Nach dem Bezug einer förderfähigen Wohnung wird die Förderfähigkeit des Bewohners nie wieder geprüft. Schätzungen sprechen davon, dass bis zu 50 Prozent der förderfähigen Wohnungen von Menschen bewohnt werden, die nicht förderfähig sind.
Der Sinn einer solchen Fehlbelegungsabgabe ist es nicht nur, die Mehreinnahme zu generieren, sondern auch die Verringerung des Abstandes zwischen dem Wohnraum im Markt und der fehlbelegten Wohnung. Das heißt also: Wenn wir die fehlbelegte Wohnung besonders versüßen, indem wir den Preis dort niedrig halten und auf der anderen Seite im Markt die Preise steigen, dann wird der Abstand so groß, dass der Druck für den Bewohner, aus dieser Wohnung auszuziehen, immer kleiner wird und im Gegenteil eher eine Art Verharren ausgelöst wird, weil der Sinn des Ausziehens allein durch den Preis schon nicht mehr gegeben ist.
Auch die Förderstufen müssen zurückgenommen werden. Der Bund gibt eine Einkommensgrenze von 12 000 Euro im Jahr für einen Single vor. Dem gegenüber stellt das Land Berlin 16 800 Euro als Einkommensgrenze. Ich rufe noch mal in Erinnerung: 1,1 Millionen förderwürdige Haushalte, 100 000 Wohnungen –, ein völliges Missverhältnis. Insofern steht derjenige, der 12 000 Euro im Jahr verdient, dem mit 16 800 Euro gegenüber, und beide haben keine Chance auf die Wohnung. Insofern müssen die Einkommensgrenzen auf 12 000 Euro zurückgeführt werden, damit der mit dem niedrigen Einkommen wenigstens einigermaßen eine Chance auf eine solche Wohnung hat.
Dieser Senat muss endlich seine Baupolitik ändern, und wir müssen dazu kommen, dass wir von der Objektförderung, sprich von der Förderung von Steinen, zur Subjektförderung kommen. Dazu finden Sie von uns einen weiteren Antrag, der zurzeit im Ausschuss liegt. Insgesamt braucht es ein großes Maßnahmenpaket, ein Bündel von Maßnahmen, das die Veränderungen beschleunigt. Wenn es Ihnen tatsächlich um die Menschen in dieser Stadt geht, die bedürftig sind, dann müssen wir wirklich jede Gelegenheit ergreifen, förderwürdige Wohnungen freizustellen für förderwürdige Menschen, und diejenigen, die nicht den Zugriff auf eine förderwürdige Wohnung haben, mit entsprechender direkter Förderung belegen und
Verehrter Herr Laatsch! Sie machen mit Ihrem Antrag mal wieder das, was Sie am besten können: Sie wollen ein Stück weit Sozialneid schüren. – Mit einer Sache haben Sie recht: Wir müssen neu bauen, da gebe ich Ihnen recht. Das ist das, was die SPD natürlich möchte, aber Sie konstruieren hier ein Problem, das an der tatsächlichen Herausforderung für eine soziale Wohnungspolitik komplett vorbeigeht.
Sie versuchen mal wieder, einen Nebenschauplatz aufzumachen, um die Mieterinnen und Mieter in der Stadt untereinander aufzuwiegeln, und das ist nicht nur sachlich falsch, sondern es ist auch moralisch schlecht.
Schauen wir uns doch kurz einmal an, welches Problem Sie hier aufbauschen wollen: Im Jahr 2002 haben wir in Berlin beschlossen, keine Fehlbelegungsabgabe mehr zu erheben, denn damals gab es in der Stadt viel Wohnungsleerstand, und das führte dazu, dass Menschen, die wegen einer Verbesserung ihrer Lebenssituation eine Fehlbelegungsabgabe hätten zahlen müssen, aus ihren Wohnungen auszogen. Das aber war nicht förderlich für die soziale Stabilität in den Kiezen. Wir wollten gerade keine Segregation in der Stadt zwischen armen und reichen Quartieren.
Kommen wir zur heutigen Situation. Die Vorzeichen auf dem Wohnungsmarkt haben sich komplett gewandelt, da haben Sie recht. Es gibt kaum noch Leerstand, und die Preise für Neuvermietungen sind in die Höhe gegangen. Was muss in dieser angespannten Situation getan werden? – Als SPD-Fraktion gehen wir das Problem grundlegend an und wollen den Wohnungsmarkt wieder beruhigen. Das tun wir alle, indem wir – das haben wir vorhin schon gesagt – mit dem Mietendeckel eine Atempause für alle im Wohnungsbestand schaffen und gleichzeitig durch
bezahlbaren Neubau – das ist das, was Sie dann auch gesagt haben – das fehlende Angebot ausgleichen. Herr Laatsch! Zeigen Sie nicht mit dem Finger auf Haushalte, deren soziale Situation sich verbessert hat und wollen Sie wieder zur Kasse bitten oder zum Auszug zwingen.
Ihr Vorschlag ist erstens nicht sinnvoll und zweitens auch moralisch fraglich. Ihnen mag der soziale Frieden in der Stadt vielleicht egal sein, das kann ich nicht einschätzen, aber es geht in der Stadt nicht darum, Mieter gegen Mieter auszuspielen, sondern darum, dass alle zusammen und miteinander in der Stadt leben können. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Laatsch! Wir glauben auch, dass es eine Entwicklung ist, die man möglicherweise hätte in den letzten Jahren sich vornehmen können. Aber ich glaube, und da sind wir unterschiedlicher Auffassung, es wird nicht das Problem lösen, das wir auch in dieser Woche wieder im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert haben, nämlich die Frage von bezahlbarem Wohnraum, und zwar im Mietwohnungsbau, für die Mitte dieser Gesellschaft. In der Tat ist es eine spannende Frage: Wir haben auf der einen Seite diejenigen, die sich nur ganz kleine Mieten leisten können und Anspruch auf eine sogenannte Sozialwohnung, also bis 6,50 Euro, haben und einen Wohnberechtigungsschein bekommen und auf der anderen Seite Menschen, völlig in Ordnung, die sich beispielsweise Eigentumswohnungen oder auch Mietwohnungen von 12 Euro, 13 Euro, 15 Euro Nettokaltmiete leisten können. Ein richtig großes Problem haben wir bei der berühmten Mitte dazwischen, und das ist die Mehrheit der Menschen in Berlin, der Berlinerinnen und Berliner, diejenigen, die vielleicht 8 Euro, 9 Euro vielleicht sogar maximal 10 Euro bezahlen können, für die wir aber im Moment kein Angebot haben.
Wir schaffen dieses Angebot nicht. Ich glaube, dass es auch sehr fragwürdig ist – wir haben es gerade diskutiert, und da sind wir als CDU-Fraktion jemand, der durchaus auf Rechtssicherheit schaut, wir haben es heute an anderer Stelle schon diskutiert –, ob wir das für die Vergangenheit umsetzen können. Das ist wahrscheinlich. Das könnte man nur bei jetzigen Ein- oder Umzügen machen. Rückwirkend, das ist klar, dass wir das nicht wollen. Noch mal: Wir schaffen dadurch keinen einzigen Wohn
Insofern könnte man möglicherweise darüber sprechen, wie man das in Zukunft bei denjenigen, die umziehen oder neu in Wohnungen des sogenannten sozialen Wohnungsbaus einziehen, macht. Ja, darüber lassen Sie uns gern im Ausschuss diskutieren, aber es wird das ganz große Problem des Mietwohnungsneubaus und Freiräumen dort, die wir dringend brauchen, mit Sicherheit nicht lösen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Obwohl es auf den ersten Blick nicht so aussieht, reiht sich dieser Antrag in das AfD-Prinzip ein: populistische Blasen statt Sachauseinandersetzung. – Hat man die Fehlbelegungsabgabe mit Gründen abgeschafft, und diese Gründe akzeptiert sogar die AfD, so könnte man sie bei veränderten Bedingungen wieder einführen. Das hört sich zunächst logisch an, dann müssten Sie aber die Gründe dafür darlegen. Das tun Sie nicht. An dem Punkt ist dann schon Schluss mit der Sacharbeit. Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Berlin mit welcher Auslaufkurve? – Sie haben gesagt, gefühlt 100 000. Das stimmt nicht so, aber damit muss man sich auseinandersetzen. Wie hoch sind die Sozialmieten in diesen Sozialbauwohnungen?
Wie viele dieser Sozialwohnungen sind von Mietern belegt, die nicht WBS-berechtigt sind? Da haben Sie gesagt, gefühlt 50 Prozent. Sie gehen mit der Realität immer so um. Dazu gibt es Untersuchungen. Vielleicht hätten Sie sich mal mit denen auseinandersetzen sollen. Wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Fördertypen? Das ist alles ein bisschen schwer. Dazu muss man in die Sacharbeit einsteigen. Das wollen Sie nicht. Sie blasen hier nur etwas auf.
Dann kommt es: Sie beziehen sich auf das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, kurz AFWoG genannt. Auf das haben Sie sich berufen. In § 3 Abs. 4 dieses Gesetzes stehen die Voraussetzungen für die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe drin, nämlich dass die Kostenmieten in öffentlich geförderten Mietwohnungen die ortsüblichen Mieten vergleichbarer nicht preisgebundener Wohnungen erheblich unterschreiten müssen.
Da hätten Sie sich mal damit auseinandersetzen müssen, wie hoch die Mieten in Berlin im nichtgeförderten
Bereich sind und wie hoch die Sozialmieten ausfallen. Das machen Sie alles nicht – keine rechtliche Grundlage! Ich gebe Ihnen mal einen Tipp: Die Sozialmieten lagen 2017, als diese rot-rot-grüne Regierung den Auftrieb der Sozialmieten gestoppt hat, bei 70 Prozent über 6,75 Euro. 70 Prozent der Sozialwohnungen hatten höhere Mieten als 6,75 Euro. Vielleicht gucken Sie sich mal die Realität an und blasen so was nicht so auf! Sie orientieren sich nur an der gefühlten Realität, an realitätsresistenten Glaubenssätzen.
Kein Ziel ist es, Mietern mit höheren Einkommen gegenüber den übrigen Besserverdienenden einen Sondervorteil zu verschaffen auf Kosten der Allgemeinheit.
Das steht in Ihrer Begründung, und das ist purer Populismus, denn klar: In Gropiusstadt, im Märkischen Viertel oder in der Rollbergsiedlung wohnen die Besserverdienenden, die C-4-Professoren, Ärzte, Architekten, vielleicht auch ein paar AfD-Abgeordnete. Sie gerieren sich immer als Sprecher für den kleinen Mann, für den unteren Mittelstand und sagen, dass Leute mit einem Jahreshaushaltseinkommen – das haben Sie eben wieder gemacht – von 19 200 Euro – das sind nämlich 20 Prozent über den 1 600 Euro im Monat in Berlin – Besserverdienende seien und nichts in Sozialwohnungen zu suchen haben. Das ist doch wohl – – Ich halte mich jetzt mal ein bisschen zurück und sage: So sieht Ihre Realität aus. Sie titulieren Leute mit einem derart niedrigen Einkommen als solche, die da nicht hingehören, als Besserverdienende. In meinen Augen, liebe Kollegen von der AfD, ist das Sozialzynismus, Populismus, und zwar ganz ohne jede Sachkenntnis. Das führt irgendwann ins Abseits.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das macht nun wirklich keinen Sinn, wieder irgendwelche alten Kamellen aus dem Hut zu zaubern. Ich glaube, dass die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe damals ein richtiger Schritt war. Die Idee zur Fehlbelegungsabgabe war eigentlich, dass man nicht wollte, dass in sozial gefördertem Wohnraum jemand wohnt, der diese Förderung nicht braucht. Nachdem man die Fehlbelegungsabgabe aber eingerichtet hatte, hat man festgestellt, dass, wenn all die Menschen, die das jetzt nicht mehr brauchen, dort wegziehen, man natürlich Viertel hat, wie man sie in der Stadt nicht haben will. Die Fehlbelegungsabgabe hat also die sogenannte Segregation gefördert, und das kann nicht
in unserem Sinne sein, weil wir in Berlin nach wie vor überall durchmischte Kieze haben wollen. Insofern ist die Wiedereinführung ein völliger Blödsinn.
Sie ist auch insofern völliger Blödsinn, da, wenn ich zu wenige Wohnungen habe, die Mieter auch keine neue Wohnung finden können. Wo sollen die hinziehen? Das ist alles Quatsch und hilft keinem Menschen.
Was auch keinem hilft, ist – damit haben wir schon in den Neunzigerjahren schlechte Erfahrungen gesammelt – eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die eher den Bauträger statt die Mieterinnen und Mieter fördert. Wir sehen heute, wozu das führt, nämlich in der Phase der Niedrigzinspolitik zur frühen Ablösung dieser Darlehen und dem Rückfluss der Darlehen an den Landeshaushalt, was dazu führt, dass die Sozialwohnungen aus der Bindung herausfallen, sodass man mit dem 1. und 2. Förderweg jetzt wieder versucht, Förderungen zu erhöhen, um mehr Sozialwohnungen zu bauen. Ich glaube nach wie vor, und das ist eine alte liberale Forderung, dass es Sinn machen würde, das Subjekt statt das Objekt und die Bauträger und Bauunternehmer zu fördern. Viel schlauer wäre es, Menschen zu unterstützen, die Hilfe bei der Wohnungssuche brauchen. Gerade im Moment kann man auch mit Fug und Recht sagen: Der Wille zum Bauen ist da, so ist es ja gar nicht.
Es sind auch genügend finanzielle Mittel da. Es wäre insofern viel besser, einfach mal deutlich schneller Baugenehmigungen zu erteilen, die Leute bauen zu lassen, statt sich in komplizierten Förderprogrammen zu verlieren, die am Ende des Tages, wie es in der Verwaltungsvorschrift enthalten ist, dazu führen, dass die Miete von 6,50 Euro auf 6,70 Euro im 1. Förderweg steigt und damit deutlich höher ausfällt, als nach einem Mietendeckel von Frau Lompscher der Professor in seiner Altbauwohnung zahlen würde. – Vielen herzlichen Dank!