Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren! Bei uns in der Fraktion hatten wir schon eine Wette laufen, ob dieser Antrag überhaupt jemals beraten wird, denn scheinbar ist sich die antragsstellende Fraktion ihrer Sache nicht ganz so sicher. Anders lässt sich kaum erklären, warum Sie den Antrag seit der Einbringung im März sage und schreibe vier Mal vertagt haben, bevor heute endlich die Beratung ansteht.
Hätten Sie wenigstens die Zeit genutzt, das Ganze inhaltlich zu hinterlegen, dann würde sich das erklären. So hingegen zeigt sich deutlich, dass es Ihnen mal wieder nicht um die Sache oder die Menschen geht, sondern nur um billigen Populismus. Die Substanz fehlt mal wieder, aber das kennen wir schon.
So schreiben Sie in der Begründung des Antrags, dass in nicht wenigen mietpreisgebundenen Wohnungen Haushalte mit höheren Einkommen wohnen würden. Sie suggerieren, dass wir eigentlich genug Sozialwohnungen hätten, wenn nur die Menschen mit gutem Einkommen nicht alle preiswerten Wohnungen blockieren würden. Um es hier ganz deutlich zu sagen: Das ist ganz großer Quatsch! Sie haben vorhin selbst davon gesprochen, dass es Schätzungen gebe. Mich würde interessieren, woher Sie diese Schätzungen haben. Sind Sie selbst durch die Bestände gelaufen und haben das Pi mal Daumen überschlagen? Oder könnten Sie das auch mit Quellen belegen? Das wäre, glaube ich, mal an der Zeit, bevor man sich hier so aufplustert. Zeigen Sie doch mal die Zahlengrundlage für diese Aussagen! Zeigen Sie uns doch mal die Massen an Gutverdienenden, die den sozialen Wohnungsbau belegen! Darauf bin ich wirklich mal gespannt.
Klar ist stattdessen, dass eine Fehlbelegung derzeit kein Massenphänomen ist. Was aber hingegen ein Problem ist, das ist der Verlust von Zehntausenden Sozialwohnungen, die aus den Bindungen auslaufen. Auch die hohen Mieten im sozialen Wohnungsbau bleiben ein Problem. Ebenso müssen wir im Zuge des geplanten Mietendeckels eine Lösung dafür finden, dass einige Mieten für die Sozialwohnungen nicht höher sein dürfen als auf dem freien Markt. Das sind die Baustellen, um die wir uns kümmern müssen, wo wir wirklich etwas für die Mieterinnen und Mieter tun können.
Was übrigens auch interessant ist: Die antragsstellende Fraktion nennt keine Zahlen für die Einkommensgrenze, ab wann sie eine Fehlbelegungsabgabe fordert. Stattdessen fordern Sie blumig eine Bundesratsinitiative, die das Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen marktgerecht an die heutigen Marktverhältnisse anpassen soll. Was soll denn das, bitte, heißen? Ist Ihnen da nichts mehr eingefallen? Gerade in der Wohnungspolitik ist doch der Markt nun wirklich keine brauchbare Bezugsgröße, wie die meisten Berlinerinnen und Berliner leider jeden Tag feststellen müssen.
In der Debatte um die Fehlbelegungsabgabe wurde an anderer Stelle gerne mal auf das Gutachten Soziale Wohnungspolitik des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie verwiesen und als Kronzeuge für die Wiedereinführung einer Fehlbelegungsabgabe benutzt. Was dabei aber gerne verschwiegen wird: Dasselbe Gutachten schlägt vor, in der Folge
Das ist schlichtweg falsch, und das Gutachten zieht auch die falschen Schlüsse. Klar ist doch: Statt einer Reduzierung brauchen wir einen deutlichen Anstieg des sozialen Wohnungsbaus in Berlin.
Es ist völlig durchschaubar, was die antragsstellende Fraktion hier für ein Manöver plant. Sie versucht, den so dringend benötigten sozialen Wohnungsbau und das zügige Förderprogramm des Senats anzugreifen, indem Sie behaupten, es gebe massenweise Fehlbelegungen. Ich kann mir schon vorstellen, was Ihr nächster Antrag zum Inhalt hat – bestimmt die Abschaffung der kooperativen Baulandentwicklung.
Stattdessen muss es unser Ziel bleiben, zusätzlichen Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sonst keine bezahlbare Wohnung auf dem Mietenmarkt finden. Nur öffentlich geförderter Wohnungsbau mit festen Belegungsbindungen sorgt dafür, dass auch die Menschen Wohnraum finden, die ihn sonst nicht bezahlen können. In Berlin sind es über 50 Prozent der Bevölkerung, die auf diese Wohnungen angewiesen sind.
Für uns als Koalition ist daher klar: Wohnungspolitik ist dann gerecht, wenn Arme und Einkommensschwache mit ausreichend Wohnraum versorgt werden.
Ein klug konstruierter öffentlicher Wohnungsbau fördert sozial ausgewogene Wohnquartiere und verhindert Segregation. Ich verweise einmal mehr auf die Stadt Wien, auf Zürich und Basel – dahin sollte die AfD mal fahren und sich das angucken. Das klappt da sehr gut. Genau diesen Weg werden wir auch als rot-rot-grüne Koalition deshalb verfolgen. Und noch etwas wird bereits gemacht, auch wenn Ihnen das vielleicht nicht bekannt ist: Es gibt keine Freistellung von Belegungsbindungen mehr, und das bereits seit 2016. Da gab es nämlich vorher so ein „links-grün versifftes“ Volksbegehren für ein Mietenbündnis, für ein Wohnraumversorgungsgesetz, wo da sozusagen schon auf die Freistellung abgestellt wurde. Und seitdem ist doch klar, dass die bezirklichen Wohnungsämter und der Senat sicherstellen, dass bei Neuvermietungen von freiwerdenden Sozialwohnungen ausschließlich berechtigte Haushalte einziehen. Auch damit wird dafür gesorgt, dass der soziale Wohnungsbau denjenigen zur Verfügung gestellt wird, die ihn wirklich brauchen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 8. August 2019 Drucksache 18/2087
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich hierzu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/1615 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen – nehme ich jedenfalls an; es meldet sich jetzt gar keiner mehr. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, das sind die CDU-Fraktion, die FDPFraktion, die AfD-Fraktion, ein fraktionsloser Abgeordneter und nunmehr auch die Koalitionsfraktionen. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Regelungen für Anwärterinnen und Anwärter sowie für begrenzt Dienstfähige
Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig mit den Stimmen aller Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage auf Drucksache 18/2029 annehmen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die FDPFraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter, sodass das Gesetz damit so beschlossen ist.
Wahl von zehn Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums des PestalozziFröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts
Die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses erfolgte in der 6. Plenarsitzung am 16. Februar 2017. Infolge einer Änderung des Gesetzes über das Pestalozzi-Fröbel-Haus und den Lette-Verein bedarf es nunmehr der Wahl von Stellvertretern. Die Wahlvorschläge der Fraktionen entnehmen Sie bitte der Ihnen als Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Liste. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Wahlen durch Handaufheben und getrennt nach den Fraktionsvorschlägen durchzuführen.
Von der Fraktion der SPD werden zur Wahl vorgeschlagen: Frau Abgeordnete Ülker Radziwill als Vertreterin für Herrn Abgeordneten Lars Düsterhöft; Herr Abgeordneter Dennis Buchner als Vertreter für Frau Abgeordnete Bettina König; Frau Abgeordnete Dr. Ina Czyborra als Vertreterin für Frau Abgeordnete Melanie KühnemannGrunow. Wer die von mir Genannten zu stellvertretenden Mitgliedern zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit sind die Genannten so gewählt.
Von der Fraktion der CDU werden vorgeschlagen: Herr Joachim Luchterhand als Vertreter für Herrn Abgeordneten Roman Simon; Herr Harald Sielaff als Vertreter für Herrn Hans-Jürgen Pokall. Wer die von mir Genannten zu stellvertretenden Mitgliedern zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen sowie ein fraktionsloser Abgeordneter, sodass auch die Vorgenannten gewählt sind.
Von der Fraktion Die Linke werden vorgeschlagen: Frau Christine Keil als Vertreterin für Frau Abgeordnete Franziska Brychcy; Frau Petra Schrader als Vertreterin für Frau Abgeordnete Katrin Seidel. Wer die von mir Genannten zu stellvertretenden Mitgliedern wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind ebenfalls alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Entschuldigung, das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU-Fraktion und die
FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des fraktionslosen Abgeordneten sind die Vorgenannten so gewählt.
Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden vorgeschlagen: Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger als Vertreterin für Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz; Herr Abgeordneter Notker Schweikhardt als Vertreter für Frau Abgeordnete Catherina Pieroth-Manelli. Wer die von mir Genannten zu stellvertretenden Mitgliedern zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion sowie des fraktionslosen Abgeordneten sind die Vorstehenden zu stellvertretenden Mitgliedern gewählt worden. Die CDU-Fraktion hatte auch zugestimmt.
Schließlich wird von der AfD-Fraktion vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Franz Kerker als Vertreter für Herrn Abgeordneten Andreas Wild. Wer Herrn Kerker zum stellvertretenden Mitglied zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der Koalitionsfraktionen ist auch Herr Kerker zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Damit ist die Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses erfolgt. Allen Gewählten an dieser Stelle herzlichen Glückwunsch!
Wahl von zwölf Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts