[Katalin Gennburg (LINKE): Schade, dabei war er noch gar nicht angekommen in der historischen Zeitachse!]
Herr Nerstheimer! Das hatte ich durchaus ernst gemeint, und dann bitte ich Sie auch, dem zu folgen! – Es folgt der Abgeordnete Wild. – Bitte sehr, drei Minuten!
[Katalin Gennburg (LINKE): Er kann ja jetzt weitermachen! – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ich wusste gar nicht, dass der sprechen kann!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, sprechen in Ihrem Antrag von einem Völkermord an Herero und Nama, den die Bundesregierung anzuerkennen habe. Der heutige Bundespräsident hat das als damaliger Außenminister der ebenfalls schwarz-roten Koalition Merkel III bereits 2015 getan. Ihnen geht es in Wirklichkeit darum, Reparationen oder, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg so verschämt heißt, Wiedergutmachungsforderungen Namibias gegen die Bundesrepublik zu unterstützen.
1904 bis 1908 gab es den Begriff Völkermord noch nicht als Straftatbestand. Wenn Nachfahren der Opfer gegen Deutschland klagen, dann greift die Staatsimmunität, meines Erachtens nach ein hohes Gut. Deutsche Kolonialgeschichte ist im Vergleich zur Kolonialgeschichte anderer europäischer Mächte auch nicht singulär schlecht. Singulär ist nur die Wahrnehmung der eigenen Geschichte als etwas, was man zu überwinden können und sollen vermeint. Singulär ist der Wahn, sich am eigenen
Schlechten und Verwerflichen zu weiden, während alles an nationalem Wert und Größe mit Verachtung in den Schmutz gezogen wird. Ein Denkmal für die Opfer des Aufstands sollte sinnvollerweise am Tatort in Namibia selbst stehen, um einen klaren und eindeutigen Bezug zu den tragischen Ereignissen von vor über 100 Jahren herzustellen. Das ist bereits geschehen, als Weihnachten 2013 in Windhoek das Reiterdenkmal für die deutschen Opfer des Aufstandes demontiert und durch ein nordkoreanisches ersetzt wurde.
Die Berliner Kongokonferenz von 1885 war auch nicht nur negativ, denn sie hat den Frieden zwischen den europäischen Mächten bezüglich Afrika gewahrt. Dazu könnte in Berlin eine Gedenktafel am historischen Konferenzort in der Wilhelmstraße errichtet werden. Deutsche Größen wie Hermann von Wissmann oder Gustav Nachtigal sollten im unserem kollektiven Bewusstsein ihren Platz behalten ebenso wie Paul von Hindenburg oder Christian Peter Beuth. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. Vorgeschlagen wir die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten und mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In diesem Jahr feiert Berlin und damit auch, wie es damals hieß, die freie Welt den 70. Jahrestag des Endes der Blockade des Westteils der Stadt durch die Sowjetunion. Nur dank des Einsatzes der Westalliierten im Rahmen der Luftbrücke war es den Westberlinern möglich, dem Druck Stalins zu widerstehen, der sie durch Aushungern dazu zwingen wollte, sich dem kommunistischen Ostteil anzuschließen. Nur dank des Einsatzes der Westalliierten im Rahmen der Luftbrücke und durch ihren historischen Erfolg, der im Einlenken Stalins bestand, war es den Ostberlinern 40 Jahre später möglich, sich in Freiheit mit dem Westteil wiederzuvereinigen.
Darum gebührt dem 70. Jubiläum dieser historischen Aktion eine über das Tagespolitische weit hinausreichende Bedeutung.
Die Rosinenbomber sind im kollektiven Bewusstsein der Stadt nach wie vor tief verankert. Es ist ein Zeichen weltweiter Verbundenheit mit Berlin, dass zahlreiche Besitzer von historischen Luftbrückenflugzeugen Mitte Juni dieses Jahres mit ihren Maschinen nach Berlin kommen, um das 70. Jubiläum des Endes der Blockade gemeinsam mit den Berlinern zu feiern. Die angekündigte Genehmigung für einen Überflug der Maschinen über das Brandenburger Tor reicht als Geste nicht aus. Für uns steht fest: Die Rosinenbomber gehören wegen der historischen Richtigkeit nach Tempelhof.
Wir wissen alle um die Magie von Bildern. Ich glaube, jeder, der für einen Augenblick die Augen schließt, kann sich das nochmalige Einfliegen der Rosinenbomber auf dem Tempelhofer Feld bildlich vorstellen. Ich glaube, wir können das Knattern und Rattern der Maschinen genauso hören wie die Berliner von damals. Diese Aktion kann einer der wenigen Momente werden, die als Ereignis um die Welt gehen und Berlin mit seiner ganz besonderen Geschichte wieder einmal für einen kurzen Moment ins Bewusstsein der Welt rücken, wie es damals bei den Bildern von Christos verhülltem Reichstag der Fall war. Solche Momente, Herr Regierender, sind Geschenke für unsere Stadt, und dieses Geschenk will der Berliner Öffentlichkeit eine private Initiative von Menschen machen, die verstanden haben, welche Symbolkraft in der wohl altersbedingt letztmaligen Landung der alten Flieger in Tempelhof liegt. Darum möchten wir als Parlamentarier den Senat auffordern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um anlässlich des Fly-in der historischen Luftbrückenflugzeuge Mitte Juni 2019 eine Landung der Rosinenbomber auf dem ehemaligen Flugfeld Tempelhof zu ermöglichen und damit unmittelbar an die Luftbrücke anzuschließen. Das Interesse der Berliner Öffentlichkeit ist groß und wächst. Die Berliner Presse hat den Ball aufgenommen. Viele Berliner haben sich bei den Re
daktionen gemeldet und sogar angekündigt, privat Geld dafür spenden zu wollen. Dieses Interesse der Stadtgesellschaft – wie es immer so schön bei Ihnen heißt – sollte der Senat mit voller Kraft unterstützen.
Nachdem die technischen Gegebenheiten geklärt worden sind, wird der Trägerverein der Initiative die verwaltungsrechtlich erforderliche Genehmigung in diesen Tagen bei der Obersten Luftfahrtbehörde beantragen. Rechtlich kann die Landung der Maschinen durch einfache Genehmigung gemäß § 25 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes möglich gemacht werden. Das hat der Senat ja bereits in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage bestätigt. Auch Sicherheitsaspekte stehen dem Vorhaben wegen der Größe des Geländes nicht entgegen. Bei Nutzung der südlichen Start- und Landebahn können die Sicherheitsabstände auch für eine große Zahl Berliner problemlos gewährleistet werden.
Geplant ist, so war zu lesen, dass je ein Pilot aus den USA, aus Großbritannien und Frankreich mit ihren DC-3 auf dem historischen Flugfeld landen. Angedacht ist auch, dass eine Maschine aus Russland in Tempelhof zu sehen sein wird. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums den Vorstand des Fördervereins Luftbrücke Berlin 70:
Insgesamt haben sich für die Jubiläumsfeierlichkeiten vom 10. bis 17. Juli bisher mehr als 30 Piloten aus 14 Nationen angemeldet. Gut die Hälfte davon kommt dabei aus den USA. Heute gibt es nur noch wenige flugtaugliche DC-3 und DC-4, deren Erhalt mittlerweile als äußerst aufwendig und teuer gilt. Es wäre also das letzte Mal, dass so ein Ereignis stattfinden könnte. Das sollte es uns als Berlinern im Jahr 30 der Wiedervereinigung wert sein, denn ohne den Erfolg der Luftbrücke vor 70 Jahren hätte es diese zumindest auf diese Weise wohl nicht gegeben. Ich denke, Ernst Reuter und Willy Brandt hätte es gefallen. Ich hoffe, Ihnen, Herr Regierender Bürgermeister, gefällt das auch.
[Beifall bei der AfD – Beifall von Kay Nerstheimer (fraktionslos) und Andreas Wild (fraktionslos) – Gunnar Lindemann (AfD): Bravo!]
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ihr Völker der Welt, schaut auf diese Stadt.“ Mit diesen Worten zur Berliner Luftbrücke wurde Ernst Reuter einst
weit über Berlin hinaus berühmt. Am 12. Mai, vor genau 70 Jahren, endet die im Juni 1948 verhängte Berlinblockade. West-Berlin konnte wieder über den Landweg erreicht werden, und die legendäre Luftbrücke wurde überflüssig. Was damals in einer für Berlin äußerst schwierigen Situation mit diesen geschichtsträchtigen Worten zu einem historischen und waghalsigen Unterfangen wurde, verkommt bei Ihnen, Herr Hansel, zu einer PR-Kampagne.
Sie wollen allen Ernstes auf einem stillgelegten Flughafen 40 Rosinenbomber landen lassen. Mag Ihre Idee recht schön klingen, so hapert es doch erheblich an der Realisierung. Schon rein rechtlich erscheint mir Ihr Antrag problematisch. Selbst wenn eine Sondergenehmigung nach § 25 Luftverkehrsgesetz zum Landen und Starten auf dem ehemaligen Flughafen denkbar wäre, wie sollte eine Landung auf den ehemaligen Start- und Landebahnen, die heute anderweitig genutzt werden, organisatorisch und baulich umgesetzt werden?