Protokoll der Sitzung vom 21.11.2024

[Beifall bei der CDU – Beifall von Lars Rauchfuß (SPD)]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Schneider das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gefragt, warum die CDUFraktion heute das unumstrittenste Thema auf der Tagesordnung zur Priorität gemacht hat. Jetzt weiß ich es – danke, Herr Goiny! –: weil Sie da ein Versprechen gehalten haben! Total gut, danke schön!

[Beifall bei den GRÜNEN]

Diese rechtliche Neuorganisation war wirklich eines der Themen im letzten Hauptausschuss, die gar keine Debatte ausgelöst haben; wir haben einfach alle zugestimmt. So wird es vermutlich auch heute im Plenum sein, das kann ich schon vorwegnehmen. Wir sind uns alle einig: Die Verwaltungsakademie, das bisherige Konstrukt, das dahintersteckte, reicht nicht mehr aus, denn sie ist ein wichtiger strategischer Partner für die Entwicklung des Personals des Landes Berlin, gerade in der heutigen Zeit, wo wir Herausforderungen wie demografischen Wandel und Fachkräftemangel haben, viele Quereinsteigerinnen, die in die Verwaltung reinkommen und dort eben ausgebildet werden sollen.

Dafür brauchen wir die Verwaltungsakademie. Sie muss weiter ausgebaut werden. Wir brauchen mehr Bildungsangebote, und wir brauchen auch die Möglichkeit, Lehrkräfte dort hinzubewegen, denn das ist ein akutes Problem in der Verwaltungsakademie. Früher gab es die Möglichkeit, dass Dienstkräfte in ihrer Arbeitszeit in der Verwaltungsakademie unterrichten konnten. Das war attraktiver, als es heute ist, und ich denke, daran müssen wir weiter arbeiten, da müssen wir neue Wege finden oder vielleicht auch alte Wege wiederfinden und nutzen.

Wir haben in der Verwaltungsakademie schon 2019 eine interne Beratungseinheit gegründet, die beim Veränderungsmanagement unterstützt. Auch das brauchen wir in unserer Verwaltung: neue Ideen, die reinkommen, aber eben auch kontrolliertes Veränderungsmanagement, das in die Breite getragen wird.

Außerdem haben damals wir die Führungsakademie – da waren Sie, glaube ich, noch Leiter der Verwaltungsakademie, Herr Schyrocki – eröffnet. Führungsakademie heißt: ein Ort der Begegnung, des Wissensaustauschs, der Weiterentwicklung. Genau das brauchen wir auch. Sie sehen aber: Es ist eigentlich noch sehr viel zu tun für die Verwaltungsakademie. Sie muss funktionaler werden, sie braucht ein größeres Angebot, sie braucht mehr Platz, und sie muss vor allem Ressourcen bündeln. Es kann nicht sein, dass jede Behörde selbstständig das Onboarding und den Wissenstransfer organisiert, sondern es braucht digitale gemeinsame Angebote, denn das Wissen, das angeeignet werden muss, wenn man in die Verwaltung reinkommt, ist doch ungefähr überall sehr ähnlich bis gleich. Deswegen sehe ich hier die Verwaltungsakademie in der Verantwortung und Sie als Koalition in der Pflicht, diese Akademie noch weiter auszubauen und aufzustellen. Also: Packen wir’s an!

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Manuela Schmidt (LINKE)]

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Rauchfuß das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Schneider! Es ist doch eigentlich ein gutes Zeichen, dass unser Gesetz unumstritten ist. Das ist, finde ich, die Botschaft des Tages, dass wir das hier gemeinsam miteinander verabreden können. Man könnte sagen, es wurde langsam auch mal Zeit, dass wir das Gesetz zur Neuorganisation der Verwaltungsakademie auf den Weg bringen.

Es klang ja auch bei den Vorrednern schon an: Die bisherigen rechtlichen Grundlagen für die VAk sind schlicht veraltet, denn sie werden bisher über das Gesetz über die

(Christian Goiny)

Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten gebildet, übrigens eine Regelung von 1958, und bisher existierte kein eigenes Errichtungsgesetz für die VAk. Mit der bisherigen Verankerung im Laufbahnrecht bezieht sich die Grundlage für die VAk einzig auf Beamtinnen und Beamte, und das, obwohl ja wohl auf der Hand liegt, dass wir auch Rechtssicherheit für die nicht beamteten Dienstkräfte, die an den Kursen teilnehmen, brauchen. Deshalb ist ein erster wichtiger Punkt, dass wir die Rechtsgrundlage künftig klar auf Beamte, aber eben auch auf Angestellte beziehen. Das ist notwendig und richtig so.

Ein zweiter wichtiger Punkt, den wir regeln: Die Verwaltungsakademie wurde 1919 als erste ihrer Art in Deutschland gegründet, hat also eine Geschichte von etwas über 100 Jahren. Und natürlich gab es in dieser Zeit einen Zuwachs an Aufgaben und zahlreiche Modernisierungsprozesse, die geleistet werden mussten. Aus heutiger Perspektive dient die VAk als zentrale Bildungsdienstleisterin für den öffentlichen Dienst, als moderne Dienstleisterin für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Diese Rolle muss uns schon deshalb ein besonderes Anliegen sein, weil wir alle um das altersbedingte Ausscheiden zahlreicher Beschäftigter in den kommenden Jahren wissen. Sie alle kennen die Zahlen. Wir brauchen deshalb die Förderung von Quereinstiegen, und wir haben einen enormen Bedarf an hochqualifizierten Führungspersonal im Land Berlin. Deshalb wissen wir um die wichtige Arbeit, die in der VAk geleistet wird, um unsere Landesbeschäftigten mit modernen Bildungsangeboten zu versorgen und Einstieg und Aufstieg in der Berliner Verwaltung attraktiver und leichter zu machen. Diese Arbeit sollte sich dann auch in den rechtlichen Grundlagen wiederfinden, deshalb überarbeiten wir diese rechtlichen Grundlagen.

Kollegin Schneider hat es angesprochen: Zu den neuen Schwerpunkten gehört auch die interne Beratung. Die VAk ist damit nicht nur Aus- und Fortbildungsstätte, sondern zunehmend auch Inhousedienstleisterin für die gesamte Verwaltung, mit Blick auf die bevorstehende Verwaltungsreform wahrscheinlich keine ganz unwichtige Funktion. Denken Sie bitte auch an die Coronajahre zurück, wo vieles zur Digitalisierung der Angebote, zur Digitalisierung der Verwaltung geleistet wurde. Auch das sind neue Aufgaben, die die VAk mit übernehmen muss.

Deshalb hat der Rechnungshof – das war ja der ganze Anknüpfungspunkt – schon vor vielen Jahren darauf hingewiesen, dass die Rechtsform der VAk an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden muss. Die Erwartung war dabei ja auch völlig klar: Kompetenzen, Aufgaben, Organisation der VAk sollen in einem eigenen Errichtungsgesetz geregelt werden. Genau das tun wir jetzt. Nach umfangreicher Prüfung hat sich die Rechtsform der Sonderbehörde als die beste erwiesen. Die VAk wird damit – das will ich betonen – Teil des unmittelbaren Landesdienstes. Und das hat Folgen.

Besonders wichtig ist mir eine Folge. Der Status als Sonderbehörde ist auch die beste Wahl im Hinblick auf die Personalvertretung. Indem die VAk Dienststelle wird, erhält sie eigene Beschäftigtenvertretungen. Mit dem Gesetz errichten wir bei der VAk Personalrat, Frauenvertretung, Schwerbehindertenvertretung. Für die SPDFraktion ist mir auch wichtig zu betonen, dass künftig der Hauptpersonalrat für die VAk zuständig sein wird.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Hätte man die Akademie komplett verselbstständigt, wie es einige gefordert und vorgeschlagen haben, wäre dem nicht so. Wir sind den besseren Weg gegangen, und deshalb auch die Berücksichtigung des Hauptpersonalrats an der Stelle. Wir stellen damit eine starke Beschäftigtenvertretung sicher, da es ja gerade wichtig ist, bei Themen wie Weiterbildung oder Qualifikation von Quereinsteigern eine aktive Beteiligung der Beschäftigten sicherzustellen. Das ist gut und richtig so, und deshalb machen wir das. Hervorgehoben wird die Rolle als zentrale Bildungsdienstleisterin in dem Gesetzentwurf auch durch die Einrichtung eines Verwaltungsrats. Den gab es bisher auch nicht. Damit schaffen wir also ein Aufsichts- und Beratungsgremium unter Beteiligung der Hauptinteressengruppen und der wichtigsten Stakeholder der VAk. Auch das ist eine Verbesserung.

Sie merken also: Wir passen mit dem Gesetz die rechtlichen Grundlagen an die tatsächliche Situation an, wir berücksichtigen die neuen Aufgaben und Arbeitsweisen der VAk und stellen eine starke Personalvertretung und eine Beteiligung der Stakeholder über den Verwaltungsrat sicher. All das wird dazu beitragen, dass die Verwaltungsakademie auch künftig starke Dienstleisterin für das Land Berlin und unsere Beschäftigten sein wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass, wie Kollegin Schneider es gesagt hat, Sie alle zustimmen werden. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Julia Schneider (GRÜNE)]

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun die Kollegin Dr. Schmidt. – Bitte schön!

Lars, du bist so groß.

[Lars Rauchfuß (SPD): Das tut mir leid!]

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Koalition ist mit dem Versprechen angetreten, dass die Stadt wieder funktionieren und die Verwaltung moderner und bürgernäher wird. Dazu braucht die Stadt einen öffentlichen Dienst, der seine Struktur und sein Leistungsangebot aus seiner Dienstleistungsfunktion herleitet und sich in seinem Aufbau an den Adressaten orientiert, die Lebens

(Lars Rauchfuß)

bedingungen der Berlinerinnen und Berliner im öffentlichen Interesse mitgestaltet, verlässlich, personell und finanziell ausgestattet und gut qualifiziert ist, transparent und offen für Veränderungen ist, Partner der Akteure der Zivilgesellschaft darstellt und eine moderne Führungs- und Managementkultur besitzt.

Eine wichtige und unumstrittene Partnerin in der Verwaltungsmodernisierung ist dabei auch die Verwaltungsakademie. Damit das so bleibt, brauchte es die vom Gesetzgeber vorgegebene rechtliche Eigenständigkeit der Verwaltungsakademie als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Probleme hinsichtlich der Rechtsstellung der Verwaltungsakademie bestehen seit den Fünfzigerjahren. Mein Kollege hat schon darauf hingewiesen: Es war genau 1958.

Auch der Berliner Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2021 die Erwartung ausgedrückt, dass hier endlich ein Errichtungsgesetz auf den Weg gebracht werden muss. Mit der Übernahme der Zuständigkeit hatte sich die Senatsfinanzverwaltung auf den Weg gemacht, die Kompetenzen, Aufgaben und Organisation der VAk in einem Errichtungsgesetz der Rechtsform angemessen zu regeln.

Deshalb begrüßen wir sehr, dass nun mit diesem Gesetz zur Neuorganisation der Verwaltungsakademie endlich der rechtsfreie Raum beendet wird. Wir teilen auch, dass die Rechtsform der Sonderbehörde gut widerspiegelt, was über die vielen Jahre in der Verwaltungsakademie gelebt wurde und historisch gewachsen ist. Und wir unterstützen, dass die gewachsene Struktur der Beteiligung der unterschiedlichen Interessengruppen in einem Verwaltungsrat aufgefangen und damit erhalten werden soll. Ein gutes Beispiel haben wir ja schon bei den Verwaltungsräten der Kita-Eigenbetriebe. Schön, dass die nicht auf der Liste stehen, will ich nur mal so sagen.

Doch das Gesetz ist die eine Sache. Die Verwaltungsakademie Berlin ist unsere zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung. Sie hat die Aufgabe, Dienstkräfte und Führungskräfte des Landes Berlin dienstlich und fachwissenschaftlich fortzubilden. In der Ausbildung verantwortet sie die dienstbegleitende Unterweisung der Auszubildenden für die Berufe Verwaltungsfachangestellte und Kaufleute für Büromanagement und der Beamtenanwärterinnen und -anwärter im mittleren Dienst. Neben der Ausbildung ist der Fachbereich für die fachübergreifende Fortbildung von Tarifbeschäftigten und die aufstiegsbegleitenden Lehrgänge der Beamtinnen und Beamten zuständig. Es werden des Weiteren die Aufgaben der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes mit Ausnahme der Sozialversicherungsträger wahrgenommen, und die Abteilung Fortbildung ist für die Führungskräftefortbildung sowie die fachliche und fachübergreifende Fortbildung der Beschäftigten zuständig. Dazu gehört auch die Führungsakademie, die besonders her

ausgehobene Veranstaltungen anbietet. Zentrale Aufgabe ist die systematische Vermittlung von Führungskompetenzen, analog der vier verschiedenen Führungsebenen des Landes Berlin für eine moderne und dienstleistungsorientierte Verwaltung auf der Grundlage eines zeitgemäßen Führungsverständnisses. Und das ist nur ein Ausschnitt.

Deutlich wird, dass die Verwaltungsakademie wichtiger Bestandteil der Aus- und Weiterbildung für die Beschäftigten des Landes Berlin ist und auch bleiben soll. Doch für diese Verlässlichkeit braucht die Verwaltungsakademie nicht nur die Rechtssicherheit. Es braucht gleichzeitig die personelle und finanzielle Sicherheit, und es braucht ebenso das Personal, das für Aus- und Fortbildung motiviert ist. Glauben Sie tatsächlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dass die jetzt vorliegenden Vorschläge dafür geeignet sind, altersbedingt ausscheidende Mitarbeiter nicht zu ersetzen oder seit zwölf Monaten nicht besetzte Stellen zu streichen? Diese Maßnahmen sind genau das Gegenteil von Wertschätzung und Motivation. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Wiedenhaupt. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sprechen wir über ein Gesetz, das die Verwaltungsakademie Berlin zukunftsfähig machen soll. Die Absicht ist begrüßenswert, notwendig und wichtig, wirft aber in der hier vorliegenden Formulierung auch Fragen auf.

Die Verwaltungsakademie hat eine zentrale Aufgabe, nämlich die Qualifikation und Weiterbildung unserer Beamten sowie der nicht beamteten Mitarbeiter. Das ist essenziell für eine leistungsfähige Verwaltung. Doch warum ist es dann nötig, die Verwaltungsakademie überhaupt zu reformieren? – Der Grund liegt im organisatorischen Flickwerk der Vergangenheit, die bisher auch noch gilt. Bislang war die Akademie eine Anstalt öffentlichen Rechts, deren rechtliche Basis längst überholt ist. Die bisherige gesetzliche Verankerung im Laufbahngesetz, und damit einzig im Recht der Beamtinnen und Beamten, spiegelt heute den in der Zwischenzeit erfolgten Aufgabenzuwachs und auch die Modernisierungsprozesse nicht wider als zentrale Bildungsdienstleisterin, denn wir wollen ja auch die nicht beamteten Dienstkräfte weiterbilden. Eine weitere Folge dieser Tatsache ist, dass die Abwesenheit einer rechtssicheren Ermächtigungsnorm für die Verarbeitung personenbezogener Daten von nicht beamteten Dienstkräften zumindest sehr fragwürdig ist.

(Dr. Manuela Schmidt)

Mit Recht wies deshalb der Rechnungshof in seiner Prüfungsmitteilung an die Senatsverwaltung für Finanzen darauf hin, dass eine Diskrepanz zwischen der Verwaltungsakademietheorie und der rechtlich gelebten Praxis besteht. Der Rechnungshof hat dann gefordert, dass Kompetenzen, Aufgaben und Organisation in einem neuen Errichtungsgesetz angemessen geregelt und der bisherigen Praxis angepasst werden. – Insofern, Herr Kollege Goiny, ist das hier keine Versprechenseinlösung der Koalition, sondern es ist die Aufgabe gewesen, die der Rechnungshof klar an Sie adressiert hat, aus einer rechtswidrigen Praxis einen rechtskonformen Zustand herzustellen.

[Beifall bei der AfD]

Die Frage dabei ist, ob die geplante Struktur mit einer Sonderbehörde eigentlich wirklich sinnvoll ist. Was wir bemängeln – das ist hier ja auch schon angesprochen worden, allerdings als positive Situation –, ist die enge Verknüpfung mit der Senatsverwaltung. Hier sehen wir eine Schwäche, denn eine Unabhängigkeit der Verwaltungsakademie wäre aus unserer Sicht besser gewesen. Eine Behörde, die ihre Bildungsangebote den Bedürfnissen der Mitarbeiter anpassen kann, braucht Freiräume, um agil und unbürokratisch handeln zu können. Eine zu starke Anbindung an den Verwaltungsapparat würde diese Flexibilität beeinträchtigen.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die fehlende finanzielle Perspektive; das hat die Kollegin der Linken auch gerade richtig angesprochen. Es heißt in der Vorlage, die Reform verursache keine Kosten, doch wie soll die Verwaltungsakademie künftig neue Bildungsformate entwickeln, wenn finanzielle Mittel gar nicht geplant sind? – Bildung kostet, und das ist keine Belastung, sondern eine Investition in die Zukunft.

Abschließend bleibt zu sagen: Wir unterstützen die Modernisierung, aber sie darf nicht an der Oberfläche bleiben. Eine Verwaltungsakademie, die unsere Verwaltung in die Zukunft führen soll, braucht nicht nur eine neue rechtliche Struktur, sondern auch klare inhaltliche Zielvorgaben, ausreichende Ressourcen und eine gute Mitbestimmung. Dem vorliegenden Antrag werden wir zustimmen und die Entwicklung mit kritischem, aber positivem Auge begleiten. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1930 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2035 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle anwesenden Fraktionen, die ich hier sehe. – Ich

frage sicherheitshalber: Gibt es Nein-Stimmen? – Das sehe ich nicht. – Und Enthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Der fraktionslose Abgeordnete war dann wohl auch für die Annahme. – Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Vielen Dank!

Damit kommen wir zu den geheimen, verbundenen Wahlen. Ich rufe dazu auf

lfd. Nr. 4:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II)