Protokoll der Sitzung vom 20.02.2020

Wenn ja, in welcher Weise?

4. Welche dienst- oder arbeitsrechtlichen Konse

quenzen wurden aufgrund von Beschwerden im Sinne von B.1 und B.2 wann und durch wen eingeleitet?

5. Wie waren die Gremien der Stiftung in Entschei

dungen über dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund von Beschwerden im Sinne von B.1 und B.2 eingebunden?

6.

a) Kam es nach Kenntnis der Senatsver

waltung im Umgang von Vorgesetzten mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Gedenkstätte zu strafbaren Handlungen, sexuellen Belästigungen oder übergriffigem Verhalten, und wenn ja, von wessen Seite und welcher Art?

b) Erhielt die Beauftragte der Bundesre

gierung für Kultur und Medien bzw. ihre Vertretung im Stiftungsrat der Gedenkstätte Kenntnis davon, und wenn ja, von wessen Seite und auf welche Weise?

7.

a) Wurden im Zusammenhang mit Be

schwerden über den Umgang von Vorgesetzten mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Gedenkstätte Strafver

fahren eingeleitet? Wenn ja, wann, von wem, aufgrund welchen Sachverhalts und mit welchem Ergebnis?

b) War dabei die dem Stiftungsrat angehö

rende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden?

Wenn ja, auf welche Weise?

8. Gab es belegbare Vorwürfe bezogen auf den Um

gang des damaligen Stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern und wenn ja, wann, in welcher Weise und in welchem konkreten Umfang wurden der Vorstand, der Stiftungsratsvorsitzende sowie die übrigen Gremien der Stiftung davon jeweils durch wen in Kenntnis gesetzt?

9. Welchen Inhalt und Verlauf hatte das Gespräch

zwischen dem Direktor der Gedenkstätte und dem damaligen Kulturstaatssekretär am 29. Februar 2016 zur Aufklärung von Vorwürfen im Umgang von Vorgesetzten mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Gedenkstätte?

10. Welchen Inhalt und Verlauf hatte das Mitarbei

tergespräch zwischen dem damaligen Direktor der Gedenkstätte und seinem Stellvertreter am 1. März 2016?

11.

a) Gab es zum Einsetzungszeitpunkt des

Untersuchungsausschusses zu dem unter B.10 genannten Mitarbeitergespräch einen Gesprächsvermerk in den Akten der Senatsverwaltung und wenn nein, warum nicht?

b) War insoweit auch die dem Stiftungsrat

angehörende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden oder informiert?

12. Welchen Inhalt und Verlauf hatte die Stiftungs

ratssitzung am 11. Juni 2018?

13. Vor welchem Hintergrund wurde der Vorstand

in der Stiftungsratssitzung am 11. Juni 2018 beauftragt, ein Präventionskonzept gegen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung vorzulegen, wurde hierzu eine Frist gesetzt und welche?

14. Welche Maßnahmen wurden seitens der Senats

verwaltung zwischen 2016 und 2018 ergriffen, um Strukturen der Arbeitsorganisation der Ge

denkstätte zu verbessern, die Einhaltung von Fürsorge-, Schutz- und Sorgfaltspflichten zu gewährleisten, die Arbeitsbedingungen von Volontärinnen und Volontären zu verbessern und insbesondere der Pflicht des Arbeitsgebers zum Schutz seiner Beschäftigten vor sexueller Belästigung sowie vor Diskriminierung am Arbeitsplatz nachzukommen?

15.

a) Fanden Gespräche zwischen Kulturse

nator Dr. Klaus Lederer und beschwerdeführenden, ehemaligen Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte statt? Wenn ja, wann, mit welchem Verlauf und welchem Inhalt?

b) War dabei die dem Stiftungsrat angehö

rende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden?

Wenn ja, in welcher Weise?

16.

a) Fanden Gespräche zwischen beschwer

deführenden ehemaligen Mitarbeiterinnen der Gedenkstätte und Mitarbeitern der Senatsverwaltung statt? Wenn ja, wann, mit wem, mit welchem Verlauf und welchem Inhalt?

b) War hierbei die dem Stiftungsrat ange

hörende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden? Wenn ja, in welcher Weise?

17.

a) Welchen Inhalt und Verlauf hatte das

Gespräch zwischen dem Kultursenator Dr. Klaus Lederer und dem damaligen Vorstand der Stiftung am 6. August 2018? Vor welchem Hintergrund und auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurde hierbei die Herausgabe der Personalakte des stellvertretenden Gedenkstellendirektors verlangt?

b) War insoweit auch die dem Stiftungsrat

angehörende Vertreterin oder der Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebunden? Wenn ja, in welcher Weise?