Gerade die Auswirkungen der Covid-19-Beschränkungen zeigen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen künftig noch stärker thematisiert und weitere Maßnahmen zum Schutz der Frauen und Mädchen dauerhaft etabliert bzw. ausgebaut werden müssen. Dazu gehören:
Mittels regelmäßiger und verstärkter Information sowie Kommunikation in der Öffentlichkeit (soziale Medien, Zeitungsinserate, Printmedien und vielen weiteren Kanälen) zum Thema „Gewalt an Frauen und Mädchen“ soll Präventionsarbeit geleistet werden.
Um Frauen, die Gewalt in Paarbeziehung erfahren, wirksam Schutz bieten zu können, braucht es mehr und besser ausgestattete Frauenhausplätze, in absehbarer Zeit auch ein achtes Berliner Frauenhaus.
Der Senat wird gebeten zu prüfen, unter welchen juristischen Voraussetzungen das Einbringen von einstweiligen Verfügungen (und anderen Schriftsätzen) auch für die Betroffenenschutzeinrichtungen erleichtert werden
Gewalt erfolgt zunehmend im digitalen Raum. Straftaten im Netz müssen besser geahndet werden. Die Berliner Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Richterinnen und Richterschaft brauchen mehr spezialisierte Kräfte, die auf dem Gebiet der digitalen Gewalt fortgebildet sind.