Protokoll der Sitzung vom 21.03.2019

an UmVerk und Haupt

Anlage 4

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 7:

Wahl von einer Person zum Mitglied des Gnadenausschusses

Wahl Drucksache 18/1716

Es wurde gewählt:

Frau Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst (auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Zu lfd. Nr. 8:

Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Onlinedatenchecks für Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz vom 18. Februar 2019 Drucksache 18/1673

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1477

Der Senat wird aufgefordert,

1. die gesetzliche Möglichkeit einer Datenkontrolle für

Bürger*innen („Datencheck“) zu schaffen. Die Datenkontrolle soll alle bei Onlineverwaltungsleistungen des Landes Berlin erfassten persönlichen Daten der jeweiligen Nutzer*innen übersichtlich darstellen und zu mehr Datentransparenz führen.

2. den Datencheck mit dem Ausbau der Anzahl der

Onlinedienstleistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und als notwendigen Bestandteil für die Integration weiterer Dienste der Berliner Verwaltung vorauszusetzen.

3. perspektivisch Dienstleistungen wie zum Beispiel

einen „automatisierten Auskunftsanspruch“ aus anderen Verwaltungsvorgängen oder das Antragsverfahren zur Löschung von personenbezogenen Daten in den Datencheck zu integrieren.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals zum 1. Juni 2019 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 17:

Nachhaltigkeit auf den Bau: Berlin baut mit Holz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 6. März 2019 Drucksache 18/1726

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1471

1. In Umsetzung des Berliner Energie- und Klima

schutzprogramms (BEK) soll der Baustoff Holz in Berlin in deutlich stärkerem Umfang eingesetzt werden und als Kohlendioxidspeicher einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourceneffizienz leisten.

2. Der Senat wird aufgefordert, Forstwirtschaft, Hand

werk, Industrie und Wissenschaft dabei zu unterstützen, Berlin-Brandenburg zu einer Region des Holzbaus zu entwickeln. Langfristig soll ein Holzbaucluster entstehen.

3. Der Senat als größter Bauherr der Region muss beim

Holzbau vorangehen. Holz soll bei Neubau und Erweiterung von Gebäuden des Landes Berlin und seiner nachgeordneten Einrichtungen und Beteiligungsunternehmen in verstärktem Maße eingesetzt werden. Zu verarbeitendes Holz muss grundsätzlich zertifiziert sein, um nicht Raubbau an Wäldern, insbesondere bei Importen, zu befördern.

4. Der Senat wird aufgefordert, in Auswertung der För

derprogramme anderer Länder und Kommunen (Baden-Württemberg, Hamburg, München etc.) Ziele und Potenziale für ein Förderprogramm „Urbaner Holzbau Berlin“ zu untersuchen. Damit sollen private Akteure animiert werden, stärker Holz als Baustoff einzusetzen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 15. August 2019 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 19:

Aufgabe einer Sporthalle und einer Sportfreifläche in Alt-Friedrichsfelde, 10315 Berlin-Lichtenberg zugunsten des Baus einer Berufsfeuerwache gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 22. Februar 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom

13. März 2019 Drucksache 18/1747

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1427

Der Aufgabe der Sporthalle und Sportfreifläche in AltFriedrichsfelde 60, 10315 Berlin-Lichtenberg gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 20:

Aufgabe einer Sporthalle für eine Schulplatzerweiterung und Schaffung einer Mensa an der Grundschule am Wasserturm, TinoSchwierzina-Str. 66 im Bezirk Pankow gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 22. Februar 2019 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2019 Drucksache 18/1748

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/1563

Der Aufgabe einer Sporthalle für eine Schulplatzerweiterung und Schaffung einer Mensa an der Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Str. 66 im Bezirk Pankow gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.