Protokoll der Sitzung vom 04.04.2019

die Überprüfung der Zugangswege und der Abbau

von Zugangshindernissen, vor allem für bisher unterrepräsentierte Gruppen, junge Menschen, Migrant*innen und Geflüchtete,

die Prüfung und Verstärkung der Aus- und Fortbil

dungsangebote im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements und des Ehrenamts für Politik, Berliner*innen und Verwaltung,

der Aufbau von Instrumenten des Erfahrungsaus

tauschs von Senat und Bezirken zur Information und Vernetzung, auch mit anderen deutschen und europäischen Metropolen.

Dabei sollen Akteur*innen, zivilgesellschaftliche Organisationen und bereits bestehende, unterschiedliche Strukturen und Maßnahmen zur Entwicklung einer offenen Kooperationskultur und Vernetzung zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft einbezogen werden.

Ein Ergebnis des Arbeitsprozesses soll die Überarbeitung und Aktualisierung der im Jahr 2004 verabschiedeten „Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement“ sein. Dabei soll an das 2016 ausgearbeitete Papier „Zukunft der Berliner Engagementlandschaft“ angeknüpft werden.

Die landeseigene Berliner Engagementplattform „bürgeraktiv Berlin“ als zentrale Informations- und Vermittlungsplattform ist einzubeziehen und weiterzuentwickeln.

Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. August 2019 ein Zwischenbericht vorzulegen.

Zu lfd. Nr. 25:

Qualitätspaket Schulessen

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. März 2019 Drucksache 18/1797 und Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 28. März 2019 Drucksache 18/1805

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1732

Der Senat wird aufgefordert, zur Qualitätssteigerung beim Schulmittagessen folgende Maßnahmen zu ergreifen:

den Bezirken die erforderlichen Mittel zur Verfügung

zu stellen, um Investitionen für Mensen und Essenausgabestellen in den Grundschulen umzusetzen, die als Folge eines ggf. erhöhten Nutzungsaufkommens durch den Wegfall des Eigenanteils notwendig werden. Darüber hinaus können die Bezirke zum Beispiel mobile Frischetheken, Fettabscheider sowie Spülstraßen ad hoc beschaffen, soweit diese als Folge eines ggf. erhöhten Nutzungsaufkommens durch den Wegfall des Eigenanteils notwendig werden. Die dafür erforderlichen Mittel von ca. 5 Millionen Euro werden im Wege der Basiskorrektur erstattet.

die kommenden Musterausschreibungen für die Berli

ner Schulen so auszugestalten, dass der Bioanteil im Schulessen erhöht wird. Es soll ein Bioanteil von 50 Prozent erreicht und dies durch Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften abgesichert werden.

um das Schulessen an Oberschulen zu stärken und

Schüler*innen in der Sekundarstufe I für gesundes Essen zu begeistern, ein entsprechendes Pilotprojekt (Versorgung nach dem System Foodtruck, Foodbike o. Ä.) aufzulegen.

die im letzten Jahr erfolgreich durchgeführte Pilot

maßnahme „Regiowoche“ auch im laufenden Jahr durchzuführen und auszubauen.

die Kontrollstelle Schulessen in Pankow personell zu

stärken.

bis zum 1. August 2019 zu prüfen, inwiefern eine

Regelung zur Preisdynamisierung beim Schulessen im Zyklus der kommenden Ausschreibungen verankert werden kann.

dem Abgeordnetenhaus bis Januar 2021 ein Konzept

zur Umsetzung für ein flächendeckendes Angebot eines subventionierten Mittagessens an Oberschulen vorzulegen.

Zu lfd. Nr. 26:

Nr. 8/2018 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. März 2019 Drucksache 18/1798

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf der Grundstücke in Velten (Oberhavel) zu den im Kaufvertrag vom 20. November 2017 zur UR-Nr. N 916/2017 des Notars Ralph Nielebock in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 27:

Nr. 1/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. März 2019 Drucksache 18/1799

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Ahrensfelder Chaussee 1, 3, 5, 7, 21, 21A, 23, 23A, 25 / Dorfstr. 26, 31, 31B und C, 32, 32A und B, 33, 33A bis C, 34, 34A / Hausvaterweg 4, 7, 9, 11, 12, 13 in Berlin-Lichtenberg – ehemaliges Gut Falkenberg – zu den von der BIM GmbH im Kaufvertrag vom 28. November 2018 zur UR-Nr. 1020/2018 des Notars Dr. Peter Engel in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 28:

Nr. 5/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. März 2019 Drucksache 18/1801

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Das Grundstück (Flur 719, mit Teilflächen der Flurstücke 781 und 786) wird der Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin mit dem Ziel der Errichtung des DreiReligionen-Hauses House of One im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags für einen Erbbauzins in Höhe von 1 Euro für 99 Jahre zur Nutzung überlassen. Das Abgeordnetenhaus von Berlin erkennt das House of One als ein Symbol für die Toleranz, Offenheit und den erfolgreichen Dialog der Religionen in Berlin an und hält es aufgrund seiner Konzeption für geeignet, ein bedeutendes Vorbild für ein tolerantes Miteinander der Religionen in einer pluralen Stadt zu werden.

Zu lfd. Nr. 40:

Wahlbeteiligung zur Europawahl steigern

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/1786

Das Abgeordnetenhaus begrüßt eine möglichst zahlreiche Teilnahme der Berlinerinnen und Berliner an der Europawahl am 26. Mai dieses Jahres. Um hierzu beizutragen, fordert das Abgeordnetenhaus den Senat auf:

die bisherigen Bemühungen zur Information der Be

völkerung über die Europawahl zu intensivieren und insbesondere die Bedeutung des Europäischen Parlaments als demokratisch gewählte Vertretung aller EUBürgerinnen und EU-Bürger hervorzuheben,