Aber wir haben auch Hausaufgaben zu machen. Wir müssen die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen verbessern, um Investitionen umsetzen zu können. Wir müssen auch gucken, inwieweit wir selber durch Verwaltungsabläufe, auch durch das Haushaltscontrolling, auch durch die Etatisierungsvoraussetzungen selber Hürden aufbauen, was den Abfluss und die Umsetzung von Investitionen betrifft.
Aber wir werden uns um ein weiteres Thema kümmern müssen. Wenn wir wissen, dass es schwierig ist, Investitionen umzusetzen, dann werden wir uns auch fokussieren müssen. Wir werden eine sehr ernsthafte und ehrliche Debatte darum führen und uns die Karten legen müssen, ich glaube, der Verkehrsbereich ist dafür ein Beispiel: Was können wir denn tatsächlich umsetzen, und was wollen wir gemeinsam umsetzen? – und dann alle Kräfte darauf konzentrieren, anstatt uns in Debatten zu verlieren über Projekte, über deren Durchführung jetzt sowieso noch nicht entschieden wird und die nur uns und die Verwaltung daran hindern, tatsächlich etwas umzusetzen.
Manches ist hier schon angesprochen worden. Natürlich werden wir auch in diesem Haushalt die Frage bestimmen und nachjustieren müssen: Inwieweit wollen wir es Genossenschaften z. B. ermöglichen, sich am Wohnungsbau zu beteiligen? Das betrifft nicht nur die Genossenschaftsförderung, sondern das betrifft auch die Frage: Wie können und wollen wir Grundstücke zur Verfügung stellen? Das müssen wir in diesem Haushalt klären. Wir müssen weiterhin die Frage des Ankaufs von Grundstücken für Wohnen und Infrastruktur klären. Wir haben etwas zu klären in der Frage: Wie gelingt es uns, dass die Mittel, die wir zur Verfügung stellen, damit die Beschäftigten von freien Trägern tatsächlich auch Einkommensverbesserungen haben und Tarifsteigerungen dort nachvollzogen werden, auch tatsächlich für diesen Zweck verwendet werden? Da haben wir ein Steuerungsproblem. Da müssen wir, glaube ich, dranbleiben und in diesen Haushaltsberatungen Lösungen finden.
Nicht zuletzt: Ja, wir werden in den Haushaltsberatungen das Notwendige dafür tun, damit in jedem der folgenden Schuljahre jedes Kind einen Schulplatz erhält. Hier muss der Senat die notwendigen Vorarbeiten und Voraussetzungen schaffen. Er muss sagen, was er braucht. Wir
Ein Punkt ist schon angesprochen worden, der mit in der Debatte ist, das ist die landesgesetzliche Umsetzung der Schuldenbremse. Ja, es geht um die landesgesetzliche Umsetzung. Die Schuldenbremse steht im Grundgesetz, für uns ist die Debatte um die Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse aber keineswegs beendet. Sie wird geführt; sie wird immer breiter geführt. Ich möchte deswegen einen Beitrag dazu leisten, und ich denke auch, dass alle in der Situation sind, sich daran zu beteiligen. Ich will deswegen nur noch einmal deutlich machen: Meine Partei ist der Auffassung, dass die Schuldenbremse dem Grunde nach nicht sinnvoll ist. Wir haben dafür viele Gründe, aber drei von ihnen will ich in den Mittelpunkt stellen.
Erstens, die Schuldenbremse verhindert oder erschwert zumindest antizyklisches Verhalten, also, wirtschaftspolitisch und finanzpolitisch krisenhaften Entwicklungen entgegenzusteuern. Das ist schlecht. Das wollen wir nicht.
Zweitens, die Schuldenbremse hat eine investitionshemmende, wenn nicht gar investitionsfeindliche Wirkung, und sie verhindert ökonomisch sinnvolles Verhalten. Die berühmte schwäbische Hausfrau ist bereits angesprochen worden. Die schwäbische Hausfrau käme im Leben nicht auf die Idee, das, was die Schuldenbremse fordert, zu tun, nämlich ihr Häuschen aus den laufenden Einnahmen auf einmal zu bezahlen.
Sie wird natürlich auf die Idee kommen und dies auch so tun, diese finanzielle Belastung über Jahre zu verteilen, denn sie nutzt dieses Häuschen auch lange und hat einen dauerhaften Wert erworben.
An diesem sinnvollen ökonomischen Verhalten wird die öffentliche Hand durch die Schuldenbremse dem Grunde nach gehindert. Das halten wir nicht für sinnvoll.
Drittens – das ist vielleicht eine Frage des parlamentarischen Selbstverständnisses: Die Schuldenbremse schränkt in erheblicher Art und Weise die Budgethoheit des Parlaments ein, das Budgetrecht des Parlaments, das Königsrecht des Parlaments. In der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise kam der Bundestag zu dem Schluss, nachfrageseitig mit Konjunkturprogrammen zu intervenieren, mit viel Geld auf Kosten neuer Schulden und durchaus mit Erfolg. Ein solches Vorgehen soll künftigen Parlamenten verboten sein. Das ist schon ein sehr merkwürdiges Verständnis vom parlamentarischen Budgetrecht und von der parlamentarischen Verantwortung.
Aber in der Tat: Es geht hier im Moment um die landesgesetzliche Umsetzung der Schuldenbremse, zu der wir verpflichtet sind und die auch sinnvoll ist. Dafür bietet der vorliegende Entwurf eine gute Grundlage, denn er trägt folgenden Zielen Rechnung: erstens, möglichst viel Flexibilität im Krisenfall, zweitens, die investitionshemmende Wirkung möglichst zu begrenzen, indem zum Beispiel Landesunternehmen, große Landesunternehmen, von der Schuldenbremse ausgenommen werden und indem insbesondere – auch das steht drin – Grundstücks- und Immobilienerwerb davon ausgenommen werden können.
Nun gibt es eine Debatte, die sagt, wir dürfen auch die Extrahaushalte – die kleinen Landesunternehmen, sage ich einmal untechnisch – nicht der Schuldenbremse zuschlagen. Das ist bei vielen dieser kleinen Unternehmen irrelevant, aber bei einigen hat es eben auch eine wichtige Bedeutung und deren Investitionstätigkeit brauchen wir als Stadt. Deswegen wollen wir diesen Vorschlag, die Extrahaushalte auszunehmen, noch mal in die parlamentarische Beratung einbringen. Ich denke, insbesondere die Situation der BVG unterstützt einen solchen Vorschlag. Hier müssen wir garantieren, dass sie nicht in dem Bereich der Extrahaushalte rutscht und damit ihre Investitionstätigkeit maßgeblich geschwächt wird.
Wir haben eine gute Grundlage für den Haushalt. Wir haben auch eine gute Grundlage der landesgesetzlichen Umsetzung der Schuldenbremse. Wir haben trotzdem in den Haushaltsberatungen noch eine ganze Menge vor und eine ganze Menge zu tun. Wir wissen alle, dass dies im Berliner Abgeordnetenhaus durchaus eine exzessive Veranstaltung ist. Dass ich mich darauf unter allen Umständen freuen würde, wäre wahrscheinlich zu viel gesagt, aber ich glaube, wir werden etwas Gutes daraus machen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Finanzsenator erzählt uns, Berlin sei – ich zitiere – bei vielen Nachholprozessen der letzten Jahre weit vorangeschritten oder hätte sie gar abgeschlossen. Das gelte für die Aufstockung des Personals usw., das gelte aber auch für das Bruttoinlandsprodukt, das nach überdurchschnittlichen Wachstumsraten fast den Bundesdurchschnitt erreicht habe – Zitat Ende.
Wenn Berlin im Ländervergleich wirklich so toll dastehen sollte, warum bekommt Berlin dann immer noch 4,5 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich? Man fragt sich auch, warum der Senat laut neuer Finanzplanung trotz konjunktureller Hochphase für die Jahre 2022 und 2023 mit rund 3,6 Milliarden Euro Defizit rechnet, also mit roten Zahlen. Eine solide Haushaltsführung würde erst im Falle einer tatsächlichen Rezession rote Zahlen in der Finanzplanung aufweisen.
In solchen Fällen wäre dann auch eine Neuverschuldung im Rahmen der Schuldenbremse erlaubt. Man muss also nicht gleich die Schuldenbremse abschaffen, wie es gerne von links gefordert wird.
Die Schuldenbremse wurde vor zehn Jahren im Bundestag beschlossen und im Grundgesetz verankert, um unter anderem die Haushalte von Bund und Ländern vor den politischen Versuchungen immer neuer Verschuldung zu schützen. Das ist wirklich mal ein kluger und vernünftiger Ansatz!
Beim Doppelhaushaltsentwurf des Senats zeichnet sich leider jetzt schon ein bewusst in Kauf genommener Verstoß gegen die Schuldenbremse ab. R2G hofft offenbar im Einvernehmen mit der neuen EZB-Präsidentin Lagarde auf die weitere Gelddruckmaschine EZB. Zur Erinnerung: Wir haben die niedrigsten Zinsen aller Zeiten und wechselkursbedingt die niedrigste Arbeitslosigkeit seit Langem. Berlin zahlt nur noch 1,2 Milliarden Euro Zinsen. Vorher waren die Zinszahlungen doppelt so hoch. Gleichzeitig steigt das Haushaltsvolumen unter Rot-RotGrün in einer Legislaturperiode um satte 6 Milliarden Euro. Mehr als 20 Prozent Steigerung!
Wo bleibt denn das Geld? – Herr Schneider! Sie wissen es genau: Steuergeld verschwenden und Steuerzahler schröpfen, darin ist Rot-Rot-Grün Weltspitze!
[Beifall bei der AfD – Beifall von Jessica Bießmann (fraktionslos) – Lachen von Torsten Schneider (SPD)]
Bei genauerer Analyse des Doppelhaushaltsentwurfs wird deutlich, dass der Senat im Berliner Wahljahr 2020/2021 nur noch wegen eines Tricks keine roten Zahlen schreibt – der „Tagesspiegel“ hat davon auch schon berichtet. Der Senat schiebt einfach 700 Millionen Euro aus 2019 in das Jahr 2021 und will damit offenbar Wähler täuschen.
Schön wäre es, wenn es als Rücklage genutzt wird. – Ein sehr kurzsichtiges Denken auf Kosten zukünftiger Generationen. Nachhaltigkeit sieht anders aus!
will der Senat auch die Schuldenbremse nicht mehr pro forma in der Landesverfassung verankern, wie von Bundesbank, Rechnungshof und auch von uns, der AfD, gefordert. Führende Grüne, Linke, SPDler fordern derweil sogar in fröhlicher Eintracht mit Gewerkschaftsbossen und deren Lobbyfinanzwissenschaftlern die Abschaffung der Schuldenbremse. – In der DDR und Griechenland wurde ähnlich gehaushaltet. Das Ergebnis ist allseits bekannt!
Neben der Frage des Wo ist die Frage des Wie für die Schuldenbremse entscheidend. Wie die AfD wählt der Senat die Nettokreditaufnahme als Zielgröße. Wie die AfD lässt der Senat Ausnahmen für außergewöhnliche Notsituationen und Naturkatastrophen zu. An einer Stelle – das haben wir eben gehört – setzt allerdings Streit bei Rot-Rot-Grün ein: Es geht um die Frage der Extrahaushalte. Linke und möglicherweise auch Grüne wollen im Höhenrausch der Wahlumfragen gegen den Finanzsenator, der hier Vernunft bewahrt hat, durchsetzen, dass Extrahaushalte aus der Schuldenbremse ausgeklammert werden. Welche Konsequenzen hätte das eigentlich? – Ein Streit mit den anderen Bundesländern wäre vorprogrammiert wegen möglicher Verstöße gegen den europäischen Fiskalpakt – Berlin wieder als Bad Boy Deutschlands.
Bleiben wir bei einer ausgeweiteten Betrachtungsebene, stellen wir fest, dass der Finanzsenator zumindest bei der Risikoeinschätzung mittlerweile gelernt hat. Bereits vor zwei Jahren von uns im Hauptausschuss vorgetragen, wurde Folgendes noch als krude Thesen und Angstmacherei herabgewürdigt. Der Senat schreibt selber in seiner aktuellen Vorlage – ich zitiere:
Unübersehbar ist freilich, dass die Risiken zunehmen. Die konjunkturelle Abkühlung war v. a. getrieben durch politische Risiken, Unsicherheiten in der europäischen und globalen Wirtschaft, die die stark außenhandelsorientierte deutsche Volkswirtschaft besonders treffen. Zu nennen sind beispielhaft: Handelskonflikte, … die militärischen und politischen Konflikte im Nahen und Mittleren Osten sowie die Migrationsfrage. Wenn und soweit sich diese und andere Risiken materialisieren, ist auch eine deutliche und dauerhafte Abschwächung des Wirtschaftswachstums möglich.
Nach dieser Analyse wäre es spätestens jetzt an der Zeit, einen nachhaltig robusten Haushalt aufzustellen, wie wir es schon seit Jahren fordern. Ansonsten begibt sich Berlin
Ähnlich wie Berlin haben heute die Krisenländer der Euro-Zone die Chance der für sie ungewohnt niedrigen Zinsen zur Haushaltskonsolidierung und zu strukturellen Reformen nicht genutzt. Stattdessen wurden schuldenfinanziert Wahlgeschenke unter das Volk gebracht. Lieber heute Geld mit Vernunft ausgeben, als morgen den Sparhammer schwingen! Die Schuldenbremse abschaffen braucht man nur, wenn jetzt schon klar ist, dass sozialistische Wahlgeschenke auf Dauer nicht finanzierbar sind. Wenn der Schuldenstand auf ein tragfähiges Niveau gesunken ist, könnte man auch mit einer modifizierten Schuldenbremse kreditfinanzierte Investitionen tätigen.
Berlin gehört immer noch zu den Bundesländern mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung, und deshalb müssen Schulden auch weiter getilgt werden. Denn zum aktuellen Schuldenstand in Höhe von 57 Milliarden addieren sich die Pensionszusagen. Diese liegen inzwischen bekanntermaßen bei rund 60 Milliarden, also noch mal so viel wie der Schuldenhaushalt. Weiterhin ist der gesamte Erweiterungs- und Investitionsbedarf des Landes Berlin nach wie vor nicht bekannt. Der Senat will uns dazu im November einen Bericht vorlegen – wenn also das Gros der Haushaltsberatungen bereits vorbei ist. Es fragt sich, wie der Senat Prioritäten bei Investitionen ohne entsprechende Informationsbasis setzen will – aus unserer Sicht eine Täuschung der Öffentlichkeit.
Allein die Schulbauoffensive dürfte statt 5,5 Milliarden Euro mindestens 10 Milliarden Euro kosten, die 26 000 oder 10 000 oder 9 500 fehlenden Schulplätze noch gar nicht eingerechnet. Auch hier kennt der Senat die genauen Zahlen offensichtlich nicht. Ein Schulbaufinanzierungsfonds ist gut gedacht, hilft aber nicht weiter, wenn es bereits in der Planung und Organisation des Schulbaus hapert.
Um die Einwohnerzahl Berlins und damit die Bundeszuschüsse zu erhöhen, werden jetzt sogar die Studenten per Gesetz in die Pflicht genommen: Sie müssen sich mit dem Hauptwohnsitz in Berlin anmelden – wenn nicht, droht ein Bußgeld, wohlgemerkt: für Studenten. Im Bereich Verkehr sind 10 Milliarden Euro Verpflichtungsermächtigung für den ÖPNV vorgesehen. Für den Tiefbau – also Straßen und Brücken – stehen lediglich 67 Millionen Euro jährlich zu Buche. Was ist das für ein Missverhältnis?