Protokoll der Sitzung vom 20.08.2020

den RBB-Staatsvertrag im Einvernehmen mit dem

Partnerland Brandenburg im Hinblick auf die Zusammensetzung des Rundfunkrats und die Repräsentation von gesellschaftlich relevanten Gruppen in Berlin und Brandenburg zu evaluieren,

für die nächste Änderung des RBB-Staatsvertrags

noch in dieser Wahlperiode die Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats hinsichtlich Staatsferne und angemessener Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt zu verbessern.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Oktober 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 30:

Nr. 6/2020 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2895

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

1. Dem Ankauf des Grundstücks Karl-Hofer-Str. 31 in

Berlin-Steglitz-Zehlendorf zu den im Kaufvertrag vom 14. Januar 2020 zur UR-Nr. 12/2020 des Notars Reinhard Arf in Berlin vereinbarten Bedingungen und

2. der Zuweisung des Grundstücks Gemarkung Zehlen

dorf, Flur 5, Flurstück 247 – Gebäude und Freifläche Karl-Hofer-Straße 31 mit einer Größe von 2 348 m² zum Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zum Zweck der Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für die Beratung, Betreuung und Pflege im Alter, bei Krankheit, Behinderung, Invalidität sowie für andere soziale und karitative Zwecke zum Zeitpunkt des Nutzen-/ Lastenwechsels wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 32:

Nr. 11/2020 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2897

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zu lfd. Nr. 33:

Nr. 12/2020 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2898

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Der Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück An der Tränke 40 in Berlin-Spandau zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 27. Januar 2020 zur UR-Nr. H 35/2020 des Notars Felix Hahn in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 34:

Nr. 13/2020 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2899

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Ankauf des Grundstücks Oderstr. 172 - 182 in Berlin Neukölln zu den im Kaufvertrag vom 29. Januar 2020 zur UR-Nr. JL42/2020 der Notarin Dr. Julia Laumann in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 35:

Nr. 2/2020 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2900

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Ankauf des Grundstücks Gotzkowskystraße 22 in Berlin-Mitte wird

1. gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Berliner Betriebe-Gesetz

zum Verkehrswert und

2. gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 1 lit a) LHO zu den im

Kaufvertrag vom 25. November 2019 zur

UR Nr. 442/2019 der Notarin Dr. Jutta Hoffmann in Berlin vereinbarten Bedingungen

zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 36:

Anpassung der pauschalen Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2904

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2729

Der Beschluss über die Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit dem Terroranschlag am Breitscheidplatz (gemäß Beschlussprotokoll über die 13. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 6. Juli 2017, Drs. 18/0462) wird betreffend Ziffer III. wie folgt geändert:

„Jede Fraktion erhält für die personelle Ausstattung des 1. Untersuchungsausschusses eine pauschale Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes. Diese entspricht für die Dauer der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses monatlich dem Entgelt einer Vollzeitstelle in Höhe der jeweils geltenden Vergütung für die Entgeltgruppe E13/3 TV-L zzgl. Arbeitgeberanteil. Sie beträgt 4 560,37 Euro zzgl. Arbeitgeberanteil monatlich und wird entsprechend der Tarifentwicklung zum 1. Januar 2021 angehoben. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2020.

§ 10 Abs. 1 des Fraktionsgesetzes gilt entsprechend.“

Zu lfd. Nr. 37:

Anpassung der pauschalen Erstattung nach § 8 Abs. 6 des Fraktionsgesetzes im 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) – Untersuchung II)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2905

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2728

Der Beschluss über die Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) – Untersuchung II, eingesetzt per Einsetzungsbeschluss am 28. Juni 2018 (Drs. 18/1191) – nach § 2 Abs. 1 UntAG, wird betreffend Ziffer III. wie folgt geändert: