Holger Krestel
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen der AfD! Ihr Antrag spricht ein Problem an, welches inzwischen durch Maßnahmen, die dieses Parlament aus sich selbst heraus ergriffen hat, substanziell gelöst ist. Ich erspare uns hier die Aufzählung der ganzen Verbesserungsvorschläge, die wir in Fragen der Rechte des Souveräns in den letzten Wochen aufs Tapet gebracht haben, und der Schwierigkeiten, die durch uns, das Parlament, in den letzten Wochen gelöst worden sind, und verweise nur
auf den heutigen Tag, da wir heute eine wichtige Änderung der Verfassung von Berlin verabschiedet haben, die die Arbeits- und Beschlussfähigkeit dieser Volksvertretung auch in schwerer Zeit sicherstellt. Ihr Antrag ist daher inzwischen weit überholt, und die FDP-Fraktion wird ihn ablehnen. – Vielen Dank!
Ich frage den Senat: In welcher Form ist der Senat verschiedenen Medienberichten nachgegangen, dass es in mehreren Berliner Bezirken erhebliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit vorgetäuschten Wohnsitzanmeldungen in Unterkünften für wohnungslose Menschen gegeben hat?
Ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, nach der Herkunft der eventuell betroffenen Personen gefragt zu haben.
Ich meine aber, wenn dort jemand mit einem schweren, teuren Pkw vorfährt, um Sozialleistungen zu beantragen, dann ist das zumindest verwunderlich.
Ich frage jetzt: In welcher Form ist denn der Senat bisher tätig geworden, um dort eventuelle Rechts- und Verwaltungslücken zu schließen? Wenn dort möglicherweise Straftaten begangen wurden, dann müsste man zumindest einmal nachgucken. – Danke!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Vorrednerin! Ich habe ein Problem damit, zu erkennen, welchen Staat bzw. welches Bundesland Sie in einzelnen Teilen Ihrer Rede hier gerade beschrieben haben. Ich lebe hier seit über 64 Jahren und hatte immer das Gefühl, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben. Ich kenne zahlreiche Angehörige der Polizei Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin persönlich. Was Sie hier beschrieben haben, gibt es in dieser Form nicht.
Frau Generalsstaatsanwältin Koppers hat gestern auch klar gesagt, dass es keinen Verdacht gibt, dass Staatsanwälte in irgendeiner Form mit politischen Rechtsextremisten kooperiert haben oder ihnen auch nur nahestehen. Es geht letztlich darum, hat sie uns erklärt, dass über entsprechende Äußerungen in Chatprotokollen nicht oder nicht rechtzeitig Meldung in die oberen Etagen der Justiz gemacht wurde. Was gestern beschrieben wurde, sind Fehler in der Justiz, aber es ist weit davon entfernt, hier ein Justizskandal zu sein. Deswegen erschreckt es mich, dass ich den Eindruck gewinnen musste, dass Sie dies hier dazu aufblasen wollten.
Für die Freien Demokraten darf ich jetzt ganz klar erklären: Jede Form von politischem Extremismus hat in dieser Stadt Berlin keinen Platz. Justiz und Polizei müssen bezüglich politischer Einflussnahme über jeden Zweifel erhaben sein. Deswegen muss der Senat unverzüglich für Aufklärung sorgen, und zwar sachlich, neutral und politisch unabhängig. Es wird den Opfern, z. B. der rechten Gewalt in Neukölln, nicht gerecht, wenn die Anschlagsserie hier als emotionaler Aufreger im Vorwahlkampf von irgendeiner Seite instrumentalisiert wird.
Das würde diese Stadt nur weiter spalten, statt den Bürgerinnen und Bürgern Berlins, egal woher sie stammen, Sicherheit zu geben. Gewalt, egal aus welcher politischen Motivation heraus, ist kein legitimes Mittel in unserem demokratisch verfassten, freiheitlichen Rechtsstaat und muss – ich betone – mit aller Kraft bekämpft werden.
Täter politischer Gewalt dürfen in Berlin keine Lobby haben, weder in Neukölln noch in FriedrichshainKreuzberg,
(June Tomiak)
weder bei den Sicherheitsbehörden in Polizei und Justiz noch in politischen Parteien.
Eine Lobby brauchen aber eben diese Sicherheitsbehörden selbst, nämlich die Lobby in Form einer Berliner Landesregierung, die vollständig und ohne Wenn und Aber hinter den Ermittlern und Zugriffskräften steht, wenn sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. Ganz klar, da gehört es sich nicht, wenn z. B. in den Berliner Haushaltsberatungen bereits beschlossene Planstellen beim Verfassungsschutz im letzten Moment wieder, nicht zuletzt von der Linksfraktion, die diese Debatte heute angestoßen hat, gekappt werden.
Ja, Herr Schrader, das haben Sie genau richtig gehört!
Wenn ich einem Arbeiter die Schaufel wegnehme, kann ich ihm danach nicht vorwerfen, er würde nicht tief genug graben.
Das ist dann zu guter Letzt in etwa genauso glaubwürdig, wie wenn Sie mit einem 7-Euro-Schein bezahlen würden.
Ja, wir befürworten eine externe, unabhängige Ermittlungsgruppe, jedoch unter der Prämisse, dass die parlamentarische Opposition eigene Mitglieder benennen darf, die ihrer Stärke in diesem Haus entsprechen.
Das überlassen wir gerne Ihnen!
Jetzt möchte ich gerne fortfahren. Ich finde das alles sehr interessant, schreiben Sie es mir!
Kollege Zimmermann!
Generalsstaatsanwältin Koppers hat für mich gestern im Rechtsausschuss ganz klar erklärt, dass es keinen Verdachtsfall in der Staatsanwaltschaft gibt.
Das wollte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben, weil das vorhin nicht so klar herauskam.
Wir versichern die volle Solidarität der Fraktion der Freien Demokraten den Opfern rechtsextremistischer Gewalt in Neukölln genauso wie den Opfern linksextremistischer Gewalt in und um die Rigaer Straße,
genauso aber auch den Opfern islamistischen Terrors, der gerade erst vor zwei Tagen wieder seine Hand nach den Bürgern in Berlin ausgestreckt hat, nicht zuletzt aber auch jenen Opfern von krimineller Gewalt, die nicht bemäntelt von einem politisch-religiösen Hintergrund daherkommt. Das ist nämlich die weitaus größte Gruppe. Und wenn wir uns in einem Rechtsstaat eines niemals erlauben dürfen, dann ist es, die Opfer von Kriminalität auch nur ansatzweise zu hierarchisieren.
Jeder Mensch, der in Berlin oder anderswo einer Straftat zum Opfer fällt, ist einer zu viel. Nur auf der Grundlage dieser Einstellung können wir uns daran machen, dieses Problem zu lösen. Und wir beginnen am besten damit, dass wir in dieser Stadt einen Senat ohne rechte und linke Radikale wählen.
Berlin braucht endlich eine Stadtregierung, die Probleme löst oder wenigstens minimiert und nicht übersieht. Wir brauchen keine Regierung, die auf der Suche nach einer vermeintlich perfekten Gesellschaft – diskriminierungs- und keimfrei – letztlich nur neue Probleme schafft.
Der liberale Rechtsstaat arbeitet ohne Ansehen der Person und wahrt die demokratische Rechtsordnung für und gegen jedermann, ohne dabei persönliche Meinungen vor die begangene Tat zu stellen. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit etwas Positivem beginnen,
auch wenn es für einen Liberalen ungewöhnlich ist. Nach diesem Gesetzentwurf können Versammlungen unter anderem verboten werden, wenn sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Das war schon früher möglich. Man brauchte aber Mut zum Handeln. Weil offensichtlich die Befürchtung besteht, dass dieser einigen Leuten abhandengekommen ist, bleibt nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zumindest die Hoffnung, mit dieser Ausformulierung könnte Innensenator Geisel ein Verbot von sogenannten Hetzdemos wie dem alQuds-Tag in Zukunft leichterfallen.
Mehr Positives fällt mir in diesem Gesetzentwurf aber nicht auf.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die meisten – insgesamt 10 von 16 – Bundesländer sich darauf beschränken, sich auf das Versammlungsgesetz des Bundes zu berufen. Es stellt sich daher die Frage: Brauchen wir überhaupt eine eigene Regelung?
Die FDP meint: nein.
Denn das Bundesversammlungsrecht ist hinlänglich. Es ist sowohl aus Sicht potenzieller Demonstrationsteilnehmer als auch aus Sicht der eingesetzten Sicherheitskräfte sinnvoll, dass im gesamten Bundesgebiet das gleiche Recht zur Anwendung gelangt. Schon mit dem LADG wurde die Axt an das einheitliche Recht bei öffentlichen Veranstaltungen gelegt. Der Innensenator musste dann zurückrudern und sagte schließlich: Das LADG gilt nur für Berliner Landesbeamte. Wenn der Bundespolizist oder der Hamburger Beamte da mal ein bisschen härter rangeht, dann ist das Gesetz überhaupt nicht gültig. – Das ist ziemlich bedenklich. – Ich habe hier noch eine ganze Liste. Diese werden wir dann im Ausschuss zusammen in Ruhe abarbeiten.
Hier wurde dieses Gesetz verschiedentlich als ganz großer Wurf bezeichnet. Ich habe überlegt, wie ich diesen Wurf klassifizieren soll.
(Benedikt Lux)
Nein! Ich spreche bereits mit Herrn Schlüsselburg. – Herr Schlüsselburg! Ich habe eine Weile überlegt, wie ich diesen Entwurf klassifizieren soll. Sie müssen wissen, dass ich unter anderem ein Fan der Serie „Don Camillo und Peppone“ bin. Da gibt es diese herrliche Szene, in der der kommunistische Bürgermeister Peppone einen sauschlechten Traktor aus der Sowjetunion geschenkt bekommt.
Das Ding hat nicht einen Quadratmeter Land gepflügt, und trotzdem mussten die roten Genossen aus dem Dorf diesen Traktor wie das goldene Kalb umtanzen. – Ich finde den Entwurf wirklich nicht gelungen. Aber ich finde es klasse, wie Sie Ihre zwei Partner aus der Koalition hier wieder zum Tanzen gebracht haben.
Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bitte lassen Sie mich auch bei dieser ASOG-Debatte zunächst den positiven Aspekt darstellen: Gemäß dem Entwurf des neuen § 24c soll der Einsatz von Körperkameras eine rechtlichen Regelung erfahren, auch wenn es handwerklich schludrig gemacht wurde. Hier haben Sie aber wenigstens einmal versucht, eine alte Forderung der FDP umzusetzen.
Das weiß ich doch, danke! – Spätestens mit der Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes, das seit Kurzem Gefährder regelrecht dazu einlädt, behördliche Maßnahmen zu reklamieren, ist die Aufzeichnung der Maßnahmeverhältnisse durch diese Körperkameras eigentlich unverzichtbar geworden.
Schlecht ist jedoch, dass die praktische Einführung – diese Befürchtung hat man automatisch, wenn man hier lange genug dabei ist – berlintypisch wieder viele lange Jahre in Anspruch nehmen wird. Was wir aber unverantwortlich finden: Sie haben es nicht geschafft, in diesen Entwurf eine verbindliche Regelung für Taser-Einsätze mit aufzunehmen.
Taser können den Gebrauch der Schusswaffe verhindern, beziehungsweise statistisch gesehen vermindern oder weiter hinausschieben – wie Sie das auch immer sagen wollen –, gleichzeitig kann ein Taser bei nicht richtiger Handhabung und unglücklichen Umständen die gleiche Gefährlichkeit wie eine Schusswaffe entwickeln.
Zusätzlich haben Sie es wieder nicht auf die Reihe bekommen, endlich einmal den sogenannten finalen Rettungsschuss zu regeln. Das ist nicht nur moralisch als Dienstherr bedenklich, meiner Meinung nach ist es auch rechtlich nicht zulässig, dass sich Polizisten in Notlagen auf sogenannte Jedermannsrechte berufen sollen.
Berlin gibt den Beamten keine Chance, auf hoheitlicher Basis durch Rettungsschüsse Leben zu retten.
Dann – aber das können wir später im Ausschuss machen – müssen Sie mir noch diese hochgepriesene Neuregelung kriminalitätsbelasteteter Orte gemäß § 21 in Ihrer Vorlage – ich habe das jetzt nur so notiert, das dürfte dort Punkt 10 sein – erklären, dass die Identitätsfeststellung zukünftig nicht mehr bei aufenthaltsrechtlichen Straftaten durchzuführen sei. Diese Problematik wurde ausgiebig und, wie ich meine, abschließend im Bundesrecht geregelt und ist letztlich in diesem Gesetzentwurf völlig irrelevant. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass wir dieses Thema so spät am Abend behandeln, finde ich ein wenig unangemessen.
Der Antisemitismus, den es in unserer Gesellschaft immer noch gibt, ist dort, wo er vorhanden ist, wie ein Krebsgeschwür. Deswegen: Die Sprache dieses Antrags – Sie haben das gerade als holzschnittartig qualifiziert –, die sachliche Sprache, die Fakten benennt, ist eben nicht so blumig und so fröhlich, wie das manchmal in Ihrer Sprache zum Ausdruck kommt, Herr Schrader! Dafür
wird hier aber auch auf jede Form von Polemik verzichtet. Ich dachte eigentlich, dass wir den Antrag heute wohlwollend entgegennehmen, begrüßen und dann im Ausschuss behandeln. Sie haben aber hier den gleichen Quatsch erzählt, den Sie uns neulich im Ausschuss für Verfassungsschutz präsentiert haben – dass der Antisemitismus aus der Mitte der Gesellschaft kommt,
und nicht nur von den Rändern. Wer sich aus der politischen Mitte antisemitisch äußert oder betätigt, hat sich aus der Mitte dieser Gesellschaft herauskatapultiert.
Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis und versuchen Sie nicht, diese Spielchen zu machen! Das ist das gleiche miese Spiel, mit dem Sie, Herr Schrader, die vergangene Sommerpause gewürzt haben. Da haben Sie sich öffentlich dazu verstiegen, die CDU und die FDP zu beschuldigen, wir würden die Zusammenarbeit mit der AfD suchen, weil wir während der Sommerpause eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragten. Dabei wissen Sie ganz genau – Sie sind ja nicht dumm, aber eben nicht ehrlich –, dass dies aufgrund des bestehenden Quorums nur mit den Unterschriften sämtlicher Mitglieder der Opposition in einem Ausschuss möglich ist.
Das zeigt bei Ihnen einen erschreckenden Mangel an demokratischer Substanz.
Sie wollen uns hier ernsthaft um wesentliche demokratische Minderheitenrechte berauben, indem Sie uns öffentlich diffamiert haben.
Wissen Sie, nach meiner Auffassung gibt es in jeder Partei solche und solche. Sie als Vertreter einer Partei, die in der politischen und vor allem finanziellen Nachfolge der unseligen SED steht, rufen damit finstere Erinnerungen bei mir hervor.
Denn ich erinnere mich an den Satz von Walter Ulbricht, der uns von Wolfgang Leonard literarisch überliefert ist: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ – So weit darf es hier in Berlin und in Deutschland nie wieder kommen.
[Anne Helm (LINKE): Jetzt bin ich auf den Schwung
nach rechts gespannt! – Sie haben vergessen, über rechts
(Niklas Schrader)
zu sprechen! Das war ein bisschen einseitig! Vielleicht ist
Ihnen die Redezeit ausgegangen!]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht eine kurze Anmerkung zu meinem Vorredner, Herrn Schatz: Das von Ihnen zitierte Gender-Pay-Gap ist heute schon illegal und stellt –
darüber habe ich mich mit meiner Kollegin Jasper-Winter verständigt – kein Argument für das Landesantidiskriminierungsgesetz dar. Bitte nehmen Sie das mit für die zukünftige Diskussion!
[Beifall bei der FDP, der CDU und der AfD – Anne Helm (LINKE): Das war der Punkt! – Steffen Zillich (LINKE): Sie haben das ausgeschlossen? Okay! Na dann! Welche Argumente haben Sie denn noch ausgeschlossen?]
Jetzt kommen wir zum Landesantidiskriminierungsgesetz. Schon 2005 zitierte unser damaliger Bundespräsident Horst Köhler – –
Ich bin lauter als Sie, glauben Sie mir das! –
Damals zitierte unserer damaliger Präsident Horst Köhler Charles de Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“
Dieser Montesquieu war ein weitsichtiger Mann. Es ist, als ob er den heutigen Tag vorausgeahnt hätte.
Ich glaube nicht, dass dies den Erkenntnisprozess befördern würde.
Im Land Berlin genießt man einen sehr weitgehenden Schutz vor Diskriminierung, dessen Grundlagen ganz oben angesiedelt sind.
(Karsten Woldeit)
Herr Zillich! Das bringt nichts. Sie bringen mich nicht aus der Fassung. – Denn direkt in der Verfassung von Berlin, im Artikel 10,
sind weitgehende Rechte, die der Antidiskriminierung dienen, verankert.
Das LADG ist schlicht nicht notwendig oder, wie der Kollege Zimmermann vor einigen Minuten dem RBB ins Mikro sagte: Wir brauchen dieses Gesetz nicht. – Das ist einen Applaus wert, liebe sozialdemokratische Kollegen.
Das LADG enthält in § 7 eine Beweislastumkehr, die dort euphemistisch „Vermutungsregelung“ genannt wird. Demnach genügt es, die Diskriminierung zu behaupten, und zwar so, dass der Vortrag das Vorliegen eines Verstoßes wahrscheinlich macht. Danach obliegt es der öffentlichen Stelle, den Verstoß zu widerlegen. Das verstößt gegen grundlegende Rechtsgrundsätze. In einem demokratischen Rechtsstaat muss derjenige, der eine Anschuldigung vorträgt, schließlich den Nachweis führen – statt den Angeschuldigten in Zugzwang zu setzen, seine Unschuld zu beweisen.
Dass Rot-Rot-Grün zwischenzeitlich den Einsatz für den Anschuldiger in einem zweiten Antrag auf „überwiegend wahrscheinlich“ erhöht hat, ist reine juristische Sprachkosmetik, die keine messbare Änderung in der rechtlichen Beurteilung enthält.
Dass ein Beschuldigter letztlich seine Unschuld beweisen muss, bleibt ein rechtstaatliches Unding. Das LADG ist rechtsstaatlich nicht haltbar.
Mit demselben Änderungsantrag, der uns im Laufe des Verfahrens „überwiegend“ zum „wahrscheinlich“ dazu beschert hat, hat Rot-Rot-Grün aber auch den Einsatz für die ohnehin schon finanziell gebeutelten Steuerzahler erhöht. Aufgrund des rot-rot-grünen zweiten, des Änderungsantrags, der den Ursprungsantrag noch ein bisschen rot-rot-grüner machte, soll nun jede Dienstkraft mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion – deren Zahl, denn da rechnet jeder kleine Gruppenleiter mit rein, dürfte in die Tausende gehen – gesetzlich verpflichtet werden, an Fortbildungen und Qualifizierungen teilzunehmen. Das bedeutet, die verschwinden wochenlang aus dem Regel
dienst und machen Fortbildungen zum Landesantidiskriminierungsgesetz.
Das LADG wird Berlin also buchstäblich in jeder Beziehung teuer zu stehen kommen.
Gestatten Sie mir noch kurze Anmerkungen: Herr Walter! Sie benutzten vorhin immer den kurzen Begriff „von rechts“. Aus dem Zusammenhang Ihrer Worte meinten Sie damit offensichtlich die sitztechnisch gesehen gesamte rechte Hälfte dieses Parlaments.
Wie Sie die CDU und die FDP durch geschickte Formulierungen aus dem demokratischen Diskurs so ein wenig herausdrängen wollen – Herr Schatz hat auch ein Beispiel dafür abgeliefert –,
das ist für mich eine Form von Sozialfeudalismus, in dem Sie sich Ihr Lehen in Form von Begriffsherrschaft selbst verleihen, und den diese rot-rot-grüne Koalition wie Mehltau über diese Stadt breitet und damit die Gesellschaft letztlich spaltet.
Lassen Sie es mich zum Schluss noch einmal erklären: Da Sie den Umweltschutz gepachtet haben, ist jeder, der Ihren manchmal ziemlich komischen Ideen etwas entgegenstellt, ein Umweltfeind. Da Sie den Tierschutz erfunden haben wollen,
kann jeder, der Ihre Gesetzentwürfe bezweifelt, kein Tierfreund sein. Das ließe sich beliebig weiterführen. Heute möchten Sie diesen Bogen schließen und auch noch Begriffe wie Diskriminierung oder Antidiskriminierung quasi als exklusives Lehen vereinnahmen und jeden Kritiker so weit wie möglich im Abseits verorten. Dem stellen sich die Berliner FDP und jeder bürgerliche Demokrat entschlossen entgegen.
Deshalb werden wir zum Schutz der Berliner –
Landesbediensteten dieses Gesetzes klar ablehnen. Ich möchte mich insbesondere bei den Kollegen von der SPD bedanken, die dieses Gesetz nicht offen unterstützen. – Danke!
Ich frage den Senat: Welche Vorkehrungen trifft denn der Senat für Mitarbeiter, namentlich im gesamten Vollzugsdienst, die im Dienst mit Corona infiziert werden, damit man später beweisen bzw. glaubhaft machen kann, dass es sich dabei um einen Dienstunfall handelt?
Wenn die Ausstattung des gesamten Vollzugsdienstes so hinreichend ist, inwieweit trifft denn dann zu, dass die Ausstattung für den Justizvollzugsdienst nicht so gut vorankommt, weil es dort keinen zentralen Krisenstab geben soll, wurde mir berichtet, daher die Umsetzung der notwendigen Beschaffungsmaßnahmen letztlich immer an den einzelnen Anstalten hängenbleibt und dass die Ausstattung demzufolge nicht so vollständig ist? Genauso
wäre interessant, inwieweit dort ungewollte Kontakte, die unter Umständen zu einer Infektion geführt haben, hinlänglich dokumentiert werden. – Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten zu Beginn der Sitzung den gegen mich ergangenen Ordnungsruf. Ich möchte dazu noch sagen,
dass ich meine dort gerügte Äußerung bedaure.
Liebe Zwischenruferin! Ich musste in den letzten Wochen lernen, dass nicht jeder Zwischenruf der beste ist. Gerade weil ich gerne das Recht der freien Meinungsäußerung nutze, hätte mir das nicht passieren dürfen. Ich möchte dafür insbesondere den Kollegen Efler um Entschuldigung bitten, weil er damit in Verbindung gebracht wurde. Das stimmt so nicht. Ich habe dieses dumme Wort hier in den Raum gerufen und niemanden persönlich angesprochen.
Ich frage den Senat: Wie sieht das Wiederaufbauprogramm für die IT des Berliner Kammergerichts aus? Wie ist der Terminplan, bis die Behörde wieder im vollen Umfang auf die modernen technischen Möglichkeiten zugreifen kann?
Wie weit ist denn in diesem Zusammenhang auch sichergestellt, dass die Damen und Herren Richter weiterhin relativ unabhängig arbeiten können und in Zukunft dadurch keine Datenlecks mehr entstehen können, indem man zum Beispiel mit Sticks arbeitet, die womöglich auch zu Hause auf privaten Rechnern genutzt wurden?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits am 23. Mai 2019, in der 42. Sitzung, haben wir hier über den zur Beratung anstehenden und mit der Drucksachennummer 18/1876 versehenen Antrag der Koalition gesprochen. Damals habe ich die Bedenken der FDP-Fraktion hier ausführlich vorgetragen und möchte nun insbesondere auf den folgenden Umstand verweisen: Im Prinzip handelte es sich bei der Beschlagnahme der 77 Immobilien, die heute zuerst der Kollege Schlüsselburg erwähnt hat, um eine vorläufige Regelung, die noch nicht wirklich rechtssicher ist, wo aber – wie wir meinen, leichthin – gewissermaßen schon vollstreckt wird. Dies könnte für das Land Berlin noch zu einem finanziellen Bumerang werden.
Wenn wir dem Antrag in letzter Konsequenz trotzdem zustimmen, dann deswegen, weil man uns nie nachsagen können wird, dass wir nicht mit dabei sind, wenn es in Berlin zumindest versuchsweise gegen die organisierte Kriminalität geht. – Vielen Dank!
Wird sie ja automatisch! – Herr Kollege! Ich will im Gegensatz zur Fraktion der AfD den menschengemachten Klimawandel ja gar nicht von vornherein in Abrede stellen.
Aber wie erklären Sie sich denn eigentlich, dass seit vielen Millionen Jahren ständig Klimaschwankungen stattgefunden haben, dass z. B. die Polkappen zweimal vollständig geschmolzen waren,
dass wir z. B. zur Zeit der Römischen Republik hier eine wärmere Temperatur hatten? Wollen Sie mir jetzt erzählen, dass die Römer heimlich Auto gefahren sind? Also, ich hätte das schon mal gerne ein bisschen genauer erklärt.
Wissen Sie, Herr Kollege Buchholz: Ich bin ja durchaus ein Freund des Umweltschutzes. Wir Jäger und Sportschützen wissen ja zum Beispiel den Wald durchaus zu schätzen, weil wir uns regelmäßig dort aufhalten.
Aber diese ganze Klimapropaganda, die geht uns gegen den Strich. Ich will hier nur aus diesem bunten Strauß, den Sie uns hier präsentiert haben, mal zwei Punkte herausnehmen. Da haben Sie die Stromkosten angesprochen. Zufällig hatte ich letzte Woche ein Schreiben von meinem Stromlieferanten im Briefkasten. Der hat sich bei mir entschuldigt. Er muss die Preise erhöhen, aber er bekommt keinen Cent davon, weil das nur die erhöhten Steuern sind. Nun macht das für mich nicht allzu viel aus, ich bin zwar nicht beglückt, aber man zahlt es halt. Aber diese ständige Erhöhung der Abgaben geht direkt gegen die viel zitierten kleinen Leute.
Die müssen wirklich mit jedem Euro rechnen, und die haben Sie angeblich hier vertreten als Sozialdemokraten. Wo ist denn Ihr sozialdemokratisches Gewissen, wenn die Leute für Strom jedes Jahr mehr zahlen müssen?
Zweitens – Parkgebühren: Glauben Sie wirklich, es geht hier nur um diese jungen Menschen, die sich diese tiefergelegten Autos leisten? – Die Menschen, die sich in Berlin ein Auto leisten, brauchen das, weil sie mit diesem Wagen zur Arbeit fahren wollen. Das sind nämlich auch die kleinen Leute, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten gehen.
Deswegen brauchen sie den Wagen, damit sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Kümmern Sie sich mal darum! Sie kennen ja Ihre Wahltendenzen.
Sie haben die Pflicht, diesen Menschen da draußen mal zu beweisen, dass die drei Buchstaben S-P-D mehr bedeuten als: Sozialisten plündern Deutschland. – Danke!
Mich hätte gefreut, wenn Sie
applaudiert hätten. Dann hätten Sie nämlich
etwas gelernt! –
Zurufe von der AfD und der FDP]
Ja! Das geht jetzt aber nicht auf meine Zeit!
Herr Kollege! Sind Sie mit mir der Meinung, dass man den Gebrauch des Begriffs, den Sie eben zu Recht erwähnt haben, „Klimaleugner“, von seiner sprachlichgeschichtlichen und seiner semantischen Ableitung her vielleicht lieber lassen sollte, weil man damit völlig zu Unrecht andere Dinge in Verbindung bringt? – Danke!
Herr Kollege Dr. Efler! Sie haben eben den Begriff „der vernünftige Teil der Opposition“ gebraucht. Jetzt verraten Sie mir doch mal: Was befähigt Sie eigentlich dazu, die Opposition mit vernünftig und unvernünftig zu bewerten? Ist das eventuell die vermutete Nähe oder Entfernung zu Ihren persönlichen Positionen oder den Positionen Ihrer Partei, oder was wollen Sie eigentlich sagen? Eigentlich ist das in einem demokratisch gewählten Parlament so üblich, dass man die Opposition so hinnimmt, sich gegen sie wehrt – Sie sind ja Regierungsabgeordneter – und nicht solche abfälligen Bemerkungen zwischendurch einstreut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grunde sprechen wir heute über ein Märchen, das Märchen von
der Berliner Verwaltungsreform. Als ich 2001 zum ersten Mal in dieses Parlament und von meiner FDP-Fraktion in den damals noch existierenden Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik gewählt wurde, traf ich dort auf eine große Gruppe von Heilsverkündern, die den Mitarbeitern der Berliner Verwaltung – dazu zählte in diesem Zusammenhang auch die Justiz inklusive Richterschaft – eine goldene Zukunft mit moderner IT-Ausstattung, einheitlichen Standards und technisch sicheren Arbeitsplätzen für die allernächste Zukunft voraussagten.
Schon damals äußerte ich meine Zweifel an der Seriosität der geweckten Hoffnung und stellte bei meiner Rückkehr vor wenigen Jahren fest, dass sich meine Zweifel nicht nur bewahrheitet hatten, sie wurden bei Weitem übertroffen. Auch nach 20 Jahren gibt es eine Ansammlung von Insellösungen, jede Menge regelwidrige Zugriffsmöglichkeiten unbefugter Personen und im Personalbestand die eloquenten Datenverarbeitungslautsprecher, die es sich im Ohr diesbezüglich eher unbeholfener Behördenchefs bequem gemacht haben und mit ihnen gemeinsam für die herrschenden Zustände verantwortlich sind.
Der am Berliner Kammergericht eingetretene DatenGAU stellt das nun offen zutage getretene Resultat dieser seit Jahrzehnten virulenten Fahrlässigkeit im Umgang mit den Datenbeständen und deren Nutzung dar. Lebens- und Berufserfahrung bewahren einen vor falschen Hoffnungen, und so wundere ich mich heute auch nicht, dass der aktuell verantwortliche Senator – vor drei Jahren hier als der Grüne Robin Hood angetreten –
nun, zu Beginn des letzten Drittels dieser Wahlperiode, als reformatorischer John Ohneland das Datendesaster am Kammergericht politisch zu verantworten hat.
Eine Konfiguration wie im Kammergericht, wo man mit einem Virusangriff unerkannt mit Verzögerung das gesamte Netz lahmlegen kann, ist mehr als grob fahrlässig und muss daher auch Konsequenzen haben.
Daher unterstützen wir die Forderung der CDU nach einem Sonderermittler, obwohl wir befürchten, dass das, was er letztlich zutage fördert, zwar zu Empörung in der Öffentlichkeit, nicht aber zu Einkehr und Verhaltensänderung in einer immer dickfelliger werdenden Verwaltung führen wird. Und ich bin in gespannter Erwartung, welche Verantwortung Justizsenator Dr. Behrendt jetzt gleich persönlich hier übernimmt und welche Konsequenzen er aus diesem Desaster zieht. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
(Sebastian Schlüsselburg)
Herr Abgeordneter Dr. Juhnke! Sind Sie mit mir der Meinung, dass diese Diskussion hier von ehemaligen SED-Mitgliedern in die Tagesordnung eingebracht wurde,
damit man sich besser hinter anderen geschichtlichen Figuren verstecken kann, nachdem man selber bis zum Jahr 1989 Flüchtlingen in den Rücken geschossen hat? – Vielen Dank!
Herr Kollege Förster! Sind Sie mit mir der Meinung, dass die Rede der Kollegin der SPD-Fraktion wenig mit dem zu tun hatte, was die SPD parteiengeschichtlich betrachtet in den letzten 100 Jahren für dieses Land auch im Hinblick auf historisch umstrittene Persönlichkeiten wie Hindenburg geleistet hat, dass diese Rede wenig damit zu tun hatte, was die SPD in diesem Land bisher ausgemacht hat? – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu diesem Antrag hat der Kollege Rissmann schon viel Richtiges gesagt, dem ich mich aus vollster Überzeugung nur anschließen kann. Ich bitte Sie alle, diesem Antrag zuzustimmen.
Gleichwohl möchte ich hier noch den einen oder anderen Gedanken mit in die Debatte hineingeben. Eine Flagge ist ein besonderer Stoff mit historisch gewachsener Bedeu
tung. Hinter einer Flagge steht also letztlich immer eine Personengemeinschaft. Greift man die Flagge an, verbrennt sie, greift man letztlich im übertragenen Sinne auch die Menschen an, die hinter dieser Flagge stehen.
Selbstverständlich sehen wir aufgrund der eigenen Geschichte in erster Linie den Schutz der israelischen Flagge im Vordergrund. Ich möchte aber auch jede andere Flagge geschützt wissen, weil das Verbrennen dieses Identifikationssymbols letztlich eine öffentliche Beleidigung für jeden darstellt, der davon betroffen ist, bzw. es ist der Versuch oder die begangene Tat einer öffentlichen Demütigung, die kein Mensch verdient hat. Dies gehört daher bei Strafe verboten. – Vielen Dank!
Ich darf gleich an den letzten Satz, den ich für sehr richtig befunden habe, anschließen. Ich meine auch gehört zu haben, Sie haben am Anfang gesagt, dass der Antrag der CDU mehr oder weniger überflüssig wäre. Dem möchte ich hier ausdrücklich widersprechen. Genauso möchte ich dem vorhin vorgebrachten Einwand widersprechen, man wäre an den Koalitionsvertrag gebunden. Jeder Abgeordnete ist frei gewählt und seinem Gewissen verpflichtet.
Glauben Sie mir, ich habe das auch schon mal im Bundestag gemacht. Man muss sich nicht sklavisch an den Koa-Vertrag halten. Wenn das Gewissen schwerer wiegt, stimmt man so ab, wie das Gewissen es befiehlt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das gute an unseren Haushaltsplanberatungen zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung nenne ich hier gerne zuerst: Der notwendige Zuschuss an die Verbraucherzentrale Berlin – auch eine Forderung der FDP-Fraktion in diesem Haus –, um deren notwendig gewordenen Umzug und ihre Arbeit zu sichern, wurde im Rechtsausschuss einvernehmlich beschlossen und der Weiterbestand dieser für Berlin wichtigen Institution damit sichergestellt. Leider war dies
aber auch schon der Punkt, wo das Einvernehmen endete und sich die Opposition eher konfrontativ mit der Koalition auseinandersetzen musste.
Nach Auffassung der Freien Demokraten ist es die Pflicht einer Justizverwaltung, zuallererst die Voraussetzungen für eine gut funktionierende, zügige Rechtsprechung und deren Vollzug sicherzustellen.
Wir hatten daher einen zusätzlichen Aufwuchs von 10 Stellen bei der Staatsanwaltschaft und – für uns ganz wichtig, weil die die Kärrnerarbeit erledigen – ebenso 10 Stellen weiteren Aufwuchs bei den Amtsanwälten gefordert. Wichtig waren und sind uns auch Körperscanner für jede Justizvollzugsanstalt, um eine höhere Kontrolldichte mit weniger persönlichem Körperkontakt beim Betreten dieser Einrichtungen sicherzustellen.
Das ist für uns eine längst notwendige Maßnahme bei der ausufernden Anzahl von verbotenen Gegenständen, wie Drogen, Mobiltelefonen und anderer Konterbande.
Alle diese Vorschläge waren und sind gegenfinanziert. Der Koalitionsmehrheit war es jedoch viel wichtiger, aus dem Einzelplan Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung linksgrüne Traumprojekte zu finanzieren. Als Beispiel nenne ich hier nur die Umsetzung der Ernährungsstrategie
mit einem Ansatz von 1,45 Millionen Euro, die wir nur zu gerne eingespart hätten. Denn beim Umgang mit Steuergeldern – Kollege Walter, weil Sie gerade applaudiert haben – kommt zuerst die Pflicht und danach die Kür.
Zu guter Letzt, liebe Justizverwaltung: Sparen Sie nicht am falschen Ende. Gönnen Sie sich für den Stabsbereich einen leistungsfähigen Scanner. Wir sind im 21. Jahrhundert, und da muss man die Sachen nicht mehr in Papierform verschicken. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Walter! Sie haben nicht völlig unrecht. Gerade weil Sie Ihren Schwerpunkt auf Antisemitismus gelegt haben, möchte ich dazu ein paar Worte sagen. Ich musste vor wenigen Jahren mal am Straßenrand – ich glaube, es war in der Nähe des Kurfürstendamms – stehen, als da Menschen mit islamistisch-politischem Hintergrund marschierten und riefen: Hamas, Hamas! Juden ins Gas! – Und die Polizei stand daneben. Wenn es nach mir gegangen wäre, wären die sofort festgenommen worden
und, je nachdem, welchen ausländerrechtlichen Status sie hatten, aus diesem Land entfernt worden.
Das sind Worte, die wir gerade vor dem Hintergrund unserer Geschichte – es ist mir schnurzegal, ob das sog. Biodeutsche oder zugewanderte Deutsche sind – in diesem Land nie wieder hören wollen.
(Sebastian Walter)
Dagegen müssen wir mit der letzten Konsequenz kämpfen. Antisemitismus hat keinen Platz in dieser Stadt, und es gibt hier keinen Rabatt für Menschen, die sich auf Verfolgung im südöstlichen Mittelmeer berufen. Der Schutz des Staates Israel und der Schutz der jüdischen Menschen hier in Deutschland, speziell in der Hauptstadt Berlin, sind für die Freien Demokraten – und ich hoffe für jeden Demokraten in diesem Land – nicht verhandelbar. – Danke!
Herr Senator! Wie stehen Sie denn, wenn wir jetzt mal den Nachwuchs betrachten, zum Teil der sehr erfahrenen, auch lebensälteren Richter, die interessiert wären, ihre Arbeitszeit zu verlängern? Meine Fraktion hat vor längerer Zeit bereits den Antrag eingebracht, dies zu ermöglichen. Es wäre doch schön, wenn der Senat sich dazu
entschließen könnte, diese Lebens- und Berufserfahrung weiterhin zu nutzen. Das wäre jetzt meine Frage. Danke!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Innensenator! Die Opposition ist ja leider in weiten Teilen auf die Meldungen angewiesen, die das Licht der Öffentlichkeit erreichen. Ich frage den Senat: In welcher geeigneten Form wird der Senat auf die übergriffigen Äußerungen von Herrn Harald Wolf reagieren, der laut Pressemeldungen, obwohl führendes Mitglied dieser Regierungskoalition, zahlreiche Mitarbeiter des Berliner Innensenators durch die Bemerkung beleidigt haben soll, es gebe dort noch eine ganze Menge Leute, die man feuern kann?
Also wenn das hier der Harald und nicht der Udo Wolf war, oder umgekehrt, dann tut mir das für den Falschen leid. Schlechterdings haben Sie aber nach meiner Kenntnis beide eine langjährige Grundausbildung in der Gruppe Internationale Marxisten genossen. – Ich frage zusätzlich: Sind Sie nicht der Meinung, dass unter den zunehmenden Bedrohungen, die ja, wie Sie richtig gesagt haben, auch von rechts kommen, genauso aber aus der linksextremen und der islamistischen Ecke, der Innensenator sich da vorbehaltlos vor seine Mitarbeiter stellen und u. a. auch für den benötigten Stellenaufwuchs sorgen muss und sich nicht die beantragten Stellen von 19 auf 9 von der Koalition zusammenkürzen lassen darf, wie wir das u. a. auch lesen mussten?
Vielen Dank! – Herr Kollege Friederici! Sind Sie mit mir der Meinung, dass man aufgrund des zeitweiligen Zustellens von Kreuzberger Straßen mit Findlingen nicht nur in diesem Bezirk von grüner Steinzeitpolitik reden könnte?
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zu verkünden!]
dass die Arbeiten am Flughafen eine gute Entwicklung haben
und dass der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung natürlich darauf angewiesen sind, was das Management sagt.
Sie wollen immer, dass der Senat etwas dazu erklärt.
Hier handelt es sich um etwas, und da werde ich nicht müde werden, Ihnen immer wieder diese frohe Botschaft zu verkünden, dass es sich um eine Aufgabe eines Unternehmens handelt.
Deswegen ist es so. Ich bin da ganz optimistisch, aber warten Sie die Aufsichtsratssitzung ab. In der Aufsichtsratssitzung wird das Thema diskutiert werden. Viele hier im Haus haben gesagt, dass wir das nie erreichen werden, in die Wirkprinzipprüfungen einzusteigen. Wir werden dort das Ergebnis der Wirkprinzipprüfungen hören, und wir werden hören, wo uns viele gerade aus Ihrer Fraktion gute Ratschläge gegeben haben, dass wir am liebsten das ganze Ding schließen und abreißen sollen, an welchem Zeitpunkt wir jetzt sind. Ich bin ganz optimistisch, dass wir alle gemeinsam im Jahr 2020 erleben werden, dass
von dem Ding geflogen wird. Aber bitte respektieren Sie, dass das eine Aufgabe eines Unternehmens ist, an dem das Land Berlin ein gutes Drittel Anteile hält, und dass die Aufgabe in dem Unternehmen verantwortungsvoll wahrgenommen wird.
Würden Sie diese bezirklichen Eigenrechte so stark schätzen, dass es sich die Bezirksbürgermeisterin sogar leisten kann, dort die vermeintlichen Rechte von Drogendealern mit denen derjenigen auf die gleiche Stufe zu stellen, die dort den Park zur Erholung nutzen wollen?
Herr Senator Dr. Behrendt! Die Sachverhalte, die Sie gerade hier schildern, scheinen so schließlich darauf hinauszulaufen, dass sich daraus eine bestimmte Anzahl von Rechtsstreitigkeiten ergibt. Wie viele Kammern, und zwar vollbesetzte Kammern, gibt es denn bei den entsprechenden Gerichtsbarkeiten, die diese ganzen Rechtsstreitigkeiten derzeit im Land Berlin entscheiden sollen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich begrüßt die FDP den Einsatz für Antidiskriminierung als Merkmal für eine freie Gesellschaft. Ich möchte aber am Beginn meiner Rede eine Anmerkung machen. Der Herr Senator hat sich ja hier noch ziemlich Mühe gegeben, das Gesetz gut zu begründen. Aber was Sie, Herr Walter, weiter hier gesagt haben, das mündet ja doch ein bisschen in eine Art Erziehungsdiktatur. Das möchten wir in diesem Land nicht haben.
Es ist für uns fraglich, ob das Landesantidiskriminierungsgesetz hier überhaupt notwendig ist. Dieses Gesetz zielt auf den Kampf gegen die Diskriminierung innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ist mit dem AGG schon seit Jahren gegeben. Es stellt sich für uns die Frage, ob ein weiteres Gesetz für die Verwaltung notwendig ist, da diese ja so oder so in besonderem Maße an die Verfassung von Berlin gebunden ist. Hier wiederum finden wir im Artikel 10 ein verfassungsrechtlich normiertes Diskriminierungsverbot, das unter den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland seinesgleichen sucht. Man stellt sich also umso mehr die Frage: Misstrauen die Behördenleitungen der Verwaltung, bzw. gibt es hier überhaupt gravierende Probleme in Bezug auf ein diskriminierungsfreies Verhalten bei der Berliner Verwaltung?
Wer?
Bitte, ja!
Frau Kollegin! Da gibt es verschiedene politikwissenschaftliche Definitionen, die man überall nachlesen kann.
Ich möchte jedenfalls nicht zwangsweise belehrt werden, wie ich mich im täglichen Leben zu verhalten habe. Es ist hier eine freie Gesellschaft, und die soll es auch bleiben.
Insgesamt geht dieses Gesetz im Wesentlichen in zwei Punkten über das verfassungsrechtlich bereits geregelte des Artikels 10 in der Verfassung von Berlin hinaus, indem es den Diskriminierungstatbestand des sozialen Status erschafft. Hier bleibt wohl abzuwarten, wie sich dieser im Rahmen des Verwaltungshandelns vor den Gerichten bewähren wird. Ich freue mich jetzt schon darauf, die ersten Diskussionen mit Unternehmern mitzuerleben, die sich ein florierendes Gewerbe im Görlitzer Park aufgebaut haben,
und dann aufgrund ihres zur Schau gestellten sozialen Status in das Blickfeld der Behörden geraten sind.
Schließlich schafft dieses Gesetz ein neues Schadenersatzrecht, eine neue Verbandsklage gegen die Verwaltung. Müssen wir hier etwa damit rechnen, dass dann ergänzend zur bekannten Umwelthilfe nun auch die deutsche Antidiskriminierungshilfe die deutschen Gerichte beschäftigen wird
und die Verwaltung mit Klagen überzieht? Die FDP steht diesem Gesetz sehr skeptisch gegenüber, nicht zuletzt, weil die Senatsjustizverwaltung sich erst einmal um ihre sogenannten Brot- und Butterthemen kümmern müsste, wie zum Beispiel die Zustände in den Berliner Justizvollzugsanstalten, den kostenträchtigen Vollzugstourismus nach Berlin sowie die nicht besetzten Stellen bei den Staatsanwaltschaften und Berliner Gerichten. Wir werden uns sehr intensiv mit diesem Gesetz im Ausschuss auseinandersetzen, und diese Auseinandersetzung wird entsprechend kritisch verlaufen. – Vielen Dank!
Herr Senator Geisel! Ist es möglich, dass die Frau Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg in der letzten Zeit im Internet gewissermaßen Handlungsanweisungen veröffentlicht hat, wie man die Fahrräder bestimmter Mietservices am besten knackt, also die Verschlüsse der Fahrräder knackt und die Fahrräder entgegen der vorgesehenen Bestimmung benutzt, und wird das vom Senat goutiert?
[Mario Czaja (CDU): Herr Regierender Bürgermeister, das ist alles passiert, als Sie nicht da waren! – Heiko Melzer (CDU): Wir drucken Ihnen das gern aus dem Internet aus!]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann an meinen Kollegen Lux direkt anschließen. Die Abschöpfung von illegal erworbenem Vermögen, die im rechtsstaatlichen Rahmen erfolgt, wird von uns grundsätzlich begrüßt.
Es ist eine wichtige Sekundäraufgabe der Straftäterverfolgung, nach einer zunächst erfolgreichen Straftat dem oder den Tätern die Beute wieder zu entziehen. Gleichzeitig ist es aber ein Trugschluss, dass die Zuführung beschlagnahmter Immobilien an das Gemeinwohl kostenneutral erfolgen kann, denn dazu müsste man den Gedanken der Opferentschädigung, den wir als FDP für vordringlich halten, völlig hintanstellen.
Ferner ist das In-den-Vordergrund-Stellen der Vermögensabschöpfung als Primärziel der Strafverfolgung ein defensiver bzw. nachgelagerter Ansatz. Kriminalitätsbekämpfung muss bei der Tatbegehung, möglichst sogar schon im Vorfeld, ansetzen.
Sie machen sich gerade hauptsächlich Gedanken, wie man denn den Tätern die Beute am besten wieder abjagen könnte, und während Sie dafür streiten, wird in den
Straßen Berlins weiter gestohlen, geraubt, gedealt und werden Zwangsprostituierte ausgebeutet.
Natürlich!
Wissen Sie, Herr Schlüsselburg, es gibt Fragen, die kann man schlecht mit Ja oder Nein beantworten. Natürlich stimme ich Ihnen zu, dass man durch dieses Vorgehen die organisierte Kriminalität treffen kann. Es ist aber letztlich so: Wenn Sie damit beginnen, dann ist die alte Frau in Kreuzberg schon ausgeraubt, dann steht die Zwangsprostituierte noch weiter in der Kurfürstenstraße. Es geht nur noch um die Beute. Wir möchten, dass diesen Menschen hier geholfen wird, dass ihnen direkt geholfen wird, und das wird durch dieses Vorgehen nicht geleistet.
Es muss unser politisches Ziel sein – und dafür steht die FDP –, dass kriminelle Clans gar nicht in die Lage kommen können, über die Mittel zu verfügen, um Häuser und andere Immobilien aus Beutevermögen zu erwerben.
Investieren Sie bitte Berlins Ressourcen vordringlich in die Eingriffs- und Zugriffs- und Ermittlungskräfte. Versetzen Sie die Berliner Justiz in die Lage, festgenommene Tatverdächtige schnell und der persönlichen Schuld angemessen zu verurteilen. Wenn Sie Erstens und Zweitens angemessen erfüllt haben, können Sie anfangen, darüber nachzudenken, ob Sie mit den beschlagnahmten Wohnungen bzw. Häusern vielleicht ein Wohnungskombinat errichten wollen.
Was Sie darüber hinaus vollkommen nicht beachtet haben, ist der Antrag auf eine entsprechende Initiative im Bundesrat. Wir reden ja hier über Bundesrecht. So bekommt das Ganze den Charakter einer akademischen Diskussion. Daraus werden in absehbarer Zeit keine konkreten Folgen für die Berliner entstehen, insbesondere keine positiven Folgen. – Vielen Dank!
Herr Lux! Sie waren doch mal Ministrant. Man soll doch immer die Wahrheit sagen. Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. Schreiben Sie sich das doch mal auf! – Natürlich sollen die nicht alles Geld behalten, die sollen bestraft werden, und die sollen den Gewinn aus Straftaten verlieren, plus Zins und Zinseszins; nichts anderes. Aber es muss der richtige Weg gefunden werden, und da komme ich zu der Kurzintervention des Kollegen Schlüsselburg. Herr Schlüsselburg, vielen Dank! Ich danke Ihnen. Und das zeigt ja, dass meine Rede hier nicht umsonst war, dass Sie das noch mal klargestellt haben.
Das ist richtig, aber auch nicht kostenlos. Das wollte ich noch mal feststellen.
Wenn Sie wirklich diesen Weg beschreiten, tun Sie das. Ich habe es ja nicht bestritten. Aber das Wichtigste ist doch erst mal, dass die Menschen sich auf den Straßen dieser Stadt wieder sicher fühlen müssen, dass sie damit rechnen können dürfen, dass sie nicht bestohlen, beraubt oder sonst wie in ihren persönlichen Rechten beschränkt werden.
Diese nachgelagerte Sache, die ist nicht völlig falsch. Und bevor man vielleicht das eine oder andere Haus in eine öffentliche Verwaltung übergibt, ist es für mich vordringlich, dass die Opfer entschädigt werden.
So, das war´s. Danke!
Frau Präsidentin! Damen und Herren! Es wird meines Erachtens der Sache nicht gerecht, wenn wir uns bei diesem ernsten Thema jetzt in Streitereien verlieren. Es ist natürlich in der Tat ein Problem, Herr Dr. Bronson, wenn wir hier jetzt jedes Jahr diesen nach und nach immer mehr ritualisierten Antrag bekommen.
Ich war schon in diesem Jahr versucht, Ihnen meine Rede vom letzten Jahr vorzulesen – das ist ja auch immer das Gleiche –, aber auch das würde dem Problem nicht gerecht werden. Ich bin der Meinung, wir sollten uns bei diesem ernsten Thema parteipolitische oder interfraktionelle Streitereien ersparen. Wir sollten uns einig sein, dass wir diesen al-Quds-Marsch verurteilen. Der Name ist ja schon eine Lüge. Wenn Sie den Aufruf dazu mal aus dem Arabischen übersetzen, dann steht da unter anderem, man solle die Kinder mitbringen. Welcher vernünftige Mensch schleppt denn Kinder mit auf eine politische Demonstration?
Wir sollten uns einig sein, dass man diesen al-QudsMarsch verurteilen muss, und wir sollten als gesamtes Haus die Berlinerinnen und Berliner zur Teilnahme an
der Gegendemonstration aufrufen. Wir sollten diesen Antrag, bei dem ja im Tenor Texte stehen, die allenfalls in die Begründung gehört hätten, auf die gebotenen Kürze zurückstutzen; das haben wir in unserem Änderungsantrag getan. Das Wichtigste ist, dass in Berlin und in unserem Land keine Form von Antisemitismus irgendeinen Platz haben darf. – Vielen Dank!
Diese Anschläge – Frau Lompscher bestreitet das ja, aber wenn man da mal die Geschädigtenprofile vergleicht, die Angriffe haben sich ja in den letzten Tagen und Wochen gehäuft, und die scheinen ja wohl aus dem linksradikalen Milieu zu kommen. Welche konkreten Maßnahmen haben denn die Polizei und im Vorfeld auch der Verfassungsschutz ergriffen, um die Täter zu fassen und insbesondere weitere linksradikale Übergriffe einzudämmen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als der sonst geschätzte Ausschussvorsitzende: Ich habe nicht in Halbsätzen geredet, Herr Dr. Berg, ich habe in ganzen Sätzen geredet!
Ich möchte betonen, was ich in der Sitzung des Ausschusses gesagt habe.
Herr Kollege Schlüsselburg hat § 38 Abs. 4 bereits zitiert: Sie dürfen keinem Abgeordneten das Abstimmungsrecht versagen, insofern, Kollege Schlüsselburg: Von der FDP und Holger Krestel lernen, heißt siegen lernen. Ich habe das schon im Ausschuss gesagt.
Ja, bitte!
Sonst geschätzter Kollege Vallendar! Es ist so: Es ist sehr schwierig, in einem deutschen Landesparlament ein Mandat zu erlangen – ich habe das auch hinter mir. Insofern traue ich jedem gewählten Abgeordneten zu, dass er auch in der Kürze der Zeit in der Lage ist, sich eine Meinung zu bilden, sich nötigenfalls mit seinen Fraktionskollegen zu verständigen, um danach eine qualifizierte Stimme abzugeben.
Wenn Sie, um mal zu dem Antrag zurückzukehren, auch nur einem einzigen Abgeordneten das Stimmrecht verweigern, würden Sie sich höchstwahrscheinlich vor dem Verfassungsgerichtshof wiederfinden. Da würden Sie mit dieser Regelung nicht gewinnen. Da bin ich mir zu 99,9 Prozent sicher.
Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
(Sebastian Schlüsselburg)
Dann erst einmal danke für die Beförderung, die ich aber ablehnen muss, weil ich nie promoviert habe. – Herr Dr. Berg! Ich kenne Sie aus dem Bundestag. Ich will Sie jetzt hier nicht irgendwie „bashen“, und Sie haben sich sicher auch lange Gedanken gemacht,
aber Sie wissen auch, dass die von Ihnen vertretene Ansicht zu dieser Rechtsvorschrift nie von den Bundestagsabgeordneten aufgegriffen wurde. Meiner Meinung nach können Sie das behaupten, was Sie sagen, aber schließlich und endlich wirkt das Abstimmungsrecht für die für vier oder bei uns für fünf Jahre gewählten Abgeordneten durch die Wahl – die können hier notfalls fünf Jahre lang Tag und Nacht abstimmen – überlagernd. Das ist meines Erachtens das stärkere Recht, und deswegen werden Sie sich mit Ihrer Rechtsauffassung hier nicht durchsetzen können. – Danke!
Danke! – Herr Senator! Sie haben uns hier geschildert, dass Sie im Vorgriff auf ein zu erwartendes Bundesgesetz eine Behörde mitbegründen wollen. Wie genau können Sie denn vorab abschätzen, wenn das Gesetz noch im Bundestagsgeschäftsgang ist, wie diese Behörde aussehen wird und ob das Gesetz bei dem derzeitigen Zustand der Bundesregierung überhaupt zustande kommt?