Protokoll der Sitzung vom 21.11.2024

Vielen herzlichen Dank für die Nachfrage! Ja, hier gilt: Es liegt oft nicht nur am Geld. Vieles, was uns im Wettbewerb, gerade mit der privaten Wirtschaft und anderen, schwächt, hat mit Starrheit im eigenen System zu tun, mit Hürden, die wir uns selbst, beispielsweise in unserem Dienst-, in unserem Laufbahnrecht, auferlegt haben. Es ist nicht ganz einfach, Quereinsteiger für die Verwaltung zu gewinnen, wenn man einem Vorstandschef der Deutschen Bank sagen muss: Schön, dass du Lust auf einen anderen Job, auf einen Job bei der Verwaltung in Berlin hast! Leider ist deine Zeit im Vorstand nichts wert; es ist nämlich keine Verwaltungserfahrung. Deswegen haben wir es schwer, dich angemessen zu bezahlen. – Gut, mit den Gehältern eines Vorstands können wir ohnehin nicht mithalten, aber das ist ein Grundproblem. Wir können uns auf Quereinsteiger nicht angemessen einstellen, wenn wir berufliche Vorerfahrungen nicht viel flexibler anerkennen. Das ist nur einer von sehr vielen Bausteinen, die uns im Rahmen der Dienstrechtsreform beschäftigen.

Es geht auch oft darum, dass man innerhalb der Verwaltung Lust hat, zwischen Laufbahnen zu wechseln – im Moment oft Chinesische Mauer. Dieses Thema und viele Themen dieser Art beschäftigen uns in einer großen Dienstrechtsreform, die schon sehr weit gediehen ist und inzwischen kurz vor dem Abschluss steht. Die Verwaltungen haben sich sehr umfangreich eingebracht, haben sich beteiligt; auch viele andere, die Personalvertretungen, unsere Gewerkschaften haben sich eingebracht. Wir schnüren jetzt, quasi auf den letzten Metern, dieses erste

große Paket einer Dienstrechtsreform I, um mehr Flexibilität zu schaffen, um das System zu modernisieren, um uns wettbewerbsfähiger zu machen, um attraktiver für Personal zu sein, das wir gewinnen wollen, und attraktiver für diejenigen, die wir binden, die wir halten wollen; beides werden wir dringend brauchen.

Sie hören es, wenn ich sage „Dienstrechtsreform I“: Wir nehmen uns noch weitere Schritte vor. Wir arbeiten diese erste Reform, dieses erste Paket jetzt ab. Wir werden es durch den Senat bringen und in das Abgeordnetenhaus einbringen. Es wird zu Beginn des kommendes Jahres hier verhandelt werden können. Danach widmen wir uns dem nächsten Paket. Wir ruhen nicht, denn wir werden uns, glaube ich, nicht leisten können, stehen zu bleiben.

Der Anspruch ist, und das habe ich damals zum Start des sogenannten PEP 2030, unseres Personalentwicklungsprogramms, gesagt, das modernste, das flexibelste Dienstrecht im bundesweiten Vergleich. Das ist kein kleiner Anspruch. Ich finde, wir kommen ihm jetzt einen großen Schritt näher. Dafür danke ich allen, die sich auf diesem Weg eingebracht und beteiligt haben. Aber ja, wir werden dabei nicht stehen bleiben, wir haben weiterhin noch viel mehr vor. Ich glaube, wir werden es in diesen Jahren leisten müssen, damit alle, die nach uns kommen, das gilt genauso wie für den Haushalt, noch auf einer funktionierenden Verwaltung aufbauen können, wenn es darum geht, die Stadt lebenswert für alle Berlinerinnen und Berliner zu halten. – Vielen Dank!

Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Bocian. – Bitte schön!

Danke, Frau Präsidentin! – Wann ist denn mit der Umsetzung der Dienstrechtsreform zu rechnen?

Herr Senator Evers, bitte schön!

Vielen herzlichen Dank! – Ich habe es gerade betont, ich kann es noch konkreter fassen: Wir sind in einem umfangreichen Beteiligungsformat jetzt durch. Wir werden im Dezember den Senat mit dieser Dienstrechtsreform I befassen. Danach wird sich das Parlament sicherlich auch in geeigneter Weise damit auseinandersetzen. Wir werden nicht ruhen, wir werden direkt danach im Januar beginnen, das nächste Paket zu schnüren. Das ist die Dienstrechtsreform II. Ich weiß, die Kollegin Spranger wartet auch schon sehr ungeduldig darauf und viele andere mehr. Es gibt also noch eine ganze Menge mehr zu tun.

(Bürgermeister Stefan Evers)

Aber ich glaube, sehr wichtige Schritte werden wir mit diesem ersten Paket tun. Das werden Sie im Januar hier im Parlament auch sehen, begutachten und dann hoffentlich beschließen.

Vielen Dank!

Dann hat für die SPD-Fraktion die Kollegin Aydin die Gelegenheit zur nächsten Frage.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Welche Pläne verfolgt der Senat, damit die Mietpreisbremse in jedem Fall mindestens bis Ende 2025 weiterhin in Berlin zur Anwendung kommt und über das bisherige Ende der Verordnung im Mai 2025 gesichert wird?

Herr Senator Gaebler, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Die Koalition setzt sich für einen konsequenten Schutz von Mieterinnen und Mietern ein und nutzt alle Instrumente auf Landes- und Bundesebene, die einen verbesserten Mieterschutz gewährleisten. Dazu gehört natürlich auch die Mietpreisbremse. Wir haben in den vergangenen Monaten die auslaufenden Regelungen zum Kündigungsschutz, zum Umwandlungsverbot und Ähnliches entsprechend verlängert beziehungsweise erneuert.

Die aktuelle Mietenbegrenzungsverordnung ist im Juni 2020 in Kraft getreten. Sie läuft fünf Jahre, so ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen, und demnach am 31. Mai 2025 aus. Der Senat wird rechtzeitig eine neue Verordnung erarbeiten und beschließen, die dann die maßgeblichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch berücksichtigt. Die neue Mietenbegrenzungsverordnung soll dann zum 1. Juni 2025 in Kraft treten, damit keine Regelungslücke entsteht. Schon vorher eine Verlängerung zu machen, macht deshalb so nicht Sinn, weil wir diese Fünfjahresfrist und eine rechtssichere Mietenbegrenzungsverordnung haben und nicht mögliche neue Klagen auf Prüfung der weiteren Rechtssicherheit frühzeitig in Kauf nehmen müssen. Wir werden verfolgen, wie auf Bundesebene die weiteren Diskussionen laufen, damit wir möglichst über Ende 2025 hinaus eine Verlängerung machen können.

Vielen Dank, Herr Senator! – Dann geht die erste Nachfrage an Kollegin Aydin. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator! – Vielleicht können Sie noch ein bisschen ausführen, was Sie genau auf Bundesebene planen, also welche Ziele Sie da verfolgen, damit die Mietpreisbremse gerade bei angespannten Wohnungsmarktlagen zur Anwendung kommt und der Wohnungsmangel nicht zulasten von Mieterinnen und Mietern ausgenutzt werden kann.

Herr Senator, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Ja, die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Element, um Überforderungen von Mieterinnen und Mietern und Ausnutzung von Knappheit am Wohnungsmarkt zu vermeiden. Deshalb muss sie verlängert werden. Die ehemalige Koalition auf Bundesebene hatte sich darauf vereinbart. Das ist leider vom zuständigen Ministerium unter FDP-Führung drei Jahre verschleppt worden, liegt jetzt zwar im Bundestag im Prinzip beschlussfertig vor – wir werden sehen, ob das jetzt aktuell noch abgestimmt werden kann.

Wir setzen uns mit anderen Bundesländern dafür ein, dass das passiert. Wir hatten uns zunächst mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die natürlich auch besonders betroffen sind, in dieser Frage abgestimmt. Der Senat ist sich auch einig, dass wir eine Verlängerung der Mietpreisbremse wollen, und wird das entsprechend auf Bundesebene deutlich machen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dort auch von anderen Bundesländern Unterstützung bekommen. Das Thema betrifft ja nicht nur die Stadtstaaten, sondern wir haben bundesweit ungefähr für über 400 Städte diese entsprechenden Begrenzungen in Kraft. Davon liegt die Hälfte übrigens in Bayern. Insofern gehe ich davon aus, dass es auch bei den Flächenländern ein größeres Interesse gibt, dass dies verlängert wird und dass das parteiübergreifend funktionieren kann. Wir werden uns entsprechend einsetzen.

Ich möchte an der Stelle noch darauf hinweisen, dass wir natürlich über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus auch Beratungen anbieten. Wir haben die Mieterberatung in den Bezirken, die im Übrigen im Gegensatz zu dem, was der Kollege Graf vorhin gesagt hat, nicht von Kürzungen betroffen ist, weil sie auch nicht aus dem Sozialhaushalt oder sonst woher bezahlt wird, sondern aus dem Haushalt der Stadtentwicklungsverwaltung, und an der Stelle auch

(Bürgermeister Stefan Evers)

nicht Zuwendungsempfänger damit beauftragt werden, sondern die Sachen von den Bezirken ausgeschrieben und dort entsprechend finanziert werden.

Bei der Wohnraumversorgung Berlin beziehungsweise der Sicheres-Wohnen-Anstalt werden wir dann auch mit der Prüfstelle, die Mietwucher und auch Mietpreisbremsenverstöße begleiten soll, zusätzliche Instrumente anbieten, um den Mieterinnen und Mietern dann auch Unterstützung anzubieten.

Vielen Dank, Herr Senator! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Schenker. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte gerne fragen: Stimmen Sie mir zu, Herr Senator, dass es zwar richtig ist, dass die Mietpreisbremse verlängert wird, das Instrument insgesamt aber schwach ist und wir stattdessen einen bundesweiten Mietendeckel brauchen? Und wie sieht das Engagement des Senats dahin gehend aus?

[Zuruf von der CDU: Zwei Fragen!]

Herr Senator, bitte schön!

Stimmt, es sind zwei Fragen! – Zum Ersten: Ich stimme Ihnen zu, dass die Mietpreisbremse ausgebaut werden könnte. Zum einen macht es nicht besonders viel Sinn, eine Regelung, die nur eine Ermächtigung ist, damit in angespannten Wohnungsmärkten Mietpreisbremsen in Kraft gesetzt werden können, zu befristen. Das heißt, eine Entfristung der Bundesregelungen wäre aus meiner Sicht sinnvoll. Dann hat es auch Vereinbarungen auf Bundesebene in der bisherigen Koalition gegeben, dass man die Prozentgrenze absenkt. Auch darüber muss man reden. Ob es dann noch zu einem Mietendeckel kommt und man da Ermächtigungen gibt, das ist eine Diskussion, die politisch weiter geführt werden muss und sicherlich nach der Bundestagswahl von den Mehrheiten abhängt, die dann im Parlament bestehen.

Vielen Dank, Herr Senator!

Dann geht die nächste Frage an die Grünenfraktion und die Kollegin Hassepaß. – Bitte schön!

Herzlichen Dank! – Meine Frage ist: Ab wann wird die gestern im Gegensatz zu dem von Senatorin Giffey verkündeten Vertrauensschutz für Bestandskunden angekündigte Preiserhöhung des 29-Euro-Tickets auf 71,40 Euro gelten?

Frau Senatorin Bonde, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hassepaß! Wir sind in der Prüfung, wie wir die Beschlüsse, die die Koalition gefasst hat, hinsichtlich des 29-Euro-Tickets möglichst schnell umsetzen können.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die erste Nachfrage geht an die Kollegin Hassepaß.

Sind Sie bereit, jetzt, wo der Preis für das Sozialticket verdoppelt wird, was skandalös ist, wenigstens eine deutschlandweite Gültigkeit auf Basis des Deutschlandtickets zu ermöglichen?

[Zuruf von der SPD]

Frau Senatorin, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Hassepaß! Es ist so, dass wir, um überhaupt in solche Erwägungen zu kommen, erst noch eine Entscheidung der Bundesregierung brauchen. Sie wissen, dass diese Entscheidungen derzeit nicht ganz einfach sind.

[Heiterkeit bei Torsten Schneider (SPD)]

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Bocian.

Danke, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie viele Abonnenten betrifft denn jetzt der Wegfall des 29-EuroTickets?

(Senator Christian Gaebler)

Frau Senatorin Bonde, bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bocian! Es sind rund 250 000 Abonnentinnen und Abonnenten, die das Berlin-Abo abgeschlossen haben.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Dann ist die Linksfraktion an der Reihe. Die Frage geht an die Kollegin Klein. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Mit der Einsparliste der Koalition wird auch die zentrale Tarifmittelvorsorge in Höhe von 50 Millionen Euro komplett gestrichen. Das ist ja das Geld, womit die Beschäftigten von Zuwendungsempfangenden die Tarifsteigerung des TV-L bekommen. Ich frage den Senat, ob wirklich diese Beschäftigten von den Tarifsteigerungen in Zukunft komplett abgekoppelt werden sollen.

Herr Senator Evers, bitte schön!