Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Vielen Dank für diese Frage! Davon können Sie ausgehen. Ohne die Krise, die wir leider durch den Ukrainekrieg haben, können Sie sich das Thema in den Richtlinien der Regierungspolitik genauer anschauen. Selbst da haben wir uns schon darauf verständigt, dass wir den Ausbau beschleunigen müssen. Sie alle wissen, dass wir gerade unter einem Brennglas leben. Auch das Thema erneuerbare Energien müssen wir beschleunigen – auch vor dem Hintergrund der Krise, die wir gerade haben. In meiner Senatsverwaltung ist das Thema Photovoltaik- und Solarausbau beheimatet. Da schlagen wir für den nächsten Doppelhaushalt eine Beschleunigung durch mehr Mittel und durch leichtere Zugangsmöglichkeiten zu Förderprogrammen vor. Da kann Berlin schon etwas vorweisen. Da müssen und wollen wir schneller werden. Dazu haben wir die Programme ins Leben gerufen. Wir schlagen dem Haushaltsgesetzgeber vor, die Mittel dafür zur Anwendung zu bringen. – Vielen Dank!
Damit hat die Fragestunde für heute ihre Erledigung gefunden. Wir werden jetzt in eine Lüftungspause von 45 Minuten eintreten. Wir fahren um 13.15 Uhr mit der Sitzung fort.
Meine Damen und Herren! Dann können wir in der Tagesordnung fortfahren. Der Tagesordnungspunkt 3 steht auf der Konsensliste.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz – SenG)
Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und hier Frau Dr. Brinker. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer in Berlin einmal Senator war, darf mit 55 Jahren in Pension gehen. Eine Krankenschwester kann davon nur träumen. Sie muss zwölf Jahre länger arbeiten, weil die SPD beschlossen hat, dass Arbeitnehmer erst mit 67 Jahren in Rente gehen dürfen. Das ist ungerecht. Warum sollte ein Senator schon mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen, ein Maurer, ein Dachdecker aber nicht? Ist die Arbeit am Schreibtisch so viel anstrengender als die Arbeit auf einem Baugerüst? – Wohl kaum.
Zurzeit sieht es so aus: Die Berliner Senatoren beziehen 14 300 Euro im Monat. Nach vier Jahren im Amt haben sie Anspruch auf 28 Prozent der Amtsbezüge. Das macht knapp 4 000 Euro monatliche Pension, mindestens. Diese Pension können sie ab einem Alter von 55 Jahren bekommen. Es ist kaum zu glauben: 4 000 Euro monatlich nach vier Dienstjahren als Senator. Wissen Sie, wie hoch die Durchschnittsrente in Deutschland ist? – Knapp über 1 000 Euro. Berliner Senatoren streichen mindestens das Vierfache der Durchschnittsrente ein. Aber im Gegensatz zur Krankenschwester oder zum Maurer müssen sie dafür nicht ihr Leben lang arbeiten; vier Jahre reichen aus.
Wir brauchen eine Reform des Senatorengesetzes. Berlin steht im Übrigen mit der üppigen Altersversorgung der Senatoren auch im bundesweiten Vergleich ziemlich allein da. Ehemalige Bundesminister haben erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf ihre Pension, also mit 66 bzw. 67 Jahren. Genauso gilt das in den meisten anderen Bundesländern. Der Senat in Berlin gönnt sich hier wieder einen Luxus, den wir uns überhaupt nicht mehr leisten können. Schon heute müssen wir jedes Jahr 440 Millionen Euro für Pensionen ehemaliger Beamter zahlen. Insgesamt beträgt die Pensionslast in Berlin circa 60 Milliarden Euro. Hinzu kommen Schulden in Höhe von über 60 Milliarden Euro. Wir müssen deshalb noch heute anfangen, unnütze Ausgaben zu streichen. Die üppigen Altersbezüge für ehemalige Senatoren bieten sich dafür bestens an, denn zurzeit ist es nun mal so: Eine Krankenschwester muss bis 67 Jahre arbeiten, damit eine Senatorin mit 55 Jahren in Rente gehen kann. Das ist ungerecht, und das muss dringend geändert werden.
Wir wollen deshalb das Senatorengesetz an zwei entscheidenden Stellen gerechter machen. Erstens: In Zukunft soll der Pensionsanspruch erst ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze gelten. Senatoren, die ihr Amt verlieren und noch im arbeitsfähigen Alter sind, müssen sich dann eben einen anderen Job suchen – so, wie alle anderen Bürger auch. Zweitens: Ein Pensionsanspruch soll erst nach fünf statt bisher vier Jahren erworben werden, denn schließlich wird in Berlin alle fünf Jahre gewählt.
Schauen Sie sich doch einmal in unserer Stadt um, an der Tankstelle, im Supermarkt: Wir erleben gerade eine Kostenexplosion sondergleichen bei Energiepreisen, bei den Lebensmittelpreisen, bei den Mieten. Das Geld ist immer weniger wert, und die Menschen in Deutschland können sich immer weniger leisten. Führende Politiker von SPD und Grünen rufen deshalb zur Bescheidenheit auf; die Deutschen sollten mit weniger zufrieden sein. Wie sagte kürzlich ein ehemaliger Bundespräsident? – Ich zitiere: Wir müssen frieren für den Frieden. – Das ist schon wirklich dreist. Dieser Mann bezieht eine Pension in Höhe von 236 000 Euro im Jahr, fast 20 000 Euro im Monat. Auch ein Büro bekommt er vom Steuerzahler gestellt, inklusive Heizkosten natürlich. Die Versorgung ehemaliger Politiker in Deutschland ist sehr großzügig. – Auch Sie, liebe Kollegen auf der Regierungsbank, brauchen keine Angst zu haben: Sie werden im Alter nicht frieren müssen. Aber in einer Zeit, in der führende Politiker die Menschen in Deutschland dazu aufrufen, den Gürtel enger zu schnallen, muss gelten: Gleiches Recht für alle, auch Senatoren.
Auch Senatoren sollen erst ab 67 Jahren in Pension gehen dürfen – wie alle anderen Bürger dieser Stadt auch. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD bezieht sich auf einen Entwurf der Senatsverwaltung für Finanzen aus der vorherigen Wahlperiode zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats, dem Senatorengesetz. Dieser Gesetzentwurf sah versorgungsrechtliche Änderungen für ehemalige Senats- und Bezirksamtsmitglieder vor. Er konnte vom Senat nicht mehr beschlossen werden und erreichte somit auch nicht mehr das Abgeordnetenhaus.
Vorgesehen war unter anderem, die Wartezeit, von der ab ehemalige Senatsmitglieder einen Anspruch auf Ruhegehalt haben sollen, von vier auf fünf Jahre zu verlängern, um sie an die Dauer der Legislaturperiode anzupassen. Weiter sollte die Altersgrenze neu geregelt werden, von der ab ein ehemaliges Mitglied des Senats Anspruch auf Zahlung eines Ruhegehaltes hat. Derzeit besteht der Anspruch grundsätzlich bereits ab dem 55. Lebensjahr und bei einer mindestens zehnjährigen Zugehörigkeit zum Senat, unabhängig vom Lebensalter und unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Senat. Sowohl der Entwurf der Finanzverwaltung als auch der der AfD sehen vor, den Anspruch auf Ruhegehalt grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ruhen zu lassen.
Der Änderungsantrag der AfD weicht an mehreren Stellen vom Gesetzentwurf der Finanzverwaltung ab, beispielsweise bei dem Anspruch auf ein vorzeitiges Ruhegehalt. Die Koalition hat den vorliegenden Antrag bereits im Hauptausschuss am 25. März 2022 ohne Aussprache abgelehnt, weil er weder sachgerecht noch zielführend ist. Es scheint, als würde ein nicht zutreffender Einzelsachverhalt willkürlich aus einem sehr komplexen Dienstrechts- und Versorgungsgefüge herausgegriffen, um damit möglicherweise eine unbillige Effekthascherei zu erwirken. Die Koalition lehnt den Änderungsantrag ab. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Ausführungen der Kollegin Becker in weiten Teilen anschließen. Auch wir haben ein Interesse daran, dass die Altersversorgung für Regierungsmitglieder in unserem Bundesland überarbeitet und besser geregelt wird. Das ist aus unserer Sicht allerdings Gegenstand einer sachlichen und fachlichen Diskussion, und die sollte nicht in der Art und Weise geführt werden, wie die AfD es hier macht, nämlich mit dem Schüren von Neid und der Diskreditierung derjenigen, die in unserem Land politische Verantwortung tragen.
Wir sind in der Tat der Meinung, dass Luft nach oben besteht, was die Qualität unserer Regierungsmitglieder anbetrifft, aber das regeln wir nicht dadurch, dass wir sie so behandeln, wie die AfD es vorschlägt. Im Übrigen weisen wir auch die permanente oder wiederholte Diskreditierung des Berufsbeamtentums in unserem Land zurück,
indem man die Beamtinnen und Beamten als reinen Kostenfaktor, was die Pensionslasten betrifft, darstellt. Insofern müssen wir diese Diskussion vielleicht noch mal in Ruhe auf der Basis eines neuen Gesetzentwurfs führen. Das, was die AfD-Fraktion vorgelegt hat, ist dafür nicht geeignet. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Diese Debatte zeigt noch einmal ganz deutlich, wie die AfD arbeitet – mit viel Lärm um nichts.
Es geht Ihnen nicht um Inhalte. Es geht nicht um den Inhalt des Senatorinnen- und Senatorengesetzes, sondern Sie sind hier, um wahlweise zu jammern oder zu pöbeln.