T 358 bis 374 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat in dem für die Personalmeldungen bereitgestellten Vordruck weiterhin nicht alle gesetzlich vorgesehenen Angaben nach § 31 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (AG KJHG) berücksichtigt hat. Bis zum 1. März 2021 ist über die Erledigung zu berichten.
T 456 bis 469 Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat die Vorgaben des § 7 Abs. 2 LHO beachtet und vor der Entscheidung über die Aufhebung oder den Fortbestand der Gebäudefeuerversicherungspflicht eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchführt. Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist die Entscheidung über Aufhebung oder Fortbestand der Gebäudefeuerversicherungspflicht dem Hauptausschuss bis zum 31. Dezember 2020 zu berichten.
Erneute Missbilligungen und Auflagen auf Grund der Berichte der Verwaltungen über die Erledigung der Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses anlässlich der Entlastung für das Rechnungsjahr 2015 – Drucksache 18/1117 –
Ausstattung in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen durch die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
T 270 bis 284 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat nicht wie erbeten dargelegt hat, welche konkreten Änderungen der Prüfregularien zur Steigerung unangemeldeter Prüfungen verabredet wurden.
Es missbilligt ferner, dass der Senat nicht berichtet hat, auf welche Weise er sicherstellt, dass die für Kontrollzwecke notwendigen Daten zwischen der Heimaufsicht, den Senatsverwaltungen und den Bezirken zu Kontrollzwecken ausgetauscht werden.
B. Finanzielle Nachteile für den Landeshaushalt in Millionenhöhe bei den Kostenerstattungen an Träger der freien Jugendhilfe für die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft
T 300 bis 304 Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass der Senat die in dem Auflagenbeschluss formulierten Erwartungen nicht umgesetzt hat.
Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin, dass der Senat für den Bereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung mit Trägern der freien Jugendhilfe umgehend Vereinbarungen schließt, die mit den geltenden Rechtsvorschriften im Einklang stehen und dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2021 berichtet.
T 355 bis 374 Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat prüft, welche - über die temporäre Finanzierung von zwei VZÄ hinausgehenden - Maßnahmen ergriffen werden können, um bei allen Bezirken eine zentrale Forderungsbearbeitung zu erreichen.
Hauptausschuss zu allen nicht ausdrücklich terminierten Auflagen innerhalb von sechs Monaten über die Erledigung berichtet wird.
Die hier nicht genannten Textziffern aus dem Jahresbericht 2019 des Rechnungshofs von Berlin gemäß Artikel 95 der Verfassung von Berlin und § 97 der Landeshaushaltsordnung (Drucksache 18/1987 mit vertraulichem Teil mit Bemerkungen nach § 97 Absatz 4 LHO) werden für erledigt erklärt.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 26. Oktober 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. November 2020 Drucksache 18/3164
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2786
Die Berliner Clubkultur ist als global bekanntes Aushängeschild, als kultureller Motor der Musikszene und als soziokultureller Freiraum ein fester Bestandteil Berlins. Mehrere Hundert Clubs in der Stadt bieten ein vielfältiges Musik- und Kulturangebot. Neben den aktuellen Beschränkungen sehen sich diese Clubs aufgrund von Nutzungskonkurrenz zunehmend in ihrer Existenz bedroht. Eine kreative Musik- und Clubszene benötigt die politische Unterstützung Berlins, um die Bedingungen für ihre Gestaltungsfreiheit und Innovationsfähigkeit zu sichern, denn sie prägt eine vielfältige urbane Lebenskultur und schafft soziale Bindungskräfte, neue Orte und Trends mit Anziehungskraft und subkulturelle Innovationen.
Clubs und Live-Musikspielstätten (hier in der Folge „Clubs“) sind schützenswert, wenn sie einen regelmäßigen Spielbetrieb und ein anerkanntes künstlerisches Profil aufweisen, das durch kuratiertes Programm, musikästhetischen Anspruch und ein raumgestalterisches Konzept gekennzeichnet ist. Diese Clubs stellen Kulturstätten dar, die eine kreative und kollektive Form der Transzendierung des Alltags erlauben, und sind als solche von allen Stellen des Landes zu behandeln.
In Planungs- und Genehmigungsverfahren sind Clubs im oben genannten Sinn durch die Baugenehmigungsbehörden als Anlagen kultureller
Zwecke zu behandeln. Durch entsprechende Rundschreiben und Ausführungsvorschriften ist ein einheitliches Handeln der bezirklichen Genehmigungsbehörden sicherzustellen. Die Planungs- und Genehmigungsbehörden sind anzuhalten, das Clubkataster als Hilfsinstrument für eine geordnete und konfliktarme städtebauliche Entwicklung bei Planung und Genehmigung verbindlich zu berücksichtigen. Soweit baurechtlich erforderlich, wird der Senat aufgefordert, Vorschläge zur Novellierung der Bauordnung vorzulegen.
Die Pflege des Clubkatasters wird ausgeweitet mit dem Ziel einer vollständigen Erfassung der Clubs und Livemusikspielstätten.
Der sogenannte „Lärmschutzfonds“ zur Unterstützung von Investitionen in Schallschutzmaßnahmen soll weitergeführt und verstärkt werden.
Bei einem Heranrücken von neuen Bauvorhaben an emittierende Anlagen kultureller Zwecke, wie u. a. Clubs und Livemusikspielstätten, ist Rücksichtnahme gegenüber der Bestandsnutzung vollumfänglich sicherzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen und deren Finanzierung, die die entstehende nachbarliche Nutzung ohne Einschränkungen ermöglichen, sind dem Träger des heranrückenden Bauvorhabens im zulässigen Umfang aufzuerlegen (Agent-of-Change-Prinzip).
Das gesellschaftliche Engagement der Clubs ist insbesondere mit Blick auf Diskriminierungssensibilität (Awareness) und -schutz, Inklusion und Barrierefreiheit, Suchtprävention, Nachhaltigkeit und Arbeit im Kiez auch durch Einbeziehung in staatliche Förderprogramme weiterzuführen und zu verstärken.
Eine diskriminierungssensible Clubkultur ist unter Berücksichtigung folgender Maßnahmen aktiv zu fördern:
Entwicklung eines Leitbilds und Fortbildungen für eine diskriminierungskritische Clubkultur inkl. eines Glossars und eines Beschwerdemanagements;
Entwicklung von Fortbildungen und Schulungen für eine diskriminierungsarme Türpolitik ggf. mit geeigneten Testingverfahren.
In einer Bundesratsinitiative soll sich Berlin für eine Reform der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und für die Anerkennung der Clubs auf Bundesebene einsetzen. Ziel ist, die Nutzungsmischung einer gemischten Großstadt wie Berlin mit den Instrumenten des Bauplanungsrechts adäquater steuern zu können als dies gegenwärtig möglich ist. Dabei ist die typisierende Gebiets- und Vorhabenbetrachtung den sich verändernden gesellschaftlichen Arbeits- und Lebensweisen anzupassen und eine Einzelfallbetrachtung der tatsächlichen Nachbarschafts- und Gebietsverträglichkeit von Nutzungen bei der planungsrechtlichen Beurteilung eines Vorhabens zu ermöglichen.
Dumpingpreise verhindern – Arbeitsbedingungen verbessern: Flugabfertigung am BER zurück in die Hand der Flughafengesellschaft (FBB)
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales vom 29. Oktober 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. November 2020 Drucksache 18/3165
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2882
Der Senat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei künftigen Lizenzvergaben für Bodenverkehrsdienstleistungen umfangreiche und detaillierte Arbeitsschutz- und Qualifikationsvorgaben gemacht und in das Pflichtenheft aufgenommen werden. Soweit möglich sollen auch einheitliche tarifvertragliche Mindestvorgaben gemacht bzw. darüber hinausgehende Zusagen in der Bewertung der Angebote positiv berücksichtigt werden.
Zudem soll auf dem Flughafen BER die Flugzeugabfertigung nach der nächsten Lizenzvergabe im Jahr 2022 wieder durch ein Unternehmen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) erbracht werden. Die gemäß Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV) angebotenen Vorfeldlizenzen sollen auf zwei begrenzt werden. Ein entsprechendes Bodenabfertigungsunternehmen ist durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) zu erwerben oder zu gründen.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP auf Annahme einer Entschließung Drucksache 18/3154
Es vergeht kein Tag ohne eine schwere Gewalttat gegen Frauen und Mädchen. Die Familie als Privatbereich ist nicht für alle Menschen ein sicherer Ort. Etwa jede vierte Frau ist mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner betroffen. Zusätzlich haben die notwendigen Covid-19-Maßnahmen die familiäre Situation gewaltbetroffener bzw. gefährdeter Frauen und Kinder weiter verschärft. Bereits veröffentlichte Studienergebnisse zeigen, dass das Einschränken sozialer Kontakte, die Ausgangsbeschränkungen, Arbeitszeitreduzierung
und sexueller Gewalt einhergehen. Die ersten Zahlen einer repräsentativen Umfrage der Technischen Universität München und des Leibniz-Institutes vom Juni 2020 zum Thema häuslicher Gewalt während der Coronakrise sind erschreckend. Die Studie belegt, dass es bei Familien und Paaren, die in Quarantäne lebten oder finanzielle Sorgen hatten, gehäuft zu häuslicher Gewalt kam. 7,5 Prozent der Frauen in Quarantäne berichten von Gewalt. Die Zahlen zeigen erneut: Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein großes gesellschaftliches Problem, das uns alle angeht.
Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen müssen daher frühzeitig ansetzen, um Betroffene best- und schnellstmöglich zu unterstützen und zu schützen, das gilt insbesondere für ältere oder pflegebedürftige Frauen, Frauen mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund.
Es ist daher alles daranzusetzen, dass in Berlin jede Frau und jedes Mädchen weiß, wohin sie sich wenden kann, wenn sie von Gewalt betroffen ist. Es gibt gerade in Berlin zahlreiche Initiativen hierfür. Beispielhaft seien genannt: Ende April 2020 startete die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Informations- und Sensibilisierungskampagne „Hilfetelefone für Berlin – Du bist nicht allein!“, die die Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen bündelte und in Berliner Supermärkten, Drogeriemärkten und Apotheken aushing. Das zusätzlich angemietete Schutzangebot in zwei Hotels für Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind, bleibt bis zur Inbetriebnahme des siebenten Frauenhauses Anfang 2021 bestehen. Um die deutlichen Mehrbelastungen von Frauen in der Coronapandemie in Form von HomeOffice, Kinderbetreuung und Heimunterricht zu erfassen, wurde ein begleitendes Forschungsprojekt beschlossen, welches die kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen der Coronamaßnahmen auf die soziale und ökonomische Situation von Frauen in Berlin evaluieren soll.
Gerade die Auswirkungen der Covid-19-Beschränkungen zeigen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen künftig noch stärker thematisiert und weitere Maßnahmen zum Schutz der Frauen und Mädchen dauerhaft etabliert bzw. ausgebaut werden müssen. Dazu gehören: