Ich frage den Senat: Welche ausländischen Gruppen, zum Beispiel Personenschützer von Botschaften, haben in der besonders belasteten Schießanlage in der Bernauer Straße, namentlich in Halle 7, in der Vergangenheit trainiert, und in welchem Umfang ist es in diesem Zusammenhang zu Schadensersatzforderungen beziehungsweise -zahlungen gekommen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krestel! Meine Damen und Herren! Welche ausländischen Personenschützergruppen vor circa sechs, sieben oder acht Jahren in Halle 7 dort trainiert haben, kann ich Ihnen wirklich nicht beantworten. Ich bitte an der Stelle um Nachsicht. Ich werde das gern aufarbeiten lassen.
Vielen Dank! – Das Thema der vergifteten Schießstände, die dem Land gehören, ist schon ein interessantes. Deswegen frage ich Sie, Herr Innensenator: Ihr Staatssekretär hat im November zugesagt, dass weitere Entschädigungen erfolgen sollen beziehungsweise Entschädigungen, die erfolgt sind, überprüft werden, weil es da zu Ungereimtheiten kam. Mein Stand ist, dass seit November nichts passiert ist, weil Sie in der Sache –
Der Innensenator bereitet sich gerade auf die Antwort vor, während ich ihn frage. – Wann erfolgt denn eine Revision beziehungsweise eine weitere Auszahlung von Entschädigungen an die vielen vergifteten Schießtrainer, die auch nicht mehr so viel Zeit haben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Lux! Ich darf zunächst in Erinnerung rufen, dass das Land Berlin als einziges Bundesland – kein anderes der Bundesländer, die ähnliche Probleme haben, hat das getan – ohne Anerkennung einer Rechtsschuld eine Entschädigung an betroffene Schießtrainer ausgezahlt hat, und zwar in Höhe von 3,2 Millionen Euro.
Das war ein umfassendes Verfahren. Wir haben etwa 1 500 potenziell betroffene Menschen angeschrieben, haben ihnen diese Möglichkeit geboten; etwa 700, 750 Menschen haben Anträge gestellt. Ich glaube, in der Größenordnung von 450, 500 Personen sind entsprechende Ersatzzahlungen bewilligt worden. Das waren Summen zwischen 3 000 Euro und 80 000 Euro, je nach Betroffenheit. Unser Ziel war – deswegen hatten wir ausdrücklich eine Kommission unter Vorsitz einer ehemaligen Richterin eingesetzt –, eine Entschädigung zu zahlen in der Höhe, in der eine Entschädigung vor Gericht auch erfolgt wäre, wenn denn solche Klagen Erfolg hätten. Da es aber bisher keinen medizinischen Beweis für diesen Zusammenhang gibt, haben wir gesagt: Wir schicken die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf den vermutlich aussichtslosen Rechtsweg, sondern zahlen selbst.
Gleichzeitig haben wir parallel eine Initiative gestartet, diese Schießstände wieder zu modernisieren. Das haben wir bereits getan. Zwei moderne Schießstände sind schon eröffnet, das sind mit die modernsten Schießstände Europas. – Ich will jetzt nicht mit Superlativen arbeiten, aber die sind schon ziemlich gut.
Der dritte steht kurz vor der Eröffnung. Das heißt, wir haben sehr wohl dafür gesorgt, dass es so etwas nie wieder passiert.
Jetzt geht es um folgende Frage: Das Parlament hat weitere 450 000 Euro, glaube ich – das müsste so die Größenordnung sein –, für den Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt. Es hat gesagt, mit diesem Geld sollen weitere Entschädigungen vorgenommen werden. – Wenn Sie diese Summe durch die Zahl der Betroffenen dividieren, kommen Sie auf eine Summe zwischen 350 Euro und 400 Euro pro Person. Ich glaube, dass das keine angemessene Entschädigungshöhe ist und wir deshalb an der Stelle priorisiere müssen.
Herr Lux! Sie sind in dem Fachgebiet sehr gut unterwegs und wissen natürlich, dass seit Herbst vergangenen Jahres nicht nichts passiert ist, sondern es Klagen vor dem Verwaltungsgericht gegeben hat
und diese Klagen inzwischen beschieden worden sind, dass nämlich Betroffene, die mit der Entschädigungshöhe unzufrieden waren, gesagt haben, sie wollen diese Entscheidung noch mal überprüft bekommen. Diese Überprüfung findet jetzt gegenwärtig statt. Ich treffe mich in der nächsten Woche mit den Vertretern, den Vorsitzenden der entsprechenden Polizeigewerkschaften. Wir sind verabredet, um ein Prozedere zu entwerfen. Eine Möglichkeit bestünde in der Gründung einer Stiftung. Da muss man aber sagen, dass das Stiftungskapital in dieser Größenordnung recht gering ist. Wenn der einzige Sinn einer Stiftung wäre, Zahlungen in einer Höhe von wenigen Hundert Euro pro Person auszuteilen, wäre das, glaube ich, nicht angemessen.
Zum anderen müssen wir noch die Frage klären, dass die Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Jahren erhebliche Arztrechnungen hatten. Wenn nun gerichtlich festgestellt wird, dass es keinen medizinischen Beweis für den Zusammenhang zwischen dem Schießtraining und der jeweiligen Erkrankung gibt, weil es sehr unterschiedliche Erkrankungen sind, dann kann es gut sein, dass die Beamtenbeihilfe entsprechende Zahlungen zurückfordert. Ich glaube, das können wir den Betroffenen überhaupt nicht antun. Die Summe, die das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt hat, ist sehr gut geeignet, um sie an dieser Stelle für solche Rückzahlungen an die Beihilfe, die zusätzliche Belastungen für die erkrankten Kollegen bedeuten würden, zu nutzen.
Das ist im Moment der Stand der Dinge, Herr Lux, und ich glaube, dass diese Koalition sich an dieser Stelle um die betroffenen Schießtrainerinnen und -trainer verdient gemacht hat, und die Kritik, die es in der Öffentlichkeit gibt, bei allem Verständnis für die persönliche Betroffenheit, meiner Ansicht nach nicht berechtigt ist. Ich betone noch mal: Wir haben das getan, weil wir unserer Verantwortung als Dienstherren nachgekommen sind.
Vielen Dank! – Die Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Es bleiben uns noch circa acht Minuten für die weiteren Meldungen im freien Zugriff. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen; schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.
Ich verlese die ersten Namen: Herr Wansner, Herr Vallendar, Herr Wesener, Herr Christian Buchholz, Frau Bangert. – Ich denke, mehr werden wir nicht schaffen; gegebenenfalls kann ich dann weiterlesen. Es startet Herr Wansner. – Bitte, Sie haben das Wort!
Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen zieht der Senat nach der Feststellung des Innenstaatssekretärs im Verfassungsschutzausschuss, dass sich Baustadtrat
Schmidt in Friedrichshain-Kreuzberg nicht an Recht und Gesetz hält, und er sich nach Meinung Ihres Staatssekretärs, sehr geehrter Herr Senator, eine Bananenrepublik in Friedrichshain-Kreuzberg vorstellt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der in der Erregung geäußerten sprachlichen Bewertung meines Staatssekretärs schließe ich mich nicht an. In der Sache schließe ich mich ihm aber sehr wohl an. Deswegen läuft, wie Sie wissen, ein bezirksaufsichtliches Verfahren; die Ergebnisse der Begehung der Bauaufsicht Friedrichshain
Kreuzberg, die vom Verwaltungsgericht als ungültig erklärt worden ist, befinden sich gerade in der Auswertung. Wir haben die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die ja die oberste Bauaufsicht ist, um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Innensenator, machen Sie es sich mit dieser Antwort nicht sehr leicht? Ein Stadtrat, der sich nach Meinung Ihres Staatssekretärs nicht an Recht und Gesetz in dieser Stadt hält – eindeutig die Aussage, Sie können Sie im Protokoll nachlesen –, der hat in seinem Amt, so wie ich es mir vorstelle, nichts, aber auch gar nichts mehr zu suchen.
[Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Das entscheiden Gerichte, nicht Staatssekretäre! – Frank Zimmermann (SPD): Das ist keine Frage für die Fragestunde!]