Protokoll der Sitzung vom 20.02.2020

Das Abgeordnetenhaus begrüßt und unterstützt das verstärkte Engagement des Senates zur Abschöpfung von illegal erworbenem Vermögen seit Inkrafttreten des reformierten Vermögensabschöpfungsrechtes.

Zugleich fordert das Abgeordnetenhaus den Senat auf, dabei verstärkt die Verschleierungen der Eigentumsverhältnisse auf dem Immobilienmarkt in den Blick zu nehmen. Rechtssicher abgeschöpfte Immobilien sind zukünftig insbesondere nicht zu versteigern, sondern entsprechend der neuen Liegenschaftspolitik des Landes Berlin für Zwecke des Gemeinwohls in Landeseigentum oder in Eigentum der öffentlich beherrschten Landes- oder Beteiligungsunternehmen zu überführen. Soweit dafür eine Änderung der Strafvollstreckungsordnung erforderlich ist, wird der Senat aufgefordert, sich bei den anderen Bundesländern dafür einzusetzen.

Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Grundbuchordnung sowie ggf. weiterer Gesetzes zu ergreifen mit dem Ziel, ein bundesweites zentrales Immobilienregister einzurichten. Dieses Register soll folgende Informationen über alle Grundstücke beinhalten:

a) die Eigentümerschaft sowie sonstige Nutzungs

rechte unter Nennung der Nutzungsberechtigten (Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchrechte sowie beschränkte persönliche Dienstbarkeiten),

b) Übersicht über Erwerbsrechte einschließlich der

Nennung der Rechtsinhaber (dingliche Vorkaufsrechte und Aneignungsrechte),

c) Übersicht über Verwertungsrechte einschließlich

der Nennung der Rechtsinhaber (Reallasten, Hypotheken, Grundschulden, Sicherungsgrundschulden, Rentenschulden) sowie über Mobiliarpfandrechte (Verpfändungen und Pfändungspfandrechte),

d) Übersicht über die wirtschaftliche Berechtigung

in- und ausländischer natürlicher und juristischer Personen über die genannten Rechte.

Solange und soweit es sich bei den genannten Rechtsinhabern um Privatpersonen handelt, sind deren personenbezogene Daten nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses analog § 12 GBO zugänglich. Bei juristischen Personen ist hingegen vollständige Transparenz zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Eintragungspflichten werden diese mit Bußgeldern beschwert.

Die Errichtung des Immobilienregisters ist mit dem aktuellen Prozess der Einführung des Datenbankgrundbuches in geeigneter Weise zu harmonisieren.

Zu lfd. Nr. 30:

Berufliche Perspektiven für Integrationslots*innen – Qualifizierung durch die Verwaltungsakademie

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Februar 2020 Drucksache 18/2482

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2288

Der Senat wird aufgefordert, den Integrationslots*innen, die im Rahmen des Landesrahmenprogramms „Integrationslotsinnen und Integrationslotsen“ beschäftigt sind, eine berufliche Perspektive durch eine berufsbegleitende Qualifizierung an der Berliner Verwaltungsakademie zu eröffnen. Hierzu soll die Verwaltungsakademie ein geeignetes Programm zur Einstiegsqualifizierung für den öffentlichen Dienst entwickeln, in dem Theorie und Praxis für die Verwaltungstätigkeit geschult wird, das offen ist für Integrationslots*innen und Anschlussmöglichkeiten für den Verwaltungslehrgang I ermöglicht. Die Ausbildung der Integrationslots*innen erfolgt berufsbeglei

tend während ihrer Arbeitszeit ohne Teilnahmegebühr und ohne Gehaltseinbußen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 32:

Nr. 27/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Februar 2020 Drucksache 18/2485

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

1. Dem Ankauf des Grundstücks Marienfelder Allee

60-80/Kaiserallee 36-44 in Berlin Tempelhof-Schöneberg zu den im Kaufvertrag vom 31. Oktober 2019 zur UR-Nr. H557/2019 des Notars Felix Hahn in Berlin vereinbarten Bedingungen und

2. der Zuweisung des Grundstücks zum Sondervermögen

Immobilien des Landes Berlin (SILB) insbesondere zum Zweck der Nutzung zur Unterbringung von Geflüchteten zum Zeitpunkt des Nutzen-/Lastenwechsels werden zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 42:

Aktionstag „Berlin sagt Danke!“

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/2473

Aktive Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig engagieren und für eine gerechte, demokratische und solidarische Gesellschaft starkmachen, prägen Berlin als solidarische, vielfältige und weltoffene Metropole. Das hat das Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer 2015 in der Flüchtlingshilfe besonders sichtbar gemacht. Und dafür stehen Hunderttausende freiwillig aktive Berlinerinnen und Berliner unterschiedlicher Generationen und Herkunft tagtäglich in allen Teilen der Stadt.

Das Abgeordnetenhaus, der Senat und viele weitere Partner danken den freiwillig engagierten Berlinerinnen und Berlinern für ihren unermüdlichen Einsatz für unsere Stadt. In diesem Kontext wurde 2016 „Berlin sagt Danke!“ ins Leben gerufen – ein Tag der Anerkennung für die Freiwilligen unserer Stadt. Ohne sie wären viele gesellschaftliche Herausforderungen nicht zu bewältigen. Sie machen Berlin zu einer mitfühlenden Stadt, in der Menschen aus aller Welt willkommen sind, füreinander einstehen und ihr Gemeinwesen aktiv mitgestalten.

Der Aktionstag „Berlin sagt Danke!“ findet jährlich im ersten Quartal eines Jahres statt. Er ist ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für die freiwillig Engagierten Berlins – des Abgeordnetenhauses und der Stadtgesellschaft. Zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen des Landes und der freien Wirtschaft bedanken sich mit kostenlosem Eintritt bei den Ehrenamtlichen.

Wir fordern den Berliner Senat auf, gemeinsam mit dem Abgeordnetenhaus Berlin diesen öffentlichkeitswirksamen Aktionstag jährlich durchzuführen und die landeseigenen Einrichtungen am Aktionstag möglichst kostenlos für alle Berlinerinnen und Berliner zu öffnen. Die Berliner Wirtschaft laden wir ein, sich dem Aktionstag anzuschließen.

Zu lfd. Nr. 45:

VFX-Branche in Berlin stärken

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2479

Der Senat wird aufgefordert,

einen VFX-Strukturfonds für Berlin einzurichten,

kurzfristig ein Verfahren zu installieren, über welches

VFX-Line-Produzentinnen und VFX-Line-Produzenten analog zu anderen Bundesländern auch die Möglichkeit erhalten, ihre filmbezogenen Projekte mit 20 Prozent (bezogen auf den in Berlin generierten Umsatz) bezuschussen zu lassen,

mittelfristig darauf hinzuwirken, die gesamte VFX

Branche im innerdeutschen Vergleich wettbewerbsfähiger aufzustellen und

langfristig eine stabile VFX-Struktur in Berlin zu

entwickeln und zu unterstützen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2020 erstmalig zu berichten.

Zu lfd. Nr. 31:

Nr. 17/2019 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. Februar 2020 Drucksache 18/2484

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin