Protokoll der Sitzung vom 22.05.2025

In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Frau Brychcy, Sie haben das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Zumessungsrichtlinie ist ein Generalangriff auf die Inklusion in Berlin,

[Beifall bei der LINKEN]

und ich frage mich: Was hat Sie als Senat dazu bewogen, die Sonderpädagogikstunden künftig nicht mehr nach dem individuellen Förderbedarf der Grundschülerinnen und Grundschüler, sondern mit der Gießkanne zu verteilen, die Schulen mit besonders vielen Kindern mit Förderbedarf zu benachteiligen und damit auch den Anreiz zur Aufnahme von Kindern mit Förderbedarf zu streichen?

Die Auswirkungen der Zumessungsrichtlinie sind teilweise dramatisch. An manchen Schulen fallen drei Vollzeitstellen weg. Das ist eine Katastrophe und auch zutiefst ungerecht, und es schwächt systematisch die Bildungschancen von Kindern mit Förderbedarf, die im schlechtesten Falle gar keinen Schulplatz mehr finden, weil sie nicht aufgenommen werden, auf jeden Fall aber keine adäquate Betreuung bekommen.

[Beifall bei der LINKEN]

Eine mögliche Nachsteuerung durch die Schulaufsichten bleibt äußerst vage und muss extra beantragt werden. Ich dachte eigentlich, Sie hatten sich vorgenommen, die Schulen von Bürokratie zu entlasten. Wir fordern Sie wirklich auf: Geben Sie den Schulen doch die Ressourcen, die sie tatsächlich benötigen!

Der Oberhammer ist aber, dass gleichzeitig an den grundständigen Gymnasien als einziger Schulform eine Verbesserung der Lehrkräftezumessung in Klasse 5 und 6 erfolgt. Während alle anderen Grundschulen per Rasenmäher die gleiche Zumessung für Sonderpädagogik bekommen und der individuelle Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler nicht mehr zählt, wird alleinig bei den grundständigen Gymnasien verstärkt, für die die Schülerinnen und Schüler einen Eignungstest bestehen müssen. Das sind also nicht diejenigen, die den allergrößten Förderbedarf haben. Das ist wirklich Klassenpolitik von oben auf dem Rücken der schwächsten Schülerinnen und Schüler!

[Beifall bei der LINKEN]

Die heftige Kritik der gesamten Bildungslandschaft – von der GEW, dem Berliner Bündnis für schulische Inklusion, dem Landeselternausschuss, dem Verband Sonderpädagogik, dem Fachbeirat für Inklusion – haben Sie bisher einfach ignoriert. Wenn diese Zumessungsrichtlinie in Kraft tritt, bedeutet sie einen massiven Rückschlag für die Inklusion. Schulen haben dann nicht mehr die nötigen Ressourcen, um die Kinder mit Förderbedarf zu begleiten und die Segregation wird verschärft.

Wir fordern Sie als Bildungsverwaltung auf, die angestrebten Verschlechterungen zu überdenken und die inklusiv arbeitenden Schulen, die schon viele Kinder mit Förderbedarf beschulen, auch zukünftig personell so auszustatten, dass sie gut arbeiten können.

Die multiprofessionellen Kollegien dürfen kein Sparmodell sein. Wir brauchen die weiteren Professionen zusätzlich an den Schulen, um unsere Lehrkräfte zu entlasten, aber doch nicht als verpflichtende Umwandlungsquote von 3 Prozent und auch noch im schlechteren Umwandlungsverhältnis von eins zu ein, anstatt dass, wie bisher, das komplette Budget von einer Lehrkraft für die Umwandlung zur Verfügung stand. Wir waren gerade in Finnland, wir waren in Estland. Wir haben es dort erlebt. Da standen die Schulsozialarbeiterin, die Kinderkrankenschwester und die Psychologin zusätzlich zur Verfügung, nicht als umgewandelte Lehrkraft vor der Klasse.

[Beifall bei der LINKEN]

Wir fordern Sie als Senat auf, den Entwurf der neuen Zumessungsrichtlinie vor dem Inkrafttreten bis zum neuen Schuljahr noch mal nachzubessern, weil die massiven Rückschritte in der Inklusion nicht akzeptabel sind und verheerende Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf hätten, aber eben auch auf die Schulen, die inklusiv arbeiten.

[Beifall bei der LINKEN]

Da möchte ich zum Schluss sagen: Es ist ein Zeichen von Größe, wenn man als Senat in einem Prozess nach zahlreichen Hinweisen der Fachverbände und Gremien feststellt: Wir überarbeiten die Verwaltungsvorschriften noch

(Frank Scheermesser)

mal, sodass die Schwächsten, die Kinder mit Förderbedarf, nicht die Leidtragenden sind.

Nächste Woche haben wir die Anhörung im Bildungsausschuss mit den Fachexpertinnen und Fachexperten. Noch wäre die Zeit, den Entwurf zu überarbeiten. Bitte fassen Sie sich ein Herz für die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf! – Danke!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion spricht nun die Kollegin Khalatbari.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute über einen Antrag der Fraktion Die Linke, der in dramatischem Ton vor einem angeblichen Rückschritt bei der schulischen Inklusion warnt und dabei in wesentlichen Punkten das verkennt, was der Senat mit der neuen Zumessungsrichtlinie tatsächlich leistet: eine strukturelle und reale Stärkung der sonderpädagogischen Förderung an unseren Schulen.

[Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Das stimmt alles nicht!]

Zunächst: Die Kritik an der neuen Zumessungsrichtlinie basiert auf einem einseitigen Narrativ und blendet zentrale Punkte der aktuellen Reform vollständig aus. Es wird so getan, als würde Inklusion abgebaut, aber genau das Gegenteil ist der Fall.

[Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Nein!]

Erstens: Der bisherige Faktor der sogenannten verlässlichen Grundausstattung stammte aus dem Schuljahr 2016/2017. Eine Zeit, in der sich die Anforderungen an unsere Schulen gerade im Bereich der Inklusion deutlich von heute unterschieden. Dass dieses veraltete Modell reformiert werden musste, war unstrittig, übrigens auch in den Anhörungen, Beiräten und Fachgremien, in denen die Kritik, auf die sich die Linke heute bezieht, längst intensiv diskutiert und beantwortet wurde. Der Vorwurf, die neue Richtlinie berücksichtige individuelle Förderbedarfe nicht mehr, ist so nicht richtig. Die pauschale Zumessung von vier Stunden pro Klasse für sonderpädagogische Förderung in der gesamten Primarstufe, nicht mehr nur in der Schulanfangsphase, schafft endlich mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Transparenz für die Schulen.

[Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Nein!]

Der bürokratische Aufwand wird reduziert, ohne dass die Möglichkeit der bedarfsgerechten Nachsteuerung entfällt.

Zweitens: Der Antrag ignoriert vollkommen, dass mit der neuen Regelung ein realer Mittelaufwuchs einhergeht: 122 zusätzliche Vollzeitäquivalente.

[Zuruf von Franziska Brychcy (LINKE)]

Das entspricht rund 11 Millionen Euro mehr für sonderpädagogische Förderung. Von einem Rückschritt kann keine Rede sein,

[Beifall bei der CDU]

Im Gegenteil, hier zeigt sich die ernsthafte Bereitschaft, Inklusion nicht nur ideologisch, sondern auch finanziell zu unterfüttern.

Drittens: Die Einführung der Zumessung über die Unterrichtsversorgung und nicht mehr als zusätzlicher separater Förderbedarf ist ein systemischer Fortschritt.

[Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Das glaubt Ihnen keiner!]

Inklusion wird dadurch nicht länger als Sonderaufgabe behandelt, sondern als integraler Bestandteil der schulischen Grundversorgung. Genau das ist der Weg zu einer inklusiven Schule der Zukunft.

Viertens – zur oft zitierten Ungleichbehandlung von Schulen mit hohen Anteilen von BuT-Schülerinnen und -Schülern –: Bereits im Jahr 2022 wurde im Zuge der Schultypisierung eine erhebliche Stärkung dieser Schulen vorgenommen. Rund 100 zusätzliche Vollzeitäquivalente gingen gezielt in belastete Regionen. Eine alleinige Orientierung am BuT-Merkmal als Maßstab für sonderpädagogische Förderbedarfe ist fachlich nicht haltbar und wurde zu Recht aufgegeben.

Schließlich zum Vorwurf der Verschlechterung der Förderzentren und der multiprofessionellen Teams: Auch hier irrt der Antrag. Die Option zur Umwandlung von Lehrkräftestellen in andere Professionen bleibt ja bestehen. Sie wird lediglich klar strukturiert,

[Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Nein!]

mit dem Ziel, sinnvolle Teamarbeit zu ermöglichen, nicht aber eine beliebige Ressourcenumwidmung zu betreiben. Denn Multiprofessionalität darf nicht zur Beliebigkeit verkommen. Sie braucht klare Rahmenbedingungen. Genau diese wurden nun geschaffen.

Als Fazit: Ja, der Umbau der Zumessungsrichtlinie ist eine tiefgreifende Reform. Ja, das bedeutet auch Veränderungen, aber sie ist fachlich begründet, transparent kommuniziert und durch deutliche Ressourcenzuwächse abgesichert. Wer hier von einem Rückschritt spricht, betreibt letztlich das Gegenteil von dem, was unsere Schulen und insbesondere unsere Lehrkräfte brauchen – Verlässlichkeit, Klarheit und Unterstützung im Alltag. Die CDU-Fraktion lehnt deshalb diesen Antrag ab und – zum Schluss – nicht, weil uns die Inklusion egal ist, sondern weil sie uns zu wichtig ist, um sie mit rückwärtsgewandten Forderungen auszubremsen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

(Franziska Brychcy)

Für Ihren Weg erhalten Sie noch einmal einen extra Applaus, Frau Kollegin Khalatbari. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin BurkertEulitz das Wort. – Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es mir schon aufgeschrieben. Die VV Zumessung wird als große Errungenschaft vonseiten der CDU-geführten Bildungsverwaltung verkauft, nun auch noch von der CDU-Fraktion, aber ansonsten kaum von jemandem hier von den demokratischen Parteien. Warum sehen die Betroffenen und Fachverbände es völlig anders, nämlich als Benachteiligung der Schulen, die den größten Teil der Inklusion in dieser Stadt stemmen, nämlich die Grundschulen, die ISS und Gemeinschaftsschulen?

Der Antrag der Linken ist vollkommen richtig. Die VV Zumessung ist ein weiterer gewaltiger Rückschritt beim Thema Inklusion, einer von vielen Rückschritten. Was heißt das konkret? – Gemeinschaftsschulen und Grundschulen haben 3 Prozent, 3,2 Prozent respektive, Förderschwerpunkt LRS, und bei den Gemeinschaftsschulen wird gekürzt. Grundständige Gymnasien, also Kinder, die einen Intelligenztest machen mussten, damit sie auf dieses Gymnasium gehen dürfen, bekommen 24,25 Vollzeitäquivalente mehr als im laufenden Jahr. So steht es jedenfalls in einem Papier der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an den Hauptpersonalrat, die also diesen Schulen verloren gehen.

Sie sparen bei den multiprofessionellen Teams. Die Einszu-eins-Umwandlung von unbesetzten Lehrkräftestellen ist eine De-facto-Kürzung bei allen Fachkräften, die schlechter als Lehrkräfte bezahlt werden. Bei Betreuerinnen und Betreuern war es bisher eins zu zwei. Jetzt ersetzt eine Betreuerin eine Lehrkraft. Das ist ein Einsparen. Da können Sie erzählen, was Sie wollen. Es ist nichts anderes.

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Nun besteht sogar die Verpflichtung, dass 3 Prozent der Lehrkräftestellen – also wir bauen die Lehrkräftestellen ab – in jedem Bezirk in andere Professionen umgewandelt werden müssen, aber auch bei den anderen Professionen haben wir einen Fachkräftemangel. Da in einigen Bezirken die eher nachgefragten Schulen bereits eine rechnerische Vollausstattung haben, wird dieses bezirksweite Ziel schon jetzt unterausgestattete Schulen treffen.

Wir haben nun eine Umverteilung nach dem MatthäusPrinzip bei der Inklusion. Diejenigen, die bereits Vorteile haben, bauen diese aus, während diejenigen, die benachteiligt sind, weiter in den Hintergrund gedrängt werden. Es ist also alles andere als eine positive Entwicklung. Es

ist eine Abkehr von der sozial indizierten Ressourcenausstattung. Das lehnen wir ab. Wir wollen, dass die Mittel dorthin gehen, wo die größten Bedarfe sind. Das sind die Schulen, die besondere Herausforderungen haben.