Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung – § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung – getrennt nach den Fraktionsvorschlägen durch Handaufheben durchzuführen. Zur Wahl werden von der Fraktion der SPD vorgeschlagen:
Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete, sodass die Genannten so gewählt sind.
Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen einschließlich des fraktionslosen Abgeordneten, sodass auch diese Kollegen so gewählt sind.
Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und CDU, die Linksfraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die FDP-Fraktion und ein Abgeordneter der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der weiteren Kollegen der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten sind auch diese genannten Kollegen für die Linksfraktion so gewählt.
Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und einige Abgeordnete der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen eines Teils der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten sind die Vorgeschlagenen so gewählt.
Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Die sehe ich nicht. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion sind die Genannten gewählt.
Wir kommen zu den Vorschlägen der Fraktion der FDP. Der Abgeordnete Holger Krestel ist als Beisitzer vorge
schlagen und der Abgeordnete Marcel Luthe als stellvertretender Beisitzer. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Abgeordnete, sodass die Kollegen der FDP-Fraktion so gewählt sind.
Damit sind die Mitglieder der G-10-Kommission des Landes Berlin gewählt. Herzlichen Glückwunsch Ihnen allen!
Wahl von fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weiteren Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung nach § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung getrennt nach den Fraktionsvorschlägen durch Handaufheben durchzuführen.
Zur Wahl werden vorgeschlagen von der Fraktion der SPD Frau Burgunde Grosse als Mitglied und Frau Gisela Grotzke als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen einschließlich des fraktionslosen Abgeordneten, sodass die Kolleginnen so gewählt sind.
Wir kommen zu den Vorschlägen der Fraktion der CDU: Herr Dieter Hapel als Mitglied und Herr Gregor Hoffmann als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind ebenfalls alle Fraktionen einschließlich des fraktionslosen Abgeordneten, sodass auch die Kollegen so gewählt sind.
Dann kommen wir zu den Vorschlägen der Fraktion Die Linke: Frau Kerstin Pohnke als Mitglied und der Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die FDP-Fraktion sowie Teile der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen eines Teils der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten sind die Genannten so gewählt.
Wir kommen zu den Vorschlägen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Yosma Karagöz als Mitglied und der Abgeordnete Benedikt Lux als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen des fraktionslosen Abgeordneten und von
Wir kommen zu den Vorschlägen der AfD-Fraktion: Der Abgeordnete Andreas Wild ist als Mitglied vorgeschlagen und Herr Uwe Kasper als stellvertretendes Mitglied. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP und der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sind die Vorgeschlagenen so gewählt. – Herzlichen Glückwunsch Ihnen allen!
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 18/0070
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Überweisung der lfd. Nr. 2 VO-Nr. 18/027 – Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XV-51a-1 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof – an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Ebenfalls beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Überweisung der lfd. Nr. 3 VO-Nr. 18/028 – Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans I-218 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte – ebenfalls an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Ebenfalls bitten die Grünen um die Überweisung der lfd. Nr. 4 VO-Nr. 18/029 – Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XV-511 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof – an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Ebenfalls von der Fraktion der Grünen der Wunsch nach Überweisung der lfd. Nr. 5 VO-Nr. 18/030 – Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 1-62a im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit – ebenfalls an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen. Abschließend ebenfalls auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen die Überweisung der lfd. Nr. 6 VO-Nr. 18/031 – Verordnung über die Bebauungsplans II-201db im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Moabit – ebenfalls an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung und mitberatend an den Ausschuss Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.