zu informieren, dass sie ihr Wahlrecht in Berlin ausüben können, zu diesem Zweck allerdings bis zum 5. Mai die Eintragung in die deutsche Wahlliste zur Europawahl beantragen müssen,
zu informieren, dass sie ihr Wahlrecht in Berlin ausüben können, zu diesem Zweck allerdings bis zum 5. Mai die Eintragung in die deutsche Wahlliste zur Europawahl beantragen müssen,