Protokoll der Sitzung vom 04.04.2019

Staatsangehörige anderer EU-Staaten gezielt darüber

zu informieren, dass sie ihr Wahlrecht in Berlin ausüben können, zu diesem Zweck allerdings bis zum 5. Mai die Eintragung in die deutsche Wahlliste zur Europawahl beantragen müssen,

hierzu auch verstärkt fremdsprachiges Informations

material anzubieten.