Protokoll der Sitzung vom 20.02.2020

A. Arbeitsweise der „Gedenkstätte Berlin

Hohenschönhausen“ und ihrer Gremien

1.

a) Wie wurden Stiftungsrat und Stiftungs

beirat der Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ (nachstehend

„Stiftungsrat“ und „Stiftungsbeirat“) durch die beim Berliner Senat für Kultur zuständige Senatsverwaltung (nachstehend „Senatsverwaltung“) sowie

durch die Direktion der Gedenkstätte in die Entscheidungsfindung und Entscheidungen zur Arbeit und Weiterentwicklung der „Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen“ (nachstehend

„Gedenkstätte“) einbezogen?

b) War die nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Ge

setzes über die Errichtung der Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschön

hausen“ (im Folgenden „Stiftungsgesetz“) dem Stiftungsrat angehörende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden?

Wenn ja, in welcher Weise?

2.

a) Welche Überlegungen zur Weiterent

wicklung der Gedenkstätte wurden durch die Senatsverwaltung sowie die Direktion der Gedenkstätte mit welchem Ziel angestellt, welche ihrer Gremien wurden wann und in welcher Weise damit befasst?

b) War in diesem Prozess die nach § 5

Abs. 1 Nr. 3 des Stiftungsgesetzes dem Stiftungsrat angehörende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden? Wenn ja, in welcher Weise?

3. Nach welchen Kriterien wurde jeweils von wem

entschieden, mit welchen Sachverhalten die Gremien der Stiftung befasst wurden – und mit welchen nicht?

4. Wie wurden der Informationsfluss und die Trans

parenz von Entscheidungen in der Zusammenarbeit zwischen Stiftungsrat und Stiftungsbeirat gewährleistet?

5. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen

den jeweiligen Stiftungsratsvorsitzenden mit dem Direktor der Gedenkstätte, wie wurden in diesem Zusammenhang der Informationsfluss und die Transparenz von Entscheidungen gewährleistet?

6. Wie war die Personalverantwortlichkeit für die

Gedenkstätte bis zum Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ am 1. Juli 2018 geregelt und wie bzw. von wem wurde sie in welcher Weise wahrgenommen?

7. In welcher Form, zu welchen Anlässen und in

welchem Umfang informierte der jeweilige Stiftungsratsvorsitzende den Vorstand und die Gremien der Stiftung über Personalangelegenheiten?

8. Wie war die Personalverantwortlichkeit für die

Gedenkstätte seit dem Inkrafttreten der Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ am 1. Juli 2018 geregelt und wie bzw. von wem wurde sie in welcher Weise wahrgenommen?

9. In welcher Form, zu welchen Anlässen und in

welchem Umfang ließen sich der Stiftungsrat und der jeweilige Stiftungsratsvorsitzende durch den Vorstand über Personalangelegenheiten informieren?

B. Fehlentwicklungen

1.

a) Wann, durch wen, in welcher Form und

mit welchem Inhalt wurden erstmals Beschwerden über den Umgang von Vorgesetzten mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Gedenkstätte an die Senatsverwaltung herangetragen?

Wann erhielten der jeweils für Kultur zuständige Staatssekretär sowie das für Kultur zuständige Senatsmitglied davon Kenntnis?

b) Wann, durch wen, in welcher Form und

mit welchem Inhalt erhielt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bzw. ihre Vertretung im Stiftungsrat der Gedenkstätte Kenntnis davon?

2.

a) Welche weiteren Beschwerden über den

Umgang von Vorgesetzten mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Gedenkstätte wurden im Untersuchungszeitraum wann, durch wen, in welcher Form und mit welchem Inhalt an die Senatsverwaltung herangetragen, wann erhielten der jeweils für Kultur zustän

dige Staatssekretär sowie das für Kultur zuständige Senatsmitglied davon

Kenntnis?

b) Wann, durch wen, in welcher Form und

mit welchem Inhalt erhielt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bzw. ihre Vertretung im Stiftungsrat der Gedenkstätte Kenntnis davon?

3.

a) Wer war in der Senatsverwaltung für

die Bearbeitung von Beschwerden im Sinne von B.1 und B.2 zuständig, wie fiel die Reaktion der Senatsverwaltung in diesen Fällen aus und welche Maßnahmen wurden hier wann und durch wen ergriffen, um die Hintergründe von Beschwerden aufzuklären?

b) War dabei die dem Stiftungsrat angehö

rende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden?

Wenn ja, in welcher Weise?