zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung einer Teilfläche des nachfolgend genannten Grundstücks zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum 1. Januar 2020 zu:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt ferner der Herauslösung der Grundstücksteilfläche Fürstenwalder Allee 356 aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zu.
Die Wirksamkeit der Herauslösung o.g. Grundstücksteilfläche aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und die Wirksamkeit der Zuweisung zum SILB stehen unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines rechtswirksamen notariellen Vertrags über die Herauslösung der genannten Grundstücksteilfläche aus dem Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt ferner der Zuweisung des nachfolgend genannten Grundstücks zum SILB zum 1. Januar 2020 zu: