Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

1. Für die konkrete Umsetzung eines verbindlichen Kohleausstieges bis spätestens 2030 sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob und wie ein schnellerer Ausstieg möglich ist.

2. Mit den Kraftwerksbetreibern sind Verhandlungen über verbindliche Pläne für einen Ausstieg aus der Kohlenutzung bis spätestens 2030 aufzunehmen, und gemeinsam mit ihnen und den Beschäftigen ist so eine Umstiegsperspektive als Teil einer nachhaltigen Wärmestrategie für Berlin zu vereinbaren.

3. Es ist zu prüfen, ob die Berliner Kraftwerke die Vorgaben des europäischen Wasserrechts angesichts erhöhter Quecksilberbelastungen der Berliner Gewässer einhalten.

4. Bei den noch verbleibenden Kohleimporten ist auf Transparenz bezüglich der Herkunft und Förderbedingungen zu drängen, und es ist sicherzustellen, dass die Kohle nicht unter menschenrechtsverletzenden Bedingungen abgebaut wird.

5. Im Rahmen der gemeinsamen Landesplanung BerlinBrandenburg soll Berlin gegen den Aufschluss und die Erweiterung von Braunkohletagebauen eintreten. Gemeinsam mit anderen Bundesländern sind Konzepte und Maßnahmen zu erarbeiten, um die Sulfatbelastung insbesondere der Spree zu verringern und eine am Verursacherprinzip orientierte Kostenübernahme für die Folgen der hohen Sulfatbelastung durchzusetzen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2017 erstmals und dann jährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 8:

Erarbeitung eines Hochhausentwicklungsplans für Berlin

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 22. März 2017 Drucksache 18/0239

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0140

Der Senat wird aufgefordert, für Berlin unter Einbeziehung der Bezirke und der Stadtgesellschaft einen Hochhausentwicklungsplan zu erarbeiten. Hierbei sind städtebauliche Qualitätskriterien sowie die stadträumliche Verteilung von Hochhausstandorten zu berücksichtigen. Diese Leitplanung soll im Benehmen mit den Bezirken als Orientierungsrahmen in die verbindliche Bauleitplanung einfließen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juli 2017 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 10:

Die Stelle des Vertrauensanwalts/der Vertrauensanwältin zur Korruptionsbekämpfung stärken und zügig neu besetzen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 8. März 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. März 2017 Drucksache 18/0259

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0076

Der Senat wird aufgefordert, die Stelle des Vertrauensanwalts/der Vertrauensanwältin für Korruptionsbekämpfung in einem transparenten Verfahren neu zu besetzen. Aufgabe des Vertrauensanwalts/der Vertrauensanwältin soll es auch in Zukunft sein, vertrauliche Mitteilungen von Beschäftigten und Dritten wegen Korruptionsverdachts entgegenzunehmen und an die zuständigen Verwaltungsstellen weiterzuleiten. Die Amtszeit ist zeitlich zu begrenzen, und die Stelle ist ihren Aufgaben entsprechend angemessen auszustatten.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 15. Juni 2017 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 10 A:

Haushaltsnahe Berliner Altglassammlung in allen Bezirken sicherstellen

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 30. März 2017 Drucksache 18/0267

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0185

Das Berliner Abgeordnetenhaus bekräftigt seinen Beschluss der letzten Legislaturperiode vom 20. März 2014, die Berliner haushaltsnahe Altglassammlung (Holsystem) zu erhalten und zu optimieren.

Der Senat wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine seit Jahrzehnten bewährte und verbraucherfreundliche haushaltsnahe Berliner Altglassammlung in den Bezirken Lichtenberg, MarzahnHellersdorf und Treptow-Köpenick wiederherzustellen. Das Abgeordnetenhaus erwartet weiterhin die Umsetzung der bereits am 20. März 2014 beschlossenen Maßnahmen, insbesondere zur Qualitätssicherung.

Darüber hinaus wird das Verhalten der Systembetreiber des Dualen Systems in Bezug auf die Altglassammlung in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick missbilligt. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Altglasausschreibung in diesen Bezirken (Ausschreibungsgebiet BE 104) für die Jahre 2017 bis 2019 den Abzug eines Großteils der Hoftonnen für weitere drei Jahre festschreibt, ohne die Sammlung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher auch nur ansatzweise zu optimieren.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2017 und dann jährlich über die Fortschritte bei der Wiederherstellung der haushaltsnahen Altglassammlung zu berichten.