Ja, hier ist auch betrügerisches Verhalten, das muss man, glaube ich, ganz deutlich sagen, zu sehen. Insoweit wäre das Mittel der Wahl, dass die Bundesregierung wirklich ernst macht und die Hersteller zur Nachrüstung verpflichtet.
Wir haben sowohl im Bundesrat als auch auf Bundesumweltministerkonferenzen im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf hingewirkt, aber hier ist deutlich Fehlanzeige zu vermelden. Nicht nur bei der Bundesregierung, sondern auch in den entsprechenden Gremien scheitert es an den politischen Mehrheiten, die man bräuchte, um seitens der Länder ordentlich Druck aufzubauen.
Auch bei der blauen Plakette, ein Mittel, das im Hinblick auf Fahrverbote dringend erforderlich wäre: Fehlanzeige, was den Bund betrifft. Auch hier ist das Land Berlin aktiv geworden. Wir sind nicht die Ersten gewesen, die gerufen haben: Wir wollen Fahrverbote um jeden Preis. – Nein, unsere Politik ist, Fahrverbote, wo immer möglich, zu verhindern, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen, aber die entsprechenden Mittel werden uns seitens des Bundes verwehrt, sodass wir auf das angewiesen sind, was wir jetzt machen. Ich glaube, da haben wir eine ganz gute Lösung gefunden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Was ist dem Senat zu Morddrohungen bekannt, die in der Nacht von Freitag auf Samstag an Privatadressen von Engagierten der Zivilgesellschaft in Nord-Neukölln an
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Helm! Bei diesen Straftaten handelt es sich um drei Sachbeschädigungen durch Graffitischmierereien mit drohendem und beleidigendem Inhalt an Hauswänden. Nach Medienberichterstattungen gibt es noch einen vierten Fall. Das kann ich gegenwärtig noch nicht bestätigen, weil die Ermittlungen noch laufen. Die Anschläge erfolgten in der Nähe oder an den Wohnorten von Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Insofern liegt der Verdacht eines Zusammenhangs mit ähnlichen Straftaten in den vergangenen Jahren in Neukölln nahe. Die Ermittlungen laufen aber noch, und ich will an dieser Stelle nicht anfangen zu spekulieren, solange die Ermittlungen noch im Gange sind.
Aber ganz klar ist, dass die Sicherheitsbehörden alles tun müssen, um solche extremistischen Taten aufzuklären und die Täter dingfest zu machen. Ebenso ist es ganz klar, dass Gewalt oder Gewaltandrohung keine Mittel der politischen Auseinandersetzung sein dürfen.
Danke schön! – Ist es denn zutreffend, dass dem Verfassungsschutz im Vorfeld eines Brandanschlags in Neukölln bekannt war, dass das Opfer vorher monatelang von Rechtsextremisten ausgespäht worden ist?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Helm! Auch da laufen gegenwärtig die Ermittlungen, und wir haben noch keine Ergebnisse. Wir hatten eine solche Thematik vor Kurzem im Ausschuss für Verfassungsschutz erörtert und den
Herr Innensenator! Was kann man denn Ihrer Ansicht nach tun, um die ganzen Vorwürfe aufzuklären, die jetzt im Raum stehen?
[Holger Krestel (FDP): Den Verfassungsschutz stärken, Herr Schrader! – Katina Schubert (LINKE): Den Bock zum Gärtner machen!]
Nach der Berichterstattung steht ja immerhin die Frage im Raum, dass sowohl der Verfassungsschutz als auch das LKA im Vorhinein über die Anschlagsplanungen informiert waren und sich Betroffene jetzt natürlich die Fragen stellen: Warum wurden sie nicht gewarnt, und warum wurden keine Schutzmaßnahmen ergriffen? Also: Was kann man tun – zur Aufklärung und zur Wiederherstellung des Vertrauens?
Sehr geehrter Abgeordneter Schrader! Zunächst mal sei gesagt, dass ich diese öffentlich erhobenen Vorwürfe gegenwärtig noch nicht bestätigen kann, weil die Ermittlungsergebnisse noch nicht vorliegen. Insofern will ich mich hier nicht an Spekulationen beteiligen.
[Beifall von Kurt Wansner (CDU) und Holger Krestel (FDP) – Kurt Wansner (CDU): Schrader findet immer neue Dinge!]
Klar ist aber, dass dieser Senat eine eindeutige Haltung hat. Wir haben beginnend im Januar 2017 die Ermittlungsgruppe „Resin“ und die Ermittlungsgruppe „Rex“ sowohl bei der Direktion 5 als auch beim Landeskriminalamt eingesetzt, haben die Ermittlungen dort entsprechend verstärkt. Wir treffen uns regelmäßig mit den Opfern dieser Anschläge, stehen dort in entsprechendem Austausch. Sowohl der Staatssekretär als auch ich waren bereits vor Ort. Ich kann Ihnen nur sagen, die Ermittlungen laufen gegenwärtig jedenfalls.
Aus Sicht des Landes Berlin handelt es sich um Anschläge, die durchaus unter „Terrorismus“ eingestuft werden können. Auch deshalb haben wir mit dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe Kontakt aufgenommen; der Staatssekretär für Inneres war in Karlsruhe, hat mit dem Generalbundesanwalt darüber gesprochen und angeregt, dass der GBA die entsprechenden Ermittlungen übernimmt. Die Überlegungen laufen dort gegenwärtig. Aktuell haben wir die Situation, dass ich politisch nicht polizeiliche Ermittlungserfolge erzwingen kann. Sie sollten jedoch keinen Zweifel an der Haltung dieses Senats haben, dass wir diese Anschläge aufklären wollen.
Ich sage hier deutlich: Bei extremistischen Anschlägen sind wir mit aller Kraft dabei, die mutmaßlichen Täter dingfest zu machen.
Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Das gilt übrigens auch für Anschläge, die an Rechtsextremisten in Neukölln verübt werden, denn wir haben in Neukölln eine entsprechende Auseinandersetzung; auch das gehört zu dieser Geschichte dazu. Diese gewalttätigen Auseinandersetzungen, diese Drohungen sind beunruhigend, und die Polizei arbeitet mit ganzer Kraft an der Aufklärung dieser Vorfälle.
Die nächste Frage geht an die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. – Frau Ludwig, Sie haben das Wort. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat bezüglich des 68 000 Quadratmeter großen Areals am Westkreuz, auf dem der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vorhat, eine öffentliche Grünfläche zu errichten, das die Bahn aber im letzten November an einen Privatinvestor veräußern wollte. Wann und nach welchen Kriterien treffen Sie eine Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplans hin zu einer Grünfläche?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ludwig! Solche Entscheidungen werden ja immer abgestuft getroffen. Die zuständige Senatsverwaltung hat die Entscheidung für eine Grünfläche bereits getroffen und dem Senat zur Beschlussfassung vorgelegt. Danach muss ja dann noch das Abgeordnetenhaus beschließen. Die Beschlussfassung im Senat soll nächste Woche erfolgen, und vorab soll noch dargelegt werden, wie durch die Anlage dieser zusätzlichen Freifläche bereits jetzt bestehende Grünflächendefizite in den dicht bebauten umliegenden Stadtquartieren reduziert werden können und wie Baumaßnahmen im Umfeld von dieser neu zu schaffenden Freifläche profitieren.
Danke schön! – Vielen Dank, Frau Senatorin! Könnten Sie denn noch skizzieren, welche konkreten Auswirkungen die Entscheidung hin zu einer Grünfläche – die Sie dann ja nächste Woche entsprechend fällen werden, wenn ich Sie richtig verstanden habe – auf den Erfolg der Ausübung des Vorkaufsrechts für das Grundstück hat, das ja durch den Bezirk dort noch erworben wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ludwig! Die Geschichte ist ja schon etwas älter. Der Bezirk hat seinerzeit fristgerecht sein Vorkaufsrecht wahrgenommen. Das ist jetzt sowohl vom Verkäufer Bahn als auch vom potenziellen Käufer beklagt und noch nicht entschieden. Die Festlegung der Entwicklungsziele ist natürlich eine Voraussetzung dafür, um auch einen Wert zu bestimmen – völlig klar. Die Festlegung auf das Entwicklungsziel Grünfläche ist insbesondere aus den stadtplanerischen Erwägungen heraus sinnvoll, weil damit eben auch die Chance eröffnet wird, aus den dicht bebauten Quartieren von Charlottenburg und Wilmersdorf eine direkte, grüne Verbindung in Richtung Grunewald zu schaffen. Ich denke, das ist ein nicht zu unterschätzender planerischer Gewinn dieser geänderten Vorstellung des Flächennutzungsplans, und deswegen ist diese Änderung auch schon seit Mitte des Jahres 2016 im Verfahren.
Vielen Dank! – Könnte sich Frau Senatorin denn auch eine Mischnutzung vorstellen, im Sinne von Bedarfen dieser Stadt – mehr Grün, mehr Wohnraum, mehr Freizeitmöglichkeiten?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Becker! Ich habe es ja schon gesagt: Das Verfahren läuft seit Mitte des Jahres 2016. In diesem Verfahren sind diverse Abwägungen getroffen worden, und es ist unter anderem auch eine Abwägung gegen eine Wohnnutzung getroffen worden. Denn man muss sich einmal vergegenwärtigen, um was für ein Grundstück es sich handelt: Es ist eine isolierte Lage an einer viel befahrenen Straße auf der einen Seite und zwischen zwei weiterhin bestehenden Gleisanlagen auf der anderen Seite. Es besteht keine Chance, eventuelle Bebauung auf diesem Grundstück sinnvoll mit den umliegenden Wohnquartieren zu verknüpfen. In den früheren Darstellungen des Flächennutzungsplans war auch keine Wohnbebauung vorgesehen, weil auch die Emissionsbelastung an dem Standort sehr hoch ist.
Ich würde es gerne umdrehen, damit auch die SPD-Seite dem zustimmen kann. Die Schaffung dieser Grünfläche bietet natürlich eine gute Chance, bei umgebenden Bauvorhaben bzw. Bauanträgen zu argumentieren, dass man den Grünflächenbedarf, der durch zusätzliche Bauvorhaben ausgelöst wird, eben auch auf diesen Flächen wird realisieren können. Und wir haben mit der FNPÄnderung, die wir vorschlagen, zusätzliche Baumöglichkeiten südlich des Westkreuzes eröffnet, entlang der Heilbronner Straße. Wenn Sie das kennen, werden Sie wissen, dass sich dort eine Reihe untergenutzter Grundstücke befindet, und nur durch den Nachweis der Grünflächenversorgung in räumlicher Nähe kann ein Bezirk, in dem Fall Charlottenburg-Wilmersdorf, verantwortlich für zusätzliche Wohnbebauung entscheiden.