Protokoll der Sitzung vom 19.05.2022

desverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden

gegen eine Erhebung von Steuern auf entgeltliche Übernachtungen, also das, was wir gemeinhin als Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder als Touristen-Tax kennen, zurückgewiesen hat.

Bis zum Zeitpunkt dieses Urteils waren bzw. sind auch in Berlin noch mehrere Klagen anhängig, und zwar vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Es handelt sich um 17 Klagen von sechs Klägern, ganz überwiegend große Unternehmen aus der Hotelbranche. Wir gehen davon aus, dass deren Aussetzung nun beendet wird und diese Klagen verhandelt werden. Wie gesagt, wir sind noch dabei, das Urteil auszuwerten, aber ich würde davon ausgehen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus aussagekräftig sein könnte, was die weiteren Verfahren und dann auch die Rechtsprechung vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit sich bringt.

Herr Kollege Schrader! Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen?

Vielen Dank, Herr Senator! Wie schätzt die Senatsverwaltung für Finanzen aktuell die Einnahmensituation bei der Übernachtungssteuer ein, vielleicht auch perspektivisch?

Bitte sehr, Herr Senator!

Danke schön, Herr Präsident! – Danke schön, Herr Abgeordneter! Es ist, glaube ich, kein Geheimnis, dass in den letzten beiden Jahren die Einnahmen durch die sogenannte City-Tax nicht gerade gewachsen sind, denn wir hatten natürlich deutlich weniger Touristinnen und Touristen in der Stadt. 2019, vor der Pandemie, hatten wir ein Jahresaufkommen von etwa 55 Millionen Euro. Das war in meiner Erinnerung sogar ein Spitzenwert. Analog zum Touristenaufkommen sind diese Einnahmen stetig angewachsen. 2021 waren es dann nur 17,4 Millionen Euro. Das heißt: Natürlich gibt es eine hohe Abhängigkeit von der Zahl der Gäste in Berlin.

Ich habe den Eindruck, Sie spielen mit Ihrer Frage auch auf einen weiteren Aspekt des Bundesverfassungsgerichtsurteils an. Sie wissen, dass seit 2012 durch Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts diese sogenannten Übernachtungssteuern nur auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben worden sind. Das ist nicht nur in Berlin so. Das ist auch in allen anderen Teilen der Bundesrepublik der Fall. Hier hat das Bundesver

(Senatorin Astrid-Sabine Busse)

fassungsgericht einen Hinweis gegeben, nämlich, dass man beruflich veranlasste Übernachtungen natürlich ausnehmen kann, es aber nicht zwingend tun muss. Auch hier werden wir das Urteil ganz akribisch auswerten und dann gemeinsam nicht zuletzt mit dem Gesetzgeber, also mit Ihnen diskutieren, ob daraus zusätzliche Regelungsbedarfe im Land Berlin entstehen können.

Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Schwarze.

Vielen Dank! – Meine Nachfrage bezieht sich auf den letzten Punkt, inwiefern der Senat plant, diese Steuer auch auf berufliche Übernachtungen auszudehnen, und ob es gegebenenfalls schon erste Hochrechnungen gibt, was das finanziell für das Land bedeuten könnte.

Bitte sehr, Herr Senator!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Nachfrage! Nein, solche Berechnungen gibt es noch nicht. Ich glaube, wir sollten uns erst mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz genau anschauen. Da gibt es den von mir eben schon zitierten Hinweis. Aber was das Urteil insgesamt für Berlin bedeutet, ist immer noch offen. – Ich habe gesagt, wir haben es hier mit einem Urteil zu tun, das vier Verfassungsbeschwerden betrifft, die gegen Regelungen in Hamburg, Bremen, Freiburg, und, ich meine, Trier gerichtet waren.

Das sind durchaus unterschiedliche Regelungsgehalte. Die hamburgische Kultur- und Tourismustaxenregelung ist ausdrücklich vom Verfassungsgericht als verfassungsgemäß bezeichnet worden. Wie sich das jetzt ganz konkret mit der bestehenden Berliner Regelung verhält und den anhängigen Klagen vor dem Finanzgericht, werden Gerichte klären. Der zweite Schritt wäre dann in der Tat zu überprüfen, ob eine Ausweitung nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll ist. Da würde ich ungerne das Ergebnis der juristischen, aber auch der politischen Beratung vorwegnehmen wollen.

Herzlichen Dank, Herr Senator!

Die zweite Frage geht an den Kollegen Trefzer.

Vielen Dank! – Meine Frage bezieht sich auf einen heutigen Artikel im „Tagesspiegel“ unter der Überschrift „Grüne wollen fünfjährigen Mietenstopp in Berlin“. Dort heißt es, die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Jarasch fordere ein fünfjähriges Mietenmoratorium, also einen fünfjährigen Verzicht auf Mietererhöhungen in Berlin. Ich wollte mal fragen: Wie ist da die Position des Senats?

Frau Jarasch beantwortet das. – Bitte.

Danke schön! – Das Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen arbeitet intensiv seit Monaten. Es wurden inzwischen sehr viele Vorschläge erarbeitet. Im Moment laufen intensive Gespräche darüber, worauf sich das Bündnis am Ende verständigen kann. Da machen sich alle Beteiligten Gedanken. Das ist der Stand der Dinge.

[Heiko Melzer (CDU): Ah, ja! So ist das also! Also nüscht!]

Herr Kollege! Haben Sie eine Nachfrage?

Vielen Dank, Herr Buchner! – Ich entnehme Ihrer Antwort, dass es dazu keine Position des Senats gibt, sondern dass Sie hier Ihre persönliche Meinung kundgetan haben, Frau Jarasch. Noch mal meine Frage, vielleicht ein bisschen präziser: Geht es da um ein verbindliches Mietenmoratorium, das dann gesetzlich festgelegt werden soll, oder geht es da um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die Ihnen vorschwebt?

Wie gesagt, es gibt Gespräche über viele Vorschläge dafür, wie wir guten bezahlbaren Neubau hinbekommen, energetische Sanierungen und auch die Mietpreisentwicklung dämpfen oder Angebote machen können auch für niedere und mittlere Einkommensgruppen. Es gibt keine Position des Senats dazu. Es gibt übrigens auch keine Position von mir dazu, sondern was es gibt, sind Ideen. Ein freiwilliges Mietmoratorium – das will ich an dieser Stelle noch mal sagen – steht bereits im Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Bundesregierung als eine Möglichkeit, die Mietpreisentwicklung zu dämpfen. Ein freiwilliges Mietmoratorium ist kein Mietendeckel 2.0.

[Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

(Senator Daniel Wesener)

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Jotzo. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Meine Nachfrage richtet sich darauf: Ist Ihnen eigentlich klar, dass ein Verzicht auf Mieterhöhungen für einen Zeitraum von fünf Jahren beim inflationären Szenario von 7 Prozent bedeutet, dass man 35 Prozent Inflation in einem solchen Zeitraum kassiert

[Zuruf von der LINKEN: Frage!]

und dass das mit einer erheblichen Schwächung der Eigenkapitalbasis unserer LBU verbunden wäre, die dann nicht in der Lage sind, Investitionen und Instandsetzungen, Modernisierungen und Ähnliches gerade im energetischen Sektor zu leisten?

[Anne Helm (LINKE): Ist Ihnen eigentlich klar, wie die Lebenshaltungskosten steigen? – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Frau Jarasch, bitte schön!

Danke sehr! – Allen Beteiligten in diesem Bündnis und auch dem Senat ist sehr klar, dass die wirtschaftliche Situation eine schwierige ist, dass sie sich insbesondere auch noch mal durch den Ukrainekrieg geändert hat, was Baukosten, Energiepreise, Kapazitäten und viele andere Dinge angeht, dass wir es mit einer inflationsgetriebenen Entwicklung zu tun bekommen werden und dass das auch den Rahmen eines solchen Bündnisses erschwert. Das ist allen Beteiligten sehr bewusst. Deswegen noch mal: Bei solch einem Bündnis ist am Ende immer alles, was dort unterschrieben wird, eine Einigung der am Bündnis Beteiligten. Dieses Bündnis ist kein Gesetzgebungsverfahren. Es geht darum, dass die beteiligten Akteurinnen und Akteure, zu denen der Senat, aber gerade auch die Wohnungsunternehmen, kommunale, Genossenschaften, private, große und kleine gehören, sich auf bestimmte Punkte verständigen können. Darum geht es, dass wir etwas finden müssen, um auch im Bestand die Mietpreisentwicklung zu begrenzen oder zumindest Möglichkeiten zu schaffen, dass auch Menschen mit geringen oder niedrigen mittleren Einkommen Wohnungen in Berlin finden können. Das ist Konsens. Das stand schon in dem Auftaktpapier dieses Bündnisses.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Dann geht die nächste Frage an den Abgeordneten Schenker. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte etwas zum Hertha-Stadion fragen. Da haben wir heute Morgen überraschend in einem Radiointerview gelesen,

[Lachen von Paul Fresdorf (FDP)]

gehört, dass der Standort oberhalb des Maifeldes schon ausgemachte Sache sei. Da möchte ich die Frage stellen, inwiefern da denn jetzt Gespräche mit dem Reitsportverein, mit dem Olympiastadion und auch mit dem Verein Hertha selbst geführt wurden und auf welchem Stand diese Gespräche sind und welche Aussage Sie dazu treffen können, inwiefern dieser Stadionstandort dann wirklich belastbar ist.

Von den drei Fragen dürfen Sie sich eine aussuchen. – Frau Spranger, bitte schön!

Erst einmal möchte ich Folgendes sagen: Ich habe heute früh im Radiointerview gesagt, dass selbstverständlich Hertha 2:0 gewinnen wird.

[Allgemeiner Beifall – Björn Matthias Jotzo (FDP): Allein deswegen! – Heiko Melzer (CDU): Alles andere führt zum Rücktritt!]

Natürlich kam die Frage nach dem Hertha-Stadion auf. Ich habe das hier auch schon mal entsprechend ausgeführt. Jeder weiß, dass Hertha der einzige Fußballverein ist,

[Beifall von Paul Fresdorf (FDP)]

der noch kein Fußballstadion hat.

[Paul Fresdorf (FDP): Ach so!]

Das bedeutet, dass wir selbstverständlich über die letzten Jahre schon mehrfach Vorschläge hatten, wo eventuell ein Fußballstadion hinkommen könnte. Ich habe einen Vorschlag gemacht, der natürlich gemeinsam jetzt mit Hertha, der gemeinsam in einer Projektgruppe im Gespräch dann auch bewertet wird. Das heißt also, wir haben natürlich auch mit dem Reiterverband gesprochen, die natürlich erst mal überrascht waren. Die bekommen natürlich einen neuen Standort. Wir werden auch das natürlich beachten. Wir werden den Standort dort so gemeinsam machen, dass natürlich mit der Denkmalbehörde gesprochen wird. Es wird eine Arbeitsgruppe geben. Wir sind ganz eng in den Gesprächen dran, und der Standort ist der Standort, der letztendlich dann auch wesentlich besser ist als die Standorte, die wir vorher immer

in den Gesprächen hatten. Insofern habe ich selbstverständlich heute früh gesagt: Wir sind in Gesprächen, und ich bin auch fest der Meinung, dass das der richtige Standort ist. – Danke schön!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Dann hat der Abgeordnete Schenker die Gelegenheit zur ersten Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Spranger! – Ich will dann doch noch mal nachfragen, weil das Bezirksamt CharlottenburgWilmersdorf in der Vergangenheit immer wieder Probleme bezüglich Maifeld und Rominter Allee angemeldet hat. Wenn Sie sich so sicher sind, dass das ein guter Standort ist, was können Sie denn zu dem aufgemachten Problem des Bezirks sagen, wie Sie diese lösen wollen?

[Paul Fresdorf (FDP): Nicht so gute Freunde!]

Frau Senatorin!