Das glaube ich Ihnen sofort, Herr Luthe. Trotzdem ist die Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Wir können nun die Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Sie kennen das Prozedere. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten, und ich beende die Anmeldung.
Ich verlese die ersten Namen der Wortmeldungen. Zuerst eingedrückt hat sich Herr Christian Buchholz, dann Herr Dr. Bronson, Herr Vallendar, Frau Dr. Jasper-Winter, Herr Düsterhöft, Herr Walter, Herr Ubbelohde und so fort. – Ich korrigiere mich: Herr Daniel Buchholz, vielen Dank. – Sehen Sie es mir nach. Es ist immer mit den Nummern abzugleichen, Ihre Vornamen erscheinen hier nicht automatisch. Also, Herr Daniel Buchholz hat sich als Erstes eingedrückt und hat als Erster die Möglichkeit der Fragestellung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! So ist das mit den Namen. – Ich frage den Senat: Wie steht es denn aktuell um die Bestellung von 1 500 U-Bahnwagen im Land Berlin. Wann werden wir die U-Bahnwagen endlich kriegen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Buchholz! Leider kann ich Ihnen keine großen und keine guten Neuigkeiten verkünden. Sie haben es ja sicherlich der Presse schon entnommen, dass einer der Mitbieter in diesem Verfahren eine Beschwerde beim Kammergericht eingereicht hat. Diese wird nun geprüft. Der Termin der mündlichen Verhandlung ist festgelegt worden. Vermutlich wird das Anfang oder Mitte November sein. Das ist der aktuelle Sachstand. Ob eine aufschiebende Wirkung damit verbunden ist, wird sich dann tatsächlich erst zeigen. Bis dahin wird die BVG sich auf die Auseinandersetzung vor Gericht vorbereiten. Wir hoffen darauf, dass wir tatsächlich dann in Kürze, spätestens im November, mehr wissen in dieser Angelegenheit. Wir haben es ja schon diskutiert, es ist natürlich bedauerlich, weil die wachsende Stadt auch einen wachsenden öffentlichen Nahverkehr braucht, der auf moderne UBahnwagen setzt. Deswegen ist diese Beschwerde, die hier eingegangen ist, mit möglichen Auswirkungen und den Verzögerungen, die das für die Fahrgäste der BVG hat, keine gute Nachricht für Berlin.
Vielen Dank, Frau Senatorin! Lässt sich denn heute schon halbwegs abschätzen, wie die bisherigen Verzögerungen die Planungen der BVG für eine Ausweitung des UBahnverkehrs tatsächlich auch in der Realität behindern werden?
Natürlich ist es so, dass jede Verzögerung, auch von einer Woche oder einem Monat, die bislang eingetreten sind, keine gute Nachricht ist, weil die Fahrgäste dringend auf diese Verstärkung warten. Die U-Bahnen sind leider nicht mehr die jüngsten. Wartung und Instandhaltung kosten mehr Zeit, bis die Wagen wieder auf die Schiene kommen. Die BVG hat deswegen bereits in den Betriebswerkstätten aufgerüstet, sowohl personell als auch von der Fläche her, damit die Instandhaltung und Wartung schneller funktionieren kann. Nichtsdestotrotz merkt man im Betrieb inzwischen die Einschränkungen durch die
veraltete Flotte. Deswegen ist diese Beschwerde nicht gut für die Stadt, dass hier ein Unternehmen offensichtlich klagt – was inzwischen üblich ist, muss ich leider sa- gen –, dass gegen jede Vergabe im Nahverkehr – Sie kennen das, Sie kennen sich da gut aus – geklagt wird, um eine Rechtsposition zu halten. Allein aufgrund dieser Tatsache müssen die Berliner Fahrgäste jeden Tag leider mit Einschränkungen rechnen, bis die Frage entschieden ist. Die BVG tut das, was sie tun kann, mit der Ausweitung von Betriebswerkstattkapazitäten beispielsweise.
Wir harren der ersten Verhandlung, bei der sich zeigen wird, ob eine aufschiebende Wirkung eintreten wird, oder ob die Fahrgäste doch darauf hoffen können, dass der Zuschlag erteilt werden kann und die Bahnen dann auch in absehbarer Zeit gebaut und nach Berlin kommen können.
Welche Maßnahmen wird der Senat denn ergreifen, um das Vergaberecht zu entschlacken und zu entbürokratisieren, auch vor dem Hintergrund neuer Vergabeverfahren wie der Innovationspartnerschaft?
Das ist tatsächlich jetzt eine etwas andere Fragestellung, mit Verlaub. Sie wissen, dass wir gerade an einem neuen Referentenentwurf für das Berliner Vergabegesetz arbeiten, wo das Thema Innovationspartnerschaften eine Rolle spielt und spielen soll. Das haben wir explizit auch in das Gesetz geschrieben. Das gibt den Vergabestellen die Möglichkeit, bei neuen Produkten, bei neuen Dienstleistungen, die ausgeschrieben werden, diesen Weg einer Innovationspartnerschaft zu gehen. Das ist an dieser Stelle mehr Freiheit für die Vergabestellen, um sich ein Stück weit zu öffnen und nicht nur im sehr starren Vergaberahmen zu agieren. Das braucht aber auch Qualifikation. Wir eröffnen diese Möglichkeit für die Vergabestellen. Ich kann und werde dafür werben, dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden. Aber am Ende liegt es an der einzelnen Vergabestelle, wie sie damit tatsächlich umgeht.
Ich frage den Senat: Was hat der Senat bisher gegen das von der Polizei dokumentierte Informationsleck in der Berliner Ausländerbehörde unternommen, um eine weitere Sabotage der Polizeiarbeit zu stoppen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bronson! Ich bin Ihnen für die Frage sehr dankbar, weil sie mir die Gelegenheit gibt, richtigzustellen, dass es ein solches Informationsleck – ich habe auch gelesen „ein Misstrauen des Landeskriminalamtes gegen die Ausländerbehörde“ – gar nicht gibt.
Folgender Sachverhalt: Die Eröffnung einer polizeilichen Ermittlung wird in dem polizeilichen Informationssystem POLIKS eingetragen. Auf dieses System, das nicht veränderbar ist, haben dann alle Beschäftigten der Berliner Polizei Zugriff, und automatisch erfolgt auch eine Weitermeldung an die Berliner Ausländerbehörde. Wenn es dann aus polizeitaktischen Gründen geboten scheint, dass solche Ermittlungen nicht gleich offenbar werden – beispielsweise in Akteneinsichtsverfahren durch Anwälte –, gibt es einen technischen Schutzraum innerhalb des POLIKS-Systems. In diesem technischen Schutzraum kann dafür gesorgt werden, dass diese automatische Weitermeldung nicht erfolgt. Wichtig ist, dass dann, wenn diese Untersuchungen stattgefunden haben bzw. sich erhärten, dieser Schutzraum wieder aufgehoben wird und die Dokumentation in POLIKS vollständig vorliegt.
Diese technische Möglichkeit, einen Schutzraum zu schaffen, ist mitgeteilt worden. Das ist ein Vorgang, der vom Landeskriminalamt mehrfach genutzt wird, nicht nur im Zusammenhang mit der Ausländerbehörde, sondern es ist ein polizeitaktisch in vielen Fällen kluges Vorgehen, nicht allen bei jeder Gelegenheit davon zu berichten, dass man nach einem bestimmten Verdacht ermittelt.
Vielen Dank, Herr Senator! – Diese polizeitaktische Möglichkeit wird von der Öffentlichkeit aber ganz anders gesehen. – Dann muss ich Sie auch gleich fragen, warum sich Teile des Senats durch die offensichtliche Rückendeckung für die gesetzeswidrige Handlungsweise innerhalb
Sehr geehrter Herr Bronson! Die Frage habe ich nicht verstanden. Das müssten Sie noch einmal genauer ausführen; aber ich weiß nicht, wovon die Rede ist.
Der Innensenator forderte kürzlich im Fall rechtsextremer Übergriffe in Neukölln Ermittlungen des Generalbundesanwalts. Wird es diese Forderung von Ermittlungen auch bei den ständigen Anschlägen linksextremen Gruppierungen und Terrorgruppierungen in Berlin geben, oder wird sich das allein weiterhin auf den Rechtsextremismus beziehen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vallendar! Ich denke, man kann die verschiedenen Dinge nicht miteinander vergleichen. Wenn Sie vor dem Hintergrund des NSU-Terrors und der Morde aus dem NSU-Komplex oder jetzt gerade den Mordfall an Regierungspräsident Lübke in Kassel die Situation betrachten, dann stellen Sie fest, dass auf diese Art und Weise der Rechtsextremismus nicht nur versucht, seine Gegner, und die Menschen, die sich für Demokratie engagieren, einzuschüchtern, sondern dass es regelrecht zu Morden kommt, zu Mordserien. Das muss auch entsprechend gewürdigt werden.
Die Situation des Linksextremismus, speziell im Gebiet Rigaer Straße, ist so, dass ich deutlich in Zweifel ziehe, dass es dort eine politische Motivation gibt. Denn das, was ich dort sehe, beispielsweise in Friedrichshain, im Gebiet Rigaer Straße, sind Gangstermethoden. Das ändert nichts daran, dass die Polizei selbstverständlich vor Ort
ist und gegen solche Gangstermethoden vorgeht. Nur, die rechtsextremistischen Mordserien und Brandanschläge, die in Neukölln nur glücklicherweise bisher noch nicht zu Todesfällen geführt haben, zu vergleichen mit der Situation in der Rigaer Straße, wird der Situation nicht gerecht.
Damit wende ich mich nicht, oder leiste ich nicht dem Vorwurf Vorschub, ich wäre auf dem Auge gegenüber Linksextremismus in irgendeiner Art und Weise blind. Sie wissen, dass wir da energisch agieren.
Wie der Generalbundesanwalt das Ganze beurteilen wird, werden wir sehen. Wir haben in der nächsten Woche ein Gespräch mit dem Generalbundesanwalt, um verschiedenste Themen durchzugehen.
Vielen, herzlichen Dank! Herr Senator! Kann ich also Ihren Ausführungen entnehmen, dass Brandanschläge, wenn sie von Rechtsextremisten ausgeübt werden, sozusagen ein Terrorismuspotenzial beinhalten, während Brandanschläge bei Linksextremisten keinen politischen Hintergrund haben, oder wie kann man Ihre Ausführungen, die Sie eben getätigt haben, verstehen?
Herr Vallendar! Das können Sie nicht so verstehen! Das habe ich ja auch an dieser Stelle nicht gesagt. Ich habe versucht, sorgfältig zu differenzieren. Sie haben versucht, die Mordserien des NSU und den Mord an Lübke und die Situation, die wir in Neukölln haben, zu vergleichen mit der Situation in der Rigaer Straße. Richtig ist: Beides sind Gewalttaten. An beiden Stellen ist die Härte des Staates erforderlich. Daran kann es keinen Zweifel geben. Nur: Die Taten miteinander zu vergleichen, das geht nicht. Das habe ich hier deutlich gemacht.