Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich auf der Besuchertribüne Gäste aus dem größten kommunalen Parlament der Schweiz begrüßen. Es handelt sich um eine Delegation des Gemeinderats der Stadt Zürich unter Leitung des Präsidenten des Gemeinderats, Herr Martin Bürki. – Herzlich willkommen im Abgeordnetenhaus von Berlin!
Da Zürich öfter Gastgeber ist oder das Ziel von Ausschussreisen in den letzten Wahlperioden des Abgeordnetenhauses war, auch noch einmal an dieser Stelle herzlichen Dank für die Unterstützung, die wir da jedes Mal von Ihnen bekommen haben.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien vom 20. Februar 2019 Drucksache 18/1681
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die §§ 1 und 2 der Gesetzesvorlage sowie den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratungen der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. – In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion. – Herr Kollege Gläser hat das Wort.
Auch die Alternative für Deutschland begrüßt die vorliegende Einigung zwischen den Rundfunksendern und den Verlegern. Die Rundfunksender hatten sich darauf geeinigt, in Zukunft auf textähnliche Angebote im Internet zu verzichten, und das ist richtig. Es ist nach unserer Auffassung mit einer sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar, dass ein Konglomerat großer halbstaatlicher Anbieter auf der einen Seite privaten Konkurrenten das Leben schwer macht, die die gleichen Dienstleistungen und Produkte
günstiger und effizienter anbieten könnten, und das war hier der Fall. Deswegen begrüßen wir diese Einigung.
Das ist der wichtigste Punkt in Zusammenhang mit der Zweiundzwanzigsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags, aber leider endet die Liste der guten Dinge da auch schon, denn wir vermissen unter anderem eine Gebührensenkung. Die wäre hier dringend notwendig gewesen. Warum? – Weil, wie ich eben schon ausgeführt habe, die öffentlich-rechtlichen Sender darauf verzichten, dass sie eine bestimmte Leistung erbringen, das heißt, sie haben weniger Aufwand und weniger Kosten. Weniger Kosten müssten sie an die Zwangskunden weitergeben. Das machen sie aber nicht.
18 Euro, 19 Euro, 20 Euro oder eine Indexierung, worüber jetzt gesprochen wurde, das heißt, der Rundfunkbeitrag wird an die Inflationsrate gekoppelt. Dann flattert jedes Jahr eine Gebührenerhöhung ins Haus, ohne dass ein Parlament wie dieses hier noch mal darüber entscheiden kann. Das wird unseren massiven Widerstand treffen. Da machen wir auf gar keinen Fall mit.
Auch die Expansion der öffentlich-rechtlichen Sender ins Internet geht munter weiter. Das lehnen wir auch ab.
Die Sender ARD und ZDF expandieren in sämtliche Verästelungen der digitalen Medienwelt, und das ist falsch und schlecht für die Presse- und Meinungsfreiheit. Das möchte ich gleich noch näher ausführen. – Die Chefin des RBB, Frau Patricia Schlesinger, hat vor Kurzem sinngemäß in einem Interview gesagt: Na ja, das lineare Fernsehen wird es noch zehn Jahre geben, und das werden wir auch aufrechterhalten, aber für die Zeit danach müssen wir jetzt schon ordentlich ins Internet investieren. – Das ist falsch. Warum? – Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz Ihre Erinnerung auffrischen. Sicherlich kennen Sie das Zitat. Ich zitiere – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – aus dem Grundgesetz, Artikel 5, der lautet:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Was steht da? – Da steht erst einmal nichts von Zwangsgebühren. Da steht auch nichts von gelenkter Demokratie, statt: Jeder wie er will. Da steht auch nichts davon, dass
die genannten Privilegien ausschließlich für halbstaatliche Rundfunksender gedacht sind, sondern da steht etwas von Freiheit der Berichterstattung, Pressefreiheit und Rundfunkfreiheit und implizit natürlich auch von Meinungsfreiheit.
Wie aber soll sich ein freier Markt der Meinungen bilden, wenn es hier ein Konglomerat halbstaatlicher großer Sender gibt, die mit einem gewaltigen Budget ausgestattet sind – 8 bis 9 Milliarden Euro. Das ist so viel Geld, wie das Bundeswirtschaftsministerium im Jahr zu vergeben hat, und die sind für Subventionen in unserem Land zuständig. Also ein gewaltiger Anbieter hier, und dann kleine freie Anbieter, unabhängige Medien, dort. Natürlich haben die keine Chance. Genauso sieht es doch aus im Internet mit den öffentlich-rechtlichen Medien und den neuen Medien, die da entstehen. Was ist denn mit den vielen kleinen Webseiten wie Tichys Einblick oder Achse des Guten?
Wohingegen die öffentlich-rechtlichen einfach Millionen ausgeben können, um Produkte wie Funk und irgendwelche anderen Sachen auf die Beine zu stellen. Wenn es dann einem Sender oder einem Medienhaus gelungen ist, groß genug zu werden, dass sie nicht mehr betteln müssen, dass sie eine Reichweite oder eine Auflage haben, dass sie von den Werbeeinnahmen leben können, dann beginnt das Trommelfeuer der öffentlich-rechtlichen Sender, die einen Konkurrenten wittern und alles tun, um ihn fertig zu machen. So geschehen auch mit einem Medienhaus in unserer Stadt. Vor drei Jahren hat „Report Mainz“ eine große Hetzkampagne gegen konservative Medienhäuser ins Leben gerufen. Darunter die Junge Freiheit, der Kopp Verlag und Politically Incorrect.
[Stefan Förster (FDP): Das hat nichts mit der Vorlage zu tun! – Anne Helm (LINKE): Zum Thema bitte! – Zuruf von Frank Zimmermann (SPD)]
Das Ziel dieser Hetzkampagne war es, diesen Medienhäusern ihre Werbekunden abspenstig zu machen, und es hat geklappt. Namhafte Werbekunden, darunter die Deutsche Telekom und die Lufthansa, haben daraufhin ihre Werbeverträge mit den genannten Institutionen aufgelöst, und das war ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit in unserem Land.
Jeder, der sich darüber freuen mag, das kann ich verstehen, aber es ist so, Ihre ganze geheuchelte Empörung
darüber, was in Ungarn, Polen, Russland oder der Türkei passiert mit dem Blick auf die freie Presse, ist heiße Luft und nichts wert, wenn Sie an dieser Stelle nicht auch erkennen, dass in unserem Land eine öffentlich-rechtliche Hetzkampagne gegen unabhängige Medien geführt wird. Das ist nicht in Ordnung. Das kann so nicht weitergehen.
Es gibt nur eine Partei hier im Haus, die sich wirklich glaubwürdig für die Presse- und Meinungsfreiheit einsetzt, und das ist die Alternative für Deutschland.
[Beifall bei der AfD – Bravo! von der AfD – Lachen bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von Sven Kohlmeier (SPD)]
Ich freue mich auf die Äußerungen der geschätzten Kollegen, vor allem sehe ich schon den Kollegen Förster. Er hat wahrscheinlich schon 200 Puls.
Sie können sich gleich dazu äußern! Ich weiß schon, was Sie jetzt sagen werden. Erstens: Er hat nicht zum Thema gesprochen. – Doch, ich habe zum Thema gesprochen. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.
Einmal im Jahr reden wir über den Rundfunkstaatsvertrag, und da muss es doch möglich sein, grundsätzliche Kritik an diesem System zu äußern, und das habe ich hiermit getan.
Zu unseren Vorschlägen komme ich gleich noch. Dann weiß ich auch schon, womit Sie noch kommen werden: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für uns unverzichtbar. Er ist ein Grundpfeiler unserer parlamentarischen Demokratie. Bla, bla, bla. Dieses ganze Zeug aus dem ARD Framing-Manual, was die da nehmen und jetzt hier einspeisen können ins Plenum.
[Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Notker Schweikhardt (GRÜNE): Mit Demokratie hat das hier nichts zu tun!]
Und weil ich gerade dabei bin: Es ist armselig für eine öffentlich-rechtliche Institution wie die ARD, die der Neutralität und Offenheit und Objektivität verpflichtet sein müsste, dass sie mit einem solchen schönfärberischen PR-Blabla daherkommt, dass sie 120 000 Euro von Gebührengeldern für ein solches Gutachten – in Anführungsstrichen – ausgibt, das ist absolut traurig.