reisen auch mit dem Flugzeug oder mit dem
(Kristian Ronneburg)
Auto explizit Wahlfreiheit der Dienstreisenden und Teil behördlicher Fürsorgepflicht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab.
Es mutet zudem ein wenig seltsam an, dass die rot-rotgrüne Koalition gerade in diesen Tagen einem solchen Antrag Priorität zuweist. Es sind Tage und Wochen, die vom Thema Homeoffice und den dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen geprägt sind, und es ist nicht die Zeit, die Neuordnung von Dienstreisegenehmigungen im Land Berlin anzuschieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie setzen die falschen Prioritäten! Zwar reißen Sie am Rand Ihres Antrags das Thema Digitalisierung und Technologie kurz an, ziehen aber die falschen Schlüsse. Nicht durch Bürokratisierung des Reisekostenrechts mit unnötigen Prüfschleifen über die Notwendigkeit beispielsweise eines Fluges anlässlich einer Dienstreise machen Sie klimafreundliche Politik. Im Übrigen die Frage, wie wollen Sie das eigentlich dokumentieren? Denn in Ihrem Antrag steht „grundsätzlich“. Wenn ich der Überzeugung bin, mit dem Flugzeug reisen zu wollen, und ich das möchte, dann wird mir niemand widersprechen. Sie haben Weichmacher in den Antrag formuliert, die ohne Sinn und ohne Ziel Ihrem Antrag nicht dienlich sind.
Sie machen klimafreundliche Politik, indem Sie eine moderne Arbeitsplatzumgebung schaffen, die den digitalen Austausch ermöglicht sowie digitale Fort- und Weiterbildung fördert. So schaffen Sie das. Das Thema Digitalisierung haben Sie aber verschlafen. Sie haben es schlichtweg versäumt, in den letzten Jahren ausreichend mobile Endgeräte zu beschaffen. Es gibt nicht ausreichend Laptops. Sie haben es versäumt, in zuverlässige Netze zu investieren. Es gibt nicht genügend Bandbreite. Und Sie haben es in den letzten Jahren versäumt, in Videokonferenztechnik und sichere Messenger zu investieren. Es fehlt an sicheren, vertraulichen digitalen Kommunikationsmitteln. Z. B. beim Flugverkehr anzusetzen, ist schließlich auch nicht richtig. Internationale wissenschaftliche Befunde zeigen, dass der weltweite Personenflugverkehr für knapp 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Lesen Sie die „Nature“, Juli 2019. Da können Sie sich noch einmal schlaumachen. Lesen hilft oftmals, deshalb meine Empfehlung hier. Wenn jeder Bürger und jede Bürgerin ihre zurückgelegten Flugkilometer um 50 Prozent reduzieren würden, was bereits eine signifikante Einschränkung unserer individuellen Freiheiten bedeuten würde, wäre diese feststellbare Reduzierung praktisch kaum messbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schicken Sie den Wissenschaftssenator Müller nicht mit dem Flixtrain zum Stifterverband nach Bonn. Lassen Sie ihm die freie Wahl.
Machen Sie die Berliner Verwaltung nicht noch bürokratischer, auch wenn Ihre Ziele ehrenwert sind. Gönnen Sie den Beschäftigten doch einfach ein wenig mehr Freiheit bei der Wahl ihrer dienstlich notwendigen Verkehrsmittel. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem vorliegenden Entschließungsantrag zum Aktionstag „Berlin sagt Danke!“ stimmen wir sehr gerne zu.
Bereits zum fünften Male steht dieser Tag für unsere Wertschätzung und Anerkennung derjenigen Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz oftmals sehr selbstlos in aktiver Mitverantwortung für unser Gemeinwesen einstehen. Ohne bürgerschaftliches Engagement, ohne die Zivilgesellschaft mit ihren vielen freien und selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern wäre Berlin nicht das, was es ist. Und so sagt manch Liberaler auch sehr gerne: Was der Mittelstand für die Wirtschaft ist, das ist das Ehrenamt für die liberale Demokratie und das Funktionieren unserer Gesellschaft.
Und diejenigen von uns, die das sagen, haben auch recht. Unsere Stadt Berlin lebt von seinen zahlreichen Freiwilligen, die sich ehrenamtlich in den verschiedensten Bereichen engagieren. Bürgerschaftliches Engagement ist unerlässlich für individuelle Teilhabe, für die gesellschaftliche Integration, für unseren Wohlstand, für das kulturelle Leben Berlins, unsere stabilen demokratischen Strukturen und sozialen Bindungen. Selbst das Internet, so wie wir es kennen und schätzen, wäre ohne die Zehntausende von helfenden Händen allein in Berlin, die vieles im Verborgenen leisten, nicht das, was es jetzt ist. Ehrenamtliche Kräfte und Freiwillige sind es, die unsere Stadt liebens- und lebenswerter machen, sie empathischer gestalten, pluraler und weltoffener machen. Ihnen einfach mal Danke zu sagen, ihnen im Rahmen eines eigenen Aktionstages etwas Würdigung zuteilwerden zu lassen, das ist sehr wichtig.
Aber es ist nicht das Mindeste, was wir tun könnten und tun sollten, vor allem nicht als Abgeordnetenhaus von Berlin. Wir könnten doch noch ein wenig mehr leisten, bessere Rahmenbedingungen schaffen und Strukturen stärken. Freiwillige und ehrenamtliche Kräfte engagieren sich nahezu nebenbei, neben dem Job, neben dem Studium, neben der Schule, neben der Familie, neben dem Freundeskreis und dem Freizeitprogramm. Das Mindeste, was wir daher für sie tun könnten und sollten, ist es, ihnen ihr bürgerschaftliches Engagement so leicht und so komfortabel wie möglich zu machen. Das geht übrigens auch mit sehr wenig finanziellem Aufwand für das Land Berlin. Ich erinnere gerne an meinen Antrag zur digitalen Raumvergabe von städtischen Räumlichkeiten an ehrenamtliche Initiativen, der von Rot-Rot-Grün leider abgelehnt wurde. Solche Vorschläge sind es aber, die Engagierte unterstützen: Räume zu stellen, in denen sie ihre Ideen entwickeln und weiterspinnen können, Räume, in denen sie ihre Ideen präsentieren und ihr tägliches Engagement durchführen können.
Diese Rahmenbedingungen können wir legen, und das funktioniert bei Räumen übrigens am einfachsten, denn die sind ja schon da, jedoch häufig in den öffentlichen Einrichtungen ungenutzt. Deshalb sagen wir jetzt ja zum Aktionstag, ja für ein Zeichen für Wertschätzung und Anerkennung, aber belassen wir es hierbei nicht. Es gibt noch viel zu tun. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Freien Demokraten legt heute einen Antrag auf Ergänzung bestehender gesetzlicher Vorschriften im Besoldungsrecht vor, die eine signifikante Attraktivitätssteigerung für Beschäftigte, insbesondere Beamte im Land Berlin mit sich bringen wird.
Ich gehe davon aus, dass die nachfolgenden Rednerinnen und Redner sagen werden: Das haben wir schon; das brauchen wir nicht! – Aber ich glaube, in dieser Form gibt es das noch nicht, und ich freue mich auf eine Debatte, die insbesondere im Ausschuss zu führen sein wird.
Es geht nämlich schlichtweg darum, die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgebermarke Berlin im Handlungsfeld von Personalgewinnung und Personalbindung bei Polizei, Feuerwehr und anderen sicherheits- oder systemkritischen Bereichen zu stärken. Ohne einen solch hoch professionellen Personalkörper im Land Berlin werden wir den Herausforderungen der Zukunft nicht weiter gerecht werden können. Dieser fordert, sich in allen Handlungsfeldern des Personalmanagements gänzlich neu auszurichten und aufzustellen. Denn ohne dies wird unsere Vision für eine sichere, smarte und serviceorientierte Stadt Berlin keine Wirklichkeit werden können. Ergänzend zu unserem Vorschlag für eine eigene Besoldung für das IT-Personal schlagen wir deshalb Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit in sicherheitskritischen Bereichen der Landesverwaltung vor. Gerade bei Polizei oder Feuerwehr – eine Herzensangelegenheiten des Kollegen Luthe – brauchen wir einen öffentlichen Dienst, der präsent und hinsichtlich seiner Anzahl auskömmlich ist. Wir brauchen hier gutes und gut
ausgebildetes Personal und Beschäftigte, die hinreichend motiviert sind.
Da kann man auch klatschen, ja! – Natürlich ist Geld nicht alles. Eine moderne Arbeitsplatzumgebung, Arbeiten mit Geräten, die man aus dem privaten Gebrauch kennt, Vertrauensarbeitszeit, zeitlich flexible Ar
beitszeitmodelle, sofern bei Polizei und Feuerwehr möglich, kontinuierlich attraktive Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, neue Verwendungsaufbaukonzepte, Karrierepfade und andere Instrumente der Berliner Verwaltung können helfen, sich für Talente und beruflichen Nachwuchs attraktiver zu machen.
Aber machen wir uns nichts vor: Es geht auch oder vielleicht sogar primär ums Geld und um die Besoldung. Hier konkurrieren wir nicht nur mit der Bundesebene, mit Kommunen und anderen Bundesländern, sondern grundsätzlich auch mit der gewerblichen Wirtschaft. An deren Lohnniveau gilt es sich auszurichten. Zumindest geht es darum, im Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben. Genau hier setzt unser Vorschlag an. So kann die Gewährung eines sehr flexibel handhabbaren Personalgewinnungszuschlags dabei helfen, nicht nur die besten Nachwuchskräfte auf eine Beschäftigungsmöglichkeit im Land Berlin aufmerksam zu machen, sondern sie auch für eine Tätigkeit in öffentlichen Stellen zu gewinnen. Auch dringend benötigte Fachkräfte, gerade in ingenieurwissenschaftlichen oder technischen Aufgabengebieten der Feuerwehr, oder einfach Personal in strukturell schwach aufgestellten und schwierig zu besetzenden, weil spezialisierten Handlungsfeldern lassen sich über flexible Personalgewinnungsprämien leichter anwerben.
Ergänzend zu dem Vorschlag der Personalgewinnung schlagen wir mit den aufgeführten Personalbindungsprämien vor, ein geeignetes Mittel vorzusehen, um die Arbeitgeberattraktivität insgesamt zu steigern und insbesondere unser Spitzenpersonal für eine langfristige Aufgabenwahrnehmung in hoheitlichen und öffentlichen Tätigkeitsbereichen zu halten. Dieses Mittel zur Personalbindung ist vor dem Hintergrund zahlreicher Dienstherrenwechsel zum Bund oder anderen Bundesländern ein geeignetes Mittel zur Gegensteuerung und Personalbindung.
Dass dieses Instrument ein Instrument sein muss, das eine besondere Anwendung finden soll, zeigt sich daran, dass wir, ähnlich wie in einem anderen Vorschlag auf Bundesebene, auch auf die Begrenzung von Haushaltsmitteln setzen. Damit zeigen wir sehr deutlich auf, dass wir in den Personalgewinnungs- und Bindungsprämien einen Ausnahmecharakter sehen, der dann zu wählen ist, wenn wir gutes Personal haben und gutes Personal binden wollen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank!
Wie bewerten Sie, dass der Bund gerade eine solche Regelung mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Jetzt einmal ein ganz anderes Thema, etwas mehr für Feinschmecker.
Vielleicht tut das dem Hause auch ein bisschen gut.
Die Stadt Heidelberg hat ihre Glascontainer mit Sensoren ausgestattet, die an eine zentrale Plattform den Füllstand des Containers senden können. Ist ein Behälter voll, kommt die Müllabfuhr. Diese Art der modernen Vernetzung fördert nachhaltiges Wirtschaften, effektive Logistik und bessere Ausnutzung von knappen FuhrparkRessourcen. Es ist das Internet der Dinge, das dieses erst ermöglicht, Smart Waste genannt. Solche und andere Beispiele haben viele Städte in den letzten Jahren entwickelt. Nur in Berlin suchen wir lange danach.
Ziel des heutigen Antrags ist es daher, Berlin etwas smarter zu machen und einen ersten Baustein für eine bürgerorientierte, vernetzte Stadt zu entwerfen, unsere eigene Smart City, indem ein flächendeckendes System vernetzter Sensoren über den Funkstandart LoRaWAN aufgelegt wird, welches die Berliner Bürgerinnen und Bürger aktiv und selbst einbezieht, ein neues Transparenzniveau in allen Lebenslagen anstrebt und die Vernetzung von Menschen ermöglicht.
LoRaWAN ist ein perfekter Allrounder. Moderne Technik und Sensoren gerade dieser Art helfen uns, ein smartes Berlin und Digitalisierung besser erlebbar zu machen und erlebbar zu gestalten und dem eigentlichen Anspruch der Digitalisierung, die Gemeinwohlorientierung, neuen Schub zu geben.
Letztlich ein bisschen mehr Smart City wagen, das wollen wir mit dem Antrag erreichen. Der Senat hat es bislang versäumt, eine eigene Smart-City-Strategie zu entwerfen, selbst einen eigenen Funkstandard kann er nicht benennen.
(Andreas Wild)
Mit Smart-City-Ansätzen, in der heute von uns vorgeschlagenen Weise, können wir nachhaltiger agieren und unsere Stadt effizienter, technologisch fortschrittlicher und letztlich umweltgerechter ausgestalten. Das ist, glaube ich, unser aller Ziel.
Die Erfolgsaussichten für die Realisierung einer Smart City steigen natürlich insgesamt mit Vorhandensein einer Strategie, die der Senat nicht hat, mit einem gut durchdachten Konzept, was der Senat nicht hat, und natürlich mit allen städtischen Akteuren an einem Tisch, die er nicht beteiligt, und, wenn er nicht alleine agiert, sondern gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern. Nur mit bürgerschaftlicher Mitverantwortung und aktiver Partizipation gelingt es, eine Smart City in dieser Weise auszugestalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einmal vor, wir würden ein Testgebiet für eine bürgergetriebene Smart City in Berlin ausweisen, ein Testgebiet, in dem die Berlinerinnen und Berliner mit Unterstützung von Politik und Senat eigenverantwortlich Sensoren im öffentlichen Raum frei anbringen können. Ein Testgebiet, bei dem Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, welche Stellen für eine Datenerhebung relevant sind. Und stellen Sie sich einmal vor, diese Daten stehen dann für alle in einem zentralen Open Data Portal bereit.
Andere Städte machen uns das in dieser Form schon lange vor. Mit LoRaWAN-Sensoren, die in der ganzen Stadt verteilt sind, machen sie ihre eigene Stadt zu ihrer ganz eigenen Smart City. Berlin hat das Potenzial dazu, eine gute Smart City zu werden, lassen Sie es nicht ungenutzt, unterstützen Sie unseren Antrag. – Vielen Dank!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mehr staatliche Souveränität im Digitalen zu wagen und zu haben, wird künftig unerlässlich sein. Leider kommt der Senat, kommt das Land Berlin diesem Ansinnen immer weniger nach. Bildlich gesprochen entwickeln wir uns in Berlin in Richtung einer Monokultur. Dringt dann künftig ein Schädling in die ITLandschaft Berlins ein, fällt die Monokultur zusammen, ist der digitale Betrieb dahin. Digitale Souveränität als staatliches Ziel zu definieren – das kann ich Ihnen versprechen –, wird daher künftig immer mehr und immer häufiger auch im Abgeordnetenhaus von Berlin ein Thema sein, und zwar immer genau dann, wenn es um mehr Schutz und mehr Sicherheit im Digitalen geht.
Digitale Souveränität für das Land Berlin, das heißt nicht nur, unabhängig und selbstbestimmt in der digitalen Sphäre zu sein, sondern vor allen Dingen sein zu können – von einzelnen Softwareanbietern. Das heißt, bessere Kontrolle der Daten und Informationen zu haben, die in Berlin eigenständig und selbstverantwortlich verarbeitet werden. Das heißt, mehr Transparenz und mehr Sicherheit durch den Einsatz sogenannter Open-SourceSoftware zu haben, und d. h. auch, eine bessere Kostenkontrolle und mehr Expertise im Land Berlin selbst beim IT-Personal zu halten.
Das ganze Drama sehen wir gerade bei der Umstellung der Berliner Rechner auf Windows 10. Der Senat wird künftig die Informationssicherheit für den IT-Betrieb im Land nicht mehr wirklich garantieren können. Der viel zu spät eingeleitete Update-Prozess auf Windows 10 geht einher mit dem Aufspielen einer BetriebssystemSoftware, die in ihrer Wirkung und ihrer Funktionstiefe nicht überprüft werden kann. Zum Teil können künftig auch personengebundene Daten und Informationen auf unternehmenseigenen Servern außerhalb Europas gespeichert werden und stehen auf Verlangen den Sicherheitsbehörden anderer Länder zur Verfügung.
Die Verschleppung bei der Umstellung von Windows 10 geht, wie eben schon beschrieben, auch mit einer Kos
(Stefan Förster)
tenexplosion bei Softwarelizenzen einher. Jährlich dürfte der Senat mit dem Haushalt 2020/21 inzwischen einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag für proprietäre Softwarelizenzen aufbringen müssen.
Allein der Schutz veralteter Rechner mit Windows 10 kostet in diesem Jahr eine Million Euro.
So unfassbar das ist – schließlich geht die Abhängigkeit von anderen auch mit einem Verlust von Fähigkeiten und Kompetenzen beim eigenen IT-Personal einher, gerade wenn es um eigengesteuerte Innovation beispielsweise im CityLAB von Berlin geht. Das wollen wir mit dem Antrag ändern.
Wir möchten eine Diskussion über mehr Alternativen bei der Nutzung von Software in öffentlichen Stellen Berlins anschieben. Wir wollen eine Diskussion darüber anschieben, auch aus wettbewerblichen Gründen mehr Vielfalt bei der Nutzung von Software in Berlin zu realisieren. Wir möchten eine Diskussion darüber anschieben, insgesamt mehr alternative Open-Source-Software und OpenSource-Produkte zu gebrauchen. Wir wollen den Senat auch ermutigen, unter anderem mit Unternehmen wie Microsoft nachzuverhandeln und mehr Datensicherheit und mehr Datenschutz einzufordern. Wir wollen keinen radikalen Wechsel, aber die Zusage, jetzt einen neuen Weg einzuschlagen. Seien Sie wie die FDP Berlin offen für Neues,
für weniger Technologieabhängigkeit und mehr digitale Souveränität! Das wird dem Land Berlin guttun. Unterstützen Sie unseren Vorschlag! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehe wir einen Blick auf Digitalisierung und Datenschutz werfen, nur ganz kurz zum Sport, leider nicht zum E-Sport, aber zum analogen Sport:
Bei der Förderung des Sports und bei der Aufstellung der Sportinfrastruktur haben Sie unsere Unterstützung. Unterstützung des Sports in der Stadt ist auch Unterstützung des Ehrenamts. Diese idealistische Flamme darf nicht erlöschen.
Ehrenamt braucht Wertschätzung. Die dafür notwendige materielle Infrastruktur fördern wir gerne.
Gänzlich anders sieht es bei der Digitalisierung aus. Rotrot-grüne Verwaltungsdigitalisierung heißt schlichtweg Dedigitalisierung.
Der IT-Haushalt reicht so nicht aus. Während Villarriba schon feiert,
druckt der Senat in Villabajo noch alle E-Mails selber aus.
Richter sind ohne Rechner. Windows 10 gibt es nur im Wolkenkuckucksheim. Informationssicherheit erst im Etat vergessen, dann schnell auch nachgelegt und dann selbst flachgelegt durch Emotet.
WLAN 2019 in der U-Bahn – vom Senat gefeiert wie ein Wunderwerk, Terminvergaben – reinstes Tohuwabohu, Verlässlichkeit – Fehlanzeige, E-Akte kommt erst nach Ende rot-rot-grüner Jahre, Transparenzgesetz verschlafen und getrieben von der FDP,
Berlin.de – persönlicher Datenschutz ade, BerlinOnline – keine Idee und keinen Plan! Liebe rot-rot-grüne Kolleginnen und Kollegen! Verstehen wir uns nicht falsch: Fortschritt, Technologie, Innovation, auch aus der Forschung, Digitalisierung sind uns wichtig, müssen aber professionell gestaltet, mit genügend Geld hinterlegt, mit starker Kompetenzausstattung organisiert, mutig ausgeführt und mit viel Liebe für das Detail bürgerfreundlich ausgebracht sein.
(Stefan Ziller)
Berlin als digitale Chancenstadt wird von Ihnen nicht gut gemacht. Nehmen Sie mehr Geld in die Hand, beschleunigen Sie den Fortschritt! Sie erreichen Ihre Ziele nicht. Ich wiederhole es immer wieder gerne:
Es geht um die flächendeckende Digitalisierung aller Bürger- und aller Verwaltungsdienstleistungen dieser Stadt. Es geht darum, eine funktionierende, bürgerfreundliche und nutzerorientierte digitale Verwaltung zum Wohle der Berliner Bevölkerung und der Berliner Wirtschaft zu entwickeln. Es geht darum, bequemes modernes Arbeiten für Berliner Beschäftigte zu ermöglichen. Einen Einzelplan für IT zu kreieren, das ist kein Meisterstück. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit liegen im Einzelplan 25 weiterhin weit auseinander.
Sie brauchen fast zwei Jahre für den Aufbau einer zentralen Abteilung in der Innenverwaltung – zu lange Zeit! Drei Jahre nach Verabschiedung des damalig innovativen E-Government-Gesetzes fehlt es in Berlin an erreichten Meilensteinen. Durchgreifende Erfolgsmitteilungen gibt es nicht. Das, was normal funktionieren muss, ist allein kein Erfolg. Ihr ganzes Gerede ist keine Strategie.
Und beim Datenschutz? – Auch nur viel Gerede, Händedruck und Dankeschön und „Gut gemacht“! Mehr als warme Worte gibt es von Rot-Rot-Grün nicht,
aber nur ein gut ausgeprägter Datenschutz, der unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärkt, der uns Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Datensouveränität zuweist, hilft uns, uns in der Digitalisierung zurechtzufinden. Daher ist es immer wieder wichtig zu betonen, dass nur eine gut ausgestattete, mit Kompetenzen ausgestattete und anerkannt unabhängig agierende Stelle für den Schutz unserer Daten und Informationen aufgestellt sein muss.
Stärken Sie die Rolle der Datenschutzbeauftragten! Das tun Sie nicht. Sie haben sie in ihren Kompetenzen beschnitten. Darüber brauchen wir an dieser Stelle nicht zu reden.
Sie haben nicht viel erreicht. Da geht mehr. Strengen Sie sich an! – Vielen Dank!
Hat der Senat denn vor, konkret finanzielle Unterstützung zu leisten, um mögliche Engpässe oder Fehlleistungen im Bezirk zu kompensieren?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den Betrieb, die Pflege, die Wartung, den Schutz und die dynamische Weiterentwicklung unserer informationstechnischen Systeme, für die Begleitung der Digitalisierung unserer Fachverfahren und Geschäftsprozesse nach den Vorgaben des E-Government-Gesetzes sowie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung in digitalen Kompetenzen, Fertigkeiten und Fähigkeiten unserer Beschäftigten, benötigen wir nicht nur in der Anzahl ausreichendes, sondern auch gut bezahltes und schließlich hoch motiviertes Personal im IT-Bereich,
welches wir im Wettbewerb mit privaten und anderen öffentlichen Arbeitgebern auf dem Arbeitsmarkt ansprechen, für uns gewinnen und dauerhaft binden müssen, um Vakanzen und personelle Lücken zu schließen. Dieses verlangt manchmal mutige Vorschläge für die Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung unserer Beschäftigten im Land Berlin. Ein Vorschlag, den wir heute hier
in die Debatte einbringen möchten, ist die Realisierung einer eigenständigen Besoldungsordnung für das informationstechnische Personal in Berlin.
Berlin ist Gesetzgeber für das Beamtenrecht, nutzt diese Möglichkeiten aber nur sehr wenig aus. Berlin ist im Übrigen auch Gesetzgeber für die Laufbahnausbildung und das Laufbahnrecht und wendet diese Möglichkeiten nur wenig an. Dabei fordert uns die zunehmend fehlende Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal gerade in diesem Fähigkeitsspektrum der Informations- und Kommunikationstechnologie geradezu heraus. Viele junge Menschen und viele gute Talente ziehen den öffentlichen Dienst auch wegen des vermeintlich im Vergleich zur Privatwirtschaft häufiger als niedriger angenommenen Gehalts nicht als ernsthaften Arbeitgeber in Betracht.
So gilt die öffentliche Verwaltung bei vielen insbesondere jungen IT-Spezialistinnen und -Spezialisten als veraltet, hierarchisch, monoton und altmodisch. Auch die mit einer Verbeamtung verknüpften Privilegien haben diesem Imageschaden bisher keine Abhilfe schaffen können. Natürlich heilt nicht nur ein gutes Gehalt diese Vorbehalte: Auch die moderne Gestaltung des Arbeitsumfelds, interessante Aufgabenstellungen und Karrierewege, ein geordneter und qualitativ hochwertiger Verwendungsaufbau sowie moderne, zeitgemäße Arbeitsmethoden gehören dazu.
Aber für unsere Idee, für unser Konzept einer funktionierenden Chancenstadt Berlin mit einer smarten und serviceorientierten Verwaltung kann eine solide Besoldung helfen, für Mitarbeit und Engagement zu werben, und hierfür setzen wir uns mit einem Antrag sehr gerne ein.
Ziel des Antrags ist es daher, der Modernisierung des öffentlichen Diensts und seiner Verwaltungsbereiche im Bundesland Berlin über eine eigenständige Besoldungsordnung für das informationstechnische Personal einen signifikanten und derzeit bundesweit einzigartigen Schub zu geben, indem für dasjenige Personal, das mit der Wahrnehmung von Aufgaben und Tätigkeiten in den Bereichen Weiterentwicklung, Realisierung, Einsatz und Betrieb sowie dem Schutz von informationstechnischen Systemen beauftragt ist – das sind IT-Berater, IT-Projektleiter, IT-Verantwortliche, IT-Koordinatoren, IT-Administratoren, IT-Nutzerbetreuer, Softwareentwickler, Ausbilder, aber auch IT-Lehrer sowie IT-Sicherheitspersonal bis hin zum IT-Forensiker – eine eigene Besoldungsordnung gegeben wird.
Dabei bauen wir die hier vorgeschlagene Besoldungsordnung auf folgende Säulen auf – erstens: den Verzicht auf Dienstaltersstufen mit dem traditionellen Aufstieg nach Erreichen von Altersstufen. Zweitens: Alimentierung durch ein festes Grundgehalt, das an den regelmäßigen
Besoldungserhöhungen teilnimmt, mit zusätzlichen variablen Bezügen, die wiederum grundsätzlich auch voll ruhegehaltsfähig werden können und im Idealfall eine Bezahlung bis zu einer Höhe von bis zu 8 300 Euro monatlich erlauben.
Drittens: Die Unterteilung dieser Besoldungsordnung in sechs verschiedene Grundgehaltsstufen, mit der wir im Grundsatz eine alte, aber damalig schon sehr zukunftsweisende Idee der SPD der Nullerjahre wieder aufgreifen und fortentwickeln, die immer noch im geltenden europäischen Qualifikationsrahmen weiterhin Gültigkeit hat, dort als Qualifikationsstufen für IT-Berufe.
Viertens: sehr flexibel handhabbare Personalgewinnungs- und Personalbindungsbezüge, die es der personalführenden Stelle individuell angepasst erlauben, wettbewerblich zu agieren. Wem ein konkretes Arbeitsangebot aus Bund, Ländern oder der Privatwirtschaft vorliegt, kann verhandeln, hat Aussicht auf eine bessere Besoldung. Auch zögernde Mitarbeiter, die sich für eine Anstellung im Land Berlin interessieren, können mit Gewinnungsbezügen geworben werden.
Schließlich fünftens: eine Einstiegsstufe für jedermann, ohne Nachweis formaler Bildungsabschlüsse, für Talente gemacht, für neue Zielgruppen, für Menschen in dieser Stadt, aus dieser Stadt mit nur informell oder nonformal erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, die man im Übrigen testen und überprüfen kann.
Die Digitalisierung ist im vollen Gang. In einem rasanten Tempo verändert sich alles: Alltag und Beruf, der öffentliche Dienst und die hoheitliche Aufgabenwahrnehmung. Digitalisierung verändert, wie, wo und wann wir im Alltag miteinander kommunizieren, einkaufen, arbeiten und unsere Behördenangelegenheiten erledigen. Das macht die Digitalisierung zur tiefgreifendsten Veränderung des täglichen Lebens seit dem Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft. Es fällt uns manchmal schwer, mit dem Tempo der digitalen Transformation von Gesellschaft, Staat, Verwaltung und Wirtschaft Schritt halten zu können. Ich glaube daher, dass wir gut daran tun, denjenigen Beschäftigten im Land Berlin, die uns täglich die Verfügbarkeit, die Integrität und die Vertraulichkeit unserer informationstechnischen Systeme garantieren und gewährleisten und auch diejenigen, die IT und Digitalisierung professionell betreuen, dass wir diesen Menschen eine moderne und solide Besoldung zukommen lassen müssen und ihnen damit Wertschätzung geben. Deshalb versuchen wir, für diesen Vorschlag eine Mehrheit zu gewinnen, und ich freue mich auf Ihre Unterstützung.
Ich möchte, weil ich noch etwas Zeit habe, einen weiteren Gesichtspunkt einführen, der immer wieder in der Diskussion um die Einführung einer neuen Besoldungsordnung genannt wird: Es wird gesagt, das sei nicht kompa
tibel mit dem Laufbahnrecht. Ich darf meine Nachrednerinnen und Nachredner bitten, mir diesen Aspekt angesichts der Tatsache zu begründen, dass wir auch in Berlin eine Direkteinstellung für Quereinsteiger bis zur Besoldungsstufe A 15 für möglich halten, dass wir für Menschen, die zwei Jahre Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer waren und auf einer Beamtenstelle arbeiten, ohne Laufbahnausbildung verbeamten können, dass wir eine W-Besoldung für Professorinnen und Professoren an den Hochschulen und Universitäten haben, dass wir Wissenschaftliche Räte z. A. ohne Laufbahnausbildung verbeamten können, dass wir Akademische Räte z. A. ohne Laufbahnausbildung verbeamten können und dass wir das Laufbahnrecht und die Laufbahnverordnung, indem wir beispielsweise Laufbahnausbildungen verbindlich regeln, so ausgestalten können, dass wir vom traditionellen Bild der Laufbahnausbildung abkehren und beispielsweise eine berufsbegleitende Ausbildung von IT-Beamtinnen und Beamten vorsehen, die sechs bis acht Monate dauern kann und nicht den traditionellen Weg und die Orientierung an der juristischen Laufbahnausbildung nimmt. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Demirbüken-Wegener! Ich zitiere eine Parteikollegin von Ihnen, die ich sehr schätze. Diana Kinnert, Mitglied der CDU Berlin, hat es einmal in einem Interview in einer Zeitung sehr treffend skizziert – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
Die Einsamkeit im Alter hat drastische politische Auswirkungen: Krankheiten nehmen zu, die Gesundheitskosten steigen. Gleichzeitig gehen Solidarität und Empathie zurück, Misstrauen und Angst machen sich breit, ein Nährboden für populistische Politik. Auch Deutschland braucht eine Anti-Einsamkeits-Offensive.
Diese Aussage teilen wir im Grundsatz, denn sie ist eine sehr treffende Aussage. Aber wir glauben, einen Einsamkeitsbeauftragten, den brauchen wir nicht; denn ein Einsamkeitsbeauftragter ist selber ein Einsamer – ein Einsamer, der Einsame sucht.
Die Sonderorganisation, organisationsrechtlich betrachtet, steht allein in der Ablauf- und Aufbauorganisation der öffentlichen Verwaltung. Sie steht außerhalb der Fachlichkeit und hat keinen Zugang zum staatlichen Unterstützungssystem. Deshalb lehnen wir Sonderorganisationen wie Beauftragte, in diesem Fall einen Einsamkeitsbeauftragten, prinzipiell ab. Es ist Aufgabe der Zivilgesellschaft, es ist Aufgabe von bürgerschaftlichem Engagement und Aufgabe von Ehrenamtlern und nicht Aufgabe des Staates. Wir anerkennen auf der anderen Seite, dass Einsamkeit die Kehrseite von Selbstbestimmung und Freiheit ist. Sie erfordert Solidarität zu allen Generationen. Es zeigt sich denn auch in Studien, dass neben den zu erwarteten Zahlen von einsamen Menschen in hohem und höchsten Alter vor allen Dingen auch junge Menschen um das 35. Lebensjahr herum sich einsam fühlen. Darauf wird in ihrem Antrag kaum oder gar nicht eingegangen. Dieses Phänomen der Einsamkeit in jungem Alter ist bisher kaum erforscht und bedarf vorerst einer umfassenden Untersuchung, bevor hier voreilig Mutmaßungen angestellt werden.
Ich glaube, es ist richtig, die Zivilgesellschaft zu stärken, zivilgesellschaftliche Institutionen zu stärken, Institutionen wie Silbernetz oder die von Frau Klein dargestellten. Ich glaube, dass wir mehr Aufmerksamkeit zeigen müssen, mehr Offenheit zeigen müssen, dass wir uns Mühe geben müssen alle miteinander im zivilen Gemeinwesen, und Empathie zeigen müssen, auf andere Menschen zugehen und sie ernst nehmen, Opfer für sie bringen, das ist der richtige Weg. Es mag unsexy sein, aber ein Beauftragter hilft uns nicht. Danke schön!
Es geht um die Frage der Informationsfreiheit, und ich frage Senator Behrendt, ob er ein Transparenzgesetz als hilfreich einschätzt, damit diesem Recht auf Informationsfreiheit Rechnung getragen werden kann.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktive Soldatinnen und Soldaten können mit Beginn des kommenden Jahres privat die Züge der Deutschen Bahn im Fernverkehr kostenfrei nutzen, sofern sie Uniform tragen, ihren Truppenausweis mitführen und über eine kostenfreie Bahnfahrkarte für die zweite Klasse verfügen, die sie mittels eines digitalen
Zugangscodes in einem eigens für die Bundeswehr bereitgestellten Buchungssystem der Deutschen Bahn gebucht haben. – Dieses Modell möchte die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf den ÖPNV in Berlin im Grundsatz übertragen. Während der Vorschlag der CDU für den Fernverkehr sicherlich sehr großen Sinn macht und ungeteilt von der FDP bundesweit unterstützt wird, weil die Bundeswehr eine Pendlerarmee ist, Dienstort und Heimatort anders als bei vielen anderen Berufsgruppen im Regelfall weit auseinanderliegen und Wertschätzung und Erleichterungen dementsprechend angeraten sind, stellt sich die Sachlage für einen Stadtstaat, für den ÖPNV ganz anders dar.
Wir beabsichtigen daher, den Antrag in der vorliegenden Form zunächst abzulehnen. Zu den Gründen führe ich gerne aus: Erstens bedeutet der Antrag nichts anderes als den Einstieg in den entgeltfreien, oftmals kostenlos bezeichneten öffentlichen Personennahverkehr, den wir insgesamt sehr skeptisch sehen. Der Einstieg in den entgeltfreien ÖPNV wird gemeinhin zu bestimmten Zeiten, für bestimmte Personenkreise, bestimmte Personen oder mit bestimmten Verkehrsmitteln realisiert. Nichts anderes fordern Sie hier für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.
Zweitens: Warum eigentlich Soldatinnen und Soldaten? Warum nicht Pflegekräfte, Krankenschwestern, das Technische Hilfswerk, die freiwillige Feuerwehr oder Ehrenamtliche? Das fordern Sie doch auch seit vielen Jahren in der CDU-Fraktion über ihre Abgeordnete Demirbüken-Wegener.
All diese Gruppen, die sehr viel für Berlin leisten, betrachten Sie gar nicht. Die sind Ihnen keine Wertschätzung wert.
Drittens: Die kostenfreie BVG-Karte stellt für Soldatinnen und Soldaten einen geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Hierüber verlieren Sie kein Wort. Die Rahmenbedingungen hierfür lassen Sie völlig außer Acht. Gegenwärtig besteht überhaupt keine rechtssichere Lösung für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV.
Viertens: Die Haushaltsbestimmungen im Bund und in den Ländern führen aus, dass für Dienstreisen und Dienstgänge immer das Verkehrsmittel zu nutzen ist, das die wirtschaftlichste Form darstellt. Stehen entgeltfreie Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung, sind diese zwingend zu nutzen. Haben Sie das bei Ihrem Antrag bedacht? Ich zeichne folgendes Szenario: Stabsoffiziere aus dem Bundesministerium der Verteidigung mit Anspruch auf Beförderung durch den BW-Fuhrparkservice fahren künftig mit dem Bus, statt schnell von der
(Kristian Ronneburg)
Stauffenbergstraße mit Elektroautos in den Bundestag zu gelangen, einmal in riesigem Bogen um den Tiergarten, weil keine direkte Busverbindung besteht. Das Offizierkorps wird es Ihnen danken. – Vielen Dank!
Welche Maßnahmen wird der Senat denn ergreifen, um das Vergaberecht zu entschlacken und zu entbürokratisieren, auch vor dem Hintergrund neuer Vergabeverfahren wie der Innovationspartnerschaft?
So erspare ich mir ein drittes Kaffee-Date. Vielen Dank, Herr Kollege! – Andere Bundesländer sind dazu übergegangen, in die Besoldungsstruktur einzugreifen, indem sie auf die Besoldungsstufe A 4 verzichten. Wie steht der Senat zum Verzicht auf eine Besoldungsstufe A 4 und zu einer Attraktivitätsstrategie, dass man Eingangsämter für Beamte ab A 5 vorsieht?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Trifft es zu, dass der Senat den Betreibervertrag mit dem Unternehmen BerlinOnline einseitig gekündigt hat?
Wie möchte denn der Senat mittel- bis langfristig den Betrieb des Hauptstadtportals „Berlin.de“ in Verbindung mit dem Vertrieb der Onlinewerbung neu strukturieren vor dem Hintergrund absehbarer Gerichtsurteile?
Es ist jetzt schon lange her, dass ich mich gemeldet habe, aber vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage jetzt zulassen! – Nach meinen Informationen scheitert die Windows-10-Umstellung zurzeit an der fehlenden Zer
tifizierung des BSI, was zu zeitlichen Verzögerungen führt. Sind Sie zuversichtlich, dass die Windows-10Umstellung angesichts dieser fehlenden Zertifizierung zeitgerecht vollzogen werden kann?
Ein wichtiges Kriterium für den Einsatz solcher Instrumente ist ein zuverlässiges und tiefgreifendes Ausbildungskonzept. Liegt dieses vor? Ist es Gegenstand der Evaluierung? Vielleicht können Sie noch etwas dazu sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit es ganz deutlich wird: Wir werden natürlich dem vorliegenden Entwurf ganz klar zustimmen. Wir werden ihm zustimmen, weil wir mit der Gründung der übergreifenden Anstalt des öffentlichen
(Ronald Gläser)
Rechts FITKO die Hoffnung verknüpfen, dass dadurch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung flächendeckend in ganz Deutschland an Fahrt gewinnt, dass dadurch unsere Vorstellung von einer serviceorientierten, einer bürgerfreundlichen, einer smarten und einer digitalen Verwaltung Kontur gewinnt und dass dadurch eine Kultur der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland in IT-Angelegenheiten geprägt wird, die dem rot-rot-grünen Senat in Berlin manchmal zu fehlen scheint.
Die Querschüsse bei der Diskussion um eine einheitliche Verwaltungsstruktur der Berliner Bezirksämter sind hierbei nur ein Beispiel für fehlende Zusammenarbeit, aber auch das fehlende fachliche Gespür bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes in Berlin und den damit zusammenhängenden, unbedingt notwendigen Standardisierungsaufgaben. Ich würde mir im Rahmen des Zukunftspakts auch sehr wünschen, dass die verantwortlichen Akteure in Berlin, aber insbesondere die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister, die Stadträte und Führungskräfte der öffentlichen Stellen mit ihren jeweiligen zum Teil nicht nachvollziehbaren Eigeninteressen sich an der Grund- und Gründungsidee von FITKO ein Beispiel nehmen. Sich zur selben Zeit mit Blick auf dasselbe Ziel auszurichten und eine Mehrheit für mutige und zügige Entscheidung zu organisieren, das ist die entscheidende Aufgabe des Senats und der Bezirke in Fragen der Digitalisierung.
Das ist die Aufgabe, an der wir den Senat auch messen werden in unserer Rolle als Oppositionsfraktion. – FITKO möchte vernetzen, ebenenübergreifende Kooperationen fördern, Projekte steuern und den Austausch guter und bester Ideen anregen. Wir müssen in Berlin – wie meine Vorrednerinnen und Vorredner schon sagten – das Rad deshalb nicht immer neu erfinden, manches gibt es schon, und wir können von vielen guten Ideen profitieren. – ELFE aus dem Bundesland Bremen ist ein gutes Beispiel. Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen. Ein digitaler Service rund ums Kind. Ein Klick, und ich erhalte bei der Geburt meines Kindes alle Dokumente und alle Leistungen, die ich brauche.
Im Übrigen glaube ich fest daran, dass nur durch Überwinden des Föderalismus durch konstruktive Zusammenarbeit die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland funktionieren kann – mithilfe eines ebenenübergreifenden Portalverbunds, durch einen einheitlichen Zugang zu allen deutschen Verwaltungsdienstleistungen, durch konsequente Standardisierung und Interoperabilität öffentlicher Systeme. Nur durch nahtlos ineinandergreifende Entscheidungs- und Steuerungsstrukturen, gerade auch für und im Bundesland Berlin, wird dies möglich sein.
Der IT-Planungsrat allein und auch nicht FITKO werden aus sich heraus in der Lage sein, den notwendigen Inno
vationsschub für die Digitalisierung in Berlin leisten zu können. FITKO ist lediglich ein Modernisierungsinstrument im Dickicht unklarer Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche. Innovativ wird FITKO selber nicht sein. Dutzende, ja hunderte Gremien und Arbeitsgruppen in ganz Deutschland ringen um das Thema Verwaltungsdigitalisierung. Dieses Wirrwarr macht auch in Berlin und vor Berlin nicht halt. Wer ist beispielsweise in diesem Bundesland federführend verantwortlich für das WLAN? Wer kümmert sich um Glasfaser und schnelles Internet bis in die Schule hinein? Wer sichert im Schulbereich eine einheitliche technische Grundstruktur, einheitliche technische Standards und passende Schnittstellen? Wer integriert digitale Informations- und Medienkompetenz in die Laufbahnausbildung der Beamtenanwärter? Vieles ist unklar verteilt und fragmentiert, gerade in Berlin. Verlässlich bleiben nur unsere Innovatoren, die Ideenträger in der Stadt. Sie müssen wir gewinnen, aber das wird auch nicht leicht sein. Eines bleibt letzten Endes auch offen: Warum Frankfurt und nicht das wunderbare Berlin? – Vielen Dank!