Nun zu dem schlechten Antrag der AfD. Er zeigt einmal mehr, dass Ihre rechtsextreme Ideologie und Ihre gefährlichen Ziele in keiner Weise mit den Prinzipien rechtsstaatlicher Verfahren und unserem Grundgesetz vereinbar sind.
Ja, in der Tat sind unsere Justizvollzugsanstalten überlastet und teilweise auch voll, viel zu häufig leider auch mit
Menschen, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssen, also Haftstrafen, die sich aus Ordnungswidrigkeiten und kleineren Straftaten mit Geldstrafen herleiten, die nicht gezahlt werden können.
Davon betroffen sind überdurchschnittlich häufig arme und sozial benachteiligte Menschen, obdachlose Menschen. Nicht selten resultieren Ersatzfreiheitsstrafen auch aus Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültiges Ticket. Städte wie beispielsweise Köln und Potsdam haben sich schon lange dafür entschieden, auf Strafanzeigen zu verzichten. Diesem Beispiel sollte Berlin unbedingt folgen.
Programme wie das Projekt „Arbeit statt Strafe“ sollten verbessert und ausgebaut werden. Mithilfe dieses Projekts können Menschen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können, diese zum Beispiel durch gemeinnützige Arbeit tilgen. Hierfür haben wir als Opposition, Grüne- und Linkefraktion, in unserem Antrag von Mai 2024 zur Tilgungsverordnung gemeinsam einen guten Vorschlag vorgelegt, der die Bedingungen dafür verbessert.
Nicht unerwähnt sollten im Kontext dieses Deportationsantrags der AfD aber auch die offenen Haftbefehle aus politisch motivierten rechten Straftaten bleiben. Zum Stichtag 31. März 2024 gab es weiterhin knapp 800 offene Haftbefehle gegen 600 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum, also aus dem AfD-Spektrum,
eine Zahl, die in den letzten zwei Jahren konsequent nicht sinkt, und das, obwohl Anfang dieses Jahres bereits 300 Fälle erledigt wurden.
Was die AfD mit ihrem haltlosen Massendeportationsantrag im Auftrag des Neonazis Sellner versucht zu vertuschen, ist, dass sie und ihre eigene Anhängerschaft überdurchschnittlich gewaltbereit und sowohl ihre Fraktionsmitarbeitenden als auch Mandatsträgerinnen der AfD überdurchschnittlich häufig kriminell sind.
So befürworten laut einer Umfrage des Instituts pollytix 36 Prozent der AfD-Anhänger Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker anderer Parteien. Ich möchte hier anmerken: 36 Prozent der AfD-Anhängerschaft befürwortet Straftaten.
Weiterhin sind laut Recherchen von CORRECTIV allein in den letzten zwei Jahren von 48 untersuchten Mandatsträgerinnen und -trägern der AfD 28 rechtskräftig erstinstanzlich verurteilt worden. Hierbei ging es unter anderem um antisemitische Straftaten, Körperverletzung und Waffenbesitz.
Sie wollten doch über Kriminalität und Haftanstalten sprechen, deswegen verstehe ich nicht, warum Sie sich aufregen. – Dabei hört es auch nicht auf. Erst in der letzten Woche wurde die Immunität des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aufgehoben, um strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn einleiten zu können.
Wir vergessen auch nicht den Skandal um den AfD-Europaspitzenkandidaten Maximilian Krah und dessen Mitarbeiter, der Spionage für China betrieben hat und nun in Haft sitzt.
Die AfD ist also nicht nur eine Partei des Hasses, sondern auch eine Partei, die überdurchschnittlich kriminell und gewaltbereit ist, weshalb hoffentlich auch bald ein Verbotsverfahren gegen diese Partei eingeleitet wird.
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Nie wieder grün ist jetzt! – Weitere Zurufe von der AfD]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag ja sein, dass die AfD weltgewandt ist. Wenn, dann ist sie aber gewandt zu einer Welt, die alt ist, dunkel ist, vergessen ist, und vor allen Dingen ist sie vergangen, diese Welt.
[Zuruf von Dr. Kristin Brinker (AfD) – Weitere Zurufe von der AfD – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Unfassbar!]
Der vorliegende Antrag strotzt demgemäß vor nationalem Egoismus, vor Unwahrheiten und vor Geschichtsvergessenheit. Als ein Vorteil des Projekts wird hervorgehoben, dass gefährliche Straftäter in einem Drittstaat anstatt in Deutschland verwahrt werden. Aus den Augen, aus dem Sinn, so die AfD. Aber eine Perspektive für Menschen, die zum Teil ihr ganzes Leben bisher in Deutschland verbracht haben, Resozialisierung oder Solidarität, das sind Fremdworte, die sind völlig unbekannt in der kleinen Welt der AfD.
Dass die AfD in der Begründung diesen Antrag dann auch noch als Maßnahme zur Migrationskontrolle verkaufen möchte, zeigt, worum es ihr und ihren rechtsradikalen Mitgliedern eigentlich geht: wieder einmal ihren Rassismus ausleben gegen alle, die ihnen nicht deutsch und nicht weiß genug sind.
Die AfD behauptet, dieses Modell könnte Kosten sparen. – Ach, wirklich? – Das hat, wenig überraschend, mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Man schaue sich nur das mehrmals benannte Kosovo-und-Dänemark-Beispiel mal an! Die Gefängnisse, die den europäischen Menschenrechtsstandards am Ende entsprechen müssen, sind – Kollege Herrmann hat es gesagt – gerade noch im Bau. Zudem haben auch die Strafgefangenen ein Anrecht auf Familienkontakt. Das führt jetzt dazu, dass in Dänemark organisiert wird, dass die Familien von Dänemark einmal im Monat nach Kosovo geflogen werden, 1 500 Kilometer und wieder zurück.
Als Jurist bekomme ich zudem das Grausen, wenn ich nur darüber nachdenke oder anfange nachzudenken, wie wir das in Deutschland umsetzen könnten.
Dass Gott und die Welt diesen Plan kritisieren, hält die AfD natürlich nicht ab, ihn hier im Abgeordnetenhaus von Berlin noch einmal hochzuziehen.
Darauf komme ich gleich; vielen Dank für den Hinweis! – Diverse Menschenrechtsorganisationen, die UNO, der Europarat, alle kritisieren diesen Vorschlag – alle. Doch die AfD wundert sich wie üblich, warum ihr auf der Autobahn so viele Geisterfahrer entgegenkommen.
Jedem vernünftigen Menschen stellen sich bei diesem Antrag nicht nur die Nackenhaare auf, sondern es stellen sich auch eine Menge Fragen. Wenn die rechtsstaatlichen Standards im Ausland wirklich auf dem gleichen Niveau sein müssen wie in Deutschland, wo ist denn da noch die abschreckende Wirkung der Auslandsverwahrung von Straftätern? Und warum sollte das Abschieben dann einfacher sein? Die AfD schreibt zum Beispiel: „ohne größere Hürden“, und damit ist dann der Bruch des Rechtsstaats gemeint. Ein weiteres Beispiel: Die glaubt, die Resozialisierung von ausländischen Gefangenen könnte in einem Drittstaat besser funktionieren, weil viele von
Es gibt Deutschland für die AfD, und es gibt das Ausland; mehr gibt es nicht. Dass ein Chinese im Kosovo ebenso fremd ist wie hier, ist den Zündlern der AfD ja wohl egal.