Hugh Bronson
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Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat das staatszersetzende Verwaltungshandeln durch Stadtrat Schmidt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, der linksradikale Hausbesetzer in der Rigaer Straße vor der Umsetzung von Recht und Gesetz schützt?
Unabhängig von der Beurteilung, auf die Sie warten, könnte der Senat trotzdem Stellung nehmen. – Daher meine Frage: Warum schweigt der Senat zum offensichtlich links-ideologisch begründeten Verhalten des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg in der Frage der Ablehnung der Amtshilfe in Coronaangelegenheiten durch die Bundeswehr?
Das war eine Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann frage ich den Senat: Welche politischen und rechtlichen Schritte plant der Senat, um das linksradikal durchsetzte Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückzuholen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der CDU! Auslöser dieser Debatte ist der Antrag. Sie wollen das Alter der Bürgerdeputierten auf 16 Jahre herabsenken und begründen es damit, dass es eine Kompatibilität geben müsse.
Auf der einen Seite haben wir die Wahlberechtigten für die Bezirksverordnetenversammlungen – BVV – mit ihren jungen 16 Jahren. Auf der anderen Seite sind die Bürgerdeputierten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, um gewählt werden zu können. Diese von Ihnen versuchte Angleichung ist, mit Verlaub, grober Unfug.
Bürgerdeputierte sind in den BVV-Ausschüssen rede- und stimmberechtigt. Sie sind damit dem Bezirksverordneten gleichgestellt. Das Mindestalter für die Wahl als Bezirksverordneter liegt aber nicht bei 16, sondern richtigerweise bei 18 Jahren, insofern ist die von Ihnen angestrebte Kompatibilität bereits gegeben.
Es ist schon erstaunlich, dass ausgerechnet die CDU, die ansonsten – ebenso wie die AfD – jegliche Absenkung des Mindestwahlalters kategorisch ablehnt, jetzt mit einem solchen Antrag um die Ecke kommt. Sie stellen sich damit übrigens gegen die große Mehrheit der Deutschen. Nach einer Civis-Umfrage zur Bundestagswahl lehnen Dreiviertel der Befragten die Absenkung des Wahlalters ab. Knapp 64 Prozent gaben sogar an, das Wahlalter solle auf keinen Fall herabgesetzt werden. Was also treibt die CDU zu diesem seltsamen Vorgehen? – Es ist, leider zum wiederholten Mal, ein durchsichtiger Versuch, sich dem grünen Wunschkoalitionspartner anzubiedern.
Das bleibt natürlich nicht unerwidert, denn es ist beileibe kein Zufall, dass der ursprüngliche Antrag der CDU heute von den Grünen neu verpackt zur Priorität gemacht worden ist. Sagen wir es deutlich: Mit sachgerechter Politik hat dieser Antrag nichts zu tun. Es ist vielmehr das traurige Dokument einer einstmals bürgerlich-konservativen Partei, die sich mittlerweile in inhaltlicher Beliebigkeit verliert.
Jetzt wird versucht, sich an die minderjährigen Klimahüpfer von Fridays for schulfrei ranzuwanzen.
Das wird aber nicht funktionieren. Die 18-Jährigen werden die CDU trotzdem nicht wählen, die 16-Jährigen erst recht nicht. Jungwähler wollen mit dem schwarzen Kanzlerwahlverein einfach nichts zu tun haben. Freuen kann sich die CDU aber auf den baldigen Vorstoß der Grünen, die 16- bis 18-Jährigen auch zu Abgeordneten auf Landesebene zuzulassen, wie es der Kollege Lux angedroht hat.
Ein Wort an die noch nicht Achtzehnjährigen, die diese Debatte verfolgen: Auch die AfD schätzt das politische Engagement von Jugendlichen sehr.
Ein politisches Amt jedoch, und sei es auch nur ein Ehrenamt, kann nicht pädagogische Ergänzung zum Poli
(Florian Dörstelmann)
tikunterricht an den Schulen sein. Es ist kein Betriebspraktikum. Politische Ämter, auch Ehrenämter sind zu wichtig und zu einflussreich, um als Spielwiese und Raum zum Ausprobieren missbraucht zu werden.
Im Berliner Bezirksverwaltungsgesetz heißt es dazu in § 20 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Bürgerdeputierte sind sachkundige … Bürger, die stimmberechtigt an der Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen.
Das umschreibt die ursprüngliche Idee im kommunalen Verfassungsrecht: Bürgerdeputierte müssen sachkundig sein. Aus gutem Grund beginnt nach § 2 BGB die Volljährigkeit erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Das bedeutet auch, dass man erst dann voll geschäftsfähig ist und das aktive und passive Wahlrecht erlangt. 16Jährige können rechtswirksam noch nicht einmal ihren eigenen Berufsausbildungsvertrag unterzeichnen.
Sie sind schlicht nicht voll geschäftsfähig. Dennoch wollen Sie von der CDU sie zu Trägern politischer Entscheidungsgewalt machen.
Das ist widersinnig und deswegen falsch. Was aber sachlich falsch ist, kann politisch nicht richtig sein.
Die AfD lehnt diesen Antrag ab. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie viele Klagen sind derzeit an Berliner Gerichten gegen die vom Senat verhängten Covid-19-Verordnungen anhängig?
Wenn Sie die Zahl der Klagen nicht konkret benennen können – vielleicht wissen Sie dann, wie viele Klagen gegen die Covid-19-Verordnung bereits entschieden worden sind? In welchen Fällen mussten Verordnungen daraufhin geändert oder zurückgenommen werden? – Vielleicht haben wir ja da einen kleinen Lichtblick; vielleicht können Sie uns das erhellen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Die immer sehr engagierten Mitarbeiter des Petitionsausschusses sind die eigentliche Triebfeder unseres Gremiums. Ihnen möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich danken und mich damit auch meinen Vorrednern anschließen.
Die Zahl der Eingaben wurde von Herrn Ronneburg schon genannt, ich möchte sie an dieser Stelle nicht wiederholen. Die Zahlen sind gut, und sie sprechen für die Bedeutung unseres Ausschusses als erfolgreicher Vermittler zwischen Menschen und Institutionen. In seiner Funktion ist der Petitionsausschuss auch immer ein deutlicher Seismograf und Wasserstandsanzeiger für die Berliner Verwaltung und Politik. Gerade dort liegt immer noch sehr vieles im Argen. Es gibt immer noch eine Hitliste der nervtötendsten Berliner Institutionen, die einfach nicht kürzer werden will. Sehr oft ist die lange Dauer der Verfahrensabläufe der Anlass eines Hilfeersuchens.
Dabei sind leider die Verwaltungsangestellten selbst sehr oft die Zielscheibe der Kritik, von denen die allermeisten aber ihre Arbeit sehr gut und sehr gewissenhaft erledigen. Das möchte ich ausdrücklich betonen, und ich möchte mich auch bei den Verwaltungsangestellten bedanken.
Der beste Verwaltungsangestellte kann nur dann effektiv arbeiten, wenn er in den Behörden nicht gegen veraltete analoge Strukturen zu kämpfen hat und nicht mit einem permanenten Personalmangel konfrontiert wird.
Für die AfD sind Bürgernähe und das Abschneiden alter Zöpfe programmatische Kernanliegen.
Wir mussten – wie auch im letzten Jahr – wieder einmal feststellen, dass sehr viele Stellen gerade in den Bezirksämtern unbesetzt geblieben sind und der Krankenstand nach wie vor sehr hoch ist. Hinzu kommt der direkte Wettbewerb mit Bundes- und Senatsbehörden, privaten Unternehmen und dem Nachbarland Brandenburg, das sehr oft mit besseren Angeboten die gesuchten Fachkräfte aus Berlin abzieht. Der rot-rot-grüne Senat ist nach wie vor gefordert, die Arbeit in der Verwaltung attraktiver zu gestalten, um diesen Braindrain zu beenden.
Im Petitionsausschuss selbst gehört der Bereich, für den ich zuständig bin, zum Feld Soziales. Ich habe sehr viel mit Petitionen zu tun, die sich mit Renten und ihrer Bemessungsgrundlage auseinandersetzen. Hier konnten wir Verfahren beschleunigen, indem wir uns direkt an die Rentenanstalt gewandt haben oder aber die Ausstellung medizinischer Gutachten und anderer Dokumente anregten. Hinter den nüchternen Verwaltungsakten stehen immer wieder menschliche Einzelschicksale und Ängste vor Versorgungsnot. Allein die Tatsache, dass wir in unserem reichen Land über drohende Altersarmut sprechen müssen, die Millionen Menschen betrifft, verweist über Einzelschicksale hinaus auf die grundsätzliche Fehlanlage deutscher Rentenpolitik.
Obwohl die große Zahl der Betroffenen regelmäßig in die Rentenversicherung eingezahlt hat oder Kinder großgezogen hat, müssen sich viele im Alter entscheiden, entweder die Wohnstube zu heizen oder Käse und Wurst einzukaufen. Die besteuerte Rente reicht hinten und vorne nicht. Das ist das größte Armutszeugnis dieser vermeintlich so wohlhabenden Republik, die sich immer noch Milliardenausschüttungen an Migranten leistet, die ihrerseits nicht einen einzigen Cent in Sozialversicherungen eingezahlt haben.
Was an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben darf, ist eine ganz neue Notlage, die durch die sogenannte Coronakrise und den Shutdown der Berliner Wirtschaft
und Verwaltung verursacht worden ist. Die Petitionen zu dieser Misere werden ausführlich Gegenstand eines Berichts im kommenden Jahr sein – ganz sicher. Der Ausschuss hat aber bereits jetzt mit den Ergebnissen einer vollkommen überzogenen Reaktion auf Covid 19 zu tun. Ein Petent schlug vor, das Virus extremer Kälte auszusetzen und bat uns, seine Empfehlung an Virologen und Epidemiologen weiterzureichen. Diese Petition mag bei einigen Heiterkeit auslösen, aber der Hintergrund dieser Eingabe ist sehr ernst zu nehmen. Sie zeigt die große Hilflosigkeit vieler Menschen, die sich Sorgen um die Zukunft ihrer Familie, ihres Arbeitsplatzes und unseres Landes machen. Auch hier ist der Senat gefordert, rechtzeitig Planungssicherheit herzustellen und der Stadt eine zeitnahe Öffnungsperspektive zu geben. Die Arbeit des Petitionsausschusses ist auch Prophylaxe: Akutes Versagen muss zur Sprache gebracht werden, bevor es das Forum, den Petitionsausschuss, erreicht.
Abschließend möchte ich noch den Kollegen aus den anderen Fraktionen für eine freundschaftliche und sehr hilfsbereite Zusammenarbeit meinen Dank aussprechen. Die Arbeitsatmosphäre ist sehr kollegial und hebt sich damit erfreulich von anderen Ausschüssen ab, in denen ich mitarbeite. Ich bin mir sicher, dass wir alle weiterhin trotz der politischen Unterschiede, die wir haben, gemeinsam unser Möglichstes tun, um zusammenzuarbeiten, denn es geht um die Menschen dieser Stadt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns Bauprojekte in Berlin ansehen, dann stellen wir eines fest: Oft sind sie auch Jahre nach der Fertigstellung immer noch im Rohbau zu bewundern. Eine Modernisierung unserer Art zu bauen und zu planen ist allein schon deswegen dringend geboten. Die Bauwerksdatenmodellierung oder Building Information Modeling – BIM – stellt einen wichtigen Schritt in Richtung moderner digitalisierter Bauverfahren dar. Mit eingeschlossen ist auch die Bewirtschaftung der fertiggestellten Gebäude. Dieses ganzheitliche System bietet, richtig angewendet, eine erhöhte Planungs- und Baueffizienz. Sie ist insgesamt zu begrüßen und zu unterstützen.
Dennoch gibt es ernste Probleme, die auch das beste Bauvorhaben nicht über die Theorie hinauswachsen lassen. Handfeste Inkompetenzen, gekoppelt mit ideologischem Starrsinn, sind gerade in unserem Nachbarland Brandenburg parallel zum Geldverbrenner BER zu bestaunen. Die dort regierenden Genossen verstehen so viel vom Planen und Bauen wie die hiesigen, nämlich gar nichts. Obwohl die Nutzung des BIM-Verfahrens grundsätzlich begrüßenswert ist, kann es in den Händen von rot-rot-grünen Fortschrittsbremsen niemals zur effektiven Anwendung kommen.
Während die Genossen weiter ihrem Credo „Ruinen schaffen ohne Waffen“ nacheifern, scheitert auch die beste digitalisierte Planungsmethode an der Starrsinnigkeit unserer selbsterklärten Umweltschützer, an ewiggestrigen Kiezbewohnern und nicht zuletzt an fehlender Sachkompetenz unserer Entscheidungsträger. Wie man in Brandenburg selbst ein milliardenschweres Unternehmen wie Tesla mit seinen gigantischen Rechts- und Planungsabteilungen – – Wie ein solches Unternehmen nicht mit der Waldameise als Bauverhinderungsgrund gerechnet hat, ja, welches Unternehmen sollte es sich überhaupt noch in den Kopf setzen, in Berlin auch nur einen Geräteschuppen zu errichten?
Es fehlen hier in Berlin nach der Mietpreisdeckelung nicht nur Milliardeninvestitionen für die Instandhaltung und die Sanierung von Wohngebäuden. Es ist vonseiten der Baufirmen auch keine Planungssicherheit mehr gewährleistet, wodurch der Neubau von Wohnfläche fast gänzlich ausbleiben dürfte. Wo weder geplant noch gebaut wird, ist auch keine Organisationsstruktur für die entsprechenden Bereiche notwendig, zumindest so lange nicht, bis ein angemessenes Fundament gegossen wurde. Das bedeutet, dass Vernunft einkehren muss in die Köpfe der Entscheidungsträger. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist damit allerdings kaum zu rechnen.
Wir sehen den Antrag in dem Sinne als positiven Anreiz, nicht nur die Art des Bauens und Planens anzufassen,
sondern auch die Art des Denkens. Die kognitiven Missstände der grünen Sozialisten sind und bleiben die allergrößte Baustelle in dieser Stadt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Noch immer sollen im Einzelplan 08 Steuereinnahmen verpulvert werden, um einen nicht weiter spezifizierten Europagedanken zu fördern. Ich zitiere verkürzt und mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Bericht des Senats – Zitat:
Ziel ist es, den Berlinern den Mehrwert der Mitgliedschaft in der EU zu verdeutlichen. Hierdurch soll eine nachhaltige Identifikation als Europäer erfolgen und damit die Stärkung des Europagedankens herbeigetragen werden.
Zitat Ende. Im tiefen Tal der Begriffsstutzigkeit ist mit „Europa“ keinesfalls der Subkontinent mit seinen 47 Staaten gemeint, sondern die schwindsüchtige EU. Auslöser dieser Schwindsucht ist der Brexit. Die Stadt Berlin ist von den Folgen der Volksabstimmung in Großbritannien stärker betroffen als vom Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Tegel.
So werden im Einzelplan 05 des Haushaltes Mittel freigestellt, um die 18 000 in Berlin ansässigen Briten mit Aufenthaltstiteln zu versorgen.
Unfreiwillig konterkariert wird diese kluge Initiative durch das Komplettversagen des Senats bei der Anwerbung von in London ansässigen EU-Einrichtungen. Nach
dem Brexit gehen die Europäische Bankenaufsicht nach Paris und die Europäische Arzneimittel-Agentur nach Amsterdam. – Well done, Mister Müller!
Gewiefte Berliner können sich ohnehin kein Quäntchen mit der Geldverbrennungsmaschine in Brüssel identifizieren, denn das Demokratiedefizit der EU hat sich als ausgesprochen reformresistent erwiesen. Die Kritik an ausufernden europäischen Institutionen, an der Banken- und Schuldenunion, die Ungleichheit der Lebensverhältnisse, die Idee einer europäischen Armee, die Kritik an der Maßregelung, die Bevormundung demokratisch gewählter Regierungen, vornehmlich in Osteuropa, und die Verhinderung einer tatsächlichen parlamentarischen Kontrolle des Brüsseler Machtapparats sind alles andere als modellhaft.
Der immer schneller vorangetriebene Verschmelzungsprozess innerhalb der EU hin zu den niemals autorisierten Supergebilde Vereinigte Staaten von Europa ist das Ergebnis von wachsenden Verlustängsten einer alten Elite und nicht das Bedürfnis der europäischen Völker, die niemals zu den Vereinigten Staaten von Europa befragt worden sind.
Mit Berlin und den Menschen in dieser Stadt hat dieses Brüssel immer weniger zu tun. Wir werden daher kein Geld freigeben, um dieses Konstrukt identifikatorisch als aufpoliertes Leitbild zu präsentieren.
Den Einzelplan 08 und damit den Haushalt in vorliegender Form lehnt die AfD entschieden ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An meine beiden Vorrednerrinnen doch einfach mal die Empfehlung, sich zusammen auf ein Bier zu treffen oder einen Kaffee trinken zu gehen. Aber hier sind wir zusammengekommen, um über den Einsamkeitsbeauftragten zu sprechen. Nach Vorgabe der SPD im Bundestag will jetzt auch die CDU auf Landesebene einen Einsamkeitsbeauftragten finanzieren. Dazu sollen Projektmittel von bis zu 100 000 Euro jährlich für Personal und Sachmittel freigesetzt werden.
In der heutigen Debatte, die sich gezielt und ganz bewusst an dem emotionalen Aspekt der Einsamkeit festmacht, verstellt sich der Blick auf Ursachen und strukturelle Gründe heutiger Vereinzelung. In vielen Fällen sind Einsamkeitsschäden die klaren Folgen politischer Entscheidungen auf allen Ebenen:
die Aushöhlung familiären Zusammenhalts mit Infragestellung der eigenen Identität, die Verelendung von sozialer Struktur in Innenstädten oder die Deregulierung des Arbeitsmarktes. Im gesellschaftlichen Konkurrenzkampf
(Emine Demirbüken-Wegner)
müssen wir uns selbst bedingungslose Flexibilität bei der Karriereplanung verordnen. Wir streben eine unablässige Optimierung eines stets neu zu erfinden Selbst an, mit sexuellen Orientierungen nach Tageslaune und auf Abruf. Man baut kein soziales Netz vor Ort mehr auf, wenn man ohnehin nicht weiß, ob man in zwei oder in vier Jahren noch dort leben wird und mit wem.
Wer also beklagt, dass so viele Menschen heute allein wohnen – was nicht notwendigerweise Einsamkeit bedeutet –, der könnte sich doch auch über Mietpreise und Wohnungsbau unterhalten, über Stadtplanung und öffentliche Begegnungsräume, die nicht für uns zu Einkaufszentren umgebaut wurden, wo Menschen nur noch als austauschbare Konsumenten existieren. Wer die Beziehungslosigkeit und die Kontaktarmut älterer Menschen anspricht, könnte über den Zustand der Pflege reden, über Betreuungsschlüssel, über Bezahlung von sogenannten Careworkern und die Auswirkung ihrer gewinnorientierten Privatisierung.
Wir brauchen eine neue bürgerliche Politik.
Zur Vernetzung unterschiedlicher Initiativen ist ein Einsamkeitsbeauftragter auf Senatsebene gar nicht notwendig. Es wird in Berlin nicht einmal versucht, mit allen ehrenamtlichen Kräften zu arbeiten, die sich im Kiez auskennen – Beispiel: Steffen Michael Witt. Im „Tagesspiegel“ wurde berichtet, dass der seinerzeit 71-jährige Ehrenamtler über 15 Jahre lang im Wilmersdorfer Kiez betagte Senioren anlässlich runder Geburtstage oder Ehejubiläen besuchte und die Glückwünsche des Bürgermeisters überbrachte. Als bekannt wurde, dass er der AfD beigetreten war, sorgte die rot-rot-grüne Mehrheit im Charlottenburger Rathaus für seine Abwahl aus dem Sozialausschuss.
Wenn derartiges kleines Karo ehrenamtliche Arbeit in den Bezirken torpediert, dann hilft auch kein Einsamkeitsbeauftragter auf Senatsebene.
Das Geld gehört dementsprechend nicht in eine Planstelle, sondern direkt in die paritätischen Wohlfahrtsverbände. Es gehört direkt in die vielen bürgerlichen Ehrenamtsinitiativen. Es gehört direkt in die Beratungsstellen im Kampf gegen Drogen- und Alkoholmissbrauch bei alten und bei jungen Menschen. Einsamkeit ist kein generationsspezifisches Problem. All das bedeutet absolut nicht, dass es nicht etliche Menschen gibt, die wahrhaftig unter ihrer Einsamkeit leiden. Man muss darüber reden, statt teure Gefühlspolitik zu betreiben, die sich als Fürsorge tarnt.
Unterstützen Sie massiv die bestehenden Initiativen in den Bezirken und auf Landesebene und bauen Sie keine
unnötige Parallelstruktur auf, die das Odium einer Personalbeschaffung nicht loswerden wird! Sonst werden Sie sich sagen lassen müssen, liebe Kollegen der amorphen Omnibuspartei der Mitte, dass Sie vorsorglich der Mohring- und Senftleben-Einsamkeit Rechnung tragen wollen, die auch hier in Berlin auf Sie warten wird! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit – die AfD lehnt diesen Antrag ab!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die Kaderparteien gemeinsam einen Antrag einreichen, dann sollte man genau hinschauen. Und es hat sich gelohnt. Der sogenannte Pakt von Amsterdam als Kernstück dieses Antrags hat ohnehin Präferenz für die Arbeitsprogramme der EU-Kommission. Sie wirbt seit März 2017 für die EU-Städteagenda. Doch kommt die Agenda nicht einmal als Begriff im Berliner Haushaltsplan 2020/2021 vor.
Schauen wir, was fehlt. Richtig ist, dass die Städte der EU im Mittelpunkt der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen stehen. Was aber ist mit dem ländlichen Raum? – Wir können uns mit Themen wie Klima, Mobilität und Kreislaufwirtschaft im urbanen Umfeld beschäftigen. Mehr als zwei Drittel der EUBevölkerung lebt in Städten. Dort werden bis zu 85 Prozent des BIP der EU erwirtschaftet und rund 60 bis 80 Prozent der Energie verbraucht. Dort entstehen aber auch die Probleme der zunehmenden Urbanisierung. Nichts wird im Antrag zur Steigerung des BIP gesagt. Im Antrag steht auch nichts zu Smart Citys und nichts zur Einbindung des ländlichen Raums. Das sind immerhin 75 Prozent des EU-Territoriums und knapp ein Drittel der Unionsbürger, die eben nicht in Städten leben. Es steht dort auch kein Wort zum Brexit, der das fragile Equilibrium der EU mit seinen zahllosen Agenden in eine tiefe Krise stürzen wird. Stattdessen wird im Antrag gefordert, Berlin möge seine auf EU-Ebene vorhandenen Kooperationen in Sachen Integration von Migranten und Flüchtlingen – Zitatende – und lokale Wirtschaft und Beschäftigung ausbauen. Das sind also die vorrangigen Probleme, mit denen unsere Aufmerksamkeit gebunden werden soll.
Dieser Antrag geht an den Realitäten der EU komplett vorbei. Anstatt eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, wie die Herausforderung einer verkleinerten EU mit weniger Städten aussehen wird, wie sich die Herausforderungen gestalten werden – insbesondere der ländliche Raum darf nicht von der Digitalisierung einer EU-27 ausgeschlossen werden –, wird ein Schaufensterantrag gestellt, der weder etwas Neues sagt noch eine Initiativlücke schließt. Und das sind doch allein Gründe, um hier einen Antrag vorzubringen. Es gibt überhaupt keinen Grund, diesem Antrag zuzustimmen.
Ich möchte noch eine Bemerkung zum Kollegen Jupe machen. Selbstverständlich steht die AfD auf unserer Verfassung, und sie ist daran orientiert – was denken Sie denn? Wir setzen aus eigener Verantwortung nicht nur vehement die Wiederherstellung des Rechtsstaats durch.
Wir setzen uns dafür ein, wir wollen das versuchen, und das ist etwas, was Ihrer Partei leider verloren gegangen ist, Herr Jupe.
(Frank Zimmermann)
Wir lehnen den Antrag ab. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich frage den Senat: Was hat der Senat bisher gegen das von der Polizei dokumentierte Informationsleck in der Berliner Ausländerbehörde unternommen, um eine weitere Sabotage der Polizeiarbeit zu stoppen?
Vielen Dank, Herr Senator! – Diese polizeitaktische Möglichkeit wird von der Öffentlichkeit aber ganz anders gesehen. – Dann muss ich Sie auch gleich fragen, warum sich Teile des Senats durch die offensichtliche Rückendeckung für die gesetzeswidrige Handlungsweise innerhalb
(Bürgermeisterin Ramona Pop)
der Ausländerbehörde quasi zu Komplizen von Kriminellen machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Debatte um die sogenannten Flüchtlingsbürgschaften wird Ihnen aus der Presse bekannt sein. Seit September 2013 läuft ein Berliner Aufnahmeprogramm, um vornehmlich syrischen Migranten den Aufenthalt in der Stadt zu ermöglichen. Nun haben sich mehrheitlich Vertreter der gutsituierten Mittelschicht dafür verbürgt, für die Kosten des Lebensunterhalts der Neuankömmlinge aufzukommen, einschließlich der Erstattung von sozialstaatlichen Leistungen. Alles gut, kann man sagen – eine humanitäre Geste und ein Zeichen der Nächstenliebe. Was kann daran falsch sein?
Aber mit Bürgschaften ist das so eine Sache: Wer sich gut fühlen wollend gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz vor Jahren eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, der kann jetzt ganz gehörig zur Kasse gebeten werden. Das gilt auch für die Hilfestellungen, die ansässige Migranten der eigenen Familie haben zukommen lassen: So hat nach Angaben der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ ein gewitzter Kurde für nicht weniger als 31 Angehörige Verpflichtungserklärungen unterschrieben und soll nun 700 000 Euro zahlen. – Da fragt sich der besonnene Haushalter, wie wohl die Bonitätsprüfung ausgesehen
haben mag. Gab es überhaupt Bonitätsprüfungen? – Vermutlich nicht.
Spätestens mit dem Integrationsgesetz von 2016 und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 wurde allen klar, dass einmal gemachte Verpflichtungserklärungen für fünf Jahre gelten. Sie erlöschen auch dann nicht, wenn jemand als Flüchtling anerkannt oder ein humanitärer Titel erteilt wird. Die Verpflichtungserklärungen eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit auf alle Kosten, denen keine Beitragszahlungen entgegenstehen: Das sind alle Sozialhilfekosten inklusive Zahlungen der Jobcenter, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz inklusive anfallender Krankenbehandlungskosten sowie alle Kosten für eine etwaig erforderliche Abschiebung einschließlich der Kosten für Abschiebungshaft. – Das kann teuer werden. Jeder Bürge sollte und muss die Vertragsbedingungen kennen, bevor er eine Unterschrift leistet. Nichtwissen schützt vor Vollstreckung nicht.
Es ist in diesem Zusammenhang auch unzulässig, sich auf Vertrauensschutz oder gar Amtshaftung berufen zu wollen. Es muss jedem klar sein, dass eine Bürgschaft ein erhebliches finanzielles Risiko bedeutet.
Nach ganz überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung sind die Behörden nicht verpflichtet, den Verpflichtungsgeber vor Eingehung einer Verpflichtung umfassend auf die mit der Verpflichtungserklärung verbundenen Risiken hinzuweisen. Hier gilt ganz einfach das Prinzip der Eigenverantwortung wie eben im Privatsektor auch.
Ich komme zum Schluss: Wir fordern den Senat ganz ausdrücklich auf, die Erstattungsforderungen aufgrund abgegebener Verpflichtungserklärungen konsequent
durchzusetzen und keine Forderungsverfahren niederzuschlagen, befristet oder anderweitig,
um nach einer sogenannten Einzelfallprüfung die Steuerzahler in die Pflicht zu nehmen. Denn die einmal geleisteten Zahlungen wie z. B. die insgesamt 1 287 572,42 Euro, die von Berliner Jobcentern ausgezahlt worden sind, müssen nun aus dem Steuersäckel beglichen werden, wenn der Bürge nicht zahlen kann, will oder soll. Das ist aber nicht unser Verständnis von Gerechtigkeit. Es hat auch nichts mehr mit Nächstenliebe zu tun, wenn ganz einfach der Eimer weitergereicht wird – schon gar nicht, wenn eklatante Fehler bei der Bonitätsprüfung, so sie denn überhaupt vorgenommen wurde, gemacht worden sind.
Berlin hat einen bedrohlich hohen Schuldenstand von 57,6 Milliarden Euro. Es ist hohe Zeit zu konsolidieren. Unterstützen Sie unseren Antrag und sorgen Sie für eine entschiedene Umsetzung anhängiger Vollstreckungsmaßnahmen! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
(Senator Dr. Dirk Behrendt)
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Schubert! Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Ich möchte Sie auf eine einfache Tatsache hinweisen: Wenn Sie glauben, dieser Antrag sei überholt, dann haben Sie ihn entweder nicht gelesen oder Sie haben ihn gelesen und nicht verstanden.
Schauen Sie sich noch einmal ganz genau an, worum es in der Sache eigentlich geht!
Ich finde es überhaupt bemerkenswert, dass ich hier mit einer Dame diskutieren muss, die von der SED 2.0 kommt.
Ihre Politik, wenn es um Flüchtlinge ging, sah bis zum 9. November 1989 doch ganz anders aus. Wir haben über
140 Mauertote zu beklagen. Haben Sie eigentlich mal Ihre Zeit genutzt, um sich bei diesen Leuten zu entschuldigen, mit den Familien Kontakt aufzunehmen, oder ist Ihnen das vollkommen gleichgültig?
Sie gehören einer Regierungskoalition an, die sich um den Rechtsstaat sehr wenig kümmert. Nach der Pressemeldung gibt es immer noch 44 500 abgelehnte Asylbewerber, die immer noch in Berlin leben. Davon sind 12 441 vollziehbar ausreisepflichtig. Wir haben eine Schriftliche Anfrage vom Juli diesen Jahres beantwortet bekommen. Der Senat gibt die Auskunft, dass im ersten halben Jahr 2019 nur 564 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben worden sind.
Da fragt man sich eigentlich, was mit den anderen 12 000 geschieht, die ausreisepflichtig sind, mit den anderen, die abgelehnt worden sind. Warum wird der Rechtsstaat – –
Frau Schubert! Sie hatten doch hier in diesem Hause gesagt, Sie könnten sich gar nicht vorstellen, warum es von Vorteil sein sollte, potentielle Terroristen abzuschieben. Was ist denn gewonnen, wenn sie andernorts schwere Verbrechen begehen? – Ich stelle Ihre Autorität, in diesen Dingen überhaupt zu diskutieren, damit infrage. Sie wissen doch gar nicht, worum es geht. Schauen Sie sich den Antrag an, und dann können wir uns noch mal unterhalten, wenn Sie die Zeit dazu finden. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sehr engagierten Mitarbeiter des Petitionsausschusses sind die eigentliche Triebfeder unseres Gremiums. Ich möchte ihnen an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal ganz herzlich danken.
Im letzten Jahr hatten wir, wie der Kollege Ronneburg schon angedeutet hatte, über 3 300 Zuschriften. Diese Zahl zeigt ganz deutlich die klare Notwendigkeit, dass wir uns wöchentlich zusammensetzen und die eingereichten Anliegen bearbeiten müssen. Wir hoffen, den vielen Fragestellern und Petenten wirklich geholfen zu haben, auch wenn wir nicht immer in ihrem Sinne haben befinden können.
Auch wenn es sich stets um Einzelfälle handelt, so ist der Petitionsausschuss immer auch ein deutlicher Seismograf dafür, wie die Berliner Verwaltung und die Politik gesehen werden. Gerade dort liegt immer noch sehr vieles im Argen. Sehr oft ist die lange Dauer der Verfahrensabläufe Anlass einer Petition. Es ist immer sehr ärgerlich, wenn Menschen lange auf Entscheidungen von Behörden warten müssen. Gerade für die AfD ist Bürgernähe und die direkte Einflussnahme auf althergebrachte Strukturen und deren Verbesserung von besonderer Wichtigkeit.
Die Durchsetzung direkter demokratischer Mitwirkung ist uns ein programmatisches Kernanliegen.
An dieser Stelle möchte ich aber auch klarstellen, dass es nicht die Angestellten und Erwerbstätigen in den Behörden sind, denen die vielerorts berechtigte Kritik gilt. Das Kernproblem ist leider die desolate Beschäftigungslage in den Berliner Ämtern. Es gibt eine Hitliste der nervtötenden Berliner Institutionen, die einfach nicht kleiner werden will. Der Senat hat ja schon Schwierigkeiten, für den Bau von Kitaplätzen eine korrekte Ausschreibung auf den Weg zu bringen. Sehr viele Stellen gerade in den Bezirksämtern bleiben unbesetzt, und der Krankenstand ist leider sehr hoch. Berliner Ämter befinden sich im harten Wettbewerb mit Bundes- und Senatsbehörden, privaten Unternehmen und dem Nachbarland Brandenburg, das sehr oft mit sehr viel besseren Angeboten die gesuchten Fachkräfte aus der Hauptstadt abzieht. Hier ist der rot rotgrüne Senat dringend gefordert, die Arbeit in der Verwaltung endlich attraktiver zu gestalten, um den Personalnotstand zu beheben.
Im Petitionsausschuss gehört der Bereich, für den ich zuständig bin, zum großen Feld der Sozialanliegen. Ich habe sehr viel mit Petitionen zu tun, die sich mit Fragen der Rente und ihrer Bemessungsgrundlage auseinandersetzen. Hier können wir im Ausschuss Verfahren beschleunigen, indem wir uns an die Rentenanstalt direkt wenden oder aber die Ausstellung medizinischer Gutachten und anderer Dokumente anregen. Hinter diesen sehr nüchternen Verwaltungsakten stehen menschliche Einzelschicksale mit Ängsten vor Versorgungsnot und drohender Altersarmut. Die Tatsache, dass viele Menschen in die Rentenversicherung eingezahlt oder Kinder großgezogen haben, sich jetzt aber entscheiden müssen, ob sie einkaufen gehen, die Wohnung heizen oder sich ein paar Schuhe kaufen, weil die besteuerte Rente einfach nicht reicht, ist immer noch ein großes Armutszeugnis dieser vermeintlich so reichen Republik.
Viele Bürger beschreiten mittlerweile leider den Klageweg und kommen gar nicht mehr zum Petitionsausschuss. Sie glauben, damit eine Entscheidungsfindung beschleunigen zu können und tragen leider zu weiteren Überlastungen der Gerichte bei. Viele Menschen wissen auch gar nicht, dass es sich bei unserem Ausschuss um einen Petitionsausschuss handelt und sie ein Grundrecht haben, sich an diesen wenden zu können, zumindest auch um eine neutrale Einschätzung ihres Anliegens zu erhalten.
Abschließend möchte ich mich noch ganz herzlich bei meinen Kollegen aus den anderen Fraktionen für ihre freundschaftliche und sehr hilfsbereite Zusammenarbeit im Petitionsausschuss bedanken. Die Arbeitsatmosphäre untereinander ist sehr kollegial und hebt sich damit sehr erfreulich von den anderen Fachausschüssen ab, in denen ich mitarbeite. Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin, trotz aller politischen Unterschiede, gemeinsam
(Franziska Brychcy)
unser Möglichstes tun werden, um den Menschen dieser Stadt zu helfen.
Dafür sind wir im Petitionsausschuss, und dafür sind wir auch gewählt worden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jedes Jahr um diese Zeit gibt es immer wieder die leidige Diskussion um den al-Quds-Marsch. Die Hintergründe sind allen bekannt. In der Stadt der Wannseekonferenz von 1942 findet alljährlich die größte antisemitische Veranstaltung Deutschlands statt. 2018 haben nach Polizeiangaben 1 600 Menschen an dem Marsch über den Kurfürstendamm teilgenommen. Dieser Termin zieht Extremisten eines breiten Spektrums aus dem In- und Ausland an. Auch der Verfassungsschutz schaut sich das an. Wie in jedem Jahr wird auch am Samstag in neun Tagen wieder zur Vernichtung des jüdischen Staates aufgerufen, und antisemitische Terrororganisationen wie Hisbollah werden verherrlicht.
Die Anmelder sind immer haarscharf am Rand des formal Zulässigen, wie es jedes Jahr in den offiziellen Erklärungen heißt. Man verfügt eben über genügend Geld, um
(Stefan Förster)
sich versierte Anwälte leisten zu können, die sich diesen Drahtseilakt ausdenken. Verbieten lässt sich dieser Marsch offenbar nicht, ohne mit den Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit massiv in Konflikt zu geraten. Es ist leider auch noch nie von behördlicher Seite versucht worden, diesen kriminellen Aufmarsch, denn was anderes ist es nicht, gerichtlich zu verbieten.
Wahrscheinlich fürchtet man nicht zu Unrecht, dass durch einen gerichtlichen Erfolg die Antisemiten ungeahnten Auftrieb erhalten würden. Plötzlich wäre der alQuds-Marsch gerichtlich abgesegnet. Man stelle sich die Reaktion der Weltpresse vor: German courts allow for demonstration demanding to destruction of Israel. – Das kann sich der Berliner Senat nicht leisten. Man kann sich scheinbar auch sonst nicht viel leisten, denn eine unzweideutige Verurteilung des Marsches ist auch im letzten Jahr angstvoll unterblieben.
Warum eigentlich? Nur weil der Antrag von der AfD gekommen ist?
Auf meine Anfrage an den Senat, Drucksache 18/18685, wird eingeräumt, dass dem Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf, wie in jedem Jahr auch in diesem Jahr der unrühmliche Gastgeber dieser Veranstaltung, keine Präventionsmaßnahmen bekannt sind, die sich auf den alQuds-Marsch beziehen. Zumindest will das Bezirksamt am 1. Juni die Flagge Israels vor dem Rathaus hissen und damit guten Willen zeigen.
Ganz anders der Bundestag: Dort hatte man vor wenigen Tagen ein wichtiges innenpolitisches Zeichen gesetzt gegen den von der unkritisch-propalästinensischen BDS – Boycott, Divestment and Sanctions – verbreiteten Antisemitismus. Und man hatte die BDS klar und deutlich verurteilt.
Der Botschafter Israels in Deutschland, Jeremy Issacharoff, lobte diese Entscheidung des Bundestages. Deutschland ist damit europaweit der erste Staat, der diesen Schritt unternimmt und den BDS-Projekten keine weitere finanzielle Unterstützung zukommen lassen will. Wenn es der Bundestag geschafft hat, der BDS den Geldhahn zuzudrehen, dann sollte es das Abgeordnetenhaus wenigstens in diesem Jahr schaffen, sich deutlich gegen den al-Quds-Marsch auszusprechen.
Wir können es nicht tolerieren, dass unverhohlen zur Zerstörung des Staates Israel und zur Vernichtung seiner Bewohner aufgerufen wird. Der Präsident des Zentralrats der Juden Josef Schuster hat zum Umgang der Deutschen mit der Debatte zu Israel klar ersichtlich formuliert, dass die Solidarität mit toten Juden sehr groß sei, bei lebenden Juden aber höre sie auf. Zeigen Sie Ihren Widerstand gegen diese unsägliche antisemitische Veranstaltung und verurteilen Sie mit uns den unerträglichen al-QudsMarsch ohne weitere Diskussion! Alles andere gehört in die Asservatenkammer. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) – Anne Helm (LINKE): Nein, Sie können uns nicht den Mund verbieten! – Steffen Zillich (LINKE): Der AfD geht es nur um die AfD!]
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Frau Helm! Ich möchte nicht auf alles eingehen, was Sie gesagt haben; die Zeit habe ich nicht, und die Muße habe ich auch nicht. Nur so viel: Wenn es unseren Antrag nicht gegeben hätte – und auch heute Morgen nicht noch rechtzeitig den Änderungsantrag der FDP –, dann würden wir hier gar nicht über diesen Marsch diskutieren.
Wir wären in der Tagesordnung weitergegangen, als gäbe es diese makabre Veranstaltung gar nicht.
Und alleine darum geht es mir.
Sie können sich darauf verlassen, und das geht auch an meine Vorredner: Solange die AfD hier sitzt, und solange ich hier stehe, wird dieses Thema jedes Jahr zu diesem Zeitpunkt auf die Agenda kommen, solange es diesen verdammten, üblen Marsch in unserer Stadt gibt.
Inwiefern man jetzt Gastgeber ist oder vielleicht auch nicht Gastgeber:
Wenn eine Feier in einem Haus stattfindet, und diese Feier gerät außer Kontrolle, dann ist der Besitzer des Hauses der Gastgeber, und der hat für diese Feier verantwortlich zu zeichnen.
So sehe ich das. Aber das sei dahingestellt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde wahrscheinlich, gemessen an meinen Vorrednern, einer der wenigen sein, die tatsächlich auf diesen Antrag eingehen, denn es soll mit üppigen Steuergeldern die Wahlbeteiligung zur sogenannten Europawahl gesteigert werden. Hat man das endlich nötig? – Anscheinend schon. Seit 1979 ist die Beteiligung mit damals 65,7 Prozent kontinuierlich zurückgegangen. In Berlin wurde 2009 ein trauriger Tiefpunkt mit peinlichen 35,1 Prozent markiert. Um hier korrigierend einzuwirken darf aber nicht der Staat als Zahlmeister bemüht werden. Ganz im Gegenteil! Hier sind die Parteien selbst aufgefordert, mit ihren Programmen und ihrem Personal die Menschen davon zu überzeugen, an einer Wahl teilzunehmen.
Durch die Parteienfinanzierung, einmalig im internationalen Vergleich, werden die deutschen Parteien bereits vom Staat hinreichend alimentiert.
Für das Jahr 2018 wurde eine Obergrenze von über 165 Millionen Euro bewilligt.
In Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es, die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Wenn es eine Partei nun nicht schafft, aus eigenem Antrieb und mit Eigenmitteln davon zu überzeugen, dass die Wahl zum EU-Parlament für die Menschen relevant ist, dann gehört sie einfach nicht ins EU-Parlament.
In Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es, die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit. Wenn es eine Partei nun nicht schafft, aus eigenem Antrieb und mit Eigenmitteln davon zu überzeugen, dass die Wahl zum EU-Parlament für die Menschen relevant ist, dann gehört sie ganz einfach nicht ins EU-Parlament.
Wenn sich die parteiübergreifende Arroganz durchsetzen will, den ach so ahnungslosen Bürgern immer wieder die wundervolle EU erklären zu wollen, dann bitte nicht auf Kosten des Steuerzahlers.
(Karin Halsch)
Dieser pädagogische Erklärungsansatz ist gestern im Fachausschuss Europa, Bund und Medien wieder einmal wunderbar vorgeführt worden. Es ging, wie schon so oft, um den Brexit. Die 17 Millionen Briten, die am 23. Juni 2016 dafür gestimmt haben, seien angeblich vollkommen ahnungslos gewesen, was ihr Kreuzchen für einen Austritt aus der EU tatsächlich für Konsequenzen hat. 17 Millionen Briten seien falsch informiert gewesen. Da muss man sich doch fragen, ob die abstimmende Bevölkerung erst dann richtig informiert ist, wenn das gewünschte Wahlergebnis auch eingefahren wird.
Es gibt immer mehr Menschen, die sich von der politischen Willensbildung verabschiedet haben. Bestimmte Gruppen von Nichtwählern sind in Wahlkämpfen gar nicht mehr zu erreichen. Im Sommer 2009 kam eine Allensbach-Umfrage unter erklärten Nichtwählern zu dem erschreckenden Ergebnis, dass 62 Prozent erklärten, keine Partei gefalle ihnen, und deswegen gingen sie auch nicht wählen. Hier liegt das eigentliche Problem.
Erstens nutzt es nichts, bunte Heftchen zu drucken, pünktlich vor den Wahlen, den Wonnemonat Mai zum Europamonat zu erklären und mit viel Tamtam ein Europafest auszurichten, denn eine zentrale Erfahrung großer Teile der Bevölkerung ist: Die Parteien interessieren sich nur im Vorfeld von Wahlen für uns, wenn es um unsere Stimmen geht. Danach sind sie wieder weg.
Zweitens sind die Kosten für Wahlkampagnen von den staatsfinanzierten Parteien zu tragen und nur von ihnen, denn nicht das Land, sondern die Parteien haben hier versagt.
Über 165 Millionen Euro durch die Parteienfinanzierung, dazu Stiftungsgelder für Arbeit im vor-politischen Raum, satte Spendengelder, um flächendeckend politisch wirksam zu werden,
dennoch bekommen die Schatzmeister der Altparteien den Hals nicht voll.
Die AfD lehnt daher diesen Antrag mit aller Entschiedenheit ab. Hier wird ganz einfach versucht, sich unbefugt weitere Gelder zuschieben zu lassen, um damit die eigene Arbeit zu finanzieren.
Den Antragstellern geht es gar nicht um die Stärkung des demokratischen Willens. Nein, hier geht es ausschließlich um das Anzapfen weiterer Geldquellen auf Kosten des Steuerzahlers.
Keine Zwischenfragen!
Das ist ein Skandal, und das ist mit der AfD nicht zu machen.
Liebe Altparteien, macht eure Hausaufgaben. Seid für die Menschen da, nicht nur, wenn es um die Wahlen geht, sondern tatsächlich, wenn die Menschen euch brauchen.
Macht eure Hausaufgaben!
Die Tatsache, dass bei der letzten Wahl zum EU-Parlament die Wahlbeteiligung von 43 Prozent auf 48 Prozent gestiegen ist, hat ganz einfach auch damit zu tun, dass die AfD auf dem Wahlzettel stand.
Frau Halsch! Sie sollten sich etwas schämen. Hier hat die AfD es nämlich geschafft, den Nichtwähler zu mobilisieren. Versuchen Sie das doch auch einmal!
Einer Partei kurz vor dem Untergang wie der Ihren würde das sehr guttun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Vielen Dank! – Frau Gebel! Ich möchte auf Ihren Beitrag mit zwei kurzen Punkten eingehen. Ich weiß gar nicht, wie Sie auf die Idee kommen, die AfD wolle das EU-Parlament abschaffen. Was lesen Sie eigentlich?
Das ist doch überhaupt gar nicht da drin. Die Abschaffung des Parlaments ist die Ultima Ratio, wenn sich Reformen nicht durchsetzen. Sie müssen doch mit einem Reformanspruch da herangehen. Erst wenn das nicht funktioniert, werden wir das machen, was damals mit der Volkskammer geschehen ist. Die wird sich einfach selbst auflösen.
Eine zweite Sache ist ganz einfach: Sie reden immer von Europa, wenn Sie die EU wollen. Wir stellen Europa nicht infrage. Das können nur tektonische Platten.
Wir reden von der EU. Das sind jetzt 27 Staaten, und das ist ein politisches Gebilde. Darüber kann man diskutieren. Das muss man reformieren, um es auf eine vernünftige Basis zu stellen. Diese beiden Punkte wollte ich Ihnen auf den Heimweg mitgeben. – Vielen Dank!
Herr Förster! Vielen Dank noch mal für Ihre Ausführungen. Ich möchte Sie doch ganz einfach ermutigen: Wenn
(Stefan Förster)
Sie tatsächlich für die Wahl zum EU-Parlament und nicht zum Europaparlament sprechen, bitte benutzen Sie doch eine korrekte Terminologie. Wenn Sie doch bitte schön für diese Wahl Werbung machen wollen, dann nutzen Sie doch bitte Ihre eigenen finanziellen Möglichkeiten. Die Naumann-Stiftung ist mehr als großzügig ausgestattet. Sie haben Zuwendungen von der Parteienfinanzierung, Sie haben Spenden, warum machen Sie das denn nicht?
Es geht hier doch darum, die Spenden, die Gelder des Steuerzahlers anzuzapfen, und dagegen verwahren wir uns.
Sie müssen doch den Antrag auch einmal richtig lesen, etwas anderes diskutieren wir hier doch gar nicht.
Setzen Sie sich dafür ein, dass die FDP eigene Mittel freimacht, damit Sie die Bürger dazu ermutigen können, nicht nur zur Wahl zu gehen, sondern auch das Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen. – Schönen Dank!
Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Aus welchem Grund fließen die Mieteinnahmen von beschlagnahmten Immobilien von kriminellen Clans weiterhin an die Familien und nicht auf ein Treuhandkonto?
Vielen Dank, Herr Senator, für die Auskunft! Meine Nachfrage: Wie lange braucht der Senat oder welchen Zeitraum hat er veranschlagt, damit dem Weg Hamburgs gefolgt werden kann, wo Eigentum beschlagnahmt wird und Luxusgüter wie Autos sofort verwertet werden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Erkenntnisse hat der Senat über eventuelle Datenschutzverstöße, die von dem in Berlin ansässigen, sogenannten Zentrum für politischen Schönheit im Rahmen der von ihm veranstalteten Kampagne „Soko Chemnitz“ begangen wurden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Geisel, für Ihre Nullantwort! – Inwieweit teilt der Senat die Auffassung des sogenannten Zentrums, dass die genannte Aktion von der grundsätzlich garantierten Kunstfreiheit gedeckt worden sei, obwohl sie unter anderem das Veröffentlichen von Fotos und Namen von Bürgern umfasste, die ihr Demonstrationsrecht wahrgenommen haben?
(Senator Dr. Dirk Behrendt)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich zu allererst und auch im Namen meiner Kollegin Jessica Bießmann sehr bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses bedanken, denn sie sind der eigentliche Motor und die eigentliche Triebfeder unseres Gremiums. Bislang 1 571 Eingaben zeigen eine klare Notwendigkeit dafür, dass wir uns wöchentlich zusammensetzen und über die eingereichten Anliegen befinden. In der laufenden Legislatur konnten wir fast 500 Petenten und Petentinnen einen positiven oder teilweise positiven Bescheid erteilen und einem Drittel mit einer benötigten Auskunft weiterhelfen. Aber auch, wenn es sich immer nur um Einzelfälle handelt, ist der Petitionsausschuss doch ein deutlicher Wasserstandsanzeiger für die Berliner Verwaltung und die Politik. Dort liegt nach wie vor sehr vieles im Argen.
Gerade für die AfD ist Bürgernähe und die direkte Einflussnahme auf althergebrachte Strukturen und deren Verbesserung von besonderer Wichtigkeit.
Die Durchsetzung direkter demokratischer Mitwirkung ist für uns ein programmatisches Kernanliegen.
Im Petitionsausschuss selbst gehört der Bereich, für den ich zuständig bin, zum großen Feld der Sozialanliegen. Ich habe sehr viel mit Petitionen zu tun, die sich mit Fragen der Rente und ihrer Bemessungsgrundlage auseinandersetzen. Leider sind diese Probleme jedoch in den seltensten Fällen für den Petitionsausschuss geeignet. Woran liegt das? – Es gibt klare Rechtsvorlagen, über die wir uns schlichtweg nicht hinwegsetzen können. Wir können bestenfalls ein Verfahren beschleunigen, indem wir uns an die Rentenanstalt direkt wenden, oder aber die Erstellung medizinischer Gutachten und anderer Dokumente anregen.
Die Berechnungen der Rentenanstalt sind für Laien oftmals nicht nachvollziehbar. Da sind Petitionen für mich auch ein Lehrstück. Trockene Zahlenkolonnen und Verweise auf Paragrafen sind nicht sehr spektakulär und eignen sich auch kaum für einen Redebeitrag mit schillernden Beispielen. Dennoch möchte ich einen Vorgang hervorheben. Er ist bezeichnend. Eine Petentin aus dem Landkreis Märkisch-Oderland hat ihre Altersrente vom April 1997 neu berechnen lassen wollen, damit ihre Erziehungsleistung nach der Gesetzesänderung vom Juli 2014 mit der sogenannten Mütterrente entsprechend honoriert wird. Leider endete der Vorgang vorläufig damit, dass die Rentenversicherungsanstalt Berlin-Brandenburg die Petentin darauf verwies, dass sie womöglich Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch VII hat. Das ist nur ein Beispiel von vielen anderen, in denen es um die richtige Bemessung einer Altersrente, um die Feststellung eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder die korrekte Übertragung von Rentenzahlungen aus DDR-Zeiten geht.
Hinter diesen nüchternen Verwaltungsakten stehen menschliche Einzelschicksale mit Ängsten vor Versorgungsnot und drohender Altersarmut. Die Tatsache, dass viele Menschen in ihre Rentenversicherung eingezahlt und Kinder großgezogen haben und sich im Alter entscheiden müssen, ob sie einkaufen gehen oder die Wohnung heizen, weil die besteuerte Rente nicht reicht, ist das größte Armutszeugnis dieser vermeintlich so reichen Republik, die sich Milliardenausschüttungen an Migranten leistet, die nicht einen Cent in die Sozialversicherung eingezahlt haben.
(Franziska Brychcy)
Gerade als Oppositionspolitiker und relativer Neuling auf dem Feld lernt man aber sehr viel und sehr schnell über die Verschlingungen der Bürokratie. Sehr oft ist die lange Dauer von Verfahrensabläufen der Anlass einer Petition. Es ist immer sehr ärgerlich, wenn Menschen sehr lange auf Entscheidungen von Behörden warten müssen.
Allerdings möchte ich hier keine Schuldzuweisungen in Richtung der Verwaltungsangestellten unternehmen. Im Gegenteil, wir wissen alle um die Personalnot und den hohen Krankenstand in den Berliner Behörden. Hier ist der rot-rot-grüne Senat aufgefordert, sich eindeutig um die Verbesserung der teilweise katastrophalen Arbeitsbedingungen zu kümmern.
Viele Bürger beschreiten mittlerweile auch den Klageweg und kommen gar nicht mehr zum Petitionsausschuss. Sie glauben, damit eine Entscheidungsfindung beschleunigen zu können, und tragen dabei nur zur weiteren Überlastung der Gerichte bei.
Abschließend möchte ich mich bei den Kollegen der anderen Fraktionen ganz ausdrücklich für die freundschaftliche und hilfsbereite Zusammenarbeit im Petitionsausschuss bedanken. Die Arbeitsatmosphäre untereinander ist sehr kollegial und hebt sich damit sehr erfreulich von den anderen Fachausschüssen ab, in denen ich auch tätig bin.
Ein besonderer Dank gilt auch Herrn Ronneburg von den Linken – der vielleicht jetzt rot werden wird, weil ich ihn ausdrücklich für die besondere Leistung und die Leitung des Petitionsausschusses loben möchte.
Ich bin mir sicher, dass wir alle auch weiterhin trotz aller politischen Unterschiede gemeinsam unser Möglichstes tun werden, um den Menschen in dieser Stadt zu helfen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss hier im Plenum eigentlich nicht auf die Genese des alQuds-Marsches eingehen. Wir wissen alle, was sich seit über 30 Jahren mit trauriger Regelmäßigkeit auf dem Kurfürstendamm vollkommen ungestört abspielt. Es kommen etwa 500 Menschen zumeist orientalischer Herkunft zusammen, um lautstark zur Zerschlagung und Vernichtung des Staates Israel aufzufordern. Einbezogen in diese geforderte Vernichtung Israels ist dabei die gesamte Bevölkerung des Landes – immerhin über 8 Millionen Israelis, von denen 1,5 Millionen Araber sind. Ob man ihnen das gleiche Schicksal wie den 6,5 Millionen Juden zugedacht hat, die man in das Meer treiben will, darüber vermag auch die islamistische Gruppe Quds-AG keine Auskunft zu geben, die seit 2003 für die Logistik verantwortlich zeichnet.
Die Demonstranten sind auf enger Tuchfühlung mit der durch Bombenattentate berüchtigten Hamas und mit der von der Arabischen Liga als Terrororganisation eingestuften Hisbollah, deren Fahnen und Symbole immer noch unverhohlen zur Schau gestellt werden. Der ganze kriminelle Akt der größten antisemitischen Veranstaltung in Deutschland ist regelmäßig Gegenstand von Berichten
des Verfassungsschutzes. Seit Jahren fordert der Zentralrat der Juden das Verbot des al-Quds-Marsches. Mit der gleichen Regelmäßigkeit aber wird diese Forderung ignoriert, was nicht weiter verwundert. Gerade im linken Spektrum sind sowohl Islam-Appeasement als auch Antisemitismus und Israelhass regelmäßig wahrzunehmen. Mit dem alten Taschenspielertrick, Antisemitismus als Antizionismus zu tarnen, als berechtigte Kritik an der Politik Israels auszugeben, werden Juden diskreditiert und als Zielscheibe religionsbezogenen Menschenhasses freigegeben.
Im September berichtete der „Tagesspiegel“, dass der Regierende Bürgermeister Berlins es fast auf die Liste der zehn weltweit schlimmsten Fälle von Antisemitismus geschafft hatte, die das Simon-Wiesenthal-Zentrum jedes Jahr zusammenstellt. Im Dezember hatten muslimische Antisemiten am Brandenburger Tor Israel-Fahnen verbrannt, ohne dass von Innensenator Geisel auch nur ein Finger gerührt wurde. Wahrscheinlich hat er geglaubt, Donald Trump sei verantwortlich, der gerade Jerusalem als Hauptstadt Israels anerkannt hatte. Bis in das Weiße Haus reichte die Jurisdiktion des Genossen Geisel nun einmal nicht, also tat man auch nichts. Stattdessen kam es ein paar Tage später, beim symbolischen Anzünden der Chanukkaleuchter am Brandenburger Tor zu Betroffenheitserklärungen wegen der Fahnenverbrennungen. R2G erklärte der staunenden Welt die wachsende Gefahr von rechts und ignorierte geflissentlich den Antisemitismus der importierten Art mit der allergrößten Scheinheiligkeit, so als ob es ihn gar nicht gäbe.
Dabei ist diese Stadt nicht arm an antisemitischen Brutalitäten. Da wird an einer Schule an der Jungfernheide ein jüdischer Schüler von Migrationshintergründlern von der Schule gemobbt. Der Junge möchte jetzt in Israel auf ein Internat gehen.
Weil es kaum jemand mehr wagt, mit einer Kippa durch diese Stadt zu gehen, wurde von der Jüdischen Gemeinde am 25. April ein „Kippa-Tag“ organisiert – eine wahre Sternstunde für die Betroffenheitsapostel um Herrn Müller, Herrn Özdemir und Klaus Lederer, der zumindest eingestand, dass es auch ein linkes Problem mit dem Antisemitismus gebe. Ansonsten wurde in pawlowschen Reflexen vor der bösen AfD gewarnt: Sie sagen „Antisemitismus“, und der Hund kläfft. Wahre Lösungsvorschläge gab es keine.
Keiner der Herren hatte es gewagt, sich am Hermannplatz mit Kippa zu zeigen, wo eine Parallelveranstaltung schon nach 15 Minuten abgebrochen werden musste, weil es zu tätlichen Angriffen gekommen war.
So sieht es aus, wenn man in migrantischen Stadtvierteln eine andere Religionszugehörigkeit hat und sie auch zeigt.
Ich möchte Sie bitten, mit einer namentlichen Abstimmung ganz klar Ihre Zustimmung zu unserem Antrag zu zeigen. Wir wollen den rechtsbrüchigen al-Quds-Marsch verbieten und brauchen fraktionsübergreifend Ihre Zustimmung.
Ich fordere Sie auf, hier und heute zu handeln. Alles andere wäre Verrat an unseren jüdischen Mitbürgern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Kitschun! Ich möchte Sie einfach fragen: Wenn Sie meinen, dass dieser Marsch nicht ungestört verlaufen kann – wie ist es denn möglich, dass es seit 30 Jahren jeden Frühsommer passiert? Wie ist es möglich, dass die Berichte des Verfassungsschutzes ignoriert werden? Sie haben nicht einmal versucht, diesen Marsch auf dem Verwaltungsweg zu verbieten.
Das erlaubt § 15 Versammlungsgesetz. Wenn die Gefahr der öffentlichen Ordnung gegeben ist, dann kann solch ein Marsch verboten werden. Jedes Mal ist dieser unsägliche Marsch im Zentrum der Weltöffentlichkeit. Wir brauchen mehr Polizisten, um diesen Marsch zu schützen, als tatsächlich Teilnehmer da sind. Das ist doch beschämend! Warum werden Sie nicht endlich mal aktiv und sagen: „Diesen Marsch wollen wir in der deutschen Hauptstadt nicht mehr haben“? – Die Jüdische Gemeinde wäre Ihnen sehr dankbar dafür.
Herr Taş! Ich schätze Ihre Beiträge sehr, aber es fällt mir immer schwerer, sie wirklich ernst zu nehmen. Wenn Sie ein Huhn sehen, das ein braunes Ei legt, dann verlangen Sie sofort mehr Geld für den Kampf gegen rechts und warnen vor der AfD. Dazu kann ich wirklich nichts mehr sagen.
[Beifall bei der AfD – Beifall von Andreas Wild (fraktionslos) – Paul Fresdorf (FDP): So wertvoll war der Beitrag nun nicht! – Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal kommt ein praktikabler Vorschlag von der Europäischen Kommission. Die AfD möchte einen dieser seltenen Glücksfälle nutzen und fordert den Senat auf, mit dem Vorschlag COM(2015) 452 im Bundesrat aktiv zu werden. Es geht dabei um die Schaffung einer für alle 28 Mitgliedsländer der EU verbindlichen Liste von sicheren Herkunftsstaaten. In Artikel 5 des Entwurfes heißt es – ich zitiere –:
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedsstaaten.
An sich bedarf es damit grundsätzlich keiner Mitwirkung des Bundesrates. Doch da es nach dem deutschen Gesetz freisteht, bei Bedarf die Anwendung durch Rechtsvorschriften konkret zu regeln, sollten zwei Bestimmungen aufgenommen werden: Erstens: Kein EU-Mitgliedsstaat darf im Asylkontext einen der als sicher eingestuften Staaten als unsicher qualifizieren. Zweitens: Die Liste darf durch nationale Gesetzgebung um weitere sichere Herkunftsstaaten ergänzt werden.
Der Schengen-Raum hat eine einzige gemeinsame Außengrenze. Das sind 50 000 km, wenn man die Seegrenzen hinzuzählt. Dennoch prüfen die 26 Länder des Schengen-Raumes individuell die Sicherheit der jeweils anderen 169 Staaten. Dabei entsteht natürlich eine verwirrende Beliebigkeit. Nach der EU-Verordnung, die uns hier vorliegt, ist die Türkei zum Beispiel ein sicheres Herkunftsland, in Deutschland nicht. Dafür ist nach deutschem Dafürhalten der Senegal sicher, während die EU dazu noch keine Meinung hat. Ein Senegalese wird dementsprechend vielleicht in Frankreich versuchen, einen Asylantrag zu stellen. Ein Kurde versucht das Gleiche natürlich in Deutschland. Wer könnte es diesen Menschen übelnehmen?
Hier aber liegt ein klassischer Fall von sogenanntem Asyl-Shopping vor. Der Finanzexperte Bernd Raffelhüschen hat am Montag auf der Jahrestagung des Deutschen Beamtenbundes in Köln eingeräumt, dass Deutschland sich bei dem Thema Migration tatsächlich naiv angestellt habe. Zitat:
Die Zuwanderungswelle kostet ein Vermögen. Das wird jetzt immer klarer.
Der im Dezember verabschiedete Berliner Haushalt von insgesamt 28,6 Milliarden Euro für das laufende Jahr sieht flüchtlingsbedingte Ausgaben von sage und schreibe 862 Millionen Euro vor. Nun wäre es billiger Rechtspopulismus, diese 862 Millionen Euro mit den 1,64 Milliarden Euro verrechnen zu wollen, die mit hoher Dringlichkeit für die Schulsanierung hier in Berlin benötigt werden. Das wäre nämlich genau die Hälfte. Aber wer will schon Rechtspopulismus? Deswegen werde ich diesen Vergleich gar nicht erst anstellen.
Man stelle sich einfach vor, man würde die 556 499 Ausländer, denen in Deutschland kein Recht auf Asyl zugesprochen worden ist und die sich dennoch in diesem Land aufhalten, tatsächlich zum Flughafen begleiten. Es käme auch noch eine EU-Verordnung hinzu, die klipp und klar darlegt, wer hier einen aussichtsreichen Antrag stellen kann und wer nicht. Die Verfahrenszeiten könnten womöglich auf ein Schweizer Niveau von 48 Stunden heruntergefahren werden.
(Andreas Wild)
Es kriselt überall in Europa, auch Emmanuel Macron möchte die Anträge bereits in Libyen prüfen lassen. Kurz und gut: Eine verbindliche Liste mit den angesprochenen Ergänzungen wird uns allen helfen, den tatsächlich Bedürftigen zur Hilfe zu kommen und das Asyl-Shopping zu beenden. Wir bitten daher um breite Zustimmung für unseren Antrag. – Und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren – und insbesondere Herr Lux! Sie sind doch Jurist. Lesen Sie doch den Antrag, wenn Sie mir nicht zuhören können! Ich verweise auf Artikel 5 des Vorhabens der EU: Es steht dem deutschen Gesetzgeber frei, Rechtsvorschriften konkret zu modifizieren, um damit dann im Bundesrat aktiv zu werden. Nichts anderes will dieser Antrag bezwecken. Der Senat soll doch einmal Farbe bekennen und die Initiative der Europäischen Kommission unterstützen.
Das Innenministerium hat doch gerade erst am Wochenende, so war es jedenfalls in der „Welt am Sonntag“ zu
lesen, auf die unerlaubte Einreise von Afghanen, Syrern und Irakern hingewiesen, die über die dänische Grenze und den Seeweg nach Deutschland gekommen sind und deren Asylanträge in Skandinavien abgelehnt worden sind. Man hat festgestellt, dass diese Migranten versucht haben, hier erneut einen Asylantrag zu stellen. Das ist Asylshopping. Man probiert es so lange, bis es klappt, und das ist doch nicht im Sinne des Gesetzes.
Wo ist denn Ihre europäische Solidarität? An jeder Wegkrümmung, an jeder Weggabelung singen Sie das Hohelied der EU. Wo ist denn jetzt diese Solidarität? Die EU ist doch kein Rosinenkuchen, von dem Sie sich beliebige Teile abschneiden können. Entweder Sie nehmen es als Ganzes und heißen es gut, oder Sie lassen die Finger davon. Wenn Sie diesen Vorschlag ablehnen, gehören Sie zu den kleinen Nationalisten, die immer nur das heraussuchen wollen, was Ihnen gerade in die lokale Soße passt, und das kann es doch nicht sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Thema EU möchte ich mit einem Zitat von Dr. Volker Löwe beginnen. Falls Sie ihn nicht kennen: Er ist der Leiter des Büros des Landes Berlin bei der EU in Brüssel. Er kam am 27. September zu einer Anhörung in den Fachausschuss für Europa und Bundesangelegenheiten. Dr. Löwe sagte uns: „Das Maß des Erträglichen ist wirklich erreicht.“ Was hat er damit gemeint? Er sagte das im Zusammenhang auf meine Frage nach dem sogenannten Designierungsverfahren, mit dem der Berliner Senat jahrelang zu kämpfen hat. Dabei handelt es sich um ein kostenaufwendiges und bürokratisches Verfahren von Antragstellungen, die notwendig sind, um an die berechtigten Fördermittel des Europäischen Sozialfonds und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung heranzukommen. Da stellt sich doch dem einfachen Mann eine einfache Frage: Worin besteht der Mehrwert für den deutschen Bürger, wenn der Ertrag seiner Arbeit über den Bundeshaushalt an die EU fließt, um dann durch ein ausgefeilt kompliziertes Labyrinth mühevoll an die Investitionsbank Berlin zurückzufließen? Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme – ABM – für Verwaltungsbeamte springt dabei zwar heraus, für die im Haushalt auch Gelder zur Verfügung gestellt werden, um eine gewisse Europakompetenz zu erwerben. Damit werden die Fachkräfte geschult, um sich mit den Kaskaden von Antragstellungen vertraut zu machen.