Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

[Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

und versuchen, dort mehr Beinfreiheit, mehr Möglichkeiten für die Kommunen zu schaffen. Ob wir oder andere Kommunen sie ergreifen, das sei dahingestellt. Wir glauben weiterhin, Feuerwerk ist schön, das kann man sich angucken, aber eigentlich gehört es in die Hände von Profis.

[Zuruf von Christian Buchholz (AfD)]

Ich habe in meiner ersten Rede einige Gedankenanregungen für die Ausschussberatungen gegeben. Die bereits heute in der Ersten Sprengstoffverordnung mögliche Differenzierung zwischen Feuerwerk und Böllern – Letzteres ist ja in dicht besiedelten Gebieten untersagt – da hätte man noch was machen können. Wir haben keine Mehrheit gefunden, weil wir auch gesagt haben: Gut, Raketen zu erlauben, Chinaböller nicht, beides darf aber verkauft werden, das wäre in der Tat ein bisschen zu viel, das würde kommunikativ schwierig werden. Lassen wir es erst mal, versuchen wir, da auf Bundesebene eine einheitliche Regelung zu finden!

Auf die andere Sache – die wurde auch schon angesprochen – gehe ich nur kurz ein. Ich finde es gut, dass Innensenator Geisel seinen Ankündigungen jetzt Taten folgen lässt und in der Stadt Böllerverbotszonen ausprobiert. Ganz klar müssen wir dann gucken: Funktionieren die? Welche Erfahrungen sammeln wir dabei? Müssen die ausgeweitet werden? – Aber es ist doch ganz klar, wenn

wir in einer lebenswerten Stadt leben wollen, wenn die Leute Silvester nicht genervt die Stadt verlassen sollen, wenn die Tiere nicht geschädigt werden sollen, wenn wir den Müll nicht wollen, dann können wir nicht nur über die reden, die wirklich illegale Sachen machen, dann müssen darüber reden, dass alle Leute – – Auch wenn es bei jedem nur drei, vier Raketen sind, wenn alle das machen, dann ist es einfach zu viel. Da brauchen wir mittelfristig auch einen kulturellen Wandel. Den gibt es in anderen Städten von Peking bis New York, in Kopenhagen, überall. Das will ich mittelfristig in Berlin auch. Ich finde, mit dem Beschluss gehen wir einen ersten Schritt. Ich hätte ihn mir größer gewünscht, aber es ist ein erster Schritt.

Ich freue mich, dass danach der sehr geschätzte Kollege Luthe dran ist. Als ich gerade der AfD vorgeworfen hatte, dass ihre Bemerkung, es böllern ja nur junge Männer mit Migrationshintergrund, Rassismus ist, hatte Herr Luthe nichts Besseres reinzurufen als, dass unser Problem Sozialismus ist. Ich fände es sehr schön, wenn Sie sich noch mal dazu verhalten, wie Sie es mit dem Rassismus halten. – Danke!

[Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Holger Krestel (FDP): Stimmt ja auch! Hat er recht!]

Vielen Dank! – Bevor der Kollege Luthe das Wort bekommt, darf ich die Herren auf der Pressetribüne noch mal darauf hinweisen, dass es nicht zulässig ist, direkt die Unterlagen der Abgeordneten zu fotografieren. – Jetzt hat für die FDP-Fraktion der Kollege Luthe das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen hier heute über einen besonders klangvollen Titel, der die ganze Welt vor bösen Raketen schützen soll. Ganz toll!

[Heiterkeit bei der FDP]

Die Überschrift hat nur relativ wenig mit dem zu tun, was wir dann im Inhalt finden. Im Inhalt, auch in der Begründung finden wir vor, dass Sie auf Grundlage der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, dort § 24, Verbotszonen einrichten wollen. Das ist so etwas Ähnliches wie die Messerverbotszonen, wie die Waffenverbotszonen in anderen Innenstädten oder auch wie die Verbotsverbotszonen, die wir vielleicht dringender brauchten.

[Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der AfD]

Wenn Sie schon Grundrechte einschränken wollen, in dem Fall übrigens die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes, dann müssen Sie sich auf

dieser Grundlage zumindest im gesetzlichen Rahmen bewegen. Der gesetzliche Rahmen in dem Fall soll, so jedenfalls Ihre Begründung, die Sprengstoffverordnung sein. Die sieht zwei Möglichkeiten vor: Sie können Feuerwerkskörper der Kategorie F2, und zwar alle, dort verbieten, wo Sie Gebäude haben, die besonders brandempfindlich sind. Nun wüsste ich gerne, dazu verhält sich der Antrag nicht, auch bisher niemand in der weiteren Begründung: Welche besonders brandempfindlichen Gebäude?

[Marc Vallendar (AfD): Na, die wollen doch mit Holz bauen!]

Also wir stellen uns z. B. die Strohhütte von den drei kleinen Schweinchen und dem bösen Wolf vor. Wo genau steht die in Berlin an diesen Standorten? – Die steht nirgends. Das kann also schon mal nicht die Grundlage sein.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Fragen Sie mal die Feuerwehr!]

Lieber Dr. Albers! Sie sind ein solcher Garant für mich. Das ist so herrlich. Vielen Dank! – Wenn es tatsächlich solche besonders brandempfindlichen Gebäude an diesen beiden Standorten gäbe, dann gibt es die nicht nur am 31. Dezember und am 1. Januar, sondern dann gibt es die permanent.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ja, aber da schießen sie keine Raketen ab!]

Und dann frage ich mich, warum die Feuerwehr ihrer gefahrenabwehrrechtlichen Aufgabe, diese besonders brandempfindlichen Gebäude brandverhütend zu sichern, nicht nachkommt. Es ist völliger Unsinn. Solche Gebäude gibt es dort nicht. Alternativ können Sie Knallkörper, auch der Kategorie F2, also Feuerwerkskörper, die ausschließlich Lärm machen, aber keinen anderen Effekt verursachen, ebenfalls auf gesetzlicher Grundlage verbieten, führt nur leider auch zu nichts, führt insbesondere auch nicht zu Ihrem Raketenverbot, löst auch in der Tat nicht das Problem, dass mit Feuerwerksraketen auf Polizisten, Familien, andere Menschen oder Tiere geschossen wird. Dieses Problem lösen sie damit ebenfalls nicht.

[Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)]

Sie haben aber gerade sehr deutlich gemacht, dankenswerterweise auch im RBB, was das Ziel Ihres Antrages ist. Sie sagten, Sie möchten Verhältnisse wie in Peking, und Sie möchten mit diesem Antrag den Feinstaub bekämpfen. Dafür muss sich an der Stelle leider der Innensenator hergeben. Da bin ich, Herr Geisel, sehr mitfühlend mit Ihnen, denn § 17 ASOG – das soll die andere Grundlage sein – dient der Gefahrenabwehr. Da ist Feinstaub als Kategorie, lieber Herr Kössler, auch wenn Sie diese Stadt natürlich gerne nach chinesischem Vorbild umgestalten wollen, nicht vorgesehen.

[Georg Kössler (GRÜNE): Sie machen sich lächerlich!]

(Georg Kössler)

Was hingegen vorgesehen wäre, wäre ein Eingriff, der tatsächlich auch verhältnismäßig ist. Und er muss, beachten wir das Übermaßverbot, geeignet sein, um das durchzusetzen. Und da haben in der Tat die Vorredner, auch der Kollege Dregger hat es schon gesagt, dass wir bereits Verbote haben. Es ist verboten, auf irgendeinen Menschen mit einem Feuerwerkskörper zu zielen, zu schießen, zu werfen. Es ist verboten, Brandstiftung in Neukölln zu betreiben. Das wird aber trotzdem gemacht. Glauben Sie allen Ernstes, dass sich diese Menschen an Ihre komische Verbotszone halten werden? – Einen Teufel werden sie tun. Und das ist genau das Problem.

[Benedikt Lux (GRÜNE): Sind Sie auch für ein Verkaufsverbot? Sind sie für ein Produktionsverbot?]

Es muss selbstverständlich jemand durchsetzen. Und dieses Durchsetzen Ihrer sozialistischen Fantastereien muss die Polizei verüben. Und was wird dann wohl passieren? Was werden die Leute mit den Feuerwerkskörpern machen, mit denen sie zu der Veranstaltung kommen, um dann von der Polizei zu erfahren, dass es nicht gewünscht ist, dass sie sie mitführen? – Die werden sie mit Sicherheit nicht abgeben.

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schneider?

Ich bin bekennender Feuerwerksknaller für die kleinen Kinder, allerdings in einer Sicherheitsabstandszone von acht Metern und unter vorschriftsmäßiger Verwendung – als volljähriger Mann oder Frau, ohne alkoholisiert zu sein. Können Sie mir erklären, warum das am Brandenburger Tor untersagt ist, oder halten Sie das für ungeeignet, genau diese Kautelen dort mit einer Verbotszone durchzusetzen?

Das ist ein ganz wunderbares Beispiel, weil ja der gesamte Bereich der sogenannten Silvestermeile am Brandenburger Tor in dieser Zeit kein öffentliches Straßenland ist, sondern dem Veranstalter zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Das unterscheidet es beispielsweise vom nördlichen Teil des Alexanderplatzes und von der Pallasstraße. Das ist der Unterschied. Den kann ich Ihnen also damit gerne erklären, Herr Kollege Schneider!

[Torsten Schneider (SPD): Sie weichen mir aus! Das ist feige! – Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

Den Vorwurf der Feigheit, lieber Herr Schneider, kann ich gerne zurückweisen.

[Torsten Schneider (SPD): Das sagt man mir nicht nach!]

Ja, mir auch nicht! – Noch mal ganz deutlich zum Mitschreiben: Sie haben dort in dem Moment kein öffentliches Straßenland. Sie haben einen Veranstalter, der ein Hausrecht hat. Das haben Sie auf den Berliner Straßen nicht, auf den Berliner Straßen gelten allgemeine Gesetze. Und für dieses Verbot gibt es keine gesetzliche Grundlage. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP und der AfD]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag auf Drucksache 18/1526 empfiehlt der Innenausschuss mehrheitlich gegen die Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU und der AfDFraktion die Annahme in neuer Fassung. Wer dem Antrag auf Drucksache 18/1526 in neuer Fassung gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2183 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und eines fraktionslosen Abgeordneten ist der Antrag damit in neuer Fassung angenommen.

Tagesordnungspunkt 4 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nr. 3.2.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 18. September 2019 Drucksache 18/2200

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2147

Zweite Lesung

in Verbindung mit

lfd. Nr. 32 A:

Änderung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (GO Abghs)

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz,

(Marcel Luthe)

Antidiskriminierung vom 25. September 2019 Drucksache 18/2214