Protokoll der Sitzung vom 21.03.2024

Die Gewissheit, dass wir demokratische Parteien an die gleichen Rechte aller Menschen glauben und bereit sind, diese zu verteidigen, gibt auch für die Zeiten, die jetzt kommen, mir Sicherheit und Zuversicht. Ich will jedoch um eines bitten: Lassen Sie uns streiten, lassen Sie uns debattieren und prüfen, doch lassen Sie uns diese Gewissheit des Antirassismus wahren und sie nicht für den vermeintlich schnellen politischen Gewinn in Gefahr bringen!

May Ayim schrieb im Jahre 1992 in ihrem Gedicht „Deutschland im Herbst“:

„es ist nicht wahr daß es nicht wahr ist so war es erst zuerst dann wieder so ist es kristallnacht: im november 1938 zerklirrten zuerst fensterscheiben dann wieder und wieder menschenknochen von juden und schwarzen und kranken und schwachen von sinti und roma und polen von lesben und schwulen von und von und von und von und und

(Senatorin Cansel Kiziltepe)

erst einige dann viele immer mehr: die hand erhoben und mitgemacht beifall geklatscht oder heimlich gegafft wie die und die und der und der und der und die erst hin und wieder dann wieder und wieder …“

May Ayim beschreibt hier die Kristallnacht und erzählt am Beispiel des Mordes an Amadeu Antonio, wie sich das Phänomen des überschwappenden Rassismus in der deutschen Geschichte wiederholt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Lassen Sie uns Menschen sein, die aus der Geschichte gelernt haben, Menschen, die wissen, dass Rassismus und Ausgrenzung und soziale Ungleichheit in unserer Welt keinen Platz haben dürfen! Lassen Sie uns Menschen sein, die einer rechten Partei das Handwerk legen, und lassen Sie uns die Gesellschaft sein, die sich auch im Kleinen und Alltäglichen immer wieder kraftvoll und mit lauter Stimme gegen Rassismus stellt! Wir müssen diese Auseinandersetzung führen, und ich weiß, dass wir stark genug dafür sind. – Danke schön!

[Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke auf Annahme einer Entschließung, Drucksache 19/1543 – Bekämpfung von Rassismus im Land Berlin stärken! – wird die Überweisung an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie an den Hauptausschuss vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Damit hat die Aktuelle Stunde ihre Erledigung gefunden.

Ich freue mich, noch einmal Polizeidienstkräfte des Landeskriminalamtes als Gäste im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen und vielen Dank für Ihr Engagement!

[Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von der AfD: Die Linke klatscht nicht!]

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde

gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die CDUFraktion beginnt der Kollege Bocian. – Bitte schön!

Guten Morgen! – Ich frage den Senat vor dem Hintergrund des zwischen der Bundesbildungsministerin und den Ländern zu vereinbarenden neuen Zeitplans bezüglich des Digitalpakts 2.0: Wann ist mit einer konkreten Entscheidung über die Fortführung des Digitalpakts zu rechnen, insbesondere nach dem kürzlich bekannt gewordenen Streit zwischen der Bundesministerin und den Ländern?

Frau Senatorin Günther-Wünsch, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Vielen Dank, Herr Bocian, für die Nachfrage! Sie haben die Situation richtig beschrieben. Es gab insbesondere – letzte Woche war eine KMK-Sitzung – einen Dissens zwischen dem Bundesministerium und den Landesvertretungen der KMK. Es gab aber auch intensive Gespräche mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Präsidium und der Bundesministerin, und ich kann Ihnen sagen, dass der Zeitplan nach wie vor gilt. Das, was vereinbart worden ist, ist, dass das Bundesministerium bis zum Auslaufen des Digitalpakts 1, das ist Mitte Mai dieses Jahres der Fall, ein vertragsfähiges Dokument vorlegen soll. Daran arbeiten noch alle Beteiligten. Sie wissen, dass es innerhalb der KMK eine Arbeitsgruppe gibt, wo Vertreter der Länder beteiligt sind und gemeinsam mit dem Bundesministerium die Rahmenbedingungen für den Digitalpakt 2.0 aushandeln. Daran halten wir fest. Die ersten Bedingungen sind gestellt; Sie werden es mir nachsehen, dass das Ganze vertraulich ist. Gerne berichte ich zum gegebenen Zeitpunkt über die weiteren Fortschritte. – Vielen Dank!

Vielen Dank! – Dann geht die erste Nachfrage an den Kollegen Bocian. – Bitte schön!

(Senatorin Cansel Kiziltepe)

Dann frage ich Sie, Frau Senatorin: Was wären die unmittelbaren Folgen, wenn der Digitalpakt nicht zustande käme?

Frau Senatorin, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Dafür muss ich ein Stück weit ausholen. Wir müssen uns einmal vor Augen führen, welche Mittel wir mit dem aktuell laufenden Digitalpakt verausgabt und in die Schulen gebracht haben, damit alle die Zahlen noch einmal vor Augen haben. Der Digitalpakt momentan hat Berlin 256 Millionen Euro gebracht, davon sind

250 Millionen Euro entweder schon gebunden oder verausgabt. Das macht deutlich, dass wir in den vergangenen Jahren sehr stark insbesondere in die digitale Infrastruktur investiert haben, in die Anschlussfähigkeit unserer knapp 800 Schulen an das Breitbandnetz. Sie haben es aber gerade während der Pandemie gesehen, dass es uns mittels des Digitalpakts möglich war, die Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten auszustatten, ebenso das pädagogische Personal. Wir haben das Berliner Schulportal, worauf alle Beteiligten einer Schulgemeinschaft, Schüler, Eltern und pädagogisches Personal Zugriff haben, auf- und ausgebaut. Das bedeutet aber auch, dass wir dort Lernmittel, Unterrichtsmaterialen, Dokumente, alles, was in einem regulären Schulbetrieb benötigt wird, eingestellt haben. Gleichzeitig sind vom Digitalpakt auch Service- und Supportstrukturen finanziert worden. Sie haben es gesehen, dass es uns gerade in diesem Schuljahr möglich war, einen sogenannten zweiten IT-Tag an die Schulen zu bringen. Die ersten Schulen partizipieren schon. Das bedeutet gleichzeitig auch wieder Entlastung von pädagogischem Personal, indem IT-Strukturen an den Schulen von externen Servicedienstleistern übernommen werden.

All das, gerade die Infrastrukturen, der Support und der Service, muss auch in einem zweiten, einem fortlaufenden Digitalpakt einen Anklang finden, wieder eingepreist werden. Es geht uns aber auch um Bildungscontent. Es sind Gespräche wie, was das für den Unterricht, für Unterrichtsmethoden, aber auch für Qualifizierungsmaßnahmen des pädagogischen Personals bedeutet. Das sind Dinge, die jetzt im zweiten Digitalpakt zum Tragen kommen müssen. Gleichzeitig müssen die geschaffenen Infrastrukturmaßnahmen erhalten bleiben. Das sind Dinge, die wegfallen würden, wenn es keinen weiteren BundLänder-Digitalpakt geben kann.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Krüger. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Ausführungen! – Ich hätte die Frage, inwiefern beim Digitalpakt 2.0 verhindert werden soll, dass es zu ähnlichen Momenten wie beim Digitalpakt 1 kommt, dass Geld – sage ich einmal – relativ planlos, weil es einfach da war, ausgegeben wurde und dann eine Reihe von Tablets und so weiter angeschafft wurden, die dann am Ende nicht genutzt wurden. Wie können die Schulen auch in der inhaltlichen Ausgestaltung und Konzepterstellung unterstützt werden?

Frau Senatorin Günter-Wünsch, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Krüger! Ich habe gerade versucht, es anklingen zu lassen, dass es tatsächlich um Service und Wartung geht. Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Sie können davon ausgehen, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe dieselben wie beim ersten Digitalpakt sind. Man hat die Rückmeldungen der Kommunen und der Länder sehr deutlich gehört. Das, was Sie beschrieben haben, ist flächendeckend bundesweit zu beobachten; das ist kein Phänomen, was einzelne Länder betrifft.

Das sind sehr intensive Gespräche, wo man sagt, wie viel Korsett und wie viel Beinfreiheit es jetzt braucht, welche gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden müssen. Sie kennen die Grundgesetzdebatte, die wir führen, auf welchem Paragrafen der Digitalpakt 2.0 jetzt fußt. Das ist übrigens dann auch entscheidend, wie weit wir solche Maßnahmen einfließen lassen können. Gerne berichte ich im fortlaufenden Jahr noch einmal darüber. Momentan ist das alles noch im Entstehen, aber Sie können davon ausgehen, dass das einer der großen Punkte ist, die verhandelt werden.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Die nächste Frage geht für die SPD-Fraktion an den Kollegen Matz. – Bitte schön!

Schönen Dank! – Ich frage den Senat: Wie ist der Umsetzungsstand des von diesem Parlament beschlossenen Vorhabens, den Schichtdienstbeschäftigten von Polizei

und Feuerwehr kostenloses Parken in Parkraumbewirtschaftungszonen zu ermöglichen?

Frau Senatorin Spranger, bitte schön!

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Verehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr froh, dass Sie mir heute diese Frage stellen, weil wir eine sehr gute Bilanz aufzuweisen haben.

Beharrlichkeit zahlt sich immer aus. Sie wissen, dass ich mich hier im Haus bereits in der letzten Wahlperiode dafür eingesetzt habe. Die Vorgängerverkehrssenatorin sitzt ja noch da: Frau Jarasch kann bestimmt ein Lied davon singen, wie oft ich bei ihr war, weil es mir und meiner Verwaltung ein Herzensthema war, die Parkraumbewirtschaftung für die Berliner Polizei, für die Berliner Feuerwehr und natürlich für die Justiz und das medizinische Personal endlich so zu gestalten, dass diese Menschen nicht jeden Tag sehr viel Geld in diesen Parkraumbewirtschaftungszonen zahlen müssen.

Sie wissen: Ich bin sehr viel unterwegs. Mich haben die Kolleginnen und Kollegen eigentlich vom ersten Tag an darauf angesprochen, und die jetzige Koalition hat die Regelung entsprechend adressiert. Das Hohe Haus hat das ASOG so verändert – und dafür bin ich sehr dankbar –, dass wir das seit dem 1. Januar auch entsprechend bearbeiten können. Das Ganze ist beim LABO, und wir haben sehr gute Zahlen. Für dieses Vorhaben gab es einen klaren Regierungsauftrag. Wir haben es in der Koalitionsvereinbarung, und ich bedanke mich natürlich bei meiner Kollegin Manja Schreiner, die mit mir gemeinsam einheitliche Regelungen geschaffen hat, und zwar unbürokratisch.

Die jetzigen Regelungen betreffen auch die Spezialdienststellen; das sind beispielsweise die Mordkommission der Polizei Berlin oder die Not- und Eildienste der Berliner Justiz. Ich muss Ihnen sagen: Wenn die meisten Berlinerinnen und Berliner noch schlafen und der ÖPNV noch nicht so unterwegs ist, wie er dann vielleicht ab 6 Uhr oder 5 Uhr unterwegs ist, sind sehr viele Einsatzkräfte und Rettungskräfte bereits unterwegs. Deshalb ist das eine richtig gute Entscheidung.

Wir haben für diese Beschäftigungsgruppen die gesetzlichen Zulagen als Grundlage genommen, und wir haben die Regelungen für die Beschäftigten nur bei tatsächlichen Tätigkeiten in Schicht- und Wechseldiensten gefasst. Das vereinfacht die Antragsverfahren – das war ja ein großes Problem, das vorher existierte – und verzichtet praktisch auf umfangreiche Auswertungen.

Nun werden Sie sagen: Wann sagt sie endlich die Zahlen? – Das Ganze gilt ja seit dem 1. Januar 2024; wir haben bereits jetzt über 1 600 Fälle, die bei der Berliner Polizei, bei der Berliner Feuerwehr und bei der Berliner Justiz bewilligt worden sind. 115 Fälle sind noch in Bearbeitung. Ich muss Ihnen sagen: Das ist richtig gut angesetzt, denn das sind die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag für das Leben der Berlinerinnen und Berliner eintreten, und für den Schutz unserer Stadt. Deshalb ist das eine gute Entscheidung gewesen. – Danke!

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an den Kollegen Matz. – Bitte schön!

Schönen Dank! – Ich werde oft gefragt, ob diese Regelung auch für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren gilt, und möchte diese Frage deswegen hier weiterreichen.

Frau Senatorin, bitte schön!

Ja, es gilt auch für die Freiwilligen Feuerwehren. Das war sehr wichtig, denn Sie wissen: Wir haben gerade in den Außenbezirken sehr viele Freiwillige Feuerwehren, bei denen auch Kolleginnen und Kollegen sehr schnell von ihrem Arbeitsplatz zum Einsatzort müssen. Da werden sie hauptsächlich mit Autos fahren. Deshalb ist es gut, dass wir auch die Freiwillige Feuerwehr mit berücksichtigt haben. Dafür bin ich auch dankbar. Das war erst eine Diskussion: Können wir das machen? – Ja, wir können es machen.

Wir haben beispielsweise auch die medizinischen Berufe berücksichtigt – das haben wir ja auch gesagt; die zuständige Senatorin nickt mit dem Kopf. Manja Schreiner hat es ja gerade gesagt: Wir haben auch für Hebammen und natürlich auch für die Pflegedienste diese Ausnahmegenehmigung eingeführt. Ich mache das beim LABO für die Kolleginnen und Kollegen, die ich vorhin genannt habe, nämlich für Polizei, Feuerwehr, Freiwillige Feuerwehr und Justiz – die sind in meiner Verantwortung –, und für die anderen, medizinischen Berufe sind nach wie vor die Bezirke zuständig. Ich glaube aber, dass wir das hier aus dem Hohen Haus noch einmal sehr deutlich machen sollten, dass es wichtig ist, dass die Kolleginnen und Kollegen wirklich nicht einen Großteil dessen, was sie verdienen, für die Parkraumbewirtschaftung einsetzen müssen.

(Martin Matz)

Sie haben vorhin gesagt: kostenfrei. – Das ist nicht ganz richtig. Für zwei Jahre kostet es 60 Euro. Die Kolleginnen und Kollegen haben, wenn sie ihren Dienst am Innenstadtrand gemacht haben – nicht unbedingt in den Außenbezirken, sondern da, wo die Parkraumbewirtschaftung greift –, aber meistens allein 30 Euro pro Tag einwerfen müssen. Deshalb kann man fast „kostenfrei“ sagen, es sind aber 60 Euro für zwei Jahre.

Dann sage ich eine Sache noch vorsorglich – das haben Sie jetzt nicht gefragt, ich werde es aber häufig gefragt: Wir haben Baustellen in Berlin. Die sind in Ordnung, und für die muss man auch Platz schaffen. Wenn eine Baustelle aber – ich sage es nur vorsorglich – beispielsweise an der Kruppstraße 200 Parkplätze vernichtet, werden wir es nicht dulden –