Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1854
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen die Mobilität der Zukunft in der Stadt der Zukunft. Dies bedeutet für uns, dass wir auf einen Mix der unterschiedlichsten Fortbewegungsmöglichkeiten setzen. Mein Credo dabei ist, mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu lenken, um so den Straßenverkehr in Berlin zu entlasten.
Die Mobilität der Zukunft ist der Nahverkehr, jedoch wird dies allein nicht ausreichen. Zum anderen drängeln immer mehr Start-ups mit neuen Ideen der Fortbewegung auf den Markt. Hier liegt es an uns, dem Gesetzgeber, zu regulieren, damit kein Verkehrschaos ausbricht. Bei ERollern ist eine solche Regulierung dringend notwendig. Wir müssen nicht die gleichen Fehler wie in Madrid, Barcelona oder Paris machen, wo die Roller erst auf den Gehwegen zugelassen und dann, nach schweren Unfällen und sogar Todesfällen, richtigerweise wieder verboten wurden.
Deshalb haben wir in der SPD-Fraktion zu Beginn dieses Jahres eine Resolution verabschiedet, die die Zulassung von E-Rollern auf Gehwegen entschieden ablehnt.
Der Bundesverkehrsminister scheint aber die Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger nicht auf dem Schirm gehabt zu haben – vermutlich ist er selten zu Fuß unterwegs. In seinem Entwurf für die entsprechende Verordnung sollten E-Roller zugelassen werden. Daher haben wir als SPD-Fraktion den heute vorliegenden Antrag eingebracht, und setzen uns gemeinsam als rot-rot-grüne Koalition dafür ein, dass solche Fahrzeuge nicht auf Gehwegen zugelassen werden. Dieser Druck scheint zu wirken. Minister Scheuer rudert jetzt zurück. Es ist erfreulich, dass er die geäußerte Kritik und Sorge zahlreicher Bundesländer und Verkehrsexperten endlich erhört hat, und Änderungen in der geplanten Zulassung auf Gehwegen vorsieht.
Für die anstehende Abstimmung im Bundesrat am 17. Mai geben wir dem Senat heute mit der von uns beantragten Sofortabstimmung einen klaren Auftrag und unsere klare politische Position mit: Fußgängerschutz geht vor; motorbetriebene Angebote haben auf Gehwegen nichts zu suchen. – Vielen Dank!
Hochverehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wieder Herr Schopf hier in die Bütt muss, wenn ein Antrag gestellt wird – wo die Sozialdemokratie zur Jahreswende eine Resolution beschlossen hat –, der jetzt, fünf Monate später, hier ins Plenum eingebracht wird, das finde ich nicht in Ordnung vom Vorsitzenden der Berliner SPD-Fraktion Herrn Saleh. Es ist bedauerlich, dass er nicht hier ist und das rechtfertigt. – Herr Schopf, lassen Sie sich nicht immer missbrauchen für solche sinnlosen Anträge!
Denn wenn Sie diesen Antrag heute hier behandelt haben wollten, dann nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass ein Referentenentwurf des CSU-geführten Verkehrsministeriums zurückgenommen wurde, und genau das, was Sie hier angesprochen haben, eben nicht kommen wird, und dieser Antrag, den Sie heute hier zur Abstimmung bringen, jeglicher Grundlage entbehrt. Insofern fragen wir uns, warum die Sozialdemokratie in Berlin leider so weit heruntergekommen ist in ihrem Standard – offensichtlich haben Sie auch gar keine anderen Anträge in dieser Plenarsitzung vorzubringen –, dass Sie einen Antrag in das Parlament einbringen und zur Sofortabstimmung stellen wollen, der jeglicher Grundlage entbehrt. Ich verstehe gar nicht, was Sie wollen.
Es war eine Vorlage der Bundesregierung, an der die Sozialdemokraten auch beteiligt sind. Zudem war es ein Verkehrsminister der CSU, der nunmehr gesagt hat: Wir wollen die Regelungen so treffen, dass die E-Roller nicht auf den Gehwegen fahren. – Es war nicht der Druck der 15-Prozent-Partei Berliner SPD, der ihn davon abgebracht hat. Deswegen: Lassen Sie uns gern darüber abstimmen! Dieser Antrag hat sich erledigt, weil das CSUgeführte Ministerium selbst gesagt hat: Wir wollen eben nicht, dass E-Roller auf den Gehwegen fahren; wir wollen, dass die Sicherheit der Fußgänger im Vordergrund steht. – Die Berliner CDU steht hinter dieser Aussage, und deswegen werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern uns enthalten, da er sich längst erledigt hat, Herr Schopf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! So ganz gegenstandslos war der Antrag nicht, denn so lange ist die Einsicht beim Bundesverkehrsminister noch nicht eingekehrt. Es war auch nicht die höhere Einsicht des Bundesverkehrsministers, sondern es war insbesondere der Druck der Landesverkehrsminister und
der Länder, der verhindert hat, dass der Unsinn, der in dieser Verordnung zunächst stand und auch vom Verkehrsminister verteidigt wurde, jetzt zurückgenommen werden musste. Ich kann mich erinnern, vor wenigen Tagen ein Interview mit dem Bundesverkehrsminister gehört zu haben, in dem er sich bedauernd darüber geäußert hat, dass er dem Begehren der Länderverkehrsminister und dem Druck nachgeben musste – denn eigentlich hat er etwas anderes vorgehabt. – An dieser Stelle können wir sagen: Besten Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus den Landesverkehrsministerien, die es verhindert haben, dass wir ein zusätzliches Verkehrsrisiko auf den Fußwegen bekommen haben!
Es ist richtig: Elektrokleinfahrzeuge können – möglicherweise – einen Beitrag zur Verkehrswende leisten, wobei ich sage: wahrscheinlich nur einen bescheidenden Beitrag. Denn sie schaffen die Möglichkeit, dass man beispielsweise bei der Nutzung des ÖPNV ein solches Kleinstfahrzeug einklappt und mitnimmt und sich dann die letzte Meile damit fortbewegen kann. Das ist eine Möglichkeit; insofern sollte es zugelassen werden. Allerdings ist klar: Wenn man ein neues Fahrzeug zulässt, muss es auch Regeln geben – genau das wurde jetzt mit dieser Verordnung versucht –; technische Anforderungen müssen ebenso geklärt werden wie die Fragen hinsichtlich einer Versicherungspflicht. Deshalb ist es auch völlig klar, dass diese Fahrzeuge nicht auf Fußwegen fahren können und dürfen, denn das sind Schutzräume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass es dort, wo diese Fahrzeuge auf Fußwegen zugelassen waren, vermehrt zu Unfällen und Verletzungen gekommen ist. Deshalb ist es gut, dass das jetzt beendet wurde.
Es macht aber auch noch etwas anderes klar: Wenn man sich heute auf den Berliner Straßen umsieht, stellt man fest, dass die Radinfrastruktur – das wissen wir seit geraumer Zeit – an ihren Grenzen angekommen ist. Mittlerweile haben wir bei den Fahrradfahrern auf bestimmten Strecken Staus vor Ampeln und dergleichen, weil mittlerweile zig Fahrradfahrer unterwegs sind, was positiv ist, aber auch zeigt, dass die Infrastruktur dringend ausgebaut werden muss. Wenn jetzt hier mit Elektrokleinstfahrzeugen noch ein neuer Fahrzeugtyp für die Fahrradwege zugelassen wird, dann heißt das nur umso dringlicher, dass wir hier vorankommen müssen mit dem Ausbau der Fahrradinfrastruktur, damit für alle Verkehrsteilnehmer zügiges und sicheres Fortkommen möglich ist, und nicht zusätzliches Chaos durch die Zulassung eines neues Fahrzeugtyps entsteht. Deshalb: Ausbau der Infrastruktur – das ist das Gebot der Stunde! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schon gesagt wurde, dieser Antrag ist an sich völlig überflüssig, und das, was uns der Linksblock heute vorlegt, ist wieder ein weiterer Teil aus dem 1000-TeilePuzzle mit dem Titel „Die große Umerziehung“. Berlin soll umgebaut werden, entmotorisiert werden – Berlin, das große Freiluftlabor, das Experimentierfeld für die Missionare der Klimareligion, allen voran unsere Verkehrssenatorin, die diesen Titel wahrlich zu Unrecht trägt, denn für einen funktionierenden Verkehr in dieser Stadt hat sie bisher kaum einen Finger gerührt.
Worum geht es in diesem Antrag? – Der Senat soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf Gehwegen fahren dürfen. Sie sollen rechtlich so gesehen mit dem Fahrrad gleichgestellt werden, laut Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrräder nämlich auch nicht auf dem Gehweg fahren, sondern müssen auf einem Radweg oder auf der Straße fahren. Das, was uns hier unter dem Deckmantel „Schutz für Fußgänger“ verkauft werden soll, ist nichts anderes als ein weiterer Schritt im Kampf gegen das Auto, ein neues Hindernis auf Berlins Straßen, das ganz bewusst von hier, von dieser Regierung, im Bundesrat vertreten und dort auch höchstwahrscheinlich als Schutz des Fußgängers präsentiert wird, ein neues Hindernis, das künftig mit 12 km/h über Berlins Straßen schleichen wird,
ein weiterer Schritt, um den Menschen immer weiter von seinem Auto zu entwöhnen, das Auto komplett aus der Stadt zu verbannen und langfristig die Straßen und Plätze dem Verkehr völlig zu entziehen – in Berlin und in ganz Deutschland, aber hier fängt es an und von hier geht es los. Die Städte sollen die Vorreiter machen, und irgendwann, so ist es Ihre Vorstellung, sollen auch die ländlichen Gegenden entmotorisiert sein.
Ganz zufällig findet heute, jetzt gerade, in diesem Augenblick, in dieser Stadt, eine Veranstaltung mit dem Titel statt: Battlefield City – Who owns public space? – zu Deutsch: Schlachtfeld Großstadt, Untertitel: Wem gehört der öffentliche Raum? –, eine Veranstaltung bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Damit wird klar, wohin die Reise geht: Kampf gegen das Bisherige,
Es findet ein Kulturkampf statt, ein Kulturkampf gegen diejenigen, die gerne mit ihrem Auto unterwegs sind, und er wird geführt von denen, die es am liebsten sofort und für immer verbieten wollen.
Künftig sollen wir uns noch zu Fuß, mit dem Tretroller oder eng aneinander gekuschelt mit S- und U-Bahn fortbewegen – das ist Ihre Vorstellung von der Zukunft dieser Stadt!
E-Roller gehören nicht auf den Gehweg, aber auch nicht auf die Straße. Und an die Genossen auf den linken Plätzen:
Wenn Sie wirklich etwas im Interesse der Fußgänger tun wollen, dann setzen Sie erst einmal Berlins Gehwege instand, kümmern Sie sich darum, dass die Ampelphasen für Fußgänger so sind, dass man die Straße tatsächlich in der vorhandenen Zeit überqueren kann,