Harald Wolf

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wenn die Neuvertragsmieten in Berlin seit 2012 um fast 50 Prozent gestiegen sind, wenn die Bestandsmieten auch in vielen Bereichen für Durchschnittsverdiener oder Menschen mit einem geringen Einkommen nicht mehr leistbar sind, wenn teilweise Menschen mehr als 50 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für die Miete ausgeben müssen, und wenn selbst das „Handelsblatt“ davon spricht, dass die Miete zunehmend zu einem Armutsrisiko wird, dann ist der Mietenmarkt aus den Fugen geraten.
Dann muss die Politik eingreifen, und deshalb setzt diese Koalition mit dem Mietendeckel ein klares Stoppsignal gegen die Mietpreisexplosion in dieser Stadt.
Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Es darf kein Objekt der maßlosen Profitmaximierung sein. Wir wollen, dass Wohnen für alle Menschen in dieser Stadt leistbar ist und bleibt. Wenn der Markt dieses menschliche Grundbedürfnis nicht befriedigt, dann muss die Politik eingreifen.
Ich lasse heute keine Zwischenfragen zu. – Ich wusste, dass von Ihrer Seite unqualifizierte Zwischenrufe kommen. Ich habe nichts anderes erwartet, und das sind wir auch von Ihnen gewohnt.
Vielleicht zu dem Zwischenruf zur DDR: Ich bin 1977 nach Berlin gekommen,
nach West-Berlin,
da gab es eine Mietpreisbindung bis Mitte der Achtzigerjahre, und das war kein schlechtes Leben für die Mieterinnen und Mieter.
Die Regulierung des Mietenmarktes wird jetzt von der Opposition als ein schwerwiegender Eingriff und eine Attacke auf die soziale Marktwirtschaft kritisiert. Meine Damen und Herren! Ich glaube, dem liegt ein elementares Missverständnis zugrunde. Soziale Marktwirtschaft heißt nicht das ungebremste freie Spiel der Marktkräfte,
sondern soziale Marktwirtschaft hieß immer, dass dem Markt Regeln gegeben werden und dass es eine politische Aufgabe ist, Rahmenbedingungen vorzugeben, die den sozialen Ausgleich und nicht das freie Spiel der Marktkräfte gewährleisten. Und genau das tun wir mit diesem Mietendeckel.
Ich will an dieser Stelle – ich weiß, Sie haben es nicht so mit dem Grundgesetz – das Grundgesetz zitieren.
Im Grundgesetz heißt es:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Und da das Immobilieneigentum in Berlin immer weniger diesem Wohl der Allgemeinheit dient, sondern der individuellen Profitmaximierung für Aktionäre und Couponschneider,
muss dieser Verfassungsgrundsatz wieder zur Geltung gebracht werden, und deshalb beschließen wir heute den Mietendeckel.
Dass der Wohnungsmarkt aus den Fugen geraten ist, sieht man auch daran, dass das verfügbare Haushaltseinkommen, die ortsübliche Vergleichsmiete, die Neuvertragsmieten und die Immobilienpreise sich immer weiter auseinanderentwickeln. Da hilft auch ein Blick in den IBBWohnungsmarktbericht; da wird man feststellen, dass von 2013 bis 2017 das verfügbare Haushaltseinkommen um
(Präsident Ralf Wieland)
8,3 Prozent gestiegen ist, die ortsübliche Vergleichsmiete um 15,3 Prozent – fast um das Doppelte –, die Angebotsmieten um 24,5 Prozent und die Immobilienpreise um 50 Prozent.
Das ist nicht nur eine sozial extrem bedenkliche Entwicklung, sondern das ist auch eine wirtschaftlich hochgefährliche Entwicklung.
Denn was bedeutet diese Entkopplung von Einkommen, von Mietpreisen und von Immobilienpreisen? – Das heißt, dass hohe, überhöhte Immobilienpreise über die Miete refinanziert werden müssen. Wenn aber das verfügbare Haushaltseinkommen deutlich hinter der Steigerung der Mietpreise und der Immobilienpreise zurückbleibt und diese Schere immer größer wird, wird irgendwann diese spekulative Entwicklung nicht mehr finanzierbar sein. Das ist hochgefährlich, weil das nichts anderes ist, als ein Zeichen für Immobilienspekulation und eine Immobilienblase; nicht von ungefähr hat der Finanzmarktstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank seit Jahren darauf hingewiesen, dass diese Entwicklung auf den Immobilienmärkten, insbesondere in den Metropolen, hochgefährlich ist,
und dass eine Überbewertung der Immobilienpreise in den Metropolen von 30 Prozent vorliegt.
Das Empirica-Forschungsinstitut sagt sogar, in Berlin beträgt die Überbewertung 37 Prozent. Das ist eine Entwicklung, der wir Einhalt gebieten müssen. Die Spekulation muss gebremst werden, und es muss das klare Signal geben: Es kann keine grenzenlose Mietpreissteigerung geben, es kann keine grenzenlose Verwertung geben, und deshalb werden wir den Mietendeckel beschließen.
Und jetzt gibt es die Horrorszenarien, die in der Kampagne der letzten Wochen und Monate an die Wand gemalt worden sind, wir würden die Immobilieneigentümer massenhaft in den Ruin treiben. Zunächst findet ja ein Einfrieren der Bestandsmieten statt. Wer will mir sagen, dass die Bestandsmieten gegenwärtig nicht auskömmlich sind? – Ich glaube, das ist eine absurde Idee. Nach neun Monaten treten die Mietobergrenzen in Kraft, die sich am Mietspiegel 2013 orientieren, plus einer Indexierung. Auch der Mietspiegel 2013 war ein Mietspiegel, mit dem die Mietpreise nicht ins Bodenlose gesunken waren, sondern bei dem durchaus auskömmliche Mietpreise genommen worden sind. Eine Absenkung tritt überhaupt erst in Kraft, wenn die Mietobergrenze um 20 Prozent
überhöht ist. Insofern: Lassen Sie Ihre Horrorszenarien stecken.
Nun mag es durchaus sein, dass, wenn Menschen zu überhöhten Preisen ihre Immobilie gekauft und mit hohen Mieten kalkuliert haben, in dem einen oder anderen Fall wirtschaftliche Schwierigkeiten auftreten – aber dafür haben wir die Härtefallregelung. Und an dieser Stelle möchte ich auch gerne das Bundesverfassungsgericht zitieren, das in seiner Entscheidung zur Mietpreisbremse sagt:
Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieter mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen. Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie
des Grundgesetzes –
nicht geschützt.
So viel dazu.
Jetzt hat sich die CDU zur Untermauerung ihrer Horrorszenarien ein Gutachten schreiben lassen vom Institut der Wirtschaft aus Köln. Dieses gleiche Institut hat zum Thema der Mietpreisbremse – verabschiedet von einer Koalition aus CDU und SPD – ebenfalls Stellungnahmen abgegeben, und dort kann man genau die gleichen Horrorszenarien nachlesen, die sie für den Mietendeckel an die Wand malen: Die Mietpreisbremse sollte zum Erliegen der Neubautätigkeit führen, zum Einbruch der Investitionen und alles Mögliche. Nichts davon ist passiert.
Das gleiche Institut hat übrigens bei der Einführung des Mindestlohns den Verlust von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen prognostiziert – nichts davon ist eingetreten.
Nichtsdestotrotz habe ich mir – mit begrenztem Vergnügen – die Mühe gemacht, dieses Gutachten zu lesen. Deshalb möchte ich zwei Punkte aus diesem Gutachten zum Besten geben: Das Gutachten sagt – ich zitiere –: Mit dem Mietendeckel verlieren die Mietpreise ihre Allokationsfunktion. – Da fragt man sich: Was heißt das? Wenn man weiterliest in diesem Gutachten, wird das erläutert. Das heißt nämlich, es wird ein Preissignal ausgesendet durch hohe Mieten, das den Menschen mitteilt: Ihr könnt euch in bestimmten Bereichen der Stadt die Miete nicht leisten, deshalb ist es sinnvoll, euch in der Peripherie oder im Speckgürtel in Brandenburg umzusehen. – Das ist die Allokationsfunktion, die hier aufrechterhalten werden soll. Und ich sage: Nein, das ist nicht
das, was wir wollen; dieses Preissignal an die Menschen: Ihr habt in dieser Stadt keinen Platz – das wollen wir nicht.
Wir wollen eine soziale Mischung innerhalb dieser Stadt. Wir wollen keine Banlieues, in die die Menschen verdrängt werden. Wir wollen, dass alle Menschen in dieser Stadt einen Platz haben, wir wollen, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, eine erschwingliche Miete zu bekommen, und wir wollen eine soziale Mischung, in der die Tochter der Alleinerziehenden zusammen mit der Tochter des Professors oder eines Geschäftsführers oder eines Investmentbankers im gleichen Stadtquartier und in der gleichen Schule leben kann – das ist die Perspektive, die wir für diese Stadt haben, und nicht die Entmischung und die Segregation.
An dieser Stelle sage ich auch noch mal: Auch das Bundesverfassungsgericht will diese so schön genannte Allokationsfunktion nicht. Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem Urteil zur Mietpreisbremse – ich zitiere –:
Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung … weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen … entgegenzuwirken.
Und genau das machen wir mit diesem Mietendeckel.
Dann sagt dieses Gutachten auch noch: Na ja, mit diesem Mietendeckel würde sich die Nachfrage nach Wohnungen erhöhen, weil sich das jetzt alle möglichen Leute leisten können, und dann würden die Vermieter sich diejenigen mit den höheren Einkommen und der besten Bonität aussuchen. – Da frage ich mich: Wo leben Sie denn? Als ob die Vermieter heute nicht gucken, wer leistungsfähig ist. Aber heute haben die Menschen mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen überhaupt keine Möglichkeit, sich für bestimmte Wohnungen zu bewerben.
Mit dem Mietendeckel haben sie wenigstens eine Chance, und diese Chance wollen wir ihnen eröffnen.
Und jetzt heißt es, die Investitionssicherheit wird gefährdet und der Neubau in Gefahr gebracht. Sehen wir uns doch mal an, über welche Investitionen wir in Berlin denn reden; denn wenn über Investitionen gesprochen wird, muss man auch unterscheiden. Gegenwärtig findet
auf dem Berliner Immobilienmarkt vor allem ein reges Karussell von Kauf und Verkauf von Immobilien aus dem Bestand statt, mit der Zielsetzung, bei jedem Kauf und Verkauf eine höhere Rendite zu erzielen, mit der Spekulation auf einen höheren Mietpreis. Wenn Sie sich mal die Zahlen ansehen: 2009 bis 2018 gab es 139 Milliarden an Immobilienverkäufen in dieser Stadt und 16 Milliarden Investitionen in Neubau.
Wir wollen dieses Verhältnis ändern. Wir wollen neue Rahmenbedingungen setzen, wo wir sagen: Neubau ist rentabel, Neubau wird in dieser Stadt gewünscht,
aber wir wollen dieses Preiskarussell, wir wollen die Spekulation auf Kauf und Verkauf, die Spekulation auf immer höhere Mieten beenden.
Das ist das Geschäftsmodell, das wir wollen, und deshalb sagen wir: Neubau ist explizit ausgenommen.
Mir ist auch klar, dass jede Regulierung in Märkten dazu führt, dass es Veränderungen gibt, dass sich die Akteure anpassen, dass es auch Ausweichreaktionen gibt. Es kann durchaus sein, dass jetzt verstärkt versucht wird, in Eigentumswohnungen, weil die nicht reguliert sind, zu investieren.
Da sage ich an dieser Stelle: Ja, darauf muss man intensiv achten, und dann muss man auch die Umwandlung in Eigentumswohnungen entsprechend erschweren und regulieren.
Wir haben dazu auch Instrumente. Die müssen genutzt werden. – Ja, es geht darum, dass kein Mietraum durch die Umwandlung in Eigentumswohnungen vernichtet wird, und dafür steht diese Koalition auch!
Ich weise auch darauf hin: Wenn das verfügbare Einkommen bei den Menschen in der Tasche bleibt
und nicht in die Miete fließen muss, dann stärkt das auch die Kaufkraft in dieser Stadt, und das ist wirtschaftlich positiv.
Diese Koalition will, dass Berlin ein lebenswerter Ort bleibt, und zwar für alle,
dass diese Stadt nicht Objekt der Kapitalverwertung und der Spekulation wird. Wir wollen keine Banlieues, und wir wollen, um ein Wort der Kanzlerin abgewandelt aufzugreifen, keine marktkonforme Stadt, sondern wir wollen eine Stadt, in der die Menschen gut und gerne leben und arbeiten können.
Dafür steht diese Koalition. Dafür beschließen wir heute den Mietendeckel.
Das war meine letzte Rede in diesem Haus.
Ich weiß, einige freut es.
Meiner Fraktion und meiner Koalition möchte ich sagen: Macht es gut
und geht pfleglich mit dieser Koalition um, weil ich der festen Überzeugung bin, dass nach der Ära Merkel im Bund nur ein Zusammengehen von Sozialdemokraten, Grünen und Linken eine sozial-ökologische Reformpolitik ermöglicht!
Der demokratischen Opposition in diesem Haus möchte ich sagen:
Macht weiter so, dann besteht keine Gefahr!
Und dem anderen Teil der Opposition habe ich nichts zu sagen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Politik kann man sich vieles wünschen. Man kann sich auch wünschen, dass alles mögliche gleichzeitig passiert. Die Erfahrung zeigt aber, dass das in der Regel dazu führt, dass von dem, was man sich wünscht, entweder nichts oder die vielen Wünsche nur halbherzig realisiert werden.
Zur Politik gehört auch die Erkenntnis, dass Zeit, Geld, Personal und planerische Ressourcen begrenzte Ressourcen sind und dass man deshalb in der Politik Prioritäten setzen muss. Das gilt auch für Verkehrsinvestitionen. Verkehrsinvestitionen setzen immer eine Entscheidung voraus über Kosten im Verhältnis zum Nutzen, den diese Investitionen bringen. Das heißt, bei jeder Verkehrsinvestition muss ich mir die Frage stellen: Mit welchem Mitteleinsatz bekomme ich den größten verkehrlichen Nutzen?
Nun kennen Sie alle – ich habe da schon mehrfach gesagt, viele andere auch – den groben Kostenvergleich: Ich bekomme einen Kilometer U-Bahn für einen finanziellen Aufwand von ca. 220 bis 240 Millionen Euro. Ich bekomme einen Kilometer Straßenbahn für einen finanziellen Aufwand von ca. 18 bis 22 Millionen Euro, kurz, ich bekomme, wenn ich in die Straßenbahn investiere, zehn-
bis dreizehn Mal so viel Kilometer wie bei einer Investition in die U-Bahn,
einmal ganz abgesehen davon, dass eine Straßenbahn schneller zu bauen ist und weniger planerischen Vorlauf braucht.
Nein, keine Zwischenfragen! Ich will meinen Gedanken zu Ende führen. – Ich gestehe zu, dass es durchaus sinnvoll sein kann, in eine U-Bahn zu investieren, wenn sie einen hohen Effekt hat bezogen auf die Netzwirkung. Deshalb sehen wir uns einmal als Beispiel den Vorschlag zur U 8 an.
Wird die U 8 verlängert bis zum Märkischen Zentrum, habe ich das Problem, dass die meisten Bewohner des Märkischen Viertels von dem geplanten U-Bahnhof relativ weit entfernt wohnen, das heißt, ich brauche auch weiterhin einen Zubringerverkehr mit Bussen, das heißt, die Netzwirkung dieser Investition von ca. 250 Millionen Euro ist minimal. Wenn ich eine größere Wirkung haben will, müsste ich die U 8 weiterbauen bis zum Senftenberger Ring. Aufgrund der großen Entfernung wäre es wahrscheinlich sinnvoll, noch einen weiteren U-Bahnhof zu bauen, das heißt, wir reden über eine Investition von 500 bis 600 Millionen Euro mit relativ geringer verkehrlicher Netzwirkung.
Unsere Alternative ist eine andere. Wir schlagen eine Straßenbahnerschließung vor, ausgehend von der Endhaltestelle der M 1 in Rosenthal-Nord über die Quickborner Straße zum Wilhelmsruher Damm und dann über das Märkische Zentrum zum S- und U-Bahnhof Wittenau, weiter zum Kurt-Schumacher-Platz bis zur Jungfernheide. Das Märkische Viertel würde damit eine Schienenanbindung mit vielen Umsteigemöglichkeiten erhalten: in Wittenau zur S 1, zur S 26 und zur U 8, bei der Bonhoeffer-Klinik zur S 25 und zur U 8, am Kurt-SchumacherPlatz zur U 6, am Jakob-Kaiser-Platz zur U 7 und in der Jungfernheide zur U 7 und zur Ringbahn. Das wäre eine Investition mit einem hohen Netzeffekt, die das gesamte Märkische Viertel erschließen würde, und mit einem hohen verkehrlichen Nutzen. Das, glaube ich, wäre ein zielgerichteter Einsatz öffentlicher Mittel.
Ich kann ja verstehen, dass es den Wunsch gibt, diese UBahnverlängerungen voranzutreiben. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die sozialdemokratischen Kollegen der Meinung sind, dass beides zusammen geht. Ich glaube, die Praxis wird zeigen, dass es nicht zusammen geht, sondern dass wir hier einen echten Zielkonflikt haben,
(Oliver Friederici)
und dass allein die Knappheit der Mittel dafür sorgen wird, dass sich diese Pläne in der nächsten Zeit nicht realisieren lassen, aber dass wir massiv investieren müssen in den flächendeckenden Ausbau der Straßenbahn. In der Tat – da stimme ich allen zu, das ist unsere Rede seit langem –: Wir müssen mehr Verkehr auf die Schiene bringen und müssen das Verkehrsangebot deutlich erweitern. Die Straßenbahn ist hierfür das adäquate Mittel. Darauf legen wir gegenwärtig die Priorität. Das schließt im Übrigen nicht aus, dass weiter in die U-Bahn investiert wird, denn wir werden weiter massive Investitionen brauchen für die Tunnelsanierung, den behindertengerechten Ausbau, die Bahnhöfe etc. etc. Das heißt, es wird auch weiterhin massiv in die U-Bahn investiert werden. Wer glaubt, er könne alles gleichzeitig machen, soll mir sagen, woher er das Geld nimmt. Dann bin ich gern bereit, auch über Weiteres zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! Das war ja wieder eine Rede aus dem Paralleluniversum.
Es ist schon erstaunlich, denn die Verirrung bei den Berlinerinnen und Berlinern muss ja maßlos sein, wenn diese Koalition, die angeblich nichts anderes macht als Ka
(Oliver Friederici)
tastrophen und Klientelpolitik, in allen Umfragen permanent zulegt
und die Partei, die angeblich die Gesamtinteressen Berlins und die Zukunft Berlins vertritt, bei 15 Prozent vegetiert. Ich glaube, das ist ein klares Votum, und deshalb sollten wir uns den eigentlichen Problemen zuwenden.
Das eigentliche Problem war ja von der FDP durchaus als ernsthaftes Thema angemeldet, nämlich die Infrastrukturentwicklung in dieser Stadt. Das ist in der Tat ein zentrales Zukunftsthema, denn wir müssen die Infrastruktur in dieser Stadt sanieren, wir müssen sie zukunftsfähig aufstellen, und das ist nicht nur ein Berliner Problem, sondern das ist gegenwärtig ein bundesweites Problem. Das Kommunalpanel der KfW, wo immer wieder der Investitionsrückstand der Kommunen erfasst wird, benennt für das Jahr 2018 einen Investitionsrückstand von 159 Milliarden Euro, davon allein 30 Prozent in Schulen und Kitas und 24 Prozent, also ein Viertel, in der Verkehrsinfrastruktur, und das sind im Wesentlichen unterlassene Instandhaltungen. Das ist ein Resultat jahrelanger Politik der Kürzungen, der Ideologie der schwarzen Null.
Rot-Rot hat nach meiner Kenntnis nicht im Bund regiert. Ich rede gerade über bundesweite Zahlen. Ich glaube, die CDU hat da regiert über lange Zeit, gemeinsam mit den Sozialdemokraten.
Und es ist auch kein Zufall, dass der nicht uns sehr nahe stehende, sondern eher FDP und CDU nahestehende Chef des Instituts der Deutschen Wirtschaft mittlerweile sagt, dass die Politik der Schuldenbremse und der schwarzen Null eine Investitionsbremse ist und man das modifizieren muss, weil es nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb müssen wir, wenn wir über Investitionen, Investitionsrückstand und Investitionsstau reden, auch über Finanz- und über Wirtschaftspolitik reden.
Es geht nicht nur um Instandhaltung und Sanierung, d. h. das Aufholen von unterlassener Instandhaltung, sondern wir haben einen gestiegenen Bedarf, und zwar zum einen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den großen Städten, namentlich in Berlin, und zum anderen haben wir einen gestiegenen Bedarf, weil wir unsere Infrastrukturen umbauen müssen. Wir müssen unsere Energieinfrastruktur im Rahmen der Energiewende umbauen, das heißt, die Produktionsanlagen für Energie müssen sich ändern. Die Netzinfrastruktur muss umgebaut werden. Das sind riesige Investitionen, die getätigt werden müssen, und riesige Herausforderungen, und deshalb ist es
gut, dass dieser Senat mit Vattenfall über ein Konzept für den Kohleausstieg und die Umstellung der Infrastruktur auf erneuerbare Energien verhandelt und dass dieser Senat auch nach wie vor darum kämpft, dass die Netzinfrastrukturen in die öffentliche Hand kommen, damit die Kontrolle gegeben ist und auch die Rendite aus diesen Infrastrukturen für die öffentlichen Aufgaben verwendet werden kann.
Der zweite wesentliche Punkt: Wir brauchen dringend eine Verkehrswende, und Verkehrswende heißt Umbau der Infrastrukturen, Neuverteilung des Straßenraums, aber auch Investitionen in neue Strecken, in neue Straßenbahnlinien, in neue S-Bahn-Strecken, in neue Regionalverkehrsverbindung, wie sie mit i2030 auf den Weg gebracht worden sind.
Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind riesig, aber wir stehen gleichzeitig vor dem Problem, dass nicht nur die öffentliche Infrastruktur im Sinne von materieller Infrastruktur in der Vergangenheit vernachlässigt worden ist, sondern auch die öffentliche Verwaltung unter diesen langen Jahren der Kürzungen und der Konsolidierung erheblich gelitten hat. Wir wissen das alles. Die öffentliche Verwaltung ist gegenwärtig nicht gewappnet für diese Herausforderung und für die Bewältigung all dieser Aufgaben. Deshalb ist es zentral, dass wir die öffentliche Verwaltung ertüchtigen durch neues Personal, durch die Umorganisierung von Verwaltungsabläufen, die Vereinfachung von Verwaltungsabläufen. Dazu gab es ja jetzt auch die Vereinbarung über einen Zukunftspakt für die öffentliche Verwaltung, Zielvereinbarungen mit den Bezirken etc. – all diese Themen. Das ist richtig und notwendig.
Wir brauchen auch gleichzeitig eine langfristige Investitionsplanung, denn wir stoßen nicht nur an die Grenzen der öffentlichen Verwaltung, wir stoßen auch an die Grenzen der Kapazitäten der sogenannten freien Wirtschaft. Die Kapazitäten der Bauwirtschaft sind ausgelastet, und deshalb müssen wir einen verlässlichen Pfad der Investitionen für die nächsten zehn Jahre aufzeigen, damit die Unternehmen auch wissen, dass sie verlässlich mit Investitionen rechnen und entsprechend Kapazitäten aufbauen können und dass Politik nicht nach Kassenlage gemacht wird, sondern jetzt stetig investiert wird.
Dieser Senat hat hier die wesentlichen Entscheidungen getroffen und in die Wege geleitet. Wir haben die Schulbauoffensive begonnen – mit einem Investitionsvolumen bis 2026 in Höhe von 5,5 Milliarden Euro, davon allein 2,8 Milliarden Euro für die Sanierung der Schulen und den Bau 60 neuer Schulen. Wir haben obendrein die Möglichkeiten der Kreditfinanzierung geschaffen, damit es wirklich ausfinanziert werden kann und wir nicht
wieder bei einem Rückgang der Konjunktur nicht mehr in der Lage sein werden, diese notwendige Infrastrukturaufgabe zu erfüllen. Wir finanzieren und investieren in diesem Zusammenhang in Bildung, nicht nur in die Schulinfrastruktur, sondern wir haben auch mit der Neuverhandlung der Hochschulverträge hier andere Grundlagen zur Stärkung der Wissenschaft und Forschung in Berlin geschaffen. Das ist ein wichtiger Punkt.
Dann kommen wir zum Thema der Verkehrsmengen. Da sind wir auch dabei, riesige Investitionen zu tätigen wie den systematischen Ausbau der Straßenbahn bis 2030. Dafür werden wir 2,9 Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Sanierung von Straßenbahnstrecken voranzubringen und den Bau neuer Strecken in die Wege zu leiten, und 1,2 Milliarden Euro für neue Fahrzeuge. Und es ist völlig richtig: Wir brauchen auch das Personal für diese Fahrzeuge. Deshalb müssen wir attraktive Bedingungen schaffen, und deshalb ist es gut, dass bei der BVG ein Tarifvertrag abgeschlossen worden ist, der die Arbeit dort wieder attraktiver macht, und wir nicht im Wettbewerb um die Fahrer zwischen den öffentlichen Unternehmen konkurrieren, sondern dass dort vernünftige Bedingungen existieren.
Und wenn vonseiten der Opposition gesagt wird, das war ja ein wichtiger Hinweis, dass man den Verkehr unter die Erde legen muss, dann sage ich: Nein, ich will nicht die Leute unter die Erde verdammen, damit da mehr Autos fahren, sondern ich will, dass wir eine Verkehrswende schaffen, in der der Umweltverbund den Vorrang hat, der öffentliche Personennahverkehr, Radverkehr und – –
Deshalb sage ich: Ich baue lieber 100 Kilometer Straßenbahn als zehn Kilometer U-Bahn. Das sind nämlich die Relationen, über die wir hier reden, wenn wir über zukunftsfähige Infrastruktur diskutieren.
Aber wir tun auch weiterhin was für die U-Bahn, denn wir werden Milliarden in die Instandsetzung der U-Bahninfrastruktur, die Tunnelsanierung, den barrierefreien Ausbau etc. investieren. Das sind gigantische Investitionen, die wir tätigen. Deshalb sage ich: Das sind wesentliche Investitionen in die Verkehrswende einschließlich Umbau und Ausbau der Radinfrastruktur, damit es endlich sichere Radwege gibt, damit es Radschnellverbindungen gibt und damit es vernünftige Abstellanlagen gibt.
Und wir bereiten gegenwärtig die S-Bahnausschreibung mit der Anschaffung neuer Fahrzeuge vor, die dann auch im Landeseigentum sind. Das ist öffentliche Infrastruktur, die ausgebaut wird.
Zu dem wirtschaftlichen Elendsszenario, das Herr Friederici hier angesprochen hat, sage ich: Siemens-Campus ist eine gigantische Investition, die wir auch noch durch Infrastrukturinvestitionen unterstützen werden. Wir werden Tegel nach der Eröffnung des BER
ausbauen zu einem Standort – ja, Sie lachen jetzt, Sie werden sich noch wundern – für Wissenschaft und Wirtschaft.
Das heißt, es wird ein wirtschaftliches Kraftzentrum mit dem Siemens-Campus, mit Tegel entstehen, das Sie mit Ihrer zukunftszugewandten Politik verhindern wollten.
Deshalb sage ich: Wir haben viel zu tun. Wir haben uns viel vorgenommen.
Was in den letzten Jahrzehnten versäumt oder an Fehlentwicklungen eingeleitet worden ist, wird man nicht in ein oder zwei Jahren korrigieren können.
Ach, sind Sie doch ruhig, mit Ihrem Gequake!
Wir werden systematisch in die Infrastruktur investieren. Wir werden die Zukunftsfähigkeit dieser Infrastruktur gewährleisten.
Und daran werden wir systematisch Arbeiten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! So ganz gegenstandslos war der Antrag nicht, denn so lange ist die Einsicht beim Bundesverkehrsminister noch nicht eingekehrt. Es war auch nicht die höhere Einsicht des Bundesverkehrsministers, sondern es war insbesondere der Druck der Landesverkehrsminister und
(Vizepräsidentin Cornelia Seibeld)
der Länder, der verhindert hat, dass der Unsinn, der in dieser Verordnung zunächst stand und auch vom Verkehrsminister verteidigt wurde, jetzt zurückgenommen werden musste. Ich kann mich erinnern, vor wenigen Tagen ein Interview mit dem Bundesverkehrsminister gehört zu haben, in dem er sich bedauernd darüber geäußert hat, dass er dem Begehren der Länderverkehrsminister und dem Druck nachgeben musste – denn eigentlich hat er etwas anderes vorgehabt. – An dieser Stelle können wir sagen: Besten Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus den Landesverkehrsministerien, die es verhindert haben, dass wir ein zusätzliches Verkehrsrisiko auf den Fußwegen bekommen haben!
Es ist richtig: Elektrokleinfahrzeuge können – möglicherweise – einen Beitrag zur Verkehrswende leisten, wobei ich sage: wahrscheinlich nur einen bescheidenden Beitrag. Denn sie schaffen die Möglichkeit, dass man beispielsweise bei der Nutzung des ÖPNV ein solches Kleinstfahrzeug einklappt und mitnimmt und sich dann die letzte Meile damit fortbewegen kann. Das ist eine Möglichkeit; insofern sollte es zugelassen werden. Allerdings ist klar: Wenn man ein neues Fahrzeug zulässt, muss es auch Regeln geben – genau das wurde jetzt mit dieser Verordnung versucht –; technische Anforderungen müssen ebenso geklärt werden wie die Fragen hinsichtlich einer Versicherungspflicht. Deshalb ist es auch völlig klar, dass diese Fahrzeuge nicht auf Fußwegen fahren können und dürfen, denn das sind Schutzräume für die schwächsten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass es dort, wo diese Fahrzeuge auf Fußwegen zugelassen waren, vermehrt zu Unfällen und Verletzungen gekommen ist. Deshalb ist es gut, dass das jetzt beendet wurde.
Es macht aber auch noch etwas anderes klar: Wenn man sich heute auf den Berliner Straßen umsieht, stellt man fest, dass die Radinfrastruktur – das wissen wir seit geraumer Zeit – an ihren Grenzen angekommen ist. Mittlerweile haben wir bei den Fahrradfahrern auf bestimmten Strecken Staus vor Ampeln und dergleichen, weil mittlerweile zig Fahrradfahrer unterwegs sind, was positiv ist, aber auch zeigt, dass die Infrastruktur dringend ausgebaut werden muss. Wenn jetzt hier mit Elektrokleinstfahrzeugen noch ein neuer Fahrzeugtyp für die Fahrradwege zugelassen wird, dann heißt das nur umso dringlicher, dass wir hier vorankommen müssen mit dem Ausbau der Fahrradinfrastruktur, damit für alle Verkehrsteilnehmer zügiges und sicheres Fortkommen möglich ist, und nicht zusätzliches Chaos durch die Zulassung eines neues Fahrzeugtyps entsteht. Deshalb: Ausbau der Infrastruktur – das ist das Gebot der Stunde! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der 70. Jahrestag des Endes der Blockade und der erfolgreichen Luftbrücke ist ein wichtiges Datum in der Berliner Geschichte, und dieses Datum muss angemessen und würdig begangen werden. Ich stimme dem Kollegen Friederici zu: Ein Überflug über das Brandenburger Tor reicht nicht aus, sondern es muss in der Tat eine Veranstaltung zu diesem Anlass geben – das ist es, was die CDU beantragt, und das ist es, was der Senat schon längst beschlossen hat.
Denn am 12. Mai, dem entsprechenden Datum des Endes der Luftbrücke wird es eine große Veranstaltung am ehemaligen Flughafen Tempelhof mit über 50 000 Gästen, mit einer Ausstellung, mit einer Videoinstallation, mit Zeitzeugen, mit eingeladenen Veteranen, unter Beteiligung der Alliierten, die damals die Luftbrücke unterstützt haben, geben. Das ist, finde ich, eine angemessene Würdigung dieses Tages, und das ist ein Umgang mit der wechselvollen Geschichte, nämlich zu erinnern, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen, nicht eine Flugshow als Event, sondern eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Geschichte. Das ist eine angemessene Würdigung!
Herr Friederici! Das, was Sie gesagt haben, war durchaus ehrenwert, aber in Ihrem Antrag kann ich davon nur eine lapidare Feststellung finden: Es soll eine Veranstaltung stattfinden, die – wie gesagt – schon stattfindet, und
dann sind Sie bei dem Thema Rosinenbomber und dass die landen sollen. Und Sie sagen: Die dürfen in Wiesbaden-Erbenheim landen, die dürfen in Faßberg landen – was übrigens beides funktionsfähige Flughäfen sind, die gegenwärtig in Betrieb sind –,
die dürfen in Schönhagen auf dem Flugplatz landen – auch ein zugelassener Flugplatz. Nur: Die Flughäfen Tempelhof und Gatow, die Sie vorschlagen, sind keine Flughäfen mehr. Sie sind entwidmet, und Tempelhof ist eine Freizeit- und Erholungsfläche.
Nun hat die AfD festgestellt, dass es die Möglichkeit einer sogenannten Außengenehmigung gibt. Eine solche Außengenehmigung ist aber keine einfache Geschichte. Dazu müssten diejenigen, die das wollen, einen Antrag stellen. Ein derartiger Antrag liegt nicht vor. Ein solcher Antrag muss ein konkretes Veranstaltungskonzept beinhalten. In einem solchen Genehmigungsverfahren, das nach Recht und Gesetz durchgeführt werden muss, muss eine Vielzahl von Themen geprüft werden: Sicherheitsthemen, Umweltbelastung etc., etc., etc.
Das sind alles Fragen, die in einem rechtsförmigen Verfahren geprüft werden, und ich sage: Das Parlament von Berlin ist nicht die Obere Luftfahrtbehörde und nicht die Genehmigungsbehörde. Deshalb wird der Antrag, wenn er gestellt wird, von der Behörde geprüft und beschieden werden. Dazu hat das Parlament nichts zu sagen. Wozu das Parlament etwas zu sagen hat, ist, dass es sich dafür einsetzt, und daran arbeitet ja schon der Senat, und da liegt auch das Konzept vor, dass es eine angemessene und würdige Gedenkveranstaltung gibt.
Das ist das, was stattfindet, und insofern haben sich die Anträge von CDU und FDP erledigt. Ich sage noch einmal: Nicht eine Flugschau ist das Entscheidende, sondern die Erinnerung, die Auseinandersetzung mit diesem einschneidenden Ereignis in der Berliner Geschichte und mit der wechselvollen Vergangenheit unserer Stadt. Das ist an diesem Tag angemessen, und darum muss es gehen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Redner der AfD hat erklärt, der Markt warte auf ein Signal. Ich sage: Die Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt warten auf ein Signal, dass dieser Mietenwahnsinn beendet wird.
Die Menschen erwarten nämlich, dass nicht permanente Mietsteigerungen ihr verfügbares Haushaltseinkommen reduzieren, dass sie zunehmend Probleme haben, in ihren angestammten Quartieren zu wohnen, vertrieben werden. Das ist das, worum es geht in dieser Stadt. Und da warten die Menschen auf ein klares Signal.
Was uns die CDU präsentiert hat, ist naiver ökonomischer Kinderglaube an das Gesetz von Angebot und Nachfrage.
Wenn Sie mal aufgepasst hätten, hätten Sie gelernt, dass Grund und Boden kein beliebig vermehrbares Gut sind.
Wenn Sie aufgepasst hätten, hätten Sie gemerkt, dass wir nach der Finanzkrise die Situation haben, dass große Mengen überschüssiges Kapital, noch angetrieben durch die niedrigen Zinsen, Anlagemöglichkeiten auf den Immobilienmärkten suchen; dass dort nicht überwiegend in bezahlbares, leistbares Wohnen investiert wird, sondern in hochwertiges Wohnen zu hohen Preisen, in Eigentumswohnungen, die einen schnellen Kapitalumschlag garantieren, und damit wird eben genau das Problem, das wir in dieser Stadt haben, nämlich zu wenig leistbare Wohnungen, nicht gelöst.
Das, was wir gegenwärtig haben auf dem Berliner Immobilienmarkt, nennt man Immobilienspekulation. Das kommt in Ihrem ökonomischen Denken überhaupt nicht vor.
Und deshalb muss diese Spekulation beendet werden.
(Burkard Dregger)
Ich will es Ihnen an einem Beispiel deutlich machen. – Herr Oberst! Bringen Sie mal die Truppe zur Ruhe! Ich habe nicht „Rühren!“ gesagt. –
Ich will es am Beispiel der Deutschen Wohnen zeigen, was gegenwärtig auf den Immobilienmärkten passiert. Die Deutsche Wohnen hatte von 2012 bis 2017 aus dem operativen Geschäft, das heißt aus der Wohnungsbewirtschaftung, einen Gewinn von 2,8 Milliarden Euro vor Steuern.
Gleichzeitig hatte sie 2012 bis 2017, also im gleichen Zeitraum, einen Buchwertgewinn von 8 Milliarden Euro. Um es mal zu erläutern: Buchwertgewinn heißt, dass dem keine realen Werte gegenüberstehen, sondern da ist einfach in der Bilanz der Immobilienbestand höher bewertet worden, und zwar von Jahr zu Jahr. Und wenn Sie sich mal ansehen, was die Deutsche Wohnen ihren Aktionären und ihren Investoren schreibt, dann sagen Sie:
Seien Sie doch einfach mal ruhig und hören Sie mal zu! – Ein Buchwertgewinn heißt, dem stehen keine realen Werte gegenüber, sondern den Investoren wird gesagt: Wir sehen ein hohes Mietsteigerungspotenzial in Berlin in der Zukunft, und deshalb können wir unsere Immobilienbestände so hoch bewerten. – Ich lasse keine Zwischenfrage zu. – Mit anderen Worten: Die Deutsche Wohnen rennt ihrer eigenen Bewertung hinterher, und sie muss systematisch die Möglichkeiten zur Mieterhöhung nutzen, um ihrer bilanziellen Bewertung Rechnung zu tragen. Und das geht zulasten der Mieterinnen und Mieter, und das wollen wir beenden.
Und das ist Spekulation mit dem Gut Wohnen, das unserer Ansicht nach nicht an die Börse gehört, sondern ein Menschenrecht ist.
Und deshalb ist jede Diskussion, die wir über eine Entschädigung zum Buchwert haben, auch eine absurde Diskussion. In der juristischen Diskussion über das Thema Entschädigung bei Enteignungen gibt es u. a. einen Grundsatz, nämlich entschädigt werden kann nur, soweit es sich um ein Äquivalent eigener Leistungen der Eigentümer handelt. Bei dem, was in den Bilanzen der Deutschen Wohnen steht, handelt es sich nicht um ein Äquivalent eigener Leistung, sondern um die Antizipation zukünftiger Spekulationsgewinne, und derartige Dinge müssen nicht entschädigt werden.
Und deshalb muss es hier mal zu einer realistischen Diskussion zu diesem Thema kommen.
Und wenn wir über die Ratingagenturen reden: Ich will gar nicht darüber reden, dass die gleichen Ratingagenturen, die sich jetzt Sorgen um das Land Berlin machen, vor der Finanzkrise alle toxischen Papiere mit dem besten Rating versehen haben, was sich anschließend als Flop erwiesen hat.
Ich will aber an dieser Stelle auf zwei weitere Punkte hinweisen. Erstens: Moody’s und Deutsche Wohnen haben beide Blackrock als Eigentümer. Und Moody’s ratet auch die Deutsche Wohnen – mit einem Rating von A3, mit einem absurden Buchwert, der hoch spekulativ ist, und einem extrem hohen Verschuldungsgrad. Ich sage: Bis wir diesen Verschuldungsgrad der Deutschen Wohnen haben und einen derartig fiktiven Buchwert als Land Berlin, behalten wir noch lange ein gutes Rating!
Vor allen Dingen auch deshalb, weil diese Koalition dafür steht, dass es keine finanzpolitischen Abenteuer gibt.
Sie lachen, aber wir haben in der Vergangenheit die ruinierte Bankgesellschaft saniert.
Wir haben die öffentlichen Unternehmen, die zugrunde gerichtet wurden, wieder handlungsfähig und aktionsfähig gemacht,
und wir werden weiter auf diesem Weg vorangehen. Und deshalb sage ich: Wenn es zu Entschädigungen kommt bei möglichen Vergesellschaftungen – noch haben wir ja dieses Gesetz überhaupt nicht; Herr Dregger, es gibt auch keine Enteignungsliste der Linken; noch haben wir ein solches Gesetz nicht –, sollte es jemals dazu kommen, wird es eine Entschädigung nach dem Ertragswert geben und damit keine Belastung des Haushalts, weil das wie beim Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe aus dem Unternehmen, und zwar ohne Mietsteigerung, finanziert werden kann. Das wird der Weg sein, den wir gehen, wenn es dazu kommt.
Und obendrein sage ich, der Kollege Schneider hat es angesprochen, das Thema Mietpreisdeckel, ist ein Thema, das die Koalition anfassen wird, weil es in der Tat richtig ist. Wenn es gelingt, einen Mietpreisdeckel zu etablieren und damit auch einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter vorzunehmen, der flächendeckend innerhalb der Stadt wirkt, wäre das ein riesiger
Unterschied zur gegenwärtigen Situation. Es hätte eine riesige Bedeutung, und das wäre ein Signal, auf das die Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt warten, und das würde übrigens auch das eine oder andere Geschäftsmodell, unter anderem das Geschäftsmodell der Deutschen Wohnen der Spekulation auf Mietpreissteigerungen in der Zukunft, zerstören. Deshalb sage ich: Das ist ein Weg, den diese Koalition auf jeden Fall gehen wird, und den werden wir anpacken.
Noch eine Anmerkung zu den diversen Gutachten: Es ist klar, wir werden eine ganze Reihe von rechtlichen Diskussionen und Auseinandersetzungen haben. Aber ich sage als Erstes: Das Grundgesetz ist geltendes Recht, und das Grundgesetz hat den Artikel 15.
Und wir sind bereit, geltendes Recht anzuwenden.
Und ich sage auch noch: Wenn Sie sich die Diskussion innerhalb der Stadt ansehen, die Aufregung, die von Teilen der Opposition kommt, wird in der Stadt nicht geteilt.
Wenn Sie sich die Umfragen ansehen, dass bei der Umfrage von Seeway über 50 Prozent der Berlinerinnen und Berliner das Thema Enteignung angesichts der Entwicklung auf dem Wohnungs- und Mietenmarkt richtig finden und befürworten, dass es bei der Umfrage von Forsa eine Mehrheit von über 40 Prozent gegenüber 39 Prozent gibt,
das macht deutlich, wie groß das Problem der Mieten mittlerweile ist, und deshalb, sage ich, muss vonseiten der Politik hier in der Tat ein klares Signal kommen: Wir sind bereit, Eingriffe in die Eigentumsrechte vorzunehmen, wenn die Eigentümer nicht sozial verantwortlich handeln, und das ist gegenwärtig die Situation auf dem Berliner Wohnungs- und Mietenmarkt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin davon ausgegangen, dass wir heute in der Aktuellen Stunde über die Situation bei der BVG und im öffentlichen Nahverkehr reden und nicht über die Berliner Sozialdemokratie.
Die AfD hat kein anderes Thema gehabt, hat keinen relevanten, substanziellen Satz zum Thema öffentlicher Nahverkehr gesagt, weil Sie das eigentlich gar nicht interessiert, weil Sie die verkehrspolitische Welt nur durch die Windschutzscheibe ansehen, wenn man sich Ihre Anträge, die Sie nachher hier im Plenum auf der Tagesordnung haben – –
Herr Friederici hat zum Anlass genommen, dass die Sozialdemokraten sich auf ihrer Klausur wieder mal schlecht benommen haben, um jetzt den öffentlichen Nahverkehr zu entdecken, hat aber auch nichts zur Lösung der Probleme gesagt, sondern er hat nur wieder ein allgemeines Genöle über die Sozialdemokratie gesagt. Dass die Sozialdemokratie sich einmal im Jahr auf einer Klausurtagung schlecht benimmt, das wissen wir doch – so what!
Warum soll man sich darüber aufregen? Das ist doch kein Thema für eine Aktuelle Stunde!
Deshalb gehe ich davon aus, dass die Berlinerinnen und Berliner vor allen Dingen interessiert, wie wir – und das ist die Verantwortung dieses Parlaments; dafür sind wir gewählt worden – mit der schwierigen gegenwärtigen Situation bei der BVG umgehen. Die Leute ärgern sich nämlich darüber, dass Züge und Busse verspätet ankommen, dass Züge ausfallen, dass Züge verkürzt sind, dass sie möglicherweise gar nicht einsteigen können, weil der Bus überfüllt ist. Das ist das, was die Leute ärgert, und darüber müssen wir reden: Welche Gründe gibt es, und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um kurzfristig die Situation zu lindern und mittelfristig Abhilfe zu schaffen? Das sind die Thema, über die wir reden müssen.
Es ist auch kein Thema für die parteipolitische Profilierung, denn wir tragen alle unsere Verantwortung. Bei der Situation, die wir jetzt haben, wirken einerseits die schwierige Haushaltssituation in den Nullerjahren und der Konsolidierungsprozess nach. Es wirkt die Tatsache nach, dass in der letzten Legislaturperiode Fahrzeuge zu spät bestellt worden sind und dass das zu spät eingeleitet worden ist, dass erst Herr Kollatz die kontinuierliche Fahrzeugbeschaffung und das Thema Fahrzeuggesellschaft auf den Weg gebracht hat. Ich kann mich nicht erinnern, dass in der letzten Legislaturperiode vonseiten der CDU große Initiativen ergriffen worden sind, das Thema zu forcieren und voranzubringen, wenn, dann müssten Sie das heimlich gemacht haben. In der Öffentlichkeit war es nicht festzustellen. Deshalb müssen wir darüber reden.
Um das gleich präventiv zu sagen: Auch die FDP kann sich keinen schlanken Fuß machen. Ich habe es mir noch einmal angesehen: In der Debatte, als es darum ging, den Verkehrsvertrag mit der BVG abzuschließen, hat Ihr damaliger Fraktionsvorsitzender gesagt, es müssen 30 Prozent der Beschäftigten bei der BVG abgebaut werden, und das Unternehmen muss privatisiert werden.
Wären wir damals Ihren Vorschlägen gefolgt, könnten wir hier nicht über schwierige Situationen, sondern müssten über ein Desaster reden.
Deshalb sage ich: Hören Sie jetzt auf mit diesem parteipolitischen Geplänkel, und lassen Sie uns darüber reden, wie die Situation ist und was getan werden muss!
Der erste Punkt ist: Wir haben das Problem, dass die Züge überaltert sind. Mittlerweile haben wir eine Werkstattquote von über 15 Prozent. Der Durchschnitt bei Verkehrsunternehmen ist 10 Prozent. Deshalb gibt es keine Fahrzeugreserve mehr, und deshalb haben wir das Problem der Ausfälle. Und deshalb ist es wichtig und zentral, dass die Vergabe für die bestellten Züge zügig vorangebracht wird, damit die Züge 2021 schrittweise eingeflottet werden können. Wir werden erst frühestens 2021 wieder in einen Normalbetrieb kommen, aber das muss jetzt in die Wege geleitet werden. Es muss jetzt möglichst rasch rechtssicher eine Entscheidung getroffen werden, damit wir die Fahrzeuge haben.
Der zweite Punkt ist, dass die Fahrzeugprobleme natürlich dadurch verschärft werden, dass Busse und Bahnen häufig im Stau stehen. Wenn die BVG mitteilt, dass die Busse mittlerweile im Vergleich zum Vorjahr eine reduzierte Geschwindigkeit von 19,1 Kilometer pro Stunde durchschnittliche Geschwindigkeit auf 17,9 Kilometer haben, ist das ein wirtschaftlicher Effekt, und es hat auch Auswirkungen darauf, wie viele Busse zur Verfügung stehen. Ein Kilometer Verlangsamung heißt 173 Fahrer mehr, und es würden 70 mehr Busse gebraucht. Deshalb muss auch bei der Fahrzeugbeschleunigung, damit diese Fahrzeuge nicht mehr im Stau stehen, dringend etwas getan werden.
Nein! Ich lasse keine Zwischenfragen zu! – Ein weiterer Punkt ist der Krankenstand bei der BVG. Wenn wir bei den Busfahrern einen Krankenstand von nahezu 13 Prozent haben, wenn wir bei der U-Bahn und bei der Straßenbahn Krankenstände von um die 10 Prozent haben, zeigt das nur, wie stressig der Job ist, dass dringend etwas getan werden muss – bei der Arbeitsorganisation, bei den Arbeitsbedingungen. Und es ist natürlich – das sage ich auch noch mal – für die Fahrerinnen und Fahrer eine hohe Belastung, in der Berliner Verkehrssituation im Stau zu stehen und dann mit unzufriedenen Fahrgästen – selbstverständlich nachvollziehbar unzufriedenen – konfrontiert zu sein. Das ist auch ein Grund für einen hohen Krankenstand. Deshalb müssen wir dringend entsprechende Maßnahmen einleiten.
Der erste Punkt ist – Herr Schopf hat es angesprochen –: Wir müssen die Verlässlichkeit des Fahrplans wiederherstellen. Das wird um den Preis geschehen müssen, dass auf bestimmten Linien die Takte nicht – wie wir es gerne verkehrspolitisch hätten – verkürzt, sondern erweitert werden. Aber ich sage, in der Abwägung, ob ich einen verlässlichen Fahrplan habe und der Zug wirklich zu dem Zeitpunkt ankommt, an dem es vorgesehen ist, oder ob ich keine Fahrzeugreserve habe und Züge ausfallen und sich dann die Menschen auf den Bahnsteigen drängen, ist dies richtig. Das ist eine Notmaßnahme, aber sie ist notwendig, um die Verlässlichkeit des Fahrplans wiederherzustellen.
Zweitens: Wir müssen dafür sorgen – ich habe es schon angesprochen–, dass möglichst rasch die Beschaffung der Fahrzeuge eingeleitet wird und der Zuschlag erfolgt,
damit die Fahrzeuge möglichst im Jahr 2021 schrittweise zur Verfügung stehen.
Drittens: Die BVG braucht mehr Personal, und ich finde es gut, dass jetzt vorgesehen ist, in diesem Jahr insgesamt 1 100 neue Beschäftigte bei der BVG einzustellen. Das ist dringend notwendig. Ich sage an dieser Stelle: Es wird auch notwendig sein, bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung etwas zu tun. Ich habe der Presse entnommen, dass einige überrascht waren, als sie erfahren haben, was ein Busfahrer bei der BVG verdient. Wer neu anfängt, bekommt 1 600 Euro netto. Es kann niemand sagen, dass das eine üppige Bezahlung für diesen ambitionierten und stressigen Job ist. Deshalb ist es wichtig, dass in den anstehenden Manteltarifverhandlungen von der Arbeitgeberseite die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsorganisation auch berücksichtig werden, damit der Krankenstand abnimmt und die Arbeitszufriedenheit zunimmt und damit auch neue Beschäftigte gewonnen werden können und nicht Beschäftigte in andere Bereiche und in andere Berufe abwandern
Und wir brauchen dringend Beschleunigungsmaßnahmen – seit Jahren reden wir darüber. Das heißt, wir müssen zum einen dafür sorgen, dass die Busspuren freigeräumt sind. Wir haben die Beschlüsse, dass die BVG das Recht bekommen soll, dass die Busspuren freigeräumt werden und dass abgeschleppt wird und dass dies vonseiten der BVG eingeleitet werden kann. Es steht die entsprechende Verordnung aus. Da sage ich: Da muss die Innenverwaltung arbeiten, damit endlich diese Verordnung kommt. Das erhöht auch die Arbeitszufriedenheit der BVGMitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, wenn endlich dieses Recht gewährleistet ist, dass sie freie Bahn haben und ihre Busspur nicht mit illegal parkenden Autos zugeparkt ist und sie deshalb im Stau stehen.
Und der zweite Punkt, der zentral ist: Die Beschleunigungsmaßnahmen bei den Ampelschaltungen müssen endlich vorangebracht werden. Wenn ich höre, dass für die Umstellung von sieben Ampeln zweieinhalb Jahre gebraucht worden sind – zweieinhalb Jahre! – sage ich: Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.
Die Verkehrslenkung Berlin muss endlich den klaren Auftrag kriegen: Vorrang für den öffentlichen Personennahverkehr! Der ÖPNV muss fließen, und nicht der private PKW-Verkehr muss voranstehen!
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Der muss auch fließen! Dummes Zeug! Gucken Sie mal die Statistik an!]
Ich weiß: Beim Auto ticken Sie aus! Das bestätigt nur, wes Geistes Kind Sie sind!
Ich sage Ihnen: Wenn der Umweltverbund den Vorrang hat, wenn der ÖPNV den Vorrang hat,
wird auch der Autoverkehr wieder fließen können.
Deshalb ist es im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, hier voranzukommen!
Letzter Punkt: Ich finde, dieses Parlament sollte auch den Beschäftigten der BVG, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Stadt noch am Laufen halten, die tagtäglich unter schwierigen Bedingungen arbeiten,
Dank für ihren schwierigen und stressigen Job aussprechen – bei aller Diskussionen über die Schwierigkeiten, die bei der BVG existieren.
Pöbeln Sie doch nicht rum!
Sie sind am allerwenigsten schuld an dieser schwierigen Situation, und deshalb sage ich an dieser Stelle: Sie machen einen guten Job. Den sollen sie auch weitermachen, und den sollen sie auch anständig vergütet bekommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie oft wir schon über das Thema A 100 gesprochen haben. Wenn Sie von der Opposition permanent ein totes Pferd reiten, wird es nicht lebendig. Es gibt eine klare Vereinbarung im Koalitionsvertrag, Kollege Schopf hat es gesagt, wir werden in dieser Legislaturperiode keine Planung, keine Vorbereitung für den 17. Bauabschnitt vornehmen.
Die drei Koalitionsparteien sind vertragstreu.
(Tino Schopf)
Das ist so.
Ich habe leider nur drei Minuten, und die will ich für meinen Redebeitrag nutzen. – Ansonsten haben wir das schon mehrfach diskutiert. Wir sind unterschiedlicher Auffassung über den verkehrlichen Wert der A 100. Sie meinen, die A 100 ist verkehrspolitisch sinnvoll, führt zu einer Entlastung. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen.
Ich bin der Auffassung, sie ist verkehrspolitisch unsinnig, sie ist ein Projekt aus dem vergangenen Jahrhundert, sie entspricht dem Ideal der autogerechten Stadt, sie schlägt eine Schneise in die Stadt, sie bildet eine Barriere innerhalb der Stadt und sie löst kein einziges Verkehrsproblem. Deshalb sprechen wir uns, weil sie nichts Positives für diese Stadt bringt und kein verkehrspolitisches Problem löst, gegen den Weiterbau der A 100 aus.
Im Übrigen will ich auf die Diskussion verweisen, die wir vorhin geführt haben. Ich möchte auch nicht, dass durch die Planung und den Bau einer Autobahn möglicherweise unschuldige Kleineigentümer enteignet werden müssen.
Ich möchte auch nicht, dass möglicherweise durch den Weiterbau der A 100 wertvoller Wohnraum vernichtet wird, sondern ich finde, statt der Trassenfreihaltung für ein verkehrspolitisch unsinniges Projekt, Herr Gräff, könnten wir doch da Wohnungen bauen, wäre doch eine gute Idee.
Insofern bleiben wir bei unserer Position.
Und der Vorschlag von Herrn Schmidt, die Sanierung der Elsenbrücke mit dem Weiterbau der A 100 zu koppeln, bedeutet ja, dass wir die Elsenbrücke gar nicht anfassen können, denn man müsste erst mal das Planfeststellungsverfahren für den 17. Bauabschnitt abwarten. Das ist ein derart absurder Vorschlag, der das verkehrliche Chaos in dieser Stadt provoziert, das ist mit uns nicht zu machen, denn wir wollen, dass der Verkehr in dieser Stadt fließt,
vor allen Dingen der öffentliche Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts vor gut einer Woche müssen für Fahrzeuge, die die Dieselnorm Euro 1 bis 5 erfüllen, weitere elf Straßenabschnitte mit Fahrverboten belegt werden. Weitere 117 Straßenabschnitte müssen überprüft werden.
Nachdem jahrelang die Grenzwerte überschritten wurden, ist dieses Urteil kein Wunder. Leidtragende sind allerdings 200 000 Eigentümer und Eigentümerinnen von Pkws, die davon betroffen sind, Handwerker mit Kleinfahrzeugen und eine uns nicht bekannte Zahl von Pendlerinnen und Pendlern.
Dass diese Fahrverbote jetzt verhängt werden müssen, ist die Folge eines gigantischen und systematischen Betrugs der Autokonzerne; das ist die Folge einer jahrelangen Untätigkeit der Bundesregierung. Insbesondere die Namen der CSU-Verkehrsminister Dobrindt und Scheuer stehen für eine unerträgliche Kumpanei mit der Autoindustrie.
Seit neun Jahren existieren diese Grenzwerte, seit neun Jahren werden diese Grenzwerte permanent überschritten. Seit zwei Jahren gibt es das Verfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Überschreitung dieser Grenzwerte. Vonseiten der Bundesregierung wurde nichts unternommen, was das Problem beseitigen, dem Problem abhelfen würde.
Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hat deutlich gemacht: Frühzeitig gab es in den zuständigen Ministerien Hinweise darauf, dass die Grenzwerte zwar im Laborbetrieb auf dem Prüfstand, aber nicht im Echtbetrieb eingehalten werden; diese Hinweise gab es. Was wurde getan? – Nichts wurde getan, weil man der Autoindustrie nicht schaden wollte. Nichts wurde unternommen.
Es wurde dann, nachdem der Betrug öffentlich geworden war, hantiert mit einem Software-Update. Alle wussten, dass das Fake ist, dass das Software-Update nichts beitragen würde zur Reduzierung dieser Stickoxide und zur Einhaltung der Grenzwerte.
(Präsident Ralf Wieland)
Nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. – Es wird diskutiert über eine Umtauschprämie. Was ist eine Umtauschprämie – die dann noch von den Steuerzahlern finanziert wird – anderes als ein Konjunkturprogramm für die Automobilindustrie? Ich finde, diejenigen, die das Ganze verantwortet haben, die den Betrug organisiert haben, die müssen zur Verantwortung gezogen werden, die müssen zahlen, und nicht der Steuerzahler und die Steuerzahlerin.
Wir wollen deshalb eine klare Regelung.
Die Konzerne, die den Betrug zu verantworten haben, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die Lasten und die Folgen dieses Betrugs dürfen nicht von denjenigen getragen werden, die im guten Glauben den Versprechen der Autoindustrie gefolgt sind, sich einen Diesel angeschafft und womöglich sogar geglaubt haben, sie tun der Umwelt damit etwas Gutes. Die Konzerne müssen zur Verantwortung gezogen werden, und sie müssen rechtlich und zwingend verpflichtet werden, eine Umrüstung auf ihre Kosten
oder einen Umtausch der Fahrzeuge vorzunehmen.
Es hat sich doch gezeigt: Dieser gesamte Appell an Freiwilligkeit, den die Bundesregierung betreibt, geht ins Leere. Die Konzerne haben sich dagegengestellt. Und wenn der VW-Konzern jetzt anbietet, für die EU-Normen 1 bis 4 Umtauschprämien anzubieten, dann sage ich, das ist auch nichts anderes, als die Absatzprobleme dieses Konzerns zu lösen. Das ist keine wirkliche Lösung des Problems, und deshalb brauchen wir klare gesetzliche Regelungen mit der Verpflichtung der Automobilkonzerne, hier die Umrüstungen vorzunehmen.
Und wir sagen auch: Es muss von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, hohe Bußgelder zu verhängen. Hier sind Fahrzeuge in den Verkehr gebracht wurden, die den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprochen haben. Das muss bußgeldbewehrt sein, und diese Möglichkeit muss genutzt werden. Wenn diese Konzerne auf der einen Seite nach wie vor Milliardengewinne trotz Abschreibungen, die sie in den USA vornehmen mussten, verzeichnen, muss es die Möglichkeit geben und muss die Möglichkeit genutzt werden, sie an dieser Stelle zur Kasse zu bitten und über hohe Bußgelder Einnahmen zu tätigen,
mit denen dann auch die Käufer von Dieselfahrzeugen entschädigt werden. Das wäre konsequente Politik.
Und deshalb sage ich zu dem Antrag, der überschrieben ist „Sachdialog mit der Bundesregierung führen“: Ja, dieser Sachdialog mit der Bundesregierung wird seit Jahren geführt. Was jetzt nicht notwendig ist, ist ein weiterer Sachdialog, sondern es sind politische Handlungen vonseiten der Bundesregierung notwendig. Das erwarten wir, damit hier nicht weitere Fahrverbote verhängt werden müssen und ein Flickenteppich mit Fahrverboten über die ganze Stadt gelegt wird.
Der zweite Punkt, der vonseiten der Bundesregierung dringend notwendig ist, besteht darin, dass es endlich zur Einführung der Blauen Plakette kommt. Wie sonst sollen die gerichtlich verhängten Fahrverbote kontrolliert werden? Sollen wir Polizei auf die Straße schicken und einzelne Autos herauswinken und Stichprobenkontrollen machen? – Nein, es braucht eine klare Regelung. Das kann nur über die Blaue Plakette geschehen, die von der Bundesregierung seit Langem verweigert wird, damit wir eine vernünftige Regelung einführen können.
Und wenn vonseiten der Opposition gefordert wird, wir sollen das Problem doch lösen über Maßnahmen des Verkehrsmanagements wie Grüne Welle, Busspuren freizuhalten, das Parken in der zweiten Reihe zu verhindern:
Ja, mein Gott, da rennen Sie doch offene Türen ein! Das ist schon seit Langem Programm dieses Senats.
Wir haben Maßnahmen dafür beschlossen, und das wird auch weiter umgesetzt.
Aber wenn Sie glauben, mit derartigen Maßnahmen das Problem lösen zu können, dann machen Sie den Leuten etwas vor. Vielleicht glauben Sie selbst daran, dass mit diesen Maßnahmen das Problem, dass wir hier nach wie vor 200 000 Autos in der Stadt haben, die die Normen nicht erfüllen und die in der Stadt unterwegs sind und damit eine Gesundheitsgefährdung darstellen, gelöst werden kann. Das ist Palliativmedizin, was Sie machen,
aber das ist keine Lösung des Problems. Und deshalb sagen wir, die Bundesregierung muss an dieser Stelle handeln.
Es macht auch deutlich, dass es dringend notwendig ist, mit der Politik der Verkehrswende, die dieser Senat begonnen hat, weiter voranzugehen. Es macht deutlich: