Franziska Becker

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Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag greifen wir als Koalition die Initiative auf, im Homeoffice mobiles Arbeiten zu stärken. Wir fordern die Verwaltung auf, Arbeitsstrukturen zügig weiter zu modernisieren, damit Service und Dienstleistungen für die Berlinerinnen und Berliner und für Unternehmen nicht nur in pandemiebedingten schwierigen Zeiten reibungslos und in gewohnt hoher Qualität erbracht werden können. Dazu sollen die technischen wie strukturellen Rahmenbedingungen für die öffentlich Beschäftigten schnell verbessert werden, da der Faktor Personal eine herausragende Rolle spielt.
Das Herunterfahren der Verwaltung im Frühjahr wirkte sich auf die Funktionsfähigkeit vieler Arbeitsplätze negativ aus und zeigte einmal mehr, wie wichtig eine moderne, standardisierte und auf mobiles Arbeiten ausgerichtete IKT-Infrastruktur ist. Nur damit kann eine Flexibilität gewährleistet werden, die nötig ist, um die Arbeit in der Hauptverwaltung und den Bezirken jederzeit aufrechtzuerhalten.
Lassen Sie mich dazu ein Beispiel nennen: Was denken Sie, was in einer jungen Abiturientin – meiner Tochter – vorging, die sich bei der Kripo beworben hat, ihr Führungszeugnis jedoch nicht fristgerecht einreichen konnte, weil das Bürgeramt coronabedingt weitgehend die Arbeit eingestellt hatte? – Berlin sucht zwar dringend Nachwuchs, will attraktiver Arbeitgeber sein. Doch klaffen in diesem konkreten Fall Anspruch und Realität auseinander. Manche Themen lassen sich nun einmal nicht allein mit dem Ausbruch einer Pandemie begründen. Und gerade in diesen unsicheren Zeiten muss der Staat alles tun, um handlungsfähig zu bleiben. Das hat viel mit dem Bedürfnis nach Sicherheit und mit Vertrauen in unsere Institutionen zu tun. Der Lockdown führt uns das eindrucksvoll vor Augen, wo ein entsprechendes Handeln der Exekutive dringend geboten ist und Verwaltung sich verändern muss. Um dauerhaft dem erhöhten Bedarf für das Arbeiten an einem dritten Ort gerecht zu werden, muss kurzfristig zusätzliche Informationstechnik gekauft und IKT-Infrastruktur entsprechend ausgerichtet werden.
In einem 11-Punkte-Katalog haben wir dazu in unserem Antrag Maßnahmen aufgeführt, die aus unserer Sicht kurzfristig zu verbessern sind. Rasche und intensive strukturelle Anpassungen wollen wir nicht nur in Krisenzeiten, sondern in der Breite und von Dauer. Das reicht von einer besseren Ausstattung mit mobiler Technik, Digitalisierung von Verwaltungsabläufen, Standardisierung von Technik und Betrieb bis hin zu einer Umsetzung digitaler Antragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger
(Stephan Lenz)
und für Unternehmen. Wir erwarten größere und kleinere Verbesserungen. Das erfordert, dass Hauptverwaltung und Bezirke eng zusammenarbeiten müssen, und zwar genauso, wie es der Zukunftspakt Verwaltung vorsieht, den beide Seiten im Mai 2019 vereinbart haben.
Natürlich kann das nicht ohne die Beschäftigtenvertretung, den Personalrat erfolgen. Er hat auch bei Homeoffice und mobiler Arbeit Mitbestimmungsrechte, z. B. in Bezug auf die Einrichtung der mobilen Geräte und bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Hier ist gegebenenfalls eine weitere Dienstvereinbarung abzustimmen, die auch Fragen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit für Telearbeit im Hinblick auf die Nutzung mobiler Endgeräte klärt. Vom Personalrat erwarten wir im Übrigen ebenso die gebotene Schnelligkeit und ein flexibles Handeln.
Alles in allem haben wir in unserem zweiten Nachtragshaushalt zum laufenden Doppelhaushalt viele weitere spürbare Verbesserungen für Homeoffice und mobiles Arbeiten berücksichtigt. Wir sollten ihn nun rasch beschließen und auch dafür sorgen, dass die Mittel, die für dieses Jahr vorgesehen waren, ins neue Jahr übertragen und rasch ausgegeben werden. Im Jahr 2020 bleibt dafür nicht mehr viel Zeit.
Im Übrigen begrüße ich die Initiative von Bundesrat und Bundestag zur steuerlichen Abzugsfähigkeit, was das Homeoffice betrifft. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die einzigen, die hier Angst schüren, sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU.
Das Bundesverfassungsgericht hat die einheitliche Bewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer im April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung verabschiedete infolgedessen ein überfälliges Grundsteuerreformgesetz plus eine Änderung im Grundgesetz im Oktober 2019, die den Ländern eine Öffnungsklausel ermöglicht.
Die SPD sprach sich mit Blick auf die Kommunen gegen eine Öffnungsklausel und für die Beibehaltung der bundeseinheitlichen Regelung aus. Das heißt, nur über einen Kompromiss konnte eine Mehrheitsfindung für die Grundsteuerreform ermöglicht werden. Nur so konnte diese unverzichtbare und verlässliche Gemeindesteuer, die wesentlich zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur in unserer Stadt beiträgt, langfristig gesichert werden.
Im vorliegenden Antrag fordert die CDU-Fraktion den Senat auf, die Grundsteuer in Berlin ohne zusätzliche Belastung für Eigenheimer und Wohnungseigentümer durch ein Landesgesetz mit einer Öffnungsklausel neu zu regeln. Ich kann mir an dieser Stelle die Frage nicht verkneifen, warum sie, die CDU, einen fast inhaltsgleichen Antrag noch einmal berät, der von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses bereits im Herbst 2019 aus gutem Grund abgelehnt wurde. Scheinbar sind Ihnen die Themen ausgegangen. Ich kann mir das nicht anders erklären. Ihrem Antrag stimmten wir erneut nicht zu.
Das Land Berlin unterstützt das Grundsteuerreformgesetz, das sogenannte Scholz-Modell. Es wird keine
(Christian Gräff)
Veranlassung gesehen, die Grundstücksbewertung abweichend vom Bundesgesetz zu regeln.
Es ist rechtssicher und erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Bis auf Bayern und aktuell Hessen – Herr Gräff, Sie hatten es eben erwähnt – hat kein Bundesland ein abweichendes Gesetz vorgelegt oder beschlossen. Im Übrigen wird dem bayerischen einfachen Flächenmodell ein hohes verfassungsrechtliches Risiko nachgesagt.
Die Berliner Finanzverwaltung arbeitet auf Hochtouren, um das neue Gesetz umzusetzen. Im ersten Schritt müssen ab 2022, also dem Zeitpunkt der Hauptfeststellung der neuen Grundsteuer, die Werte aller 800 000 Grundstücke neu ermittelt werden. Das ist nebenbei bemerkt auch aus personeller Sicht ein Kraftakt, für den zeitweise über 100 zusätzliche Stellen einzurichten sind.
Um die grundsteuerliche Bemessungsgrundlage neu zu ermitteln, wird weiterhin nach einem vereinfachten Ertragswert- und Sachwertverfahren bewertet. Lediglich fünf Daten werden dazu benötigt, die der Eigentümerin oder dem Eigentümer vorliegen, die leicht zu ermitteln und zu überprüfen sind. Das sind die Fläche des Grundstücks, die Wohnfläche bzw. die Bruttogrundfläche für gemischt genutzte Grundstücke und für Geschäftsgrundstücke das Baujahr, der Bodenrichtwert sowie die Art der Nutzung.
Ziel ist es, in der Summe Aufkommensneutralität zu sichern. Das ist eine Art der Quadratur des steuerpolitischen Kreises, bei dem einerseits die Steuereinnahmen konstant bleiben sollen, um die kommunale Infrastruktur auszufinanzieren, damit etwa auch Grundstücke vernünftig genutzt oder vermietet werden können, und andererseits darf keine sozialunverträgliche Mehrbelastung oder gar Verdrängung entstehen. Somit wird auch das Reformmodell nach der bewährten dreistufigen Formel Wert mal Messzahl mal Hebesatz berechnet. Die Messzahl und die Anpassung des Hebesatzes sind variabel anzusetzende Stellschrauben der Städte und Kommunen. Sie bedingen systemische Verschiebungen, die von höchstrichterlicher Instanz angemahnt wurden und jetzt neu zu regeln sind, damit es gerechter zugeht.
Ich rate hier nicht zur Panikmache und erwarte auch keine bösen Überraschungen, zumal die Möglichkeit besteht, etwa die Messzahlen für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke durch ein Gesetz zu differenzieren. Das wäre dann die Aufgabe des Parlaments.
Im Hinblick auf die Summe der Messbeträge kann die Anpassung des Hebesatzes – aktuell beträgt er 810 Prozent – auf das für 2025 geplante Steueraufkommen erfolgen, sodass am Ende alle Ziele gut miteinander
harmonieren könnten. Auch darauf werden wir als Parlament ein Auge haben.
Belastungsverschiebungen sind zwingend notwendig, damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt werden können. Das heißt, die Lage, Baujahre und Flächen müssen in Relation zu den neuen Werten nachvollziehbar sein und der Realität entsprechen. Das neue Grundsteuerrecht gewährleistet diese Vorgaben und sieht eine unbürokratische, bürgernahe Lösung vor, bei der vergleichsweise wenig Daten zu erklären sein werden.
Künftig entsteht stadtweit keine allgemein höhere Belastung bestimmter Grundstücke. Verschiebungen nach oben oder unten könnten sich durch bisher fehlerhaft festgestellte zu niedrige Einheitswerte ergeben. Um nur ein Beispiel zu nennen: Sie soll maximal im mittleren zweistelligen Bereich liegen. – Daran wird gearbeitet, und auch das begleiten wir als Parlament. – Jetzt ist meine Redezeit zu Ende. Dann werde ich hier etwas kürzen. Das ist nicht weiter erstaunlich.
Unabhängig von allen inhaltlichen Argumenten ist die verfassungskonforme Erhebung der Grundsteuer ab 2025 nur mit dem Bundesmodell gesichert. Wir stimmen Ihrem Antrag, dem Antrag der CDU, nicht zu, werden ihn wohl aber noch mal im Hauptausschuss beraten. – Vielen Dank!
Lieber Herr Gräff! Ich muss zurückweisen, was Sie gesagt haben. Ihr Antrag verfehlt das Ziel, rechtssicher zu sein. Die heutige Steuerbelastung für jedes Grundstück, insbesondere für Eigenheimer und Wohnungseigentümer – Sie adressieren sogar noch eine spezielle Zielgruppe – soll auf der Basis der Einheitswerte von 1935 bzw. 1964 bleiben. Dieser Zustand ist verfassungswidrig und darf ab 2025 nicht fortgeführt werden.
Im Ost- wie im Westteil Berlins hat sich der Immobilienmarkt in Abhängigkeit von Lage und Grundstücksart seit 1935 bzw. 1964 unterschiedlich entwickelt. Die Gleichbehandlung aller nach den jeweiligen Hauptfeststellungsstichtagen errichteten Gebäude darf zu keiner erheblichen Ungerechtigkeit führen. Künftig, das müssen Sie anerkennen, muss die Bemessungsgrundlage die massiven Veränderungen im Gebäudebestandteil seit diesen beiden Feststellungzeitpunkten und ebenso die auf dem Immobilienmarkt berücksichtigen.
Sie sehen doch selbst: Gerade in Berlin wird uns diese Situation täglich krass vor Augen geführt, indem es Straßenseiten gibt, auf denen eine andere Bemessungsgrundlage gilt als auf der gegenüberliegenden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir den Gesetzentwurf zur Einführung der pauschalen Beihilfe nach nur zwei Wochen Beratungszeit heute beschließen können.
Die pauschale Beihilfe ist ein neues bezuschusstes Angebot für Beamtinnen und Beamte, um die Krankheitskosten abzusichern. Sie ist ein weiterer Baustein, um das Land Berlin als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Dazu wollen wir heute das Berliner Beamtengesetz ändern, damit Beamtinnen und Beamte künftig ohne finanzielle Benachteiligung einmalig zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen können.
Auch wenn der Zeitraum zwischen den beiden Lesungen kurz war, gilt das strucksche Gesetz, wonach kein Gesetzentwurf aus dem Parlament so herauskommt, wie er eingebracht wurde. Nach dieser Logik hat die Koalition kürzlich einen Änderungsantrag im Hauptausschuss beschlossen, der zum Hintergrund hat, dass die Entscheidung für die pauschale Beihilfe nur einmal erfolgen kann und somit unwiderruflich ist. Aufgrund des zu erwartenden hohen Informationsbedarfs unter den Beihilfeberechtigen wollen wir die Übergangsvorschrift für das Gesetz auf den 31. Dezember 2020 festlegen. Das heißt, bis zum Jahresende kann ein Antrag auf pauschale Beihilfe beim Landesverwaltungsamt gestellt werden. Zahlungen können dann rückwirkend zum 1. Januar 2020 beantragt werden. Wir räumen damit sowohl dem Landesverwaltungsamt mehr Zeit ein, um seine Informationspflichten gut erfüllen zu können, aber auch den Beihilfeberechtigen, damit sie sich diese weit reichende Entscheidung gut überlegen können.
Die pauschale Beihilfe sieht ab 2020 für freiwillig gesetzlich Versicherte Beamtinnen und Beamte einen hälftigen
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen für ihre gesetzliche Krankenversicherung vor. Bislang musste der volle Versicherungsbeitrag beamtenseitig selbst getragen werden, was für die Betroffenen eine oft hohe finanzielle Belastung darstellte, insbesondere bei den unteren Besoldungsgruppen. Mit dem neuen Gesetz können also Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert sind und bislang den vollen Beitrag selbst bezahlt haben, alternativ zu den klassischen individuellen Leistungen der Beihilfe im Krankheitsfall einen Zuschuss des Dienstherrn zu ihrer Krankenvollversicherung erhalten. Das ist die pauschale Beihilfe.
Sie wird zahlreiche Betroffene erheblich finanziell entlasten. Mit der pauschalen Beihilfe wird eine jahrzehntelange strukturelle Benachteiligung von Tausenden gesetzlich krankenversicherten Beamtinnen und Beamten beendet, da der Dienstherr seiner Fürsorgeverantwortung nun auch für diese Gruppe in angemessener Form nachkommen kann. Ich bitte Sie, stimmen Sie der sehr guten Gesetzesinitiative der Finanzverwaltung zu und geben Sie den aktuell rund 59 000, respektive künftigen Berliner Beamtinnen und Beamten eine attraktive Wahlmöglichkeit an die Hand, damit sie selbst entscheiden können, wie sie sich künftig vor Krankheit absichern wollen. Leisten Sie damit auch einen Beitrag, um die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten zu stärken. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD will die Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte auf Zeit, also bezogen auf die Wählbarkeit in öffentliche Ämter, in Berlin abschaffen. Wir befürworten weder eine entsprechende gesetzliche Änderung im Landesabgeordnetengesetz noch im Bezirksamtsmitgliedergesetz. Die Streichung der Altersbegrenzung und die Einführung eines neuen Satzes im Landesbeamtengesetz hätte für alle Beamtinnen und Beamten auf Zeit die Abschaffung der allgemeinen Altersgrenze zur Folge. Verfassungsrechtlich ist die bestehende Regelung der allgemeinen Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit in Hinblick auf öffentliche Ämter gerechtfertigt. Begründet wird das unter anderem damit, dass die mit dem angestrebten Amt verbundenen Aufgaben durch geeignete Amtsträgerinnen und Amtsträger bewältigt werden müssen, womit altersbedingte Zulassungsbeschränkungen gerechtfertigt wären, also der Ausschluss von Personen von der Wählbarkeit. Schützenswerte Gemeinwohlgründe, die etwa mit den Anforderungen an den Zugang zum öffentlichen Dienst verbunden sind, stehen hier über der individuellen Freiheit des Einzelnen. Effektivitätsverluste – etwa durch Ausfälle bei vorzeitigem Ausscheiden durch Krankheit oder Beeinträchtigung – sollen damit verhindert werden.
Davon unberührt bleibt das Hinausschieben des Ruhestandsalters wegen der Altersgrenze bis maximal zum vollendeten 68. Lebensjahr. Diese Grenze zu streichen, hätte zur Folge, dass die Systematik innerhalb des § 38 Landesbeamtengesetz nicht mehr vorhanden wäre, da gegebenenfalls keine Altersgrenze oder eine Altersgrenze, die über 68 Jahren liegt, gelten würde. Demnach wäre ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand für die
betreffende Gruppe nicht mehr möglich, da § 38 Abs. 2 Landesbeamtengesetz nicht für Bezirksamtsmitglieder gilt. Der § 3a Abs. 1 Bezirksamtsmitgliedergesetz regelt für den Fall, dass die Amtszeit eines Bezirksamtsmitglieds bei Vollendung des 65. Lebensjahres noch nicht beendet ist, ergänzend, dass die Bezirksverordnetenversammlung beschließen kann, dass die Dienstbehörde den Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze bis zum Ablauf der Amtszeit hinausschiebt. Insofern wird eine Kontinuität in der Aufgabenwahrnehmung während der jeweiligen Amtszeit gewährleistet.
Durch die Festlegung einer Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand nach § 38 Abs. 1 Landesbeamtengesetz sichert das Land Berlin eine ausgewogene Altersstruktur und eine hohe Arbeitsqualität in seiner Verwaltung. Die von der Fraktion der AfD vorgesehene Streichung von § 3a Abs. 1 Bezirksamtsmitgliedergesetz steht dem entgegen. Ich kann nicht erkennen, inwiefern hier eine gesetzlich geregelte Altersgrenze, die für alle Beamtinnen und Beamte gleichermaßen gilt, einer individuellen Einzelfallgerechtigkeit entgegenstehen bzw. eine Benachteiligung durch Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darstellen sollte.
Für mich ist nicht nachvollziehbar dargelegt, inwiefern positive fiskalische Effekte zu erwarten wären, wenn die Altersgrenze aufgehoben und damit eine Erweiterung des in ein Bezirksamt wählbaren Personenkreises beschlossen werden würde. – Alles in allem lehnen wir die Abschaffung der allgemeinen Altersgrenze für Wahlbeamte ab. Der Antrag ist weder sachgerecht, noch vertritt er die Interessen des Landes Berlin. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Deswegen ist es genau richtig, Herr Goiny, dass
wir jetzt ein Wahlrecht einführen werden. Es ist auch erst mal eine gute Nachricht, dass Berlin als weiteres Bundesland – nach Hamburg, Brandenburg und Bremen, wie es Senator Kollatz bereits gesagt hat – seinen beihilfeberechtigen Beamten und Versorgungsempfangenden einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Beihilferechts gewährt. Diese Gruppe kann künftig einmalig wählen, ob sie eine pauschale oder eine individuelle Beihilfe beanspruchen möchte.
Das Beihilfenrecht ist bisher so geregelt, dass für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte keine Beitragskosten erstattet werden und sie so den kompletten Beitragssatz bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung selber bezahlen mussten. Mit dem Gesetz zur pauschalen Beihilfe wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 eine Wahlmöglichkeit eingeräumt. Das heißt, Beihilfeberechtigte können nun eine Pauschale von 50 Prozent ihres Versicherungsbeitrags für eine Krankenvollversicherung bei ihrem Dienstherrn beantragen, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder sein wollen. Die neue Regelung der pauschalen Beihilfe ist eine gute Weiterentwicklung des Beihilferechts, und sie stärkt das Berufsbeamtentum.
Aber nicht nur das: Für die Berliner Beamten ist es ein positives Signal, dass sie, je nach persönlicher Lebens- und Familiensituation, künftig frei entscheiden können, ob ein gesetzlicher oder ein privater Versicherungsschutz für Sie maßgeschneiderter ist. Die pauschale Beihilfe ist insbesondere für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen oder in Teilzeit, für Beamte, die älter sind, und für Beamte, die viele Kinder haben oder gesundheitlich beeinträchtigt sind respektive für ihre mitzuversichernden Familienmitglieder, ein gutes Angebot. Für sie kann die gesetzliche Krankenversicherung eine lohnende Alternative sein.
Berlin zeigt, dass es als öffentlicher Arbeitgeber klug und verantwortungsvoll handelt – ganz im Sinne rot-rotgrüner Politik. Mit der neuen Regelung werden Anreize gesetzt, die die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versichertengemeinschaft stärkt. Künftig können Beamte eigenverantwortlich wählen, wie sie den Arbeitgeberzuschuss nutzen, um ihre Versorgungslücke beim Krankenversicherungsschutz zu schließen. Entweder sie tun das mit einem individuellen privatrechtlichen Vertrag, in dem die medizinischen Neuerungen möglicherweise nicht abgedeckt sind oder bestimmte Risiken von vorneherein sogar gänzlich ausgeschlossen sind, oder aber mit einem gesetzlichen Angebot für alle ohne Gesundheitsprüfung. Damit Beamte keinem finanziellen Risiko bei einem Dienstwechsel in ein anderes Bundesland ausgesetzt sind, wäre es angezeigt, dass rasch alle Bundesländer nachziehen. Ich freue mich, dass mit dem Gesetz die Wahlfreiheit erweitert wird und individuelle Krankheitsvorsorge flexibler gestaltet werden kann. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP legt einen Gesetzentwurf zur Einführung einer IT-Besoldung für das informationstechnische Personal für das Land Berlin vor.
Ziel soll es sein, über finanzielle Anreize mehr und rascher IT-Expertinnen und IT-Experten zu gewinnen bzw. sie damit zum Verbleib zu motivieren. Sie als FDP leisten mit dieser Initiative einen Beitrag, wie kurz- bis mittelfristig qualifiziertes IT-Fach- und Führungspersonal zu gewinnen sein könnte, um die Berliner Verwaltung zu modernisieren. Gerade hier im Umfeld von Bundesministerien, dem Land Brandenburg, sich ansiedelnden und wachsenden IT-Unternehmen sowie der demografischen Entwicklung in der Berliner Verwaltung ist das in der Tat ein drängendes Thema, das zum Handeln auffordert. Insofern begrüße ich Ihre Initiative.
Gleichwohl halte ich fest, dass zur Umsetzung einer ITBesoldung zunächst einmal eine entsprechende Laufbahn eingerichtet werden müsste, die die Grundlage für statusrechtliche Ämter bildet, an der sich die Besoldung orientiert und eben nicht an der real ausgeübten Tätigkeit. Im Berliner Besoldungsgefüge ist eine eigenständige Re
(Bernd Schlömer)
gelung der Besoldung für einzelne Laufbahnfachrichtungen nicht vorgesehen. Sie könnte möglicherweise zu einer Zersplitterung des Besoldungssystems führen und damit einhergehend einen landesweiten Besoldungswettstreit unter den Beamtinnen und Beamten verschiedener Laufbahnrichtungen anzetteln. In meinen Augen wäre solch eine Debatte, die geeignet ist, die Grundstruktur der Besoldung aus den Angeln zu heben, kaum beherrschbar und wenig zielführend.
Interessanterweise wurden bislang weder auf Bundes- noch auf Länderebene Diskussionen über solche Konstrukte geführt. Meines Erachtens erscheint mir darüber hinaus jedoch die Novelle der Bundesregierung für ein Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz gut geeignet zu sein, über das Thema jenseits einer IT-Laufbahn zu reden.
Aktuelle Studien über Personalmanagement im öffentlichen Dienst belegen, dass für frisch ausgebildete ITFachkräfte Geld allein nicht der ausschlaggebende Glücksfaktor ist. Mehr als die Hälfte jüngerer IT-Talente ist es für den Berufseinstieg primär wichtig, dass die Aufgabe passend ist. Erst an zweiter Stelle stehen das Gehalt sowie fast gleichrangig dazu das Arbeitsklima. Das heißt: Die Anforderungen an attraktive Arbeitgeber sind bei dieser Zielgruppe vielfältiger. Auch ist die Entscheidung, für den öffentlichen Dienst – also für das Gemeinwohl – tätig zu werden, eine sehr bewusste, bei der nicht nur die Gehaltsfrage im Fokus steht. Daher sollte bei der strategischen Gewinnung von Personal und beim Personalmarketing gerade an diesen Fakten noch viel stärker angeknüpft werden.
Attraktive Arbeitsbedingungen und gute Arbeit und Ausbildung, die dem Nachwuchs echte Karrierewege aufzeigen, sind entscheidend, ebenso intelligentes und rechtzeitiges Werben und Binden am Point auf Sale, also dort, wo sich potenzieller Nachwuchs sammelt, etwa durch Stipendien, Praktika, Messen, mehr duale Ausbildung und Studiengänge, um nur einige Instrumente zu nennen, die bereits angewendet werden. Hier liegen in meinen Augen die richtigen Anknüpfungspunkte, über die wir reden sollten.
Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss, bei der wir uns vertieft über das Thema und die berechtigten Bedenken, aber auch die Möglichkeiten austauschen werden. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich über die vorliegende Beschlussempfehlung, ein Mindestprüfintervall von drei Jahren für Steuerprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften, den sogenannten Einkommensmillionären, einzuführen. Die Bundesratsinitiative soll dabei auf die Änderung der Abgabenordnung hinwirken. Die Initiative ist vernünftig und lohnenswert. Sie leistet einen Beitrag zur Rechtssicherheit, vor allem in den Augen der Bevölkerung, damit ein effizienter Steuervollzug bei hohem Einkommen erfolgen kann und so der Eindruck gefestigt wird, dass das Gemeinwesen solidarisch finanziert wird.
(Sebastian Schlüsselburg)
Aber nicht nur das. Wir greifen die Kritik des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2006 auf, dass die Prüfquote für die besagte Zielgruppe viel zu gering ist. Sie betrug seinerzeit nur 15 Prozent, und der Rechnungshof rügte, dass es dadurch zu hohen Steuerausfällen kam. Aktuell liegen neuere Zahlen aus dem Bundesministerium der Finanzen vor, das eine Erhebung vorgenommen hat. Demnach ist die Zahl der Prüfungen zuletzt deutlich, um 36 Prozent, gesunken. Damit geht der Rückgang von zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 138 Millionen Euro einher. Hier scheint also ein Zusammenhang zu bestehen, der Anlass für unsere Initiative ist.
Gleichwohl halte ich fest – das habe ich bereits bei der ersten Rederunde gesagt, und auch Herr Goiny adressierte das eben –, dass wir stetig die Fachkräfte ausbilden müssen, die wir in den Steuerverwaltungen brauchen, um die Validität von Risikobewertungen, also die Frage, ob eine Außenprüfung angezeigt ist oder nicht, sukzessive zu verbessern. Das gilt ebenso für die Digitalisierung dieser Prozesse. In der Berliner Finanzverwaltung funktioniert das bisher bereits sehr gut; wir sollten ihr jedoch weiter den Rücken stärken – in technischer, in sachlicher und personeller Hinsicht.
Ich schließe meine Rede mit einem Zitat des früheren Finanzministers von Nordrhein-Westfalen Norbert Walter-Borjans:
Gerechte Ausgabenpolitik geht nur, wenn das dafür erforderliche Geld auch gerecht eingenommen wird.
Und weiter sagt er, dass die gerechte Gestaltung der Einnahmenseite eine zentrale Voraussetzung für gerechte Politik ist. – Genauso ist es; dem füge ich nichts hinzu. Als rot-rot-grüne Koalition wollen wir einen Beitrag leisten, dass Steuergesetze mehr, gleichmäßig intensiv angewendet werden. Bitte stimmen Sie unserer Initiative zu! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor zwei Wochen debattierten wir an dieser Stelle über die erste Lesung zum Doppelhaushalt 2020/2021 und über die Besoldungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten. Ich möchte aus der Diskussion ein paar Punkte aufgreifen, bevor ich zum Firmenticket komme. Das ist übrigens das Thema der jetzigen Rederunde. Deswegen bin ich ein bisschen erstaunt, dass meine Vorrednerin und mein Vorredner dieses Thema mit keinem Wort erwähnt haben. Ich war eben etwas verunsichert.
Der Senat hat bereits 2018 die vollständige Anpassung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der übrigen Bundesländer bis 2021 beschlossen, und ab Herbst 2020 bekommen die Landesbeschäftigten als Hauptstadtzulage 150 Euro mehr im Monat. Neben dem 840-MillionenEuro-Paket für die Beamtenbesoldung stärken wir die ökonomische Basis vieler Berlinerinnen und Berliner und geben weitere Leistungen hinzu. Das tut dringend not in
(Christian Goiny)
einer Stadt, wo die Mieten für viele nicht mehr bezahlbar sind. Deswegen brauchen wir einen rechtssicheren Mietendeckel, damit die Stadt für alle bezahlbar bleibt. Wohnen ist ein Grundrecht. Wer jetzt behauptet, etwa die FDP, das sei alles überflüssig, handelt unverantwortlich. Er verkennt die Realität und weiß nicht, wie das Leben vieler in der Stadt tickt.
Das, was wir im Hauptausschuss beschließen, ist nichts anderes als in Zahlen gegossene Politik. So nannte das einmal mein früherer Kollege im Hauptausschuss, Charly Nolte. Das, was wir als rot-rot-grüne Koalition 2016 gemeinsam verabredet haben, setzen wir jetzt um, Stück für Stück. Wir tätigen Milliardeninvestitionen in Bildung und Köpfe. Dazu gehört, dass wir Sozialdemokraten uns unserem Ziel nähern, dass Berlin in den Innen- wie Außenbezirken trotz vereinzelter Wachstumsschmerzen bezahlbar und lebenswert bleibt.
Das ist unser Anspruch, und daran lassen wir uns messen.
Seit einem Jahr ist die Kita beitragsfrei, und seit August werden Eltern von Schulkindern noch stärker entlastet. Die Hortbetreuung der ersten und zweiten Klassen ist künftig kostenlos, ebenso wie das Mittagessen in der Schule und das Schülerticket für die Nutzung des ÖPNV. Das ist pro Familie eine Entlastung von mehreren 1 000 Euro im Jahr.
Nein, danke! Gerne danach beim Kaffee mit Frau Klein. – Das, was ich hier erzähle, darf nicht losgelöst vom Politikziel betrachtet werden, einen demokratischen und bürgernahen öffentlichen Dienst zu schaffen. Es ist die Summe vieler Teilen, die miteinander zu tun haben, etwa die Modernisierung der Verwaltung und ihrer Bürgerservices. In naher Zukunft wird das Digital zum Original. Deswegen positionieren wir uns im Fachkräftewettbewerb. Wir stocken Personal im Land, in den Bezirken und in den Landesbetrieben auf und besetzen Stellen ausgeschiedener Kolleginnen und Kollegen nach.
Lassen Sie mich dazu drei eindrucksvolle Zahlen nennen, da sie für sich sprechen: 2019 – also bereits in diesem Jahr – gab es rund 9 000 Neueinstellungen. Seit 2018 haben sich 37 212 Kolleginnen und Kollegen an der Verwaltungsakademie fort- oder weitergebildet. Die Zahl der Auszubildenden konnte binnen zehn Jahren um 40 Prozent gesteigert werden. Das ist eine Einstellungs-
und Ausbildungsoffensive, wie sie das Land Berlin noch nicht gesehen hat.
Die Beschäftigten erhalten nicht nur neue Kolleginnen und Kollegen, sondern mehr Geld, eine bessere Ausstattung und attraktive Arbeitsbedingungen. Wer mehr wissen möchte, dem empfehle ich die Lektüre des Personalpolitischen Aktionsprogramms, das Sie auf der Webseite der Finanzverwaltung finden.
Ich komme nun zur heutigen Beschlussempfehlung mit Dringlichkeit, die eine weitere Änderung im Besoldungs- und Versorgungsgesetz vorsieht. Ich rede vom Firmenticket. Das Land Berlin als Arbeitgeber beteiligt sich ab dem 1. September 2019 mit einem monatlichen Zuschuss von 15 Euro am Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg für den innerstädtischen AB-Bereich. Das Firmenticket gilt für rund 120 000 Beschäftigte des Landes Berlin, schließt also alle Beamten und Tarifbeschäftigten ein sowie die Beschäftigten der Kitaeigenbetriebe. Was für eine hervorragende Botschaft. Öffentlich Beschäftigte werden finanziell weiter entlastet. Und nicht nur das: Das Firmenticket ist ein Angebot, um auf das Auto verzichten zu können. Mit der Wahl für ein Firmenticket stärken wir das Bewusstsein, den ÖPNV zu benutzen.
Apropos: Dem Berliner ÖPNV wurde übrigens gestern Bestnoten im Vergleich zu vielen anderen europäischen Nahverkehren attestiert. Das nur by the way.
Wir zeigen, dass es sich lohnen soll, auf klimafreundlichere Verkehrsmittel umzusteigen. Nicht zuletzt ist das Firmenticket auch ein attraktives soziales Angebot für all jene, die noch nicht Kolleginnen und Kollegen im Land Berlin sind und mit dem Gedanken spielen, es werden zu wollen. Als SPD war es uns wichtig, dass Beschäftigte die freie Wahl bekommen, also zwischen dem Zuschuss für das Firmenticket oder einem zu versteuernden Gehaltszuschlag in gleicher Höhe. Ich freue mich, dass sich alle Fraktionen hinter unserem Ziel versammeln können. Das war mein Eindruck im Hauptausschuss. Wir haben entsprechend abgestimmt. Nur die FDP hatte sich bei unserem Änderungsantrag enthalten. Ich lade Sie ein, dem Antrag beizutreten und ihm zuzustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass ich jetzt dran bin, Kollege Goiny, denn ich wollte Sie kurz noch nach Ihrer Datenquelle fragen. Ich werde auch gleich noch etwas zu den Personalzahlen sagen, und meine weichen von Ihren ab. Wir werden aber ja auch künftig noch im Unterausschuss Personal ausreichend Zeit haben, um uns zu dem Thema zu verständigen.
Unser rot-rot-grüner Antrag, eine Bundesratsinitiative, über den wir hier reden, sieht eine Änderung der bundesgesetzlich geregelten Abgabenordnung vor. Wir wollen, dass Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften ab einem Jahreseinkommen von über 500 000 Euro – aka Einkommensmillionäre – einem gesetzlichen Mindestprüfungsintervall von drei Jahren unterliegen. Wir halten die Initiative für vernünftig. Sie fördert gleichwertige Lebensverhältnisse und dient der föderalen Finanzierung öffentlicher Aufgaben und Ausgaben.
Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kam 2016 zu dem Ergebnis, dass verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen. Er stellt fest, dass Außenprüfungen für die Steuerverwaltung der Bundesländer die nahezu einzige Möglichkeit sind, um das öffentliche Interesse an einem effizienten und stetigen Steuervollzug bei hohen Einkünften und komplexen Steuerbilanzen durchsetzen zu können. Der Bundesrechnungshof konstatierte schon 2006, lange, bevor es die Causa Hoeneß gab, dass die Prüfquote von 15 Prozent der adressierten Zielgruppe vergleichsweise gering ist. Wir greifen die Kritik auf, zumal die Zahl der Einkommensmillionäre insgesamt steigt.
Möge die Zahl des Bundesrechnungshofs mittlerweile vermutlich relativiert sein, es liegen mir keine aktuellen Daten vor, so lohnt doch der Blick auf Berlin. Hier gibt es seit ein paar Jahren in der Steuerinnenverwaltung ein etabliertes EDV-basiertes Management, das Risiken und Inkonsistenzen anzeigt, sodass die Steuerverwaltung stets in die Lage versetzt wird, vorrangige Prüfungen dort vorzunehmen, wo es erforderlich ist. Eine qualifizierte Fallauswahl ist also ein Gütekriterium für das ausstehende Ergebnis der Außenprüfung. Merke: Je richtiger von vornherein ausgewählt wird, wer zu prüfen ist, desto eher und mehr folgen Steuermehreinahmen. Berlin weist gute Erfahrungen bei der Prüfung von Einkommensmillionären auf. Das wollen wir noch stärker ausschöpfen.
(Christian Goiny)
Wir wissen, dass mehr Außenprüfungen nicht hinreichend mit mehr Steuereinnahmen einhergehen, dass es da keinen linearen Zusammenhang gibt. Wir wissen aber auch, dass Außenprüfungen in dieser Einkommensgruppe überdurchschnittlich erfolgreich sind; Kollege Schlüsselburg hat es eben ausgeführt. Um den Herausforderungen der wachsenden Stadt nicht nur quantitativ betrachtet, sondern auch mit Blick auf mehr Einkommensmillionären gerecht zu werden, genügt allein die Festschreibung und Verkürzung des Prüftaktes nicht. Es braucht erfahrene und qualifizierte Betriebsprüfer; das hat Kollege Goiny gerade ausgeführt.
Zurzeit gibt es davon in den Berliner Finanzämtern rund 750 besetzte Stellen. Auf dem Arbeitsmarkt ist das Angebot an diesen Fachkräften relativ gering. Berlin bildet seit Jahren sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst Nachwuchskräfte aus. Bevor ausgebildete Fachkräfte in der Außenprüfung als Betriebsprüfer eingesetzt werden können, müssen sie ausreichend Erfahrungen und Knowhow in den Festsetzungs- und Erhebungsbereichen der Finanzämter gesammelt haben. Daher ist es richtig, dass im Rahmen der Berliner Ausbildungsoffensive die Zahl der Fachkräfte in der Steuerverwaltung stetig ausgeweitet wird. In den Jahren 2012 bis 2016 haben jährlich etwa 150 Personen eine Ausbildung begonnen. In diesem Jahr ist geplant, für den mittleren Dienst 170 und für den gehobenen Dienst 220 Personen in den Finanzämtern auszubilden. Das sind gute Nachrichten für Berlin. Das Thema werden wir in den Haushaltsberatungen begleiten; ich hatte das eben erwähnt.
Abschließend halte ich fest, dass Berlin auf einem guten Weg ist, Einkommensmillionäre steuerrechtlich gut zu prüfen, und dass es Fachkräfte für diese anspruchsvolle Tätigkeit ausbildet. Dank einer validen Risikoprüfung konnten in den letzten Jahren immer häufiger die richtigen und wichtigen Fälle herausgefiltert werden, sodass heute vergleichsweise bessere Ergebnisse erzielt werden. Gleichwohl wollen wir insgesamt mehr Genauigkeit, noch weniger Zufälle und mehr Verbindlichkeit durch mehr Prüfungen im Rahmen von Bund-/Länderverhandlungen. Und natürlich wollen wir auch mehr Geld, wenn es uns im Rahmen der Steuergesetzgebung zusteht, um unsere kommunalen Aufgaben gemeinsam und solidarisch meistern zu können. Letztlich geht es auch um Fragen von Gerechtigkeit und darum, wie glaubwürdig Politik umgesetzt wird; da stimmen Sie mir doch zu. Daher ist unsere Bundesratsinitiative vernünftig, und ich lade Sie ein, unserer Initiative für ein gesetzliches Mindestprüfungsintervall für bedeutende Einkünfte beizutreten. Ich freue mich auf die bevorstehende Beratung im Hauptausschuss. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile das nicht, was Herr Goiny eben in seiner Rede gesagt hat. Das ist typisches Oppositionsgerede. Sie reden, wir handeln, und wenn man Leute aus der Landesverwaltung vor wenigen Jahren gefragt hätte, hätten sie sich allenfalls an den Kopf gefasst oder uns für verrückt gehalten, dass wir es jetzt vollbringen, dass wir bis zum Jahr 2021 die Besoldung an den Durchschnitt der Bundesländer anpassen. Sie wissen ganz genau, dass das ein sehr guter und wichtiger Schritt ist.
Ich wiederhole jetzt nicht, was meine Kollegin Klein von der Linken gesagt hat. Das war alles sehr vollständig und sehr unterstützenswert. Darum bedanke ich mich dafür und wünsche den Kolleginnen und Kollegen einen schönen Feierabend. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU! Lieber Herr Czaja! Ihr Antrag leistet keinen erkennbaren Beitrag zum Thema Verwaltungsmodernisierung.
Sie agieren nicht, sondern kamen damit einen Tag später um die Ecke, nachdem der Senat den Zukunftspakt Verwaltung am 14. Mai beschlossen und veröffentlicht hatte. Im Übrigen kenne ich Ihre Position zum Thema nicht. Haben Sie eine? Und warum hat Ihre Bezirksbürgermeisterin aus Steglitz-Zehlendorf – Sie hatten ja gerade Frau Herrmann erwähnt – bei der Abstimmung im Rat der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister
gegen das Anliegen Ihres Antrages gestimmt, den einheitlichen Aufbau der Bezirksämter verbindlich festzulegen? Das hatten Sie eben unterdrückt zu sagen. Ich kann Ihnen sagen, warum. Ihnen reicht es völlig, sich mit wenig substanziellen Statements an der politisch erfolgreichen rot-rot-grünen Koalition abzuarbeiten.
Sie bleiben inhaltsleer und fallen lieber über uns her, weil Sie glauben, R2G sei nur am Zanken.
Bei der bunten Vielzahl der beteiligten Persönlichkeiten ist es in meinen Augen völlig normal, dass man Dissense hat und das gerne auch mal bis zum Schluss ausreizt. Das sorgte für temporäre Aufregung in den Medien, doch wurde weder der Umsetzungsprozess noch der feste Wille nach Veränderung in den Bürgerämtern infrage gestellt. Entscheidend ist, was gemeinsam vereinbart wurde, und Sie wissen ganz genau, dass wir das Heft des Handelns längst in den Händen halten. Die gemeinsame Unterzeichnung des Zukunftspaktes Verwaltung durch den Regierenden Bürgermeister, die Senatorinnen und Senatoren sowie die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister ist ein großer Erfolg und nicht nur mal eben ein Senatsbeschluss.
Der gemeinsame Umsetzungs- und Durchsetzungswille der beteiligten Akteure ist das Novum an der Nachricht zum Verwaltungspakt. Chronos und Kairos sind zusammengekommen, damit die Berliner Verwaltung schneller, besser, effizienter und digitaler wird. Klare Aufgabenverteilung, weg vom Bürokratiepingpong und dem Hin- und Hergeschiebe von Verantwortung sowie mehr Wertschätzung für die Mitarbeitenden sind nur Teile des Ganzen, die nun verändert werden.
Kern des Zukunftspakts Verwaltung sind 27 definierte Projekte, die Schritt für Schritt aufzeigen, wie ein gesamtstädtisches Steuerungssystem etabliert werden soll, damit die Dienstleistungen in den Bürgerämtern besser werden. Mit dem Verwaltungspakt stärken wir Vertrauen in Staat und Politik. Wir werden mehr Personal einstellen und ausbilden, Wartezeiten verkürzen und Ämter mehr und länger erreichbar machen. Mit dem Verwaltungspakt und der Botschaft des gemeinsamen politischen Schulterschlusses, ohne den das Ganze nicht funktionieren wird, haben wir den maßgeblichen Grundstein für einen erfolgreichen Veränderungsprozess gelegt.
Sichtbares Zeichen dafür sind die sogenannten Schnellläuferprojekte. Zum Beispiel sollen ab diesem Herbst endlich Kraftfahrzeuge digital an- und abmeldbar sein und Elterngeld sowie Unterhaltsvorschuss in allen Bezirken binnen vier Wochen ausgezahlt werden. Insgesamt sollen ab 2021 stark nachgefragte Bürgerdienstleistungen über das Serviceportal Berlin online verfügbar sein.
Als Parlament werden wir den Fortschritt des Modernisierungsprozesses eng und kritisch begleiten und uns alle halbe Jahre berichten lassen. Ich sehe ebenfalls Optimierungsbedarf bei den unterschiedlich zugeschnittenen Geschäftsfeldern in den zwölf Bezirken, die sich mit nahezu jeder Wahl verändern, als Ergebnis von Zählgemeinschaftsverhandlungen, damit diese zustande kommen können. Auf den ersten Blick vereinfacht das nicht
(Mario Czaja)
den Abschluss von Zielvereinbarungen, um die Zusammenarbeit zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken zu standardisieren.
Gleichwohl zeigt der Verwaltungspakt in drei Projekten auf – ich benenne das hier nur –, wie die Angleichung der Geschäftsbereiche gelingen soll: durch eine weitere Stadtratsposition zur besseren Aufgabenbewältigung in der wachsenden Stadt, durch die gemeinsame Absicht, die Zuschnitte der Geschäftsbereiche in den Bezirken anzugleichen und politische Verantwortung klar zuzuordnen, und durch Stärkung der Kompetenz der Bezirksbürgermeister, um ihnen ein Steuerungsinstrument an die Hand zu geben. Es tut not, verbindlich und geschäftsbereichsübergreifend Standards festzulegen und sie nachzuhalten. Das soll bis Ende der Wahlperiode 2021 umgesetzt werden und muss von den Akteuren vereinbart, verhandelt und legislativ unter Dach und Fach gebracht werden. Starker politischer Wille, die richtigen Fachkräfte und neues innovatives Personal sind für mich der Dreiklang fürs gute Gelingen.
Liebe Kollegen von der CDU! Bitte lassen Sie Ihre populistischen Bemühungen und halten Sie den Betrieb nicht länger unnötig auf! Bringen Sie sich mit guten und konstruktiven Ideen ein, die wir demnächst in den Ausschüssen beraten können! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Lenz! Ich habe gute Nachrichten: Ich habe gerade gehört, dass die Dokumentenprüfgeräte bestellt sind.
Zum Thema: Der vorliegende Gesetzentwurf zum ersten IT-Änderungsstaatsvertrag ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen Verwaltung. Er regelt die Grundlagen für den Einsatz von IT-Technologien in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Das Gesetz ist wichtig, weil der Einfluss der Bundesländer an der Beteiligung von Aufgaben erhöht und in Kooperation untereinander gestärkt und verbindlicher gemacht wird. Dazu wird zum 1. Januar 2020 die FITKO – die Föderale ITKooperation – errichtet, die eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist und die vom Bund und den Ländern gemeinsam getragen wird. Sie löst die Geschäftsstelle beim Bundesinnenministerium ab. Die FITKO wird den IT-Planungsrat bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben durch den Staatsvertrag organisatorisch wie fachlich unterstützen, indem personelle als auch finanzielle Ressourcen besser gebündelt werden sollen, um Fachkompetenzen für Querschnittsaufgaben, wie etwa den Aufbau der Projektsteuerung, bereitzuhalten.
Ebenfalls gefragt sind Bund und Länder bei der gemeinsamen Finanzierung. Jeder trägt seinen verpflichtenden Anteil, dem IT-Planungsrat ein Digitalisierungsbudget von bis zu 180 Millionen Euro für 2020 bis 2022 bereitzustellen. Der föderale Ansatz beim Digitalisierungsbudget, die gemeinsame strukturelle wie finanzielle Bund-Länder-Absicherung ist richtig, damit Projekte und Produkte bei der Digitalisierung Verwaltungsdienstleistungen, die nicht zuletzt Dienst an der Bürgerin und dem Bürger sind, im gemeinsamen Interesse vorangebracht werden. – Das hat eben mein Kollege Schulze von den Linken beispielhaft aufgeführt. – Das Land Berlin wird die entsprechenden Mehrbedarfe bei der Haushalts
planaufstellung berücksichtigen. Beim Digitalisierungsbudget geht es um einen Betrag von rund 2 Millionen Euro.
Alles in allem: Digitalisierung und Föderalismus bilden beim IT-Änderungsstaatsvertrag ein Team, indem die Kooperation vom Bund und den Ländern durch den Staatsvertrag finanziell, personell und strukturell abgesichert wird. – Dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir nach der Beratung im Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und im Hauptausschuss zustimmen. – Vielen Dank!
Herr Gläser! Sie sprachen eben von „Quatschköpfen“. Mir ist nicht bekannt, dass das ein neues Berufsbild in der Verwaltung ist. Vielleicht können Sie mir dazu Näheres sagen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über die einstimmige Annahme des vorliegenden Antrages im Innenausschuss vom 18. März, der dem Plenum heute als Beschlussempfehlung vorliegt. Das kommt ja nicht häufig vor. Es zeigt, dass sich die Fraktionen weitgehend einig sind und das gemeinsame Ziel verfolgen, wichtige Bürgerdienstleistungen in allen Bürgerämtern konstruktiv voranzubringen. Es zeigt weiter, dass unser eingeschlagener Weg mit Einführung des EGovernment-Gesetzes 2016 eine breite Zustimmung erfährt. Der Antrag der FDP fordert, dass Bürgerinnen und Bürger ihre An-, Ab- und Ummeldungen von Wohnungen respektive des Vermieternachweises auch online im Rahmen der Möglichkeiten des Bundesmeldegesetzes vornehmen können.
Herrn Czaja, der leider nicht im Raume ist, möchte ich an dieser Stelle etwas Wasser in den Wein gießen, denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck.
Nicht alle Herausforderungen sind digital lösbar. Technische Möglichkeiten entheben uns eben nicht davon, fachpolitische Ziele mit Zielen des einfachen Onlinezuganges abzuwägen. Wir alle wissen doch, dass politische Gründe dafür sprechen, dass man sich vorab vergewissern muss, ob die antragstellende Person auch tatsächlich diejenige ist, die sie zu sein vorgibt. Da stimmen Sie mit mir doch überein, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, oder kämen Sie, Herr Czaja oder Herr Schlömer, auf die Idee, ihre Hochzeit online stattfinden zu lassen?
Das bietet doch nicht einmal das Vorzeige-Digitalisierungsland Estland an.
Die Modernisierung der Berliner Verwaltung ist eben nicht trivial und mehr als die Eröffnung eines elektronischen Bankkontos oder die Anmeldung beim Onlinehandel, wie die Kollegen von der FDP es heute in ihrer Pressemeldung schreiben. Nicht alle Anforderungen sind schon allein aus politischen Gründen lösbar. Da weichen wir von der Haltung der FDP ab.
Dass wir insgesamt bei der Digitalisierung in Berlin auf einem guten Weg sind, können Sie beispielsweise den aktuellen Schlussberichten zum verbesserten Zugang zu allen Bürgerdienstleistungen oder zu den Bürger- und Standesämtern nachlesen, die wir hier im Parlament vor
gut zwei Jahren beraten hatten. Zur Wahrheit gehört – und das weiß die FDP –, dass sich das Land Berlin bei seinen Digitalisierungsbestrebungen an bundesgesetzliche Vorgaben halten muss und wesentliche Effekte bei der Digitalisierung erst dann erzielen kann, wenn dort Änderungen vollzogen worden sind. Das heißt, ohne Rechtsänderungen auf Bundesebene lassen sich Onlinean- und abmeldungen von Wohnungen derzeit nicht in vollem Umfang digitalisieren. Gleichwohl ist das Land Berlin nicht untätig und handelt dort, wo es möglich ist, etwa bei der Onlinestatusauskunft für Ausweisdokumente oder demnächst bei der Onlineantragstellung für Meldebescheinigungen. Das ist ein sehr guter Erfolg.
Darüber hinaus beteiligt sich Berlin am Bundesprojekt zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, damit diese bundeseinheitlich digital transformiert werden können. Dabei hat die Digitalisierung von Meldeangelegenheiten aufgrund der hohen Nachfrage eine sehr hohe Priorität. Berlin ist also vorbereitet, wenn das Bundesministerium des Innern in diesem Jahr, wie angekündigt, die erforderliche melderechtliche Gesetzesänderung mit dem Zweiten Melderechtsänderungsgesetz auf den Weg bringen wird.
Alles in allem teilen wir das Anliegen nachdrücklich, dass die Bürgerämter durch mehr digitale Dienstleistung zu entlasten sind und nehmen erfreut zur Kenntnis, dass der Senat die organisatorischen und IKT-Voraussetzungen schafft, um elektronische Meldewege zu eröffnen.
Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen. – Vielen Dank!
[Beifall bei der SPD, der LINKEN und
der FDP –
Beifall von Sebastian Walter (GRÜNE) –
Vielen Dank! – Könnte sich Frau Senatorin denn auch eine Mischnutzung vorstellen, im Sinne von Bedarfen dieser Stadt – mehr Grün, mehr Wohnraum, mehr Freizeitmöglichkeiten?
Ich frage den Senat: Wann werden die neuen Ausführungsvorschriften für das Zweckentfremdungsverbotsgesetz veröffentlicht? Wie ist hier der aktuelle Stand?
Herr Kollege! Ist Ihnen bekannt, dass nicht die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt wurde, sondern die Bemessungsgrundlage?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Lieber Herr Förster! Mit Ihrem Antrag haben Sie wieder ganz tief in die verstaubte neoliberale Mottenkiste gegriffen.
Sie fordern, den Hebesatz für die Grundsteuer auf Null zu setzen und künftig auf die Erhebung zu verzichten. Das also ist Ihr politisches Angebot aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April? Das ist Ihre Vorstellung von einer gerechten Erhebungsgrundlage? – Ich sehe das anders. Für mich ist die Grundsteuer eine Steuer mit sehr gutem Grund. Mit ihr werden Grundeigentümer am Gemeinwohl beteiligt.
Nein! – Ich zitiere gern einmal den Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 14. April über die Grundsteuer von einer klugen Steuer spricht: Denn das, was die Grundsteuer finanziert, ist die Infrastruktur vor Ort, und das ist natürlich das, was jedes Grundstück braucht, damit es vernünftig genutzt und gegebenenfalls vermietet werden kann.
Lassen Sie uns Fakten austauschen! Die Grundsteuer ist im laufenden Berliner Doppelhaushalt mit rund
800 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. Das sind in etwa 3,7 Prozent der finanzkraftabhängigen Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und der allgemeinen Bundesergänzungszuweisung. 2017 hat das Land Berlin über die Grundsteuer 805 Millionen Euro eingenommen. – Liebe FDP! Das sollten Sie wissen, bevor Sie die Grundsteuer auf Null setzen wollen.
Im Übrigen ist nicht die Grundsteuer verfassungswidrig, sondern die Bemessungsgrundlage. Wenn man das in Berlin so machen würde, wie Sie von der FDP es vorschlagen, wären wir mit Blick auf das komplizierte Steuer- und Finanzausgleichsgefüge des Bundes und der Länder mit den Kommunen ganz rasch bei einem gesamten Einnahmeausfall von rund 1 Milliarde Euro pro Jahr. Sie belassen es bei der pauschalen Forderung, ohne in Ihrem Antrag zu sagen, wie Sie gegenfinanzieren wollen. Ich finde dazu auch nichts im Protokoll des Stadtentwicklungsausschusses vom 30. Mai, der Ihren Antrag ablehnte, dem Sie als einzige Partei zugestimmt hatten.
Saldiert betrachtet wissen Sie selbst, dass der Ausfall von Einnahmen, von denen ich eingangs sprach, entweder durch höhere staatliche Einnahmen an anderer Stelle oder durch niedrigere Ausgaben kompensiert werden muss. Wo genau sehen Sie denn die Einsparpotenziale für Mieter und Eigentümer, die Sie im Antrag pauschal adressieren? – Ich sage es Ihnen: Nirgendwo! Es gibt keine staatliche Ebene, die den Ausfall der drittgrößten Einnahmequelle der Städte und Gemeinden kompensieren kann. Ihren Antrag kann ich nicht nachvollziehen.
Lassen Sie mich einige Sätze zur laufenden Debatte zur Neuausrichtung der Grundsteuer sagen! Drei Reformvorschläge und eine Bundesratsvorlage stehen im Raum, zu denen sich die Länder bislang nicht einigen konnten. Festgehalten sind Kernpunkte zur dauerhaften Sicherung als aufkommensneutrale Einnahmequelle, die rund
(Stefan Förster)
14 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht, oder das Recht der Gemeinden, den Hebesatz weiterhin festlegen zu können. Auf das Eckpunktepapier, das für den Sommer angekündigt wird, bin ich gespannt. Mindestens genauso wichtig ist es, dass der gesamte Immobilienstand möglichst rasch digital erfasst wird. Das ist nämlich keine Nebensache.
Abschließend möchte ich zwei Punkte in die Rede einbringen: Der eine Punkt ist im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene verabredet und betrifft die mögliche Wiedereinführung der Grundsteuer C für unbebaute oder ungenutzte Grundstücke. Ziel soll es sein, Spekulation zu bekämpfen, um mehr Bauland für Städte und Kommunen zu mobilisieren. Nicht genutzte Baugrundstücke sollen mit höheren Abgaben belegt werden, sodass Anreize zum Bauen gesetzt und Spekulationen mit Baugrundstücken begrenzt werden. Das ist richtig und besonders für Berlin von hoher Bedeutung.
Der andere Punkt betrifft die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten. Es geht also um das Recht des Vermieters, die Grundsteuer auf die Betriebskosten der Mieter umzulegen, die laut Betriebskostenspiegel 2017 im Durchschnitt 28 Cent auf die Betriebskosten ausmacht. Auch wenn die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieten kein Gegenstand des Steuer-, sondern des Mietrechts ist – genauer: der Nebenkostenverordnung –, gehört sie in meinen Augen abgeschafft. Schließlich werden mit der Grundsteuer nicht Wohnen oder Betriebskosten, sondern Grundeigentum besteuert.
Gerne würde ich den Antrag sofort ablehnen, da ich ihn für entbehrlich halte. Ich werde das aber wohl noch einmal im Hauptausschuss sagen müssen. – Vielen Dank!
Lieber Herr Goiny! Ist Ihnen bekannt, dass Grundeigentümer steuerrechtliche Möglichkeiten etwa in Form von Abschreibungen nutzen können, um die Abgabe weiter abzuwälzen?
Vielen Dank! – Sie haben eben eine wichtige Zielgruppe, den Träger der Ausbildung, ausgelassen, das ist die Wirtschaft, die sogenannte Privatwirtschaft.
Wie gehen Sie mit der Situation um, dass jetzt viel über Fachkräftemangel geredet wird, aber dass die Wirtschaft
es über Jahrzehnte unterlassen hat, ausreichend auszubilden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schmidt! Es grenzt schon fast an ignorante Frechheit, dass Sie hier jetzt so tun, als hätten Sie mit dem ganzen Thema überhaupt nichts zu tun.
Grundsätzlich deckt sich Ihr Antrag mit den Vorstellungen meiner Fraktion, dass unsere Berliner Verwaltung leistungsfähiger und die gesamtstädtische Steuerung moderner werden muss.
Wir alle wollen Hauptstadt besser machen, das ist keine neue Botschaft. Die von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, vorgeschlagenen Instrumente halte ich jedoch nicht durchgehend für geeignet und zielführend, um sie zu unterstützen. Den im Juni erscheinenden Abschlussbericht der unter Leitung von Heinrich Alt einberufenen Expertenkommission zur Verbesserung der gesamtstädtischen Steuerung
werden wir als SPD-Fraktion zum Anlass nehmen, unsere Positionen mit dessen Handlungsempfehlungen und möglichen weiterführenden konkreten Punkten abzugleichen.
Bei dem vorliegenden Antrag der CDU habe ich mir die gleiche Frage gestellt wie vorhin meine Kollegin Melanie Kühnemann: Wo war eigentlich die CDU in den letzten Jahren?
Ich möchte drei Punkte aus Ihrem Antrag kritisch aufgreifen. Erstens: Seit der Verwaltungsreform gibt es die Fachaufsicht im eigentlichen Sinne nicht mehr. Einzelne Fälle sind davon ausgenommen, die in der Verfassung von Berlin und in § 13 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes geregelt sind. Das gilt, wenn durch rechtmäßiges Handeln oder Unterlassung eines Bezirksamtes dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt sind, beispielsweise in der Funktion als Bundeshauptstadt oder bei Nichtbefolgung von Weisungen der Bundesregierung. Das heißt, der Senat hat lediglich bei Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung ein Eingriffsrecht, das nur zulässig ist, wenn eine einvernehmliche Lösung mit einem Bezirksamt nicht erzielt werden kann. Es gilt also umso mehr, dass ein steuernder Prozess Verantwortlichkeit von Aufgaben zwischen Senat und Bezirken eindeutig festlegen muss, sodass gar nicht mehr die Frage gestellt werden muss, wer zuständig ist. Das muss das Ziel sein.
(Stephan Schmidt)
Zweitens: Wir haben als rot-rot-grüner Haushaltsgesetzgeber den Bezirken für die laufende Wahlperiode bereits zusätzliche Mittel über 360 Millionen Euro, vorrangig für Personal, zugeteilt. Sie haben damit innerhalb ihres Rahmens freie Möglichkeiten, um eigene politische Schwerpunkte zu setzen. Meines Erachtens bedarf es hier keiner zusätzliche Regelung.
Drittens: Ich stimme der CDU zu, dass Zielvereinbarungen im Sinne eines einheitlichen Rahmens ein geeignetes Instrument sind, um bezirkliche Fachaufgaben besser zu steuern.
Wie sie genau aussehen können, verhandeln Senat und Bezirke miteinander. Wir wollen als rot-rot-grüne Koalition Hauptstadt besser machen und Verwaltung moderner. Daher muss die politische Gesamtsteuerung als Prozess eine Daueraufgabe sein, ein System, das voneinander lernt und sich gegenseitig berät. Gesamtsteuerung muss übersichtlich, transparent und vernetzt sein. Input, also Personal- und Finanzeinsatz, muss stimmig mit der erwarteten Wirkung sein, strategische Ziele müssen in operatives Planen überführt werden, um sie so besser messbar und kontrollierbar zu machen. Last but not least liegt die Güte des Modernisierungsprozesses in den Händen von steuernden Führungskräften und umsetzender Belegschaft.
Mit dem Beschluss des RdB im März 2018 werden bis 2020 Indikatoren und Kennzahlen einzelner Fachämter definiert, damit das Leistungsversprechen im Sinne einer funktionierenden Verwaltung für alle Berlinerinnen und Berliner spürbar wird. Das ist ein großer Fortschritt, und Sie sehen: Der Senat handelt hier bereits. Und wenn Ihnen das noch nicht reicht,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, können Sie das in dem von Ihnen mit geschriebenen E-Government-Gesetz und im Einzelplan 25 lesen, wo das alles geregelt ist. Alles in allem freue ich mich auf die Ausschussdebatte. – Vielen Dank!
Lieber Herr Goiny! Ehe Ihre Fake-News viral werden, möchte ich an dieser Stelle kurz festhalten, dass die Besoldungsangleichung in der letzten Wahlperiode für die Beamten auf eine Initiative der SPD zurückzuführen ist. So genau sollten wir da schon sein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Gesetzesinitiative zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin und das Landesbeamtenversorgungsgesetz schaffen wir für Pensionärinnen und Pensionäre die Möglichkeit, ihren Dienst bis zu drei Jahre jenseits der Pensionsgrenze zu verlängern, um weiter zu arbeiten. Die öffentliche Hand als Arbeitgeber hat hier mit dem Besoldungsrecht ein strategisches Instrument an der Hand, um auf geänderte Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren. Das tun wir nun als Parlament ganz konkret. Wir würdigen die Bereitschaft, länger zu arbeiten, mit einem attraktiven besoldungsrechtlichen Zuschlag von 20 Prozent auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, der aber nicht ruhegehaltfähig ist. Für Teilzeitbeschäftigte bieten wir ebenfalls finanzielle Anreize, die Beschäftigung zu verlängern. Aus der buchstäblichen Not geboren, kam die Anregung zunächst aus der Bildungsverwaltung und wurde im vorliegenden Gesetzentwurf auf alle Pensionärinnen und Pensionäre ausgeweitet. Der Zweck heiligt die Mittel, oder anders gesagt: Es ist gut, dass wir das jetzt machen. Wir alle kennen die Herausforderungen in der wachsenden Stadt respektive der wachsenden Verwaltung. Diese sind groß und deswegen packen wir an.
Ich weiß, dass Ihnen das als Opposition nicht passt und Sie ohnehin meist alles besser zu wissen glauben.
Doch Besserwissen allein reicht nicht. Das unterscheidet uns voneinander. Während Sie nur reden, handeln wir und beheben Engpässe. Unser Ziel ist es, dass Berlin ein attraktiver öffentlicher Arbeitgeber und starker Wettbewerber bleibt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf decken wir nicht nur ein dienstliches Interesse von öffentlichem Belang ab, um temporär fehlende Nachwuchskräfte zu kompensieren, sondern wertschätzen das umfangreiche Know-how und Potenzial lebensälterer Kolleginnen und Kollegen zu attraktiven Bedingungen.
Ein sehr wünschenswerter, positiver Nebeneffekt ist es, dass wir aus der Not eine Tugend machen und jenen ein längeres Arbeiten jenseits der Pensionsgrenze ermöglichen, die das wünschen. Wer sagt, das gehe zulasten der Jungen, der liegt falsch und sollte das tunlichst lassen. In einer alternden Gesellschaft tun wir nur gut und richtig
(Christian Goiny)
daran, individuellen Wünschen nach einer längeren Lebensarbeitszeit flexibel gerecht zu werden. Im Übrigen findet gerade mit den Einstellungen im Lehrkräftebereich ein Ausgleich statt. Doch das ist eine andere Thematik, aber Sie sehen: Alles hat mit allem zu tun. Ich freue mich auf die Debatte im Hauptausschuss. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat: Wie setzt der Senat das gesetzte 14Tage-Ziel bei der Terminvergabe in den Bürgerämtern um, auch im Hinblick auf zeitkritische Anliegen?
Was unternimmt der Senat, um die personellen Engpässe und Wartezeiten in den Standesämtern, insbesondere in Mitte und Pankow, weiter zu verbessern?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir scheint, Frau Kollegin Brinker, als wollten Sie mit Ihrer Initiative Unbehagen suggerieren, gar Ängste schüren und das Land Berlin vorführen, als sei es nicht in der Lage, die exakte Höhe der tatsächlichen Verpflichtungen für die Pensionen seiner Beamtinnen und Beamten zu benennen, und als gäbe es sich mit Schätzungen zufrieden. Das halte ich für eine unfaire Unterstellung, für Quatsch, und vor allem entbehrt es jeglicher Fakten.
Zur Richtigstellung des Sachverhalts: Erstens müssten Sie es besser wissen, Frau Kollegin Brinker, denn wir haben darüber im Hauptausschuss am 9. November 2017 gesprochen. Sie können im Protokoll nachlesen, dass die Finanzverwaltung längst mit dem Thema befasst ist und versicherungsmathematische Brechungen mithilfe einer neuen Software vornimmt, um die Höhe aktuell bestehender und künftig entstehender Pensionsverpflichtungen näher zu bestimmen. Im Hauptausschuss erfuhren wir auch, dass dieses Jahr mit ersten Zahlen zu rechnen ist und dass aktuell noch nicht gesagt werden kann, in welchem Turnus die Daten erhoben und aktualisiert werden können, da weitere Faktoren erheblich sind.
Zweitens – auch das können Sie in den Protokollen des Hauptausschusses nachlesen – besteht keine rechtliche Notwendigkeit, die bestehenden und künftig entstehenden Pensionsverpflichtungen in der Vermögensverrechnung nachzuweisen. Für den landesunmittelbaren Betrieb gilt das nicht. Eine exakte Bestimmung wäre nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn die Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch zu erfolgen hätte, wonach alle Rückstellungen zu bilanzieren sind, die aufgrund von Direktzusagen für Pensionsanwartschaften und laufende Pensionen gebildet werden müssen. Das ist nicht der Fall. – Nein, keine Zwischenfrage, auch keine spätere!
Hierzu halte ich fest, dass Berlin sein kamerales Haushalts- und Rechnungswesen um eine Kosten- und Leistungsrechnung ergänzt hat. Das Ziel bei der Einführung der sog. erweiterten Kameralistik war es, Informations
(Dr. Kristin Brinker)
defizite der reinen Kameralistik zu kompensieren, ohne jedoch das Rechnungswesen komplett umgestalten zu müssen. Diese Erweiterung zur Kameralistik einschließlich eines erweiterten Vermögensnachweises weist nicht nur ein hohes Maß an Transparenz auf, sondern liefert der Verwaltung ausreichende Zusatzinformationen, um Steuerungsentscheidungen fundiert treffen zu können.
Vor dem Hintergrund des finanziellen und personellen Mehraufwands sowie der Erfahrungen anderer Länder wäre eine Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik aufgrund des geringen Mehrwertes an Informationen nicht zu rechtfertigen.
Klar ist: Pensionsverpflichtungen bestehen grundsätzlich und sind völlig unabhängig von der Art des Rechnungswesens. Lediglich die Rechnungsstile unterscheiden sich in der Pflicht, Pensionsverpflichtungen nachzuweisen. Die Standards staatlicher Doppik, die Sie fordern, sind entsprechend für Beamtinnen und Beamte und andere nach Bundes- oder Landesrecht versorgungsberechtigte Personen, Rückstellungen für Pensionen, Beihilfen und ähnliche Verpflichtungen zu bilden. Das kamerale Rechnungswesen sieht eine derartige Verpflichtung zum Ausweis dieser zwar dem Grunde, aber hinsichtlich des Auszahlungszeitpunkts und der Höhe nach noch nicht bestimmten Lasten nicht vor.
Drittens: Im Übrigen kann die Einbeziehung der Pensionsverpflichtungen in die Vermögensverrechnung logischerweise erst dann erfolgen, wenn eine genaue versicherungsmathematische Berechnung vorgenommen wurde. Ob die Güte des Ergebnisses dann signifikant anders aussähe, steht auf einem anderen Blatt.
Ihren Antrag halte ich für entbehrlich, da es weder rechtlich noch sachlich drängt. Ich würde das aber dennoch gerne einmal im Hauptausschuss diskutieren
und klarstellen und bitte daher um die Überweisung dahin. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat: Was ist das Ziel der eingesetzten Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung, wie wird diese Kommission in welcher personellen Konstellation arbeiten, und wann werden Ergebnisse präsentiert?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Goiny! Sie hatten eben das Thema Schattenhaushalte angesprochen, aber wer hat das erfunden? – Klar, das war Schwarz-Gelb im Bund mit Theo Waigel, dem damaligen Finanzminister unter Helmut Kohl, der die Einheit finanzieren musste. Herr Goiny! Sie wissen doch genau wie ich: Entscheidend ist auf dem
Platz. – Sagen Sie mir doch bitte, wo genau es Ihnen zu schattig ist! Vielleicht sollten Sie sich da mal ein Licht anmachen. – Vielen Dank!
Wir reden heute über einen besonderen Haushaltsplanentwurf. Es ist der erste, den eine rot-rot-grüne Regierung jemals in Berlin vorgelegt hat. Mein Dank gilt zugleich der Finanzverwaltung, die das haushälterisch in Zahlen umgesetzt hat, was wir politisch in der Koalition verabredet haben. Vor uns liegt eine gute Arbeit, ein zielgerichteter Entwurf, über den wir Haushälterinnen und Haushälter in den nächsten drei Monaten beraten werden.
Finanzpolitisch setzen wir die Strategie des Zweiklangs aus Investieren und Sparen der letzten Wahlperiode fort. Der hohe Bedarf, in die verschlissene öffentliche Infrastruktur zu investieren, ist überall sichtbar. Es ist uns als Koalition ein dringendes Anliegen, dass das politisch Gewollte rasch und reibungsfrei umgesetzt wird. Der Haushaltsplanentwurf bildet das ab und hat das Wohl der Stadt genau im Blick.
In den letzten Debatten im Hauptausschuss zeichnete sich ab, dass es unterschiedliche Sichtweisen bezüglich der richtigen Höhe der Schuldenzurückführung gibt. Das hatten wir auch bereits hier im Plenum erörtert. Ich möchte daher auf diesen Punkt noch einmal näher eingehen, um damit auch unsere finanzpolitische Idee für diesen Haushaltsplanentwurf darzustellen. Die Gretchenfrage, ob wir mehr investieren oder tilgen sollen – was wovon zu viel oder zu wenig ist –, haben wir politisch beantwortet, und wir bilden es anhand von ökonomischen Rahmendaten und infrastrukturellen Notwendigkeiten im Haushaltsplanentwurf ab. Wir weiten die Investitionen gezielt für wichtige Projekte aus und tilgen gleichwohl moderat und stetig. Dazu bekennen wir uns, und wir haben gute Gründe, es zu tun.
Erstens: Da ist die positive wirtschaftliche Entwicklung, die dazu führte, dass Berlin seit 2012 zum fünften Mal in Folge Haushaltsüberschüsse erzielt. Wer hätte das vor ein paar Jahren gedacht, als die Stadt in den Augen nicht Weniger längst als abgeschrieben galt und als inmitten der harten Sparjahre noch der Skandal um die Bankgesellschaft hinzukam, der die Stadt fast an den Rand des Ruins getrieben hatte? Schuldenmäßig muss ich nicht mehr erklären, wo wir herkommen.
Über die erfreuliche Entwicklung bei den Steuereinnahmen hat Herr Senator Kollatz-Ahnen eben ausführlich berichtet – ebenso wie über die gute Arbeitsmarktentwicklung, die gleichfalls zum Wirtschaftswachstum beiträgt. Damit haben wir nach gut 17 Jahren des stetigen Konsolidierens finanzielle Spielräume geschaffen, um den vorliegenden Doppelhaushaltsentwurf mit einem
(Christian Goiny)
deutlich investiven Schwerpunkt zu versehen. Wir werden die Gelder klug im Sinne von Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit dort einsetzen, wo es am meisten nottut, nämlich in die Bildungsinfrastruktur. Wir wollen vermeiden, dass die Folgegeneration das ausbaden muss, was wir heute versäumen. Das heutige Unterlassen darf nicht zu den Kosten von morgen werden. Das bildet der Haushaltsplanentwurf ab.
Den genannten Zielkonflikt mildern wir weiter ab. Wir schulden zur langfristigen Sicherung des niedrigen Zinssatzes im aktuellen Marktumfeld Landeskredite um und verlängern Laufzeiten bis zu fünfzehn Jahren. Das kostet zwar jetzt etwas mehr, zahlt sich aber mittelfristig aus. Das finde ich richtig.
Nach der gestrigen Aussprache zur ersten Lesung im Hauptausschuss verbleibt bei mir der Eindruck, dass unsere Politik des Investierens parteiübergreifend auf gute Resonanz stößt. Es scheint allen klar zu sein, dass wir diesen investiven Haushalt, der weit in die folgende Wahlperiode reichen wird, mehr denn je brauchen. Der vorliegende Entwurf ist umsichtig und solide gestrickt und hat Unsicherheiten, die eintreten könnten, antizipiert. Beispielsweise nenne ich die stetig steigende Investitionsquote, die Umschuldung von Krediten oder die Konjunkturkomponente beim SIWANA-Nachhaltigkeitsfonds, der derzeit eine einprozentige Rücklage für konjunkturelle Schwankungen neben einer Mindesttilgung vorsieht.
Ob der Zinssatz anzieht oder es nach der Bundestagswahl zu Steueränderungen kommt, die die Länder möglicherweise nachteilig betreffen könnten oder wie sich letztlich der Brexit auswirkt, kann momentan niemand so genau voraussehen. Ein Haushaltsplan ist eben immer auch nur ein Abbild von dem, was war und von dem, was sein könnte mit all seinen Chancen und Risiken. Das hat auch der Stabilitätsrat anerkannt, der Berlin Ende 2016 erfreulicherweise von einem Sanierungs- zu einem Konsolidierungsland herabgestuft hat. Er erkennt die Bemühungen der Stadt an, die Schulden so erfolgreich zu tilgen, dass er ihr auch zutraut, die Bedingungen für die Schuldenbremse nach 2020 aus eigener Kraft zu schaffen.
Ein Blick in die Vergangenheit schafft Vertrauen für die Zukunft. Weder explodierten die Ausgaben in den letzten Jahren, noch konnten die Einnahmen aus Steuern nicht erhöht werden. Das Gegenteil ist der Fall.
Noch einen Satz zur Schuldenbremse: Dieser Haushaltsentwurf ist im Hinblick auf die nach 2020 greifende Schuldenbremse bedeutsam. Da ist uns als Koalition klar: Sollten die Einnahmen schwächer wachsen, müssen wir über die Anpassung der Ausgabenlinie nachdenken, um das Ziel des ausgeglichenen Haushalts nicht zu gefährden. Auch wenn der autonome Spielraum bei der Schuldenbremse arg begrenzt ist, sehen wir uns gut darauf
vorbereitet. Wir müssen den Investitionspfad nicht aufgeben und ohne Not Wirtschaft und Wachstum abwürgen
Wie gesagt, dass das heute so ist, ist keine Selbstverständlichkeit. In den kommenden drei Monaten werden wir über viele kritische und weniger kritische Dinge reden. Aus Sicht meiner Fraktion möchte ich ein paar Punkte exemplarisch aufgreifen, die uns besonders am Herzen liegen und wo wir Gestaltungsspielräume sehen. Erstens: Das Thema Personal. Wir begleiten derzeit im Unterausschuss Personal und Verwaltung, wie die allumfängliche Erkenntnis, die infolge unserer parlamentarischen Initiativen der letzten Wahlperiode vorherrscht, rasch zu spürbaren Erfolgen in der Hauptverwaltung und in den Bezirken umgesetzt wird.
Unser Ziel ist es, dass eine moderne und leistungsfähige Verwaltung für die Digitalisierung und elektronische Aktenführung selbstverständlich ist. Dazu werden wir die Umsetzung des E-Government-Gesetzes genau begleiten, in das Berlin viel Geld investiert. Ebenso blicken wir auf die Bezirke, die wir personell und finanziell gut mit dem ausgestattet haben, was sie brauchen. Insofern haben wir hier als Haushälterinnen und Haushälter hohe Erwartungen. Bei der pressierenden Aufgabe, mehr Personal in den nächsten Jahren zu gewinnen, muss Berlin sein Rollenbild stärker anpassen. Berlin wirbt um Personal und nicht umgekehrt. Das ist bedeutsam für den Bereich Ausbildung, bei den Quereinsteigenden und bei den Mangelberufen. Erklärtes Ziel ist es, bis 2021 die Angleichung der Beamtenbesoldung und der Tarifentgelte an den Durchschnitt des Bundes und der anderen Bundesländer zu erreichen. Da sind wir auf einem guten Weg. Ob weiteres möglich ist, könnten die kommenden Haushaltsberatungen zeigen.
Zweitens: SIWANA war und ist ein wirksames und richtiges Instrument, um mit Haushaltsüberschüssen sinnvoll umzugehen und sie zu reinvestieren. Damit hatten wir einen konsistenten Einstieg in mehr Investieren gefunden und zugleich mäandernde außerplanmäßige wie übermäßig konsumtive Ausgaben in die Schranken verwiesen. Wir werden uns damit befassen müssen, welche Rolle SIWA in der nächsten Zeit mittel- bis langfristig spielen sollte.
Drittens: Die ehrgeizige Schulbauoffensive ist eines unserer Kernprojekte. Ich erwähnte das. Es ist das größte Investitionsvorhaben der laufenden Wahlperiode und darüber hinaus. Das Programm ist auf zehn Jahre angesetzt. Vorgesehen sind Mittel von rund 5,5 Milliarden Euro. Der Erfolg hängt maßgeblich davon ab, wie die Akteure, Bezirke, Hauptverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften miteinander kooperieren. Wir wissen um die hohe Verantwortung und werden sie in die Pflicht nehmen.
Abschließend möchte ich sagen: Uns liegt ein solider, ein zielorientierter und auskömmlich finanzierter Haushalt vor, mit dem wir sehr gut arbeiten werden. Gleichwohl weiß ich um die vielen Wünsche von Ihnen als Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker. Schlussendlich haben wir nur zwei Dinge im Fokus. Zum einen ist es unsere Stadt, die dringend vom Sanierungsstau befreit werden muss, zum anderen die Verwaltung, die wir jetzt mit mehr Personal ausstatten müssen und leistungsfähiger machen wollen. Ich freue mich auf die Beratung. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf führen wir die Besoldungsanpassung der Beamtinnen und Beamten an das durchschnittliche Besoldungsniveau des Bundes und der
anderen Länder fort. Nach harten Sparjahren hatten wir uns in der vorherigen Wahlperiode auf den Weg gemacht, die Besoldungslücke zu schließen. Unter Rot-Rot-Grün zeigen wir nun auf, wie dieses Ziel bereits bis zum Ende der Wahlperiode schrittweise erreicht werden kann.
Dass wir dazu nun rascher als ursprünglich vorgesehen in der Lage sind, kommt nicht von ungefähr. Vor gut zwei Jahren schloss der Stabilitätsrat das Sanierungsverfahren ab und bestätigte dem Land Berlin erfolgreiche Konsolidierungsbemühungen. Unter SPD-geführter Regierung konnten fünf Jahre in Folge Haushaltsüberschüsse erzielt werden. Rot-Rot-Grün wird nun das gemeinsame Koalitionsziel des Konsolidierens und Investierens weiter umsetzen.
In eine wachsende Stadt zu investieren, zu sanieren, zu modernisieren, heißt für uns aber auch, dass das nicht an den Köpfen vorbeigehen darf. Wir beteiligen die Beschäftigten des öffentlichen Diensts nun am Aufschwung, an dem sie einen großen Anteil haben. In der vorherigen Wahlperiode begannen wir, die Besoldung an das angestrebte Ziel anzupassen. Seither haben wir sie um rund 14 Prozent erhöht. 2014 schlug meine Fraktion der CDU vor, eine jährliche Besoldungserhöhung von 0,5 Prozent vorzunehmen.
Auch wenn die CDU zu dieser Zeit gerade mit der Frage beschäftigt war, wie sie eine Kegelbahn in Spandau rekommunalisieren kann – Sie erinnern sich, lieber Herr Kollege Melzer –,
konnten wir den Anpassungsprozess damit überhaupt erst einmal in Gang setzen, um den Abstand zu verringern. 2016 haben wir die Jubiläumszuwendung wieder eingeführt, ebenso eine soziale Komponente, die die unteren Besoldungsgruppen besonders hervorhebt. In Kürze beschließen wir die Erhöhung der Sonderzulage, also des Weihnachtsgeldes, die sich bei den Besoldungsgruppen bis A 10 mehr als verdoppeln wird. Nimmt man hier noch die Wochenarbeitszeit und die Regelarbeitszeit mit in die Betrachtung und vergleicht sie mit dem Bund und dem Landesdurchschnitt, sieht man, dass Berlin auf einem guten Weg ist.
Ich hebe hervor, dass wir als Koalition vereinbart haben, das Besoldungsniveau bereits bis zum Ende dieser Wahlperiode anzugleichen. Das ist ein ehrgeiziges wie deutliches Zeichen für die erfolgreichen Konsolidierungsbemühungen, die mit größeren finanziellen Spielräumen einhergehen.
Aus einem ursprünglich vagen Langfristziel zeigen wir jetzt einen Weg auf, wie wir die Einkommensschere für