Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

Uns liegen heute drei Anträge vor, die sich aber nur mit einem Ausschnitt der zu klärenden Fragen auseinandersetzen, nämlich der Überprüfung von hohen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern auf eine Mitarbeit in der Stasi und welche Konsequenzen wir daraus ziehen. Beim Koalitionsantrag geht es darum, wie wir die Mandatsträgerinnen und -träger überprüfen oder wie sie überprüft werden und wie man das weitere Verfahren gestaltet. Hier bitte ich schlichtweg um Unterstützung. Wir sollten diesen Antrag möglichst breit und einvernehmlich tragen. Das ist mir auch persönlich sehr wichtig.

Beim FDP-Antrag geht es um die Überprüfung der Spitzen der Exekutive. Er liegt in einer geänderten Fassung des Rechtsausschusses vor, das ist bereits erwähnt worden. Vielleicht kurz zur Erklärung: Der Ursprungsantrag der FDP sah noch ein Verfahren zur Überprüfung der Legislative vor, was mit dem Ehrenrat-Antrag schon erledigt wäre. Dementsprechend musste er um diesen Punkt bereinigt werden. Er sieht vor, dass Senatsmitglieder und Staatssekretäre und Staatssekretärinnen auch weiterhin überprüft werden, und auch, wie mit den Prüfungsergebnissen umgegangen wird. Sie werden dem Parlament zugeleitet und dann ebenfalls in einer Art Ehrenrat der Fraktionsvorsitzenden beraten. Ich finde, die FDP-Fraktion schlägt hier eine gute Lösung vor, weil wir es uns eben nicht leicht machen und uns um eine Einzelfallentscheidung drücken. Ich möchte ausdrücklich dafür werben, diesem Antrag in der geänderten Fassung eine breite Mehrheit zu geben. Der CDU-Antrag wäre dann schlichtweg hinfällig, denn wenn wir so verfahren würden, wie von der CDU vorgeschlagen, gäbe es nichts mehr zu beraten.

(Sven Rissmann)

Mit der Abstimmung über diese drei Anträge hätten wir zumindest den Komplex Überprüfung auf Stasi-Tätigkeit in Senat und Parlament und die Schlussfolgerungen daraus erst einmal abgearbeitet. Es bleiben aber noch viele Fragen offen. So steht zum Beispiel in Kürze an, den Auftrag des Landesbeauftragten zu verlängern und ihn neu zu wählen.

Zum Umgang mit dem Opfern ist noch ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion anhängig, den wir in der Koalition sehr gern konstruktiv begleiten möchten. Er geht allerdings unserer Meinung nach nicht weit genug. Es spricht zwar nichts dagegen, Vergünstigungen für die Opfer zu schaffen, aber eigentlich geht es doch um grundlegendere Fragen. Jedes Jahr veröffentlichen die Landesbeauftragten gemeinsam eine Liste der Punkte, wo die Rehabilitationsgesetze noch nicht weitgehend genug sind. Genannt sei hier die Rehabilitierung verfolgter Schüler oder der Opfer von Zersetzungsmaßnahmen. Hier gilt es, für diejenigen, die nach wie vor Nachteile haben oder an den Folgen leiden, einen Ausgleich zu schaffen.

Wichtig ist aber auch das 2019 anstehende 30-jährige Jubiläum der friedlichen Revolution, bei dem wir deutlich machen wollen, dass sich die Ostdeutschen aus eigener Kraft von den Fesseln der Diktatur befreit haben, und unserer Freude darüber Ausdruck verleihen wollen. Die Koalition wird entsprechende Vorschläge, Ideen und Lösungen nicht allein der Verwaltung überlassen. Auch wir als Parlament müssen uns diesen Fragen widmen und öffentliche Debatten anstoßen und führen. Das sind wir insbesondere den Opfern des Regimes schuldig.

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Es geht dabei aber nicht zuletzt und vielleicht vor allem darum, dieses Kapitel der Geschichte an nächste Generationen weiterzugeben, die keine eigenen Erinnerungen mehr an die DDR haben. Wir brauchen eine breite Debatte darüber, warum Meinungsfreiheit und Transparenz unverzichtbar sind und warum wir die Demokratie gegen ihre Henker verteidigen müssen. Ich sage das nicht nur im Hinblick auf die Türkei, und ich bekenne mich auch dazu, dass ich mir Sorgen mache um meine und unsere Freunde in Polen und Ungarn. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns diese Verantwortung gemeinsam wahrnehmen!

[Beifall bei der SPD, der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP – Beifall von Christian Gräff (CDU) und Adrian Grasse (CDU)]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion jetzt Herr Kollege Trefzer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beide Verfahren zur Stasi-Überprüfung, die die Koalition diesem Haus heute vorschlägt, leiden an einem Mangel. Sie ziehen, sofern sie denn überhaupt jemals zu einem erhärteten Verdacht auf Stasi-Tätigkeit führen, keine Konsequenzen nach sich. Mit anderen Worten: Sie führen zu nichts und sie sind deshalb politische Feigenblätter ohne jegliche politische Substanz. Das ist das eigentliche Problem der beiden Koalitionsanträge, die wir hier in zweiter Lesung beraten. Das gilt sowohl für die Einsetzung eines parlamentarischen Ehrenrates für die Stasi-Überprüfung von uns Abgeordneten als auch für die Überprüfung der Mitglieder des Senats und der Staatssekretäre. Beides ist alter Wein in neuen Schläuchen.

Ich habe für meine Fraktion bereits in der ersten Lesung begründet, weshalb wir den parlamentarischen Ehrenrat für ein stumpfes Schwert halten. Eine Überprüfung durch den Ehrenrat setzt eine Zustimmung des Betroffenen voraus, basiert also auf Freiwilligkeit und bleibt am Ende auch bei bewiesener Stasi-Tätigkeit ohne Konsequenzen. Die höchst denkbare Strafe ist ein Fraktionsausschluss.

Ganz anders das Thüringer Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten auf Stasi-Tätigkeit, in dem ausdrücklich ein Mandatsverlust vorgesehen ist und ein Stasi-belasteter Abgeordneter für unwürdig erklärt werden kann, dem Landtag anzugehören. In der vom Thüringer Landtag vor einem Jahr bestätigten Formulierung ist ausdrücklich von „Parlamentsunwürdigkeit“ die Rede. Von einer solch klaren Regelung sind wir hier in Berlin weit entfernt.

Meine Fraktion wird sich deshalb bei der Einrichtung des Ehrenrates der Stimme enthalten, nicht etwa, weil wir gegen eine Stasi-Überprüfung von Abgeordneten wären, sondern weil uns die vorgeschlagene Regelung nicht weit genug geht.

Ähnlich verhält es sich mit der Überprüfung der Regierungsmitglieder. Jetzt haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, den FDP-Antrag mit Ihrem Ersetzungsantrag dem Wortlaut nach wieder von einer Muss- zu einer Soll-Bestimmung abgeschwächt, die der ohnehin geltenden Regelung qua Senatsbeschluss vom Dezember 1992 entspricht. Aber sei es drum. Der Punkt ist ein anderer. Warum steht im Koalitionsantrag an keiner Stelle, was für Konsequenzen ein erwiesener Stasi-Vorwurf eigentlich haben soll? Was soll eine Stasi-Überprüfung bezwecken, wenn die Mehrheit in diesem Hause offensichtlich nicht willens ist, aus einem erhärteten StasiVorwurf auch die erforderlichen politischen Konsequenzen zu ziehen?

[Beifall bei der AfD]

Nur zusammen mit einem klaren politischen Signal, dass Stasi-belastete Regierungsvertreter tatsächlich politisch unerwünscht sind, macht eine Stasi-Überprüfung

(Dr. Clara West)

überhaupt Sinn. Deshalb begrüßen wir den Antrag der CDU, der genau dies fordert – Herr Rissmann hat es hier ausgeführt. Ohne eine solche politische Willenserklärung in diese Richtung fehlt quasi die Geschäftsgrundlage für jede Form der Stasi-Überprüfung. Sie betreiben hier Augenwischerei, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, wenn Sie etwas anderes behaupten und hier so tun, als wären Sie wild entschlossen, aus Stasi-Verstrickungen die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Die Wahrheit scheint doch eine andere zu sein. Offensichtlich wollen Sie im Zweifelsfall gar nicht auf ein Stasi-belastetes Regierungsmitglied verzichten, wenn es denn die Koalitionsräson erfordert. Ihr Umgang mit der Affäre Holm nährt den Verdacht, dass Sie eben dazu nicht bereit sind. Wäre es anders, würden Sie dem CDUAntrag, der eine pure Selbstverständlichkeit enthält, ohne großes Federlesen zustimmen.

[Beifall bei der AfD]

Dadurch, dass Sie dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen, signalisieren Sie, dass Sie in Zukunft wieder genau so handeln würden, wie Sie es getan haben. Sie haben Herrn Holm als Staatssekretär eingestellt, obwohl Sie wussten, dass er für die Stasi gearbeitet hatte, und Sie wollen sich nun eine Hintertür offenhalten, um auch in Zukunft wieder so zu verfahren. Anders kann man Ihre Weigerung, klar Farbe zu bekennen, nicht verstehen.

Die Tatsache, dass die Linksfraktion Herrn Holm jetzt als Mitarbeiter eingestellt hat, spricht Bände. Sie ist ein Schlag in das Gesicht der Opfer des DDR-Unrechts und zeigt, was die Linkspartei von der Stasi-Überprüfung hält, nämlich wenig bis gar nichts.

[Beifall bei der AfD]

Und weil das so ist, brauchen wir hier und heute eine klare Festlegung in diesem Hause, dass sich so etwas nicht wiederholt. Ich appelliere daher an SPD und Grüne: Lassen Sie sich nicht von der Linkspartei am Nasenring durch die Manege führen, und bekennen Sie sich zur Verantwortung für diese Stadt!

[Beifall bei der AfD]

Berlin will keine Stasi-belasteten Staatssekretäre und Senatoren. Untergraben Sie nicht Sinn und Zweck einer möglichen Stasi-Überprüfung noch vor der Verabschiedung einer solchen Regelung, und lassen Sie nicht zu, dass Berlin hinter vergleichbare Regelungen in Brandenburg und Thüringen zurückfällt! So bleibt Ihnen und uns in Zukunft ein zweiter Fall Holm vielleicht erspart. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke folgt Herr Kollege Zillich, bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Auseinandersetzung mit der Geschichte der DDR ist für uns als Partei, aber auch für das Haus und die Stadt eine absolut notwendige Sache. Es ist eine schmerzhafte Geschichte. Es ist eine Geschichte, die nicht frei von Missverständnissen ist. Sie ist sicherlich nicht so digital, wie es zum Teil hier deutlich gemacht worden ist. Man muss immer wieder feststellen, dass diese Auseinandersetzung offensichtlich nicht ohne zum Teil plumpe parteipolitische Instrumentalisierung auskommt.

[Beifall bei der LINKEN]

Herr Kollege Rissmann! Die Tatsache, dass Sie in Ihrer Argumentation nicht ohne bewusste Falschdarstellungen ausgekommen sind, zeigt, dass Sie das an dieser Stelle gemacht haben. Ich sage es noch einmal: Andrej Holm war kein Stasi-Offizier. Es ist nicht zutreffend, dass Andrej Holm mit seiner Stasi-Geschichte niemals die Chance hätte, im öffentlichen Dienst in Berlin eingestellt zu werden. Diese Behauptung ist nicht nur umstritten, sondern es gibt ganz viele – u. a. auch die Richtlinien, die das selbst betreffen –, die das bestreiten, und das, was Sie an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs genannt haben, ist durch andere Urteile des Bundesgerichtshofs widerlegt. Insofern benutzen Sie hier bewusst Falschdarstellungen, um in diese Debatte einzusteigen. Das ist schlecht, aber es wird uns nicht davon abhalten, diese Debatte zu führen.

[Beifall bei der LINKEN]

Mit der Einrichtung des Ehrenrates folgen wir einer Berliner Tradition, die jetzt umstandslos als schlecht, als Feigenblatt und sonst was bezeichnet wird. Das halte ich angesichts der Geschichte, die wir mit der Einsetzung von Ehrenräten und der breiten Zustimmung dafür haben, für schwierig. Es ist richtig, die Abgeordneten auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Mitarbeit beim MfS zu überprüfen. Es ist wegen der besonderen Stellung des Ministeriums für Staatssicherheit im Repressionsapparat der DDR richtig, es ist aber auch richtig, weil Wählerinnen und Wähler einen Anspruch darauf haben können, diejenigen, die sich zur Wahl stellen, und ihre politische Biografie zu kennen und zu wissen, in welchen Verstrickungen sie sind. Dazu passt Konspiration nie. Deswegen ist es richtig, an dieser Stelle zu dekonspirieren und eine Überprüfung stattfinden zu lassen. Das haben wir in dieser Form auch immer mitgetragen.

[Beifall bei der LINKEN]

Natürlich geht es dann darum, zu bewerten und politisch zu diskutieren, und nicht um einen Automatismus des Mandatsverzichts in diesem Haus. Das, was sächsische oder thüringische Rechtslage ist, hat, glaube, ich, noch nie jemand beantragt – ich denke, auch zu Recht, denn wir sind der Auffassung, dass so etwas der Verfassung widersprechen würde. Wir beschließen außerdem, die Praxis fortzuführen, dass auch die Mitglieder der Re

(Martin Trefzer)

gierung und die Staatssekretäre auf MfS-Vergangenheit überprüft werden. Wir beschließen, dass die Ergebnisse dieser Überprüfung dem Präsidium dieses Hauses und den Fraktionsvorsitzenden übermittelt werden sollen, wiederum um sie bewerten und darüber diskutieren zu können. Eine öffentliche Debatte ist meines Erachtens das Richtige, das an dieser Stelle angesagt wäre, weil es einer politischen Bewertung und der Debatte darüber bedarf. Aber das ist nur ein Teil dessen, was wir an Geschichtspolitik in der Auseinandersetzung mit der DDR betreiben müssen.

Es ist schon von meinen Vorrednern angedeutet worden: Es wird darum gehen, wie wir die Rehabilitationsbedingungen, die Sozialleistungen für Opfer der DDR verbessern können. Es wird darum gehen, wie wir so etwas wie einen Sachstand der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit hier diskutabel machen, denn eines hat die Debatte um Andrej Holm nun wirklich gezeigt: Es gibt kaum einen Bereich, der so übersät ist von bewussten und tradierten Missverständnissen.

[Zuruf von der AfD: Das ist zynisch!]

Dass Sie das lustig finden, ist Ihre Sache. – Es gibt kaum einen Bereich, der immer noch Gesellschaft und Menschen in dieser Stadt bei der Bewertung und beim Umgang damit so spaltet, und deswegen halten wir diese Debatte für notwendig. Man muss auch eine Bilanz dessen ziehen, was hier seit einigen Jahren stattgefunden hat.

Unserer Ansicht nach hat die Behörde des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes hier weiterhin eine wichtige Rolle. Wir werden ihre Aufgabe verlängern, und wir werden vor allen Dingen – das scheint mir wichtiger denn je – die Dinge stärken, die die authentischen Zeugnisse der DDR-Opposition in der Debatte und in der Erinnerung wachhalten, auch gegen mannigfaltige politische Instrumentalisierungen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Danke schön! – Für die FDP-Fraktion – Herr Kollege Förster!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! – Es sind noch ein paar da. – Es ist richtig, dass wir heute bei diesem Thema mal zu Potte kommen. Die beiden vorliegenden Drucksachen, einmal der Koalitionsantrag – Einsetzung des parlamentarischen Ehrenrates –, aber auch unser Antrag auf Überprüfung der Mitglieder der Landesregierung, sind kongruent zueinander, und es ist gut, dass wir das beschließen. Dann haben wir ein Verfahren für die kommenden Legislaturperioden; damit kann man arbeiten. Dann müssen wir uns die Ergebnisse anschauen, gerade bei den

Abgeordneten, und müssen dann weitersehen. Ich glaube, das ist auf einem guten Wege. Insofern hat sich die Debatte bisher gelohnt. Wir sind jetzt etwas weiter als am Anfang.

[Beifall bei der FDP]

Ich will aber, um die Vorrednerinnen und Vorredner nicht zu wiederholen, bei dem anknüpfen, was Herr Zillich zuletzt gesagt hat. Wir haben eine ganze Reihe von Punkten beim Thema der Aufarbeitung der SED-Diktatur, die noch ausstehen und die in den nächsten Jahren begleitet werden müssen. Da steht natürlich zuvorderst die Verlängerung bzw. Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, die Wiederwahl eines Landesbeauftragten für die StasiUnterlagen. Zum November läuft das alte Gesetz aus, und wir müssen aktiv werden. Es ist genauso notwendig, auch wenn es nicht in unsere Kompetenz fällt – ich wiederhole es gern zum dritten Mal –: Auch die Bezirksverordnetenversammlungen sollten diese Stasi-Überprüfung machen. Bis auf Treptow-Köpenick hat das nach meiner Kenntnis bisher keine beantragt. Ich frage mich, wovor die eigentlich Angst haben. Was das Abgeordnetenhaus macht, können doch die Bezirksverordnetenversammlungen genauso tun.

[Beifall bei der FDP]

Auch das habe ich hier schon mal erwähnt, und es ist genauso notwendig: Wir müssen die weitere Aufarbeitung der Verstrickung der Staatssicherheit zum Beispiel mit dem alten West-Berlin führen. Auch das ist bisher in keiner Weise befriedigend gelöst. In den Senatsverwaltungen – ich bin nach wie vor davon überzeugt – gab es eine ganz Reihe von Leuten, vielleicht auch heute noch, die auf Beamtenebene tätig sind, die bisher in keiner Weise entdeckt wurden. Auch da wäre es Zeit für zeitgeschichtliche Aufarbeitung und entsprechende Forschungen.

Entschuldigung, Herr Kollege! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wäre schön, wenn der Geräuschpegel wieder etwas absinken würde, damit wir den Ausführungen folgen können. – Danke schön!

Danke, Herr Präsident! – Nicht zuletzt will ich darauf hinweisen, dass wir das Jubiläum „30 Jahre Mauerfall“ 2019 in den Blick nehmen sollten. Im Hinblick darauf, das Gedenken im öffentlichen Straßenland zu verankern, ist noch eine Menge zu erledigen. Auf Informationstafeln, die zum Beispiel weiterhin an den ehemaligen Mauerverlauf erinnern, durch Straßenbenennungen nach den Opfern der SED-Diktatur, nach Maueropfern, aber auch nach Leuten, die couragiert die friedliche Revolution vorangetrieben haben, kann das geschehen. Zum Beispiel vermisse ich Bärbel Bohley oder Wolfgang Ullmann auf prominenten Straßen. Es gibt noch einige andere, die eine