Protokoll der Sitzung vom 20.08.2020

„Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung des 2. Untersuchungsausschusses eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese entspricht für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses monatlich dem Entgelt einer Vollzeitstelle in Höhe der jeweils geltenden Vergütung für die Entgeltgruppe E13/3 TV-L zzgl. Arbeitgeberanteil. Sie beträgt 4 560,37 Euro zzgl. Arbeitgeberanteil monatlich und wird entsprechend der Tarifentwicklung zum 1. Januar 2021 angehoben. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020.

§ 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend.“

Zu lfd. Nr. 54:

Berliner Bäder-Pachtverträge: Engagement honorieren – Existenzen sichern

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2766

hierzu:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 5. Juni 2020 Drucksache 18/2781

Der Senat wird aufgefordert, unmittelbar mit den privaten Pächterinnen und Pächtern, die mit den Berliner BäderBetrieben und damit mittelbar mit dem Land Berlin Verträge über den Betrieb von Frei- und Strandbädern abgeschlossen haben, Vereinbarungen für die durch die

Coronapandemie massiv eingeschränkte Saison 2020 zu treffen.

Kernpunkte solcher Vereinbarungen sind dabei mindestens:

Die bestehenden Verträge werden im gegenseitigen

Einvernehmen um mindestens ein weiteres Jahr verlängert mit der Option auf ein weiteres Jahr, sollte auch die kommende Saison noch durch die Pandemie eingeschränkt sein.

Bei den zum Ende des Jahres 2020 auslaufenden

Verträgen sollen schnellstmöglich die Verhandlungen über den Folgevertrag aufgenommen und abgeschlossen werden.

Die Entscheidung, ob ein wirtschaftlicher Betrieb im

Sommer 2020 vor dem Hintergrund der massiven Einschränkungen möglich ist, liegt allein bei den Betreibern der Bäder. Die Pächterinnen und Pächter erhalten die Möglichkeit, das Bad in diesem Jahr geschlossen zu halten, um z. B. Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können.

Je nach Modell (Schließung, Teilöffnung, Öffnung)

und nach Betroffenheit soll geprüft werden, ob es Vereinbarungen betreffs der Pachtzahlungen im Sinne eines Verzichts oder einer längeren Stundung geben kann.

Zu lfd. Nr. 78:

Kreditermächtigung der Berliner Bodenfonds GmbH

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2802

hierzu:

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2906

Die Berliner Bodenfonds GmbH wird gemäß § 3 Abs. 3 Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung der Schuldenbremse (BerlSchuldenbremseG) ermächtigt, im Jahr 2020 Kredite im Volumen von 190 000 000 Euro und im Jahr 2021 Kredite im Volumen von 100 000 000 Euro zum Zwecke des Flächenerwerbs aufzunehmen. Die Refinanzierung erfolgt wie aus der Begründung auf Drucksache 18/2802 ersichtlich.

Zu lfd. Nr. 31:

Nr. 9/2020 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2896

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücksteilfläche aus dem SILB zum 1. Mai 2020 zu.

Lfd. Nr. Liegenschaft Bezirk Gemarkung Flur Flurstück Grundstücksfläche in m²

1 Dammweg 214, 216

Neukölln Neukölln 123 19/30 ca.11 343 (Teilfläche)