Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist natürlich richtig und wichtig, dass sich Polizisten und Polizistinnen oder Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Einsätzen verständigen können. Das ist völlig klar. Dafür soll es diesen Digitalfunk geben. Dessen Aufbau hat angefangen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Ich habe mir sagen lassen, dass es auch in anderen Bundesländern und Großstädten noch nicht abgeschlossen ist. Das heißt, es wird daran gearbeitet. Der Senat hat vor, weitere Sendemasten aufzustellen. Die stehen draußen. In diesem Antrag geht es Ihnen darum zu klären: Was ist denn im Gebäude. Solch eine Funkabdeckung von einem Netz, das ist übrigens im 400 Megahertz-Bereich – das ist ein bisschen weniger als bei unseren Handys –, damit müsste es eigentlich besser durch die Wände kommen, denn je niedriger die Frequenz, umso leichter ist es, wenn man es physikalisch betrachtet. In diesem Netz fehlt jedenfalls noch etwas. Dafür müssen Maste aufgestellt werden, dann haben wir die Netzabdeckung draußen. In den Gebäuden – so sehe ich das – ist es nicht der erste Schritt, alle privaten Gebäudebesitzer zu zwingen, ihre Gebäude entsprechend nachzurüsten, sondern da müssen wir schon als öffentliche Hand vorangehen.
Da würde ich empfehlen – der Vorfall, auf den Sie unter anderem abheben, das war diese Schießerei in der Cha
rité, am Campus Benjamin Franklin: Dann müssen wir solche Gebäude erst einmal selbst ertüchtigen und ausprobieren, ob wir den Digitalfunk dort so hinbekommen, dass er funktioniert, und sehen, ob die Polizei das nächste Mal ordentlich funken kann. Die Aufgabe der öffentlichen Hand ist voranzugehen, bevor wir die Bauordnung ändern. Also, selbst machen und ausprobieren!
Was der Innensenator gemacht hat? – Er hat gesagt, dass wir noch nicht so weit sind, und deshalb schafft er jetzt für Polizei und Feuerwehr Smartphones an. Darüber kann man sich wundern, aber man kann auch sagen: Das ist ein Mann mit Tatkraft. Das ist jemand, der erkennt, wenn ein Problem ziemlich groß ist, aber andererseits, dass sich die Leute von Polizei und Feuerwehr auch verständigen können und müssen. Ich finde, da kann man auf eine solche Idee kommen und diese Smartphone-Technologie einsetzen. Die Netze dafür sind offensichtlich besser ausgebaut als das Digitalfunknetz, und da finde ich das richtig. Der Innensenator ist heute nicht da, aber ich sage an dieser Stelle: Da hat er etwas richtig gemacht. – Also, es kommt darauf an, sich in den Gebäuden zu verständigen. Das Smartphone finde ich als ersten Schritt gut, und das Digitalnetz wird weiter ausgebaut.
Zur Bauordnung: Wir hatten im vergangenen Jahr eine Novelle, an der lange gearbeitet worden ist. Diese Novelle hatte mehrere Jahre Vorlauf. Es gab Anhörungen von Verbänden und Interessenvertretern, und das ist gerade bei einem solchen Eingriff ins Eigentum, den Sie als AfD vorschlagen, nötig. Sie wollen quasi Investitionen im sechsstelligen Bereich für einzelne Gebäudeeigentümer inspirieren oder aufoktroyieren. Bevor ich so etwas mache, möchte ich mit den Verbänden geredet haben und mir eine Meinung darüber bilden: Ist das wirklich notwendig, oder schaffen wir das auch durch eine technische Ertüchtigung, durch mehr Funkmasten und durch eine bessere Netzabdeckung des Digitalfunks von außen?
Vielen Dank, Herr Kollege Otto! – Sie sagten gerade, die Smartphones seien eine gute Idee. Wie erklären Sie mir oder wie stellen Sie sich vor, dass bei einem polizeilichen Einsatz mit Kommunikationsmitteln, bei dem mehrere Menschen geführt werden müssen, das via Smartphone funktionieren soll? Soll dann kurzfristig eine Telefonkonferenz installiert werden oder Ähnliches? Also, das erscheint mir gerade ein bisschen schwierig.
Ich glaube nicht, dass der Innensenator so etwas vorschlägt, wenn er sich eine Antwort zu genau dieser Frage nicht überlegt hat.
Da ist er! Herzlich willkommen, Herr Innensenator! Wenn ich von ihm spreche, dann taucht er auf. – Vielen Dank, Herr Innensenator! Wir sind gerade beim Digitalfunknetz. Ich habe die Idee gelobt, Smartphones anzuschaffen als Ersatz für das noch nicht ganz funktionierende Digitalnetz. Der Kollege wollte jetzt wissen, wie man mit einem Smartphone telefoniert.
[Lachen bei den GRÜNEN – Georg Pazderski (AfD): Sie müssen zuhören! Das hat er nicht gefragt! – Unruhe bei der AfD]
Ich bin jetzt dran! – Die werden – soweit das möglich ist – ihre Digitalfunkgeräte nutzen. Und wenn die in irgendeinem Einsatz nicht funktionieren, und der Polizist steht im Keller und kann nichts hören und sich nicht anmelden, dann wird er das Smartphone nutzen, und das wird ihm helfen. Das ist nämlich besser, als gar nichts zu haben. – So verstehe ich das, und von daher mein Lob an den Innensenator, dass er solche Ideen hat.
Zurück zur Bauordnung: Bevor wir diese ändern, besprechen wir das mit den Leuten, die es betrifft. Ansonsten finde ich die Idee gut, die auch von der CDU geäußert worden ist. Es steht eine größere Novelle der Bauordnung an. Auch wir haben Vorschläge dazu zu machen, und darüber können Sie einiges in der Koalitionsvereinbarung lesen. Ich nenne als Stichwörter: Wir wollen die Verbesserung der Barrierefreiheit, den Abriss von Gebäuden in der Bauordnung anders handhaben, und wir wollen auch den Bau von Holzbauten vereinfachen. Also, wir haben viel vor, und ansonsten haben wir mit der letzten Novelle von der EU Aufgaben gestellt bekommen, wie die Bauordnung geändert werden soll. Ich schlage vor, dass wir das alles zusammenfassen, ausführlich beraten, und dabei werden sicherlich auch Ihre Vorschläge mit zu beraten sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Besprechung in den Ausschüssen!
Vielen Dank, Herr Kollege! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 Grundgesetz sowie § 25 Abs. 10 ASOG und mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Gesetzes über die Rechtsstellung der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0211
Ich eröffne die erste Lesung. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Hauptausschuss empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Ich eröffne die erste Lesung. Auch hier ist eine Beratung nicht vorgesehen. Es wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung empfohlen. – Ich höre keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen, die nach d’Hondt erfolgen, entnehmen Sie bitte der Ihnen als Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Liste auf rosa Papier.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung, getrennt nach den Fraktionsvorschlägen durch Handaufheben durchzuführen. Das heißt, ich rufe
den jeweiligen Fraktionsvorschlag auf und lasse hierüber abstimmen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
Ich komme zunächst zum Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Abgeordneter Daniel Buchholz, Frau Petra Hildebrandt, Herr Abgeordneter Frank Jahnke, Frau Irene Köhne. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Linken, die Grünen, die SPD, die CDU, die FDP und die AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Eine Enthaltung bei dem fraktionslosen Kollegen.
Die Fraktion der CDU schlägt folgende Personen vor: Herrn Prof. Dr. Dieter Flämig, Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt, Herrn Detlef Stronk. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind ebenfalls alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.
Von der Fraktion Die Linke werden vorgeschlagen: Herr Eric Häublein, Frau Delia Hinz, Frau Susanne Ziehlke. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die CDU und die FDP und ein Kollege von der AfD. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Enthaltungen beim Rest der AfD und dem fraktionslosen Kollegen. Damit sind die genannten Personen gewählt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor: Frau Dr. Christine Kühnel, Frau Luise Neumann-Cosel. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich auch hier um das Handzeichen. – Das sind ebenfalls die Koalitionsfraktionen sowie die CDU, die FDP und zwei Kollegen von der AfD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Enthaltungen beim Rest der AfD und bei dem fraktionslosen Kollegen.
Von der AfD-Fraktion werden vorgeschlagen: Herr Abgeordneter Christian Buchholz und Herr Burkard Reimer. Wer die von mir Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU, die FDP, die AFD und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Enthaltung bei den Koalitionsfraktionen – somit aber gewählt.
Die Fraktion der FDP schlägt Herrn Abgeordneten Henner Schmidt vor. Wer Herrn Henner Schmidt zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine! Damit ist auch Herr Schmidt gewählt. Damit sind alle vorgeschlagenen Personen zu Mitgliedern des Beirates der Berliner Stadtwerke GmbH gewählt. – Herzlichen Glückwunsch! Viel Erfolg!
Nachwahl von Abgeordneten zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungs-GmbH
Der Ihnen als Tischvorlage ausgeteilten Drucksache 18/0170-1 können Sie entnehmen, dass nunmehr insgesamt vier Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen sind.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Ihnen als Tischvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Drucksache 18/0170-1.
Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung, getrennt nach den Fraktionsvorschlägen durch Handaufheben durchzuführen. Das heißt, ich rufe den jeweiligen Fraktionsvorschlag auf und lasse darüber abstimmen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.