Was kann Sie dazu bewegt haben, so einen Unfug von Antrag zu schreiben? – Da hilft z. B. ein Blick auf die Mietpreisbremse im Bund: Die Grundidee der Mietpreisbremse ist sinnvoll, aber das Gesetz ist in seiner Ausführung – wenn man sich das anschaut; das habe auch ich hier vorne schon gesagt – wegen der andauernden Blockade der CDU nicht so effektiv, wie es sein könnte. Das Problem der Mietpreisbremse ist und bleibt, dass sie keine ausreichenden Sanktionen ermöglicht und dass es viele Ausnahmen gibt.
Eine echte Mietpreisbremse wird von der CDU im Bund ausgebremst, und genau das scheinen Sie von der FPD gesehen und gedacht zu haben: Mensch, wenn die Mietpreisbremse so schön wenig Effekte hat, dann machen wir das beim Mietendeckel eben auch so! – Aber so funktionieren unsere Gesetze nicht. Wer sein Auto falsch parkt, bekommt ein Bußgeld, und auch für jemanden, der das gesetzliche Verbot beim Mietendeckel nicht einhält, kommen selbstverständlich auch Bußgelder in Frage.
Natürlich geht es bei dem Gesetz nicht darum, Vermieterinnen und Vermieter unverhältnismäßig mit Bußgeldern zu überziehen. Gerade bei der Informationspflicht und der für Kleinvermieter durchaus – das habe ich auch
schon von diesem Ort aus gesagt – eng gesetzten Frist von zwei Monaten wird mit Augenmaß gehandelt werden. Aber Vermieterinnen und Vermieter sind auch nicht hilflos und haben es bisher geschafft, eine Immobilie mit den zahlreichen gesetzlichen Vorgaben zu bewirtschaften. Wir erwarten ja immerhin auch von jedem Berufstätigen z. B., eine Steuererklärung zu machen.
Wir erwarten von einem Gastronomieunternehmen, dass es die Hygienevorschrift einhält, und da kann man auch von Vermieterinnen und Vermietern erwarten, den Mietendeckel einzuhalten.
Wenn „Haus & Grund“ bereits Hinweise gibt, wie man das Gesetz umgehen kann, dann wird es sicher auch Hinweise geben können, wie man sich gesetzestreu verhält. Es ist von einem Branchenverband sicherlich leistbar, seine Mitglieder über ein gesetzestreues Verhalten zu informieren.
Insofern ist es nicht glaubhaft, wenn Sie sich hierher stellen und so tun, als würde das Gesetz die Vermieterinnen und Vermieter inhaltlich überfordern. Die Senatsverwaltung stellt im Übrigen für die Umsetzung des Gesetzes für Vermieter und Mieter Informationen zur Verfügung, und ich habe hier auch gesagt: Auch das Mietendeckeltelefon soll nicht nur für Mieter sein, sondern auch für Vermieter. – Deshalb, verehrte Frau Meister, ist das, was Sie hier gesagt haben, schwierig. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mal vorlesen aus dem neusten – ich würde es schon Pamphlet nennen, aber es ist ein ernstes Papier, das Die Linke in Berlin aufgeschrieben hat; ich gehe davon aus, die SPD, die sich diesem Gesetz angeschlossen hat, wird es gelesen haben:
Bist du für oder gegen Mieterhöhungen auf Kosten anderer, und das im Zweifel zulasten der besitzenden Klasse?
Mir nichts, dir nichts ist uns Linken ein Paradebeispiel für eine Klassenkampfauseinandersetzung gelungen und gibt denjenigen, die nicht zur besitzenden Klasse gehören, ein Stück Freiheit zurück: Das ist Klassenkampf par
Dieser Kampf wird jetzt in den Staatsapparaten der BRD weitergeführt und ist noch lange nicht an seinem Ende angelangt.
Zitat Ende. – Das ist das, worüber wir heute sprechen; das hat Frau Gennburg in den letzten Wochen aufgeschrieben.
Insofern müssen Sie sich als Berliner SPD – oder dem Rest, was davon übrig geblieben ist – auseinandersetzen. Darum geht es im Kern.
Man muss sich mal ein Gesetz vorstellen, zu dem die Senatorin selbst sagt – und jetzt geht es um die Mieterinnen und Mieter: Legen Sie sich vorsichtshalber ein bisschen Geld beiseite, weil die Wahrscheinlichkeit, dass es vor dem Verfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland scheitert, relativ hoch ist!
Sie ist aber jetzt noch nicht einmal willens und in der Lage, die Ausführungsvorschriften zu erlassen, weil die im Übrigen auch für Mieterinnen und Mieter wichtig sind, denn sie müssen ja wissen, was sie zurückzulegen haben. Es ist eigentlich unglaublich, dass darüber einfach so von den Koalitionsfraktionen hinweggegangen wurde, dass Sie heute hier in diesem Haus auf die Anfrage gesagt haben:
Irgendwann möglicherweise – das Gesetz tritt ja auch erst im November so richtig in Kraft – werden wir den Mieterinnen und Mietern und Vermietern und Eigentümern sagen, wo ihre Wohnlagen sind. Kein Wort dazu. Das hätten Sie mit dem Gesetz vorlegen können oder spätestens 14 Tage vorher, also heute, um welche Wohnlagen es sich handelt. Das zeigt nämlich auch der populistische Umgang und das, was Sie eigentlich wollen. Sie haben es zum Glück aufgeschrieben. Das wollen Sie, nichts anderes.
Insofern werden wir selbstverständlich diesem Antrag zustimmen. Er ist richtig. Er ist sinnvoll. Sie sind nicht einmal in der Lage, Verwaltungsvorschriften für die wichtigsten Grundlagen, für die Umsetzung, für die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter vorzulegen. Frau Senatorin! Das haben Sie auch gestern im Ausschuss gesagt. Das ist unredlich, vor allen Dingen Vermietern, Eigentümern und den Mieterinnen und Mietern gegenüber. Schämen Sie sich! Stimmen Sie diesem Antrag zu. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Mietendeckel ist in Kraft – endlich würde ich sagen.
Es ist in Berlin verboten, die Miete zu erhöhen, und es ist verboten, die Mietobergrenzen zu überschreiten. Neue Mietverträge müssen sich an der Vormiete orientieren. Viele Vermieterinnen und Vermieter reagierten bereits mit der Rücknahme von Mieterhöhungen. Das alles sind gute Nachrichten für die Mieterinnen und Mieter in Berlin. Das ist Anlass zur Freude und kein Grund zum Jammern und Unsicherheit zu verbreiten.
Manche tun sich schwer mit dem Gesetz. Die FDP will Verstöße gegen das Gesetz einfach nicht sanktionieren. Der Rechtstaat soll darauf verzichten, seine Gesetze auch durchzusetzen. Die Liberalen legen hier meiner Meinung nach eine sehr bedenkliche Rechtsauffassung an den Tag. Glaubt die FDP, und offensichtlich auch die CDU, wir spielen hier Regierung und machen nur Spaß?
[Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf: Ja, Sie spielen nur Regierung! – Marc Vallendar (AfD): Sie spielen nur Klassenkampf, was sonst!]
Uns geht es gar nicht darum, die Mieten zu regulieren? – Weit gefehlt. Der Mietendeckel ist Gesetz. Verstöße dagegen werden natürlich mit Bußgeldern sanktioniert. Nur mal nebenbei: Die FDP knausert übrigens nicht immer mit Bußgeldbescheiden. In NRW z. B. stellt sie die Bildungsministerin. Da wurden 2018 über 8 000 Bußgeldbescheide wegen Schulschwänzen verhängt.
[Beifall bei der CDU und der FDP – Paul Fresdorf (FDP): Gute Frau! – Senatorin Sandra Scheeres: Aber die Lehrerstellen sind nicht besetzt!]
Bei allen pädagogischen Problemen ist der Wille zu Sanktionen offensichtlich gegeben. Beim Immobiliensektor zeigt sich die FDP nachsichtiger, für meinen Geschmack zu nachsichtig. Während die FDP Verstöße gegen das Gesetz nicht ahnden will, planen die Lobbyverbände wie „Haus & Grund“ und der Grundeigentümerverband systematisch, wie das Gesetz umgangen werden soll. Sie empfehlen ihren Mitgliedern, Verträge abzuschließen, die einen Mietanspruch festlegen, der gegen das Gesetz verstößt, indem man eine Art Schattenmiete festhält, die oberhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt. Gleichzeitig wird eine Miete fixiert, die sich am
Das Gesetz verbietet aber eine Miete, die die zulässige Grenze überschreitet. Wir haben es hier mit einem Verbotsgesetz nach § 134 BGB zu tun. Dies bedeutet: Rechtsgeschäfte, die gegen das Verbot verstoßen, sind nichtig. Spekulative Folgen daraus für die Miete nach dem Mietendeckel auch.
Ich habe bereits Mietverträge gesehen, wo eine Schattenmiete vereinbart wurde und die Mieterinnen und Mieter auch genötigt wurden, sogar zu unterschreiben, dass sie den Mietendeckel für verfassungswidrig halten, im Mietvertrag. Der stadtbekannte Mieterschreck Padovicz z. B. verankert sogar ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag für den Fall, dass der Mietendeckel nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Nein, danke! – Es ist schon abenteuerlich, welche Rechtsauffassung Vermieter und ihre Lobbyverbände an den Tag legen, wenn ihnen ein Gesetz nicht gefällt. Das Gesetz sagt glasklar: Eine Miete ist verboten, die die Stichtagsmiete vom 18. Juni 2019 überschreitet. Die Mietobergrenze muss eingehalten werden.
Den Freunden der Immobilienbranche sei gesagt, und die sind hier reichlich vertreten: Es macht wenig Sinn, Vermieterinnen und Vermieter in die Irre zu führen über juristische Tricksereien und daraus ein politisches Süppchen zu kochen. Wir warnen die Vermieterinnen und Vermieter davor, den falschen Ratgebern auf den Leim zu gehen. Das Gesetz hat keinen doppelten Boden, mit Tricks kommt man da nicht raus.